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Airscarf
Nur mal so zur Info, falls ihr bestellt habt
http://www.krone.at/.../...den_Airscarf-Produktionsstopp!-Story-509935
Gruß AtzeKalle
Beste Antwort im Thema
Es ist wie bei allen Dingen im Leben.
HABEN ist BESSER als BRAUCHEN!
29 Antworten
Bei irgendwem klingelt demnächst die Kasse, wenn Mercedes die Rechte am Patent erwerben wird...
Grüße,
FEA
Die Frage ist eher, wie teuer die Patentrechtsverletzungen der letzten zig tausend beworbenen und gebauten Autos werden, die schon ausgeliefert sind
Bin betroffen Du gibt einen Link auf krone.at ... das Problem gibt es nur in D.
Der Punkt ist aus meiner Sicht die Tatsache, dass heisse Luft, erzeugt mit Hitzedraht und Gebläse
schon vor über 150 Jahren erfunden wurde.
Somit war es gar nicht mehr patentfähig und die sogenannte Erfindungshöhe hat eh gefehlt.
Morgen kommt dann einer und meint er hätte das Rad erfunden......
Dann mach dir mal die Mühe, das Patent durchzulesen. Dann wirst du feststellen, dass es gerade nicht um Heizdrähte geht.
K.
Ich habs ja gelesen bei www.dpma.de leicht zu finden.
Ich weiss, es geht weniger um die "heisse Luft".
Aber wo jetzt diese Luft gerade herauskommt ist (war) auch nicht patentwürdig.
Seit 100 Jahren kommt heisse Luft von vorn. --Nun von hinten.
Eigentlich Abteilung "Jugend Forscht".
Ich gebe zu: ....und genau desshalb von MB nicht für Ernst genommen.
Da wird sich MB was einfallen lassen (müssen). Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass MB die überwiegende Zahl der Cabrio-Kunden für den Rest des Jahres 2016 "ohne Airscarf in der Luft hängen lassen" kann. Vernünftigerweise wird man sich mit dem Inhaber der Patente einigen müssen. Das schmerzt zwar die Finanzleute und mindert das Jahresergebnis des Konzerns, aber die Nacken der treuen und vertrauenden Kunden werden warm bleiben ...
Zitat:
@sedi16 schrieb am 14. Mai 2016 um 15:01:14 Uhr:
....und genau desshalb von MB nicht für Ernst genommen.
Das aktuelle Urteil dazu zeigt ja, daß auch große Konzerne an der eigenen Arroganz scheitern können.
Zitat:
@sedi16 schrieb am 14. Mai 2016 um 11:36:24 Uhr:
Der Punkt ist aus meiner Sicht die Tatsache, dass heisse Luft, erzeugt mit Hitzedraht und Gebläse
schon vor über 150 Jahren erfunden wurde.
Somit war es gar nicht mehr patentfähig und die sogenannte Erfindungshöhe hat eh gefehlt.
Morgen kommt dann einer und meint er hätte das Rad erfunden......
Genau so sehe ich das auch. Ich frage mich immer, wie man selbstverständlichkeiten patentieren kann.
peso
Zitat:
@cardio8000 schrieb am 14. Mai 2016 um 16:09:48 Uhr:
Da wird sich MB was einfallen lassen (müssen). Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass MB die überwiegende Zahl der Cabrio-Kunden für den Rest des Jahres 2016 "ohne Airscarf in der Luft hängen lassen" kann. Vernünftigerweise wird man sich mit dem Inhaber der Patente einigen müssen. Das schmerzt zwar die Finanzleute und mindert das Jahresergebnis des Konzerns, aber die Nacken der treuen und vertrauenden Kunden werden warm bleiben ...
Die Frage ist ja, kann man jetzt vom Kauf zurücktreten oder eine ordentliche Preisminderung verlangen?
peso
Eigentlich sollte beides der Fall sein,da das Fahrzeug nicht die im Vertrag zu gesicherten Eigenschaften hat.
Wie das aber in der Realität aussieht wird sich noch zeigen.
Ich werd es euch bald sagen können ... ohne Airscarf werde ich meine Bestellung stornieren. Die wollen schliesslich ein Auto liefern dass ich gar nicht bestellt habe.
Wenn man, wie ich, einen R231 Mopf mit Airscarf und Lieferzusage für Juli 2016 bestellt hat, stehen spannende Tage ins Haus. Entweder Verzicht auf Airscarf oder Lieferung im Frühjahr 2017 - ich bin noch zu keinem Ergebnis gekommen.
@tcsmoers
Preisminderungen hierfür halte ich bei MB für nicht sehr wahrscheinlich; aber ein Vertragsrücktritt sollte rechtlich unbedenklich sein.
Ich habe Hoffnung, dass MB die Patentgebühren auch für die FZ bis Dezember 2016 übernimmt; für die zahlreichen FZ seit 2006 (SLK beginnend) bis zum 9.05.2016 müssen sie es aufgrund des Urteils ohnehin tun.......
ottogustav