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Auto mit oder ohne Kennzeichen verkaufen?

VW
Themenstarteram 10. Februar 2017 um 0:20

hallo zusammen

ich weiss das ist ein altes leidiges thema aber mein problem ist das ich nur einen interessenten habe der mir einen anständigen preis zahlen will, allerdings will er das auto auch angemeldet mitnehmen da er eine anfahrt von rund 350km hat.ich kann ihn da auch schon verstehen. er ist auch bereit seinen ausweis vorzulegen und alles mögliche vertraglich festzuhalten.

allerdings liest man im netz alle möglichen horrorgeschichten(meistens ältere) die trotz vertraglicher vereinbarungen eintreten.

wie ist das inzwischen im jahre 2017, gibt es möglichkeiten sich da zu 100% abzusichern oder sollte ich das ganze lieber sein lassen?

lg

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51 Antworten

Abmelden!

 

Soll er sich Kurzzeitkennzeichen besorgen und nach Hause fahren.

Gegen Ärger schützt nur abmelden.

Auf der rechtlich sicheren Seite bist du, wenn du den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde und der Versicherung meldest.

am 10. Februar 2017 um 6:40

Im Kaufvertrag genau den Zeitpunkt der Übereignung festhalten (Datum, Uhrzeit) und eine Frist zur Stilllegung/Ummeldung angeben.

 

Ich habe bisher drei Autos zugelassen verkauft und eins gekauft, in allen Fällen ging es gut. Habe meinen Saab sogar 600km mit den alten Kennzeichen überführen dürfen.

frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach. wie die Vorredner schon sagten: im Kaufvertrag ALLE relevanten Daten inklusive Datum und Uhrzeit!! eintragen. So hatte ich das bisher gehalten und nie Probleme gehabt.

Abgemeldet übergeben ist sicherer, aber mit etwas Vorsicht (d.h. Käufereinschätzung, Daten und Versicherungsmeldung) nicht so unsicher, wie es manchmal angekündigt wird. Zwar kann der neue Besitzer, wenn er nicht abmeldet, Dir sehr viel Ärger machen, aber es ist schnell erledigt, das Kennzeichen zur Zwangsstillegung durch die Ordnungsmacht auszuschreiben. Dann muß der Wagen nur noch gefunden werden ;-)

Das Hauptproblem ist eben, daß man in der jeweligen Zulassungsstelle nur lokal zulassen kann. Wäre auch eine bundesweite Zulassung möglich, würde das die Flexibilität ungemein erhöhen. (Aber vielleicht kommt das irgendwann, so ca. 20 Jahre nach den Nachbarländern ;))

Man sollte auch heute nicht das Vertrauen verlieren. Es gibt wirklich seriöse Käufer. Auch ich habe immer zugelassene Autos verkauft und bin nie reingefallen. Einfach auf das Bauchgefühl verlassen wie der Kontakt läuft, Kopf einschalten und alles schriftlich festhalten.

Ich habe in meiner Autofahrerkarriere in den letzten 40 Jahren mehr als 15 Autos verkauft und mehr als 10 gebrauchte PKW gekauft. Alle verkauften und gekauften PKW waren noch regulär angemeldet. Ich hatte mich wegen eventueller Risiken (z.B. der Käufer meldet über Monate nicht um oder verursacht kurz nach Kauf einen Unfall) so gut es ging, stets in den Kaufverträgen abgesichert. Führerschein und Perso bzw. Pass des Käufers habe ich kopiert.

Ergebnis: Et hätt noch imme joot jejange - also Null Probleme:D

100% Sicherheit hat man allerdings nur, wenn das Fahrzeug abgemeldet übergeben wird. Kurzzeitkennzeichen kosten nicht viel und wenn der Kauf davon abhängen sollte, wer diese bezahlt, würde ich bei einem akzeptablen Kaufpreis > 1000,-- € diese halt als VK übernehmen, wenn ich kein Risiko eingehen und deshalb besser schlafen will:).

@Liamsi84

Hier gab´s vor Kurzem das selbe Thema. Vielleicht kannst Du da auch noch ein paar Infos und Meinung für Dich rausfiltern.

http://www.motor-talk.de/.../...kaufen-abmelden-ummelden-t5933176.html

Themenstarteram 12. Februar 2017 um 0:40

erstmal danke für die zahlreichen antworten.ich hab mich zwar noch nicht entschieden wie ich das mache aber mir kam da ne andere idee in den sinn, ob das so geht wollte ich euch fragen...

wenn der interessent sich entscheidet das auto zu kaufen kann ich ja direkt mit ihm zur zulassungsstelle fahren und das auto abmelden, so weit ist mir das klar, aber ist es auch möglich das wir zusammen das fahrzeug dann direkt auf den käufer ummelden auch wenn er aus einem anderen landkreis kommt?

am 12. Februar 2017 um 1:49

Nein.

Oft erhalte ich den Eindruck, dass die Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung in Vergessenheit geraten ist.

am 12. Februar 2017 um 11:37

Vielleicht weil dieser Punkt in jeden Kaufvertrag enthalten ist?

Themenstarteram 13. Februar 2017 um 4:28

so etwas ist echt schade,wie schon jemand vorher geschrieben hatte würde eine mögliche bundesweite zulassung die sache für beide seiten einfacher machen.

kurzzeit kennzeichen kann der käufer sich dann wohl auch nicht in meinem landkreis holen, oder etwa doch?

Doch kann er. Kurzzeitkennzeichen bekommt am im eigenen Landkreis und in dem Landkreis, wo das Fahrzeug gekauft wird. Er braucht nur die Daten des Fahrzeugs, den HU Bericht im original und einen Kaufvertrag.

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