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Autokauf -> Anzahlung = Vertrag???

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 12:27

Hallo!

Ich bin neu hier und begrüße erst einmal alle recht herzlich!

Ich hab folgendes Problem:

Ich will/muss mir ein neues Auto zulegen. Hab auch nen schicken Volvo V40 in unserer Gegend von einem Privat-Mann gefunden. Probefahrt, Verhandlung usw. ist alles gut über die Bühne gegangen und wir sind uns einig geworden. Auf Drängen des Verkäufers habe ich eine Anzahlung von 500,- Euro geleistet wofür ich auch eine Quittung bekommen habe mit dem Vermerk "Anzahlung für Volvo V40, Kennzeichen XX-YY123". Jetzt will der Verkäufer das Auto plötzlich nicht mehr verkaufen.

Haben wir, dadurch das ich die Anzahlung geleistet habe, einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen? Muss er mir das Auto verkaufen?

Danke für eure Hilfe im Voraus...!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Entsprechend deiner Schilderung ... würde ich davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das Problem ist, diesen Kaufvertrag wirklich zu beweisen. Der Geldfluss selbst ... und die Quittung stellen zwar ein Indiz dar ... aber noch keinen finalen Beweis.

Wenn der Verkäufer das Fahrzeug jetzt nicht mehr an dich verkaufen möchte, muss er dir grundlegend dein Geld zurückgeben. Formal wäre der Betrag zu verzinsen, zusätzlich ist jeglicher dir entstandene Schaden zu ersetzen (Also Auslagen die du nachweislich hattest).

Diese Rechte DURCHZUSETZEN ist aber schwer ... das sage ich dir so direkt ... das kannst du nur mit einem Anwalt schaffen, der dich auch bzgl. deiner Rechte beraten kann und sollte, wenn du den Vertrag durchsetzen wolltest.

Aber MEIN wirklich gut gemeinter Rat ... lass' dir die Anzahlung zurückgeben ... und huste dem Verkäufer etwas. Alles andere ist ein großes Risiko und führt nicht zwangsweise zu DEINEM Erfolg. Such dir lieber ein anderes Auto.

MFG Kester

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am 12. Juni 2008 um 12:37

Auch mündliche Verträge sind rechtskräftig. Probleme gibt es dabei meist mit der Beweiskraft im Falle eines Falles. Hier liegt eine Anzahlungsquittung vor. Daher meine ich, daß auch zweifelsfrei ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. 

am 12. Juni 2008 um 13:24

Hast Du auch einen Nachweis (Kaufvertrag) über die vereinbarte Gesamtsumme? Wenn nicht ist das wohl ein abgekartetes Spiel um den Kaufpreis hochzutreiben.

Und weil Du angezahlt hast kommst Du dann wohl so schnell auch nicht aus der Nummer raus - oder eben unter Verlust der Anzahlung.

am 12. Juni 2008 um 14:17

Hallo!

Grndsätzlich ist ein Vertrag zu stande gekommen. Da auch mündliche Verträge gesetzlich zulässig sind (wobei es Ausnahmen gibt wie zB. Häuser, wo der Notar ins Spiel kommt) ist die Willenserklärung von Dir erfolgt mit leisten der Anzahlung und von ihm durch die Annahme der Anzahlung. Wenn er jetzt nicht mehr will sollte es so sein, daß er die Anzahlung vollständig zurück zahlen muß - soweit die Theorie! Aber für die korrekten Feinheiten, die in solchen Fällen bares Geld darstellen, solltest Du einen Anwalt fragen. Weil: evtl. hast Du sogar Anspruch auf Schadensersatz (Auslagen die Dir entstanden sind zB). Aber eine gesicherte rechtliche Beratung wird Dir hier keiner geben können, daher bleibt nur der Rat: geh zu einem RA - wenn möglich zu einem Fachanwalt für Vertragsrecht.

Moin,

Entsprechend deiner Schilderung ... würde ich davon ausgehen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Das Problem ist, diesen Kaufvertrag wirklich zu beweisen. Der Geldfluss selbst ... und die Quittung stellen zwar ein Indiz dar ... aber noch keinen finalen Beweis.

