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Auto verkauft.. Anwaltsschreiben..

Themenstarteram 23. April 2009 um 20:02

Hallo,

ich habe ein Auto verkauft . 20 Jahre alt. 250.000 km . Motor getriebe top.

2 -3 Kleinigkeiten gingen nicht und ein Unfallschaden Delle im Kotflügel. Auto hat Tüv und Au 02/2011 . Der Käufer fährt das Auto 1,5 monate , dann gehte r zum Anwalt und dann hab ich einen Brief bekommen .

Etliche Mängel aufgezählt (im Anwaltsschreiben) wurden aber alle festgehalten auf dem Kaufvertrag .. lediglich steht drin das der Wagen Ölverlust hat .. und ich den Motor frisch geputzt hätte das man es nicht sieht !! Der Motor wurde nie geputzt sieht gut aus, und verliert kein Tropfen Öl .. bei der Laufleistung . sonst denke ich hätter kaum Tüv bekommen vor 1,5 mOnaten ..

Dann sollte die Handbremse komplett unten sein .. ohne funktion .. dann wärer nicht durchen Tüv gekommen .. oder es ist ihm gerissen in den letzten 1,5 monate dafür kann ich ja nix .. was meint ihr.. Ich mein bei einem Auto bei der Laufleistung und Alter kann es sein das er in den nächsten 2 km expolidert mal ehrlich ausgedrückt.. man muss immer damit rechnen .. das was kapput geht .. ich habe es mit gutem Gewissen verkauft.. ? Wie sieht die rechtsgrundlage aus ? Zahlt eine Rechschutzversicherung bei diesem Fall?

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2009 um 20:09

Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.

Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.

Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.

Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.

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am 23. April 2009 um 20:09

Du kannst dich in dem Fall auf jeden Fall auf deine Rechtschutzversicherung wenden.

Wenn alle Mängel im Kaufvertrag festgehalten wurden brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Ölverlust ist kein Grund wo irgendein Gericht der Welt den Kaufvertrag für nichtig erklären würde.

Lass dich nicht in Bockshorn jagen, da will dich jemand übers Ohr hauen.

Schreib einen Brief zurück mit einer Kopie des Kaufvertrages und dem Hinweis das alle erwähnten Mängel dort schriftlich zwischen beiden Parteien festgehalten wurden, dass bei weiteren Mängeln der Käufer erstmal beweisen muss dass die beider Übergabe vorhanden, dir bekannt und arglistig verschwiegen wurden und dass du dich bei weiterem Vorgehen des Käufers an deine Rechtsschutzversicherung wenden wirst. Meist hillft das schon um Ruhe im Kasten zu schaffen.

Bei einem 20 Jahre alten Auto kann alles passieren, denke, dass kann man gelassen sehen. 

Themenstarteram 23. April 2009 um 20:15

Hi,...

 

Ich habe sogar im Kaufvertrag festgehalten das eine Birne durchgebrannt ist =( des ist doch krank odr so mir in den Rücken zu fallen ..

also es steht alles drin bis auf den Ölverlust und die Bremse die im Anwaltsschreiben drinstehen ..

Aber es war kein Ölverlust und die Handbremse war in voller funktion habe es am Mittag als ich es erkauft habe noch getestet.Warum soll ich die beiden Sachen reinschreiben als Mangel wenns keiner ist ?.. Wenn der Wagen geölt hätte wäre es auch als Mangel aufem Tüv bericht gestaden .. Ich befürchte eher der will was maipulieren... bei der Laufleistung und Alter kann alles kommen da muss ich doch damit rechnen oder nicht ??.. sowas ist in meinen Augen krank der will Profit rausschlagen aber nicht mit mir ..

Hoffe die Rechtsschutz zahlt es auch weil ich zahl keine 800 eu fürn Anwalt..

am 23. April 2009 um 20:17

Bei der Bremse muss der erstmal nachweisen, dass es vor dem Kauf schon war und du ihn arglistig getäuscht hast....!

Keine Panik!

Themenstarteram 23. April 2009 um 20:20

Klar.. aber wie soll ich was nachweisen wenn er manipuliert =( ? z,.b Bremsseil aushängt?

