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Autoverkauf an Händler - Er will das Auto zurückgeben

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:13

Guten Abend,

ich habe folgendes Problem.

Ich hab mein Auto gestern an einen Exporthändler verkauft und einen Kaufvertrag (von mobile.de) abgeschlossen. Ich hatte das Fahrzeug ca. 2 Jahre und keinen einzigen Unfall. Ich habe natürlich auf dem Bogen unfallfrei angekreutzt, da der Händler von dem ich das Auto vor zwei Jahren gekauft habe, ebenfalls uns bestätigt hat, dass der Unfallfrei ist. Ebenso habe ich auf dem Kaufvertrag drauf geschrieben, dass das Auto an Export verkauft wird und ich somit keine Garantie übernehme. Außerdem wurde das Auto gekauft wie gesehen. Dies hat er mir unterschrieben und ist weg gefahren. Nun hat er sich gemeldet und meint, dass die Lackdichte sehr hohe Differenzen haben und der angeblich einen Unfall hätte. Mit bloßem Auge sieht man natürlich nichts. Problem meinerseits ist, dass ich den Kaufvertrag vom alten Händler verlegt habe und ich diesen nicht mehr finde. Damit wollte ich beweisen, dass ich das Auto auch als Unfallfrei gekauft habe. Ist es nun möglich mich dafür anfechtbar zu machen? Habe ich hier irgendeine Schuld? Sollte ich den alten Händler anschreiben, dass er mir den Vertrag zu senden soll?

Übrigens waren wir beim Autokauf zu zweit und der Händler alleine. Über euren Rat wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2019 um 18:53

Ich würde dem Exporthändler fröhlich mitteilen ,das ich erstmal seine Steuer Identnummer haben möchte und diese dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung überlasse. Ich glaube der wird dann ganz ruhig werden.

B 19

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Hast du ihm nicht gleich am Telefon gesagt, daß du eine Rücknahme des Fahrzeugs ablehnst?

Solange der Käufer keinen Unfallschaden beweisen kann ist alles in Butter. Lackdickenunterschiede sind kein solcher Beweis.. Über welchen Kaufpreis reden wir hier?

Lass dich nicht verarschen, das ist ne Masche von denen. Warum sollte er auch plötzlich auf die Idee kommen die Lackdicke zu messen? Das hätte er auch vor Ort tun können. Selber schon damit zu tun gehabt.

Mit dem Kreuz bei unfallfrei hast Du eine Eigenschaft verkauft die Du wohl nicht geliefert hast. Da wird es schwer sich gegen eine Rückabwicklung zu wehren.

Wie genau ist das im Vertrag formuliert?

So weit ich dem Mobile Kaufvertrag in Erinnerung habe, steht da "soweit dem Verkäufer bekannt" bei unfallfei. Wenn das immer noch so ist, dann lehne dich entspannt zurück und harre der Dinge die da auf dich zukommen.

Dann müsste der Käufer beweisen dass du von angeblichen Unfallschäden, die man durch Lackdichte Messung nur Vermuten kann und noch nicht bewiesen hat, Kenntnis hattest

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. August 2019 um 20:29:10 Uhr:

Solange der Käufer keinen Unfallschaden beweisen kann ist alles in Butter. Lackdickenunterschiede sind kein solcher Beweis.. Über welchen Kaufpreis reden wir hier?

Es waren 5.200€ inkl. Winterreifen.

Ich empfehle immer, Verkäufe von Gebrauchtfahrzeugen nur über ein Prepaid-Handy abzuwickeln, welches nach dem Verkauf wieder ausgeschaltet in einer Schublade verschwindet...

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:34

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. August 2019 um 20:28:23 Uhr:

Hast du ihm nicht gleich am Telefon gesagt, daß du eine Rücknahme des Fahrzeugs ablehnst?

Doch natürlich habe ich ihm das gesagt. Ich habe ihn zwar nicht blockiert, aber antworte ihm nicht mehr.

Ist eigentlich noch nicht so ganz die Exportpreisklasse.

Ich würde erstmal abwarten.

Themenstarteram 13. August 2019 um 18:37

Zitat:

@onzlaught schrieb am 13. August 2019 um 20:30:12 Uhr:

Mit dem Kreuz bei unfallfrei hast Du eine Eigenschaft verkauft die Du wohl nicht geliefert hast. Da wird es schwer sich gegen eine Rückabwicklung zu wehren.

Wie genau ist das im Vertrag formuliert?

Im Vertrag steht:

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III eine bestimmte Zusicherung erfolgt....

Und unter Punkt III habe ich den Haken bei:

Das Fahrzeug hatte, seit es Eigentum des Verkäufers war, keinen Unfallschaden.

also alles in Butter. Vorsätzliches Verschweigen von Unfallschäden muss der Exporthändler-Sportsfreund erstmal beweisen.

Beruhigt zurücklehnen.

am 13. August 2019 um 18:53

Ich würde dem Exporthändler fröhlich mitteilen ,das ich erstmal seine Steuer Identnummer haben möchte und diese dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung überlasse. Ich glaube der wird dann ganz ruhig werden.

B 19

Wieso vermutet manch einer immer gleich bei der Gegenseite irgendwelche Leichen im Keller?

Das ist doch Kindergarten und hat mit den eigentlichen Fall nix zu run.

Und als Retourkutsche will dann der Händler die Arbeitspapiere einer evtl.Haushaltshilfe des Verkäufers sehen?

Und die wieder die Aufenthaltserlaubnis des Nicht EU Händlers, usw.

Wie bereits gesagt: Rücknahme verweigern und sagen, dass dir kein Unfall bekannt ist (eben so wie er verkauft wurde) und dann schauen was passiert.

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