Wenn der Verkäufer das Fahrzeug jetzt nicht mehr an dich verkaufen möchte, muss er dir grundlegend dein Geld zurückgeben. Formal wäre der Betrag zu verzinsen, zusätzlich ist jeglicher dir entstandene Schaden zu ersetzen (Also Auslagen die du nachweislich hattest).

Diese Rechte DURCHZUSETZEN ist aber schwer ... das sage ich dir so direkt ... das kannst du nur mit einem Anwalt schaffen, der dich auch bzgl. deiner Rechte beraten kann und sollte, wenn du den Vertrag durchsetzen wolltest.

Aber MEIN wirklich gut gemeinter Rat ... lass' dir die Anzahlung zurückgeben ... und huste dem Verkäufer etwas. Alles andere ist ein großes Risiko und führt nicht zwangsweise zu DEINEM Erfolg. Such dir lieber ein anderes Auto.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

Aber MEIN wirklich gut gemeinter Rat ... lass' dir die Anzahlung zurückgeben ... und huste dem Verkäufer etwas. Alles andere ist ein großes Risiko und führt nicht zwangsweise zu DEINEM Erfolg. Such dir lieber ein anderes Auto.

Right ! :)

Wenn diese Einstellung mal mehrere hätten....

Themenstarteram 12. Juni 2008 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

Aber MEIN wirklich gut gemeinter Rat ... lass' dir die Anzahlung zurückgeben ... und huste dem Verkäufer etwas. Alles andere ist ein großes Risiko und führt nicht zwangsweise zu DEINEM Erfolg. Such dir lieber ein anderes Auto.

Juupp, hab ich auch gemacht!

Kohle ist wieder bei mir, schade um das Auto!

Wollte das ganze erst ausfechten, ob sich das aber lohnt...???!!!

Danke für eure Meinungen und Anregungen....!!!!

Moin,

Eben ... DAS ist das Problem ... du kannst zwar ein Indiz für das Zustandekommen des Vertrages anführen ... aber hast keinen ECHTEN Beweis. In dem Fall auf Erfüllung zu klagen hat ein großes Risiko zu verlieren. Und dafür Anwaltskosten etc.pp. zu zahlen ... passt nicht ;) Auf Erfüllung hätteste klagen können, wenn du nen Kaufvertrag gehabt hättest. Da hättest du faire Chancen gehabt ...

@Helldriver ... Ich hab ne Juristin in der Familie :D

Gruß Kester

Hallo,

ich hab mal ein vorschlag zur debate für die andere Seite, da ich gerade mein Fhz verkaufe (jedoch ohne probleme) bin ich darauf gekommen, wofür eigentlich eine Anzahlung ist.

Fakt Käufer kam sich das Fhz anschauen, preis vereinbart.

Verkäufer sagt fahr nach hause überleg es dir ob du es wirklich willst,weil ist ja keine 100€ geschichte,darum solls sich gut überlegt sein.

Käufer hat nicht den Kaufpreis dabei, eine Geld\Ware übergabe würde erst eine Woche später vollzogen werden könne,da Verkäufer erst wieder an diesem Tag teit hat.

Nun drängelt der Käufer eine Anzahlung auf,klar damit der Verkäufer das Fhz nicht innerhalb der woche verkauft,weil Theoretisch sich einer kurz später melden könnte und zahlt mehr und hat das geld auch dabei...

 

Nun zum eigentlichen Thema, wenn der Käufer nun nach dieser Woche ankommt ich möchte das Fhz nicht mehr haben, müsste ich als Verkäufer doch die Anzahlung wieder geben,da er ja nichts bei mir kauft, daher worin besteht der sinn einer Anzahlung?

Doch nur Nachteil für den Verkäufer oder?

Zitat:

Original geschrieben von Raziel

ich hab mal ein vorschlag zur debate für die andere Seite, ....

Hier wird schon drei Jahre nichts mehr debatiert. :D

na und, heisst doch nichts.

mal sagen alle benutz die sufu und