Mir geht es auf den Keks.. ich bin ehrlich schreibe rein das eine Birne durchgebrannt ist .. die im Teilehandel 1,50eu kostet und dann fällt der mir innen Rücken .. :(

Wenn er es drauf anlegt dann hab ich gern Lust den Spieß umzudrehen :p

Kawa-Heizer, hast du den E32 etwa doch wieder verkauft? :eek:

am 23. April 2009 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer

Klar.. aber wie soll ich was nachweisen wenn er manipuliert =( ? z,.b Bremsseil aushängt?

DU musst garnichts nachweisen!

Themenstarteram 23. April 2009 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von bjoern1980

Kawa-Heizer, hast du den E32 etwa doch wieder verkauft? :eek:

Hey..

ne den fahr ich selber .. warum sollte ich einen Grund haben den schönen wagen zu verkaufen =) ist ein andere den ich fürn Übergang 3 Wochen gebraucht habe =)

20 Jahre / 250 tkm ... wenn der dann nicht "schwitzen" würde, würde ich skeptisch werden und gucken, ob Sägespäne statt Öl drin sind!

 

Lehn Dich entspannt zurück und lass Deinen Anwalt was verdienen! ;)

Gruß

Fred

der tüv sagt NICHTS über den verkehrssciheren zustand des fz aus, auch tüv-prüver sind "manipulierbar".....die bremse ist ein normales verschleißteil und das der motor ölt ist auch bei der laufleistung normal...von daher würde ich dem ganz gelassen gegenübertreten....

Themenstarteram 24. April 2009 um 6:55

Okay danke an euch ..

Vor allem ist seit dem Schreiben des Anwalts und dem Kauf über 1,5 Monate her.. da kann alles passieren..

Hab nur Angst das ich das Auto zurücknehmen muss oder dem irgendwas zahlen muss ...

Themenstarteram 24. April 2009 um 7:29

Scheise ! ... hab grad bei der Rechtsschutz angerufen , da die über meinen Vater läuft.

Die übernehmen keinerlei Kosten da das Auto nicht auf meinen Vater zugelassen war.. was kann ich da jetz machen ? =(

KEINE RECHTSBERATUNG - daher auch allgemein gehalten!

Erstmal grundsätzlich Ruhe bewahren!

Denn ein Anwaltschreiben muss einen erstmal nicht weiter beunruhigen. Anwälte sind dafür da, im Auftrag ihrer Mandanten "gefährlich klingende Briefe" zu schreiben. Es ist deren Geschäft. Rechtlich hat so ein Schriebsel erstmal überhaupt keine Konsequenzen. Könnte auch von einem Schlachter sein...

Viele verfahren tatsächlich nach dem Motto: Ein Anwaltschreiben jagt dem Angeschriebenen Angst ein, eventuell zahlt der ja fix, also versuchen wir es doch Mal...

Auch Fristen etc. können die erstmal setzen wie sie wollen, auch das hat in solchen Fällen keine Bedeutung. Habe in einem anderen Zusammenhang auch mal eine hanebüchene Forderung via Anwalt bekommen. Ich habe das einfach ausgesessen. Nach drei bitterbösen Briefen war Ruhe! Kostet Überwindung, gebe ich zu, ist aber im Zweifelsfall entspannter als ein ewig währender Schriftwechsel zwischen einem selbst/dem eigenen Anwalt und der anderen Partei. Und kostet natürlich auch erstmal weniger, besser gesagt nichts. Erst wenn Post vom Gericht kommt, dann MUSS man aktiv werden. Bis dahin kann man sich - so die Fakten EINDEUTIG für einen sprechen (das muss jeder für sich selbst entscheiden) - durchaus entspannt zurücklehen.

Themenstarteram 24. April 2009 um 7:54

Okay.. aber ich kapier nicht was de Rechtschutz übernehmen soll die zahlen ja fast nix =(..

Die hatten gemeint das AUto müsste auf meinen Vater zugelassen sein (bis zum Verkauf) damit dies übernehmen .. =( kann man bei denen eig nix raushandeln irgendwie das die des übernehmen ?

 

Weil ich hab keine Lust 1000 euro fürn Anwalt zu zahlen ..

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