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Altauto

Themenstarteram 6. Dezember 2023 um 17:01
2 Antworten

Hallo toyotarorolla1984,

das ist sehr weitreichend, was da vorgesehen ist...

Gute Nacht

Das geplante Gesetz sieht vor, daß gebrauchte (Verbrenner-)Autos nach bestimmten Kriterien als "Altautos" und damit als verwertungs- bzw. entsorgungsreif einzustufen sind. Einige dieser Kriterien zielen darauf ab, bis wohin bzw. wann ein Fahrzeug als noch reparierbar gelten soll. Die vorgesehenen Vorgaben schränken den Umfang ein, was noch repariert werden soll oder nicht mehr repariert soll. Nicht mehr reparierbar => Altauto => Schrott.

Andere Vorgaben in dem Gesetz sollen die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur definieren, das bedeutet, daß z.B. keine Fahrzeuge mehr repariert werden sollen, deren Marktwert geringer wäre als die Kosten für eine TÜV-gerechte Reparatur.

Weiterhin soll auch die Bewertung im Gesetz geregelt werden ab wann ein Fahrzeug als technisch nicht reparierbar angesehen werden kann. Dazu gehört unter Anderem z.B. wie stark bestimmte Teile verschliessen sind (z.B. Bremse oder Lenkung).

Sollte die letzte fällige TÜV-Untersuchung länger als 2 Jahre überzogen worden sein, soll ein Fahrzeug als Altauto gelten.

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