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Auto zum Ausschlachten verkauft, Kaufvertrag notwendig?

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:16

Hallo, habe heute mein altes Auto zum Ausschlachten verkauft. Der Käufer möchte weder Papiere oder Ähnliches. Ist ein Kaufvertrag notwendig?

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17 Antworten

Ja zu deiner Sicherheit immer einen schriftlichen Vertrag mit Gewährleistungsausschluss verfassen und den Ausweis zeigen lassen und die Nummer von dort notieren. Sollte das Fahrzeug illegal entsorgt werden, wird die Behörde dem letzten Halter auf die Pelle rücken.

Ein Kaufvertrsg ist bereits geschlossen. Mündlich ist ausreichend.

Du solltest aber einen schriftlich machen als Nachweis für dich. Wenns blöd läuft steht das Auto als Schrotthaufen in 2 Wochen irgendwo und dich haben sie dann als illegalen Autoentsorger da du der letzte Halter warst. Dann solltest du Nachweisen können das du es verkauft hast.

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:56

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 7. Dezember 2020 um 22:21:13 Uhr:

Ja zu deiner Sicherheit immer einen schriftlichen Vertrag mit Gewährleistungsausschluss verfassen und den Ausweis zeigen lassen und die Nummer von dort notieren. Sollte das Fahrzeug illegal entsorgt werden, wird die Behörde dem letzten Halter auf die Pelle rücken.

Hättest du vielleicht eine Quelle mit einem Muster? Hab da echt keine Ahnung von. ;(

Themenstarteram 7. Dezember 2020 um 21:57

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. Dezember 2020 um 22:24:35 Uhr:

Ein Kaufvertrsg ist bereits geschlossen. Mündlich ist ausreichend.

Du solltest aber einen schriftlich machen als Nachweis für dich. Wenns blöd läuft steht das Auto als Schrotthaufen in 2 Wochen irgendwo und dich haben sie dann als illegalen Autoentsorger da du der letzte Halter warst. Dann solltest du Nachweisen können das du es verkauft hast.

Hättest du vielleicht eine Quelle mit einem Muster? Hab da echt keine Ahnung von. ;(

Da kannst du z.B. den vom TÜV Süd auf deren Homepage nehmen. Lies alles sorgfältig durch, Gewährleistungsausschluss, Fahrzeug nicht betriebssicher rein, Fahrzeug zur Verwertung ect.

Auf der website der zuständigen Zulassungsstelle gibt es ein Formular "Veräußerungsanzeige". Ausfüllen und von beiden unterschrieben an die Zulassungsstelle und die Versicherung faxen.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:24

Zitat:

Da kannst du z.B. den vom TÜV Süd auf deren Homepage nehmen. Lies alles sorgfältig durch, Gewährleistungsausschluss, Fahrzeug nicht betriebssicher rein, Fahrzeug zur Verwertung ect.

Hab den Text so "verfasst". Magst du mal drüber lesen?

 

Der Verkäufer verkauft hiermit das untenstehend näher bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug privat als Bastlerfahrzeug an den Käufer weiter.

 

Haftungsausschluss:

 

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Zusatzvereinbarungen:

 

Bei dem Kraftfahrzeug handelt es sich ausschließlich um ein Bastlerfahrzeug, mit bekannten Mängeln. Der Käufer sichert zu, das Auto als Ganzes weder weiterzuverkaufen noch im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Das Auto dient lediglich dem Verwerten der Teile durch Ausbau und Weiterverkauf. Das Kraftfahrzeug hat zum Kaufzeitpunkt kein TÜV und weißt diverse Mängel auf, unter anderem:

 

- defekter Anlasser

- defekte Bremslichter

- Beschädigungen an der mittleren Konsole

 

Der Käufer ist sich über den Zustand des Kraftfahrzeugs bewusst und wurde auf das Bestehen der oben genannten Mängel sowie auf weitere technische und optische Mängel hingewiesen.

Schriftlicher Kaufvertrag wäre natürlich auch sinnvoll um nachzuweisen, dass die Mängel dokumentiert sind, das Fahrzeug tatsächlich eine Schrottkarre ist, und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist.

Wenn es nur um die eigene Absicherung bei illegaler Entsorgung geht, würde mMn auch Veräußerungsanzeige bzw. Übergabeprotokoll reichen.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:27

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:26:27 Uhr:

Schriftlicher Kaufvertrag wäre natürlich auch sinnvoll um nachzuweisen, dass die Mängel dokumentiert sind, das Fahrzeug tatsächlich eine Schrottkarre ist, und die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist.

Wenn es nur um die eigene Absicherung bei illegaler Entsorgung geht, würde mMn auch Veräußerungsanzeige bzw. Übergabeprotokoll reichen.

Schau mal einen Beitrag über dir, bitte. Das ist das inhaltliche. Sollte ich das irgend wie ergänzen?

Eigene Verträge aufsetzen ist in Zeiten, in denen man Musterkaufverträge aus dem Netz herunterladen kann geradezu naiv. Die Musterverträge von TÜV oder ADAC sind von Rechtsanwälten geprüft und minimieren dein Risiko.

Deinen Text hier zu prüfen und zu beurteilen grenzt an unzulässige Rechtsberatung!

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:35

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:27:24 Uhr:

Eigene Verträge aufsetzen ist in Zeiten, in denen man Musterkaufverträge aus dem Netz herunterladen kann geradezu naiv. Die Musterverträge von TÜV oder ADAC sind von Rechtsanwälten geprüft und minimieren dein Risiko.

Deinen Text hier zu prüfen und zu beurteilen grenzt an unzulässige Rechtsberatung!

In den Kaufverträgen der TÜV und ähnliches steht im wesentlichen nicht mehr als bei mir drin. Zumal der Haftungsausschluss über ein Muster-Kaufvertrag solcher Seiten übernommen wurde. Mir fehlt lediglich der Tolle Design :)

Gestern wusstest du nicht, dass man am besten einen schriftlichen Vertrag aufsetzt und heute kannst du schon beurteilen, ob der selbst geschriebene Vertrag den Musterkaufverträgen gleichwertig ist. Das ist eine sehr steile Lernkurve.

Themenstarteram 8. Dezember 2020 um 8:43

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:41:02 Uhr:

Gestern wusstest du nicht, dass man am besten einen schriftlichen Vertrag aufsetzt und heute kannst du schon beurteilen, ob der selbst geschriebene Vertrag den Musterkaufverträgen gleichwertig ist. Das ist eine sehr steile Lernkurve.

Was soll 'n der Quatsch? Ich hab doch geschrieben, dass ich alles einem KFZ Mustervertrag entnommen habe, außer der Zusatzvereinbarung. Ich verstehe dein Problem nicht? Mensch ist Mensch, sich 'n paar Seiten anzuschauen und sich über wesentliche Vertragsbestandteile zu informieren ist nicht sonderlich schwer, oder?

Zitat:

@Chouwa schrieb am 8. Dezember 2020 um 09:24:50 Uhr:

 

Hab den Text so "verfasst". Magst du mal drüber lesen?

So sicher scheinst du dir doch nicht zu sein, oder?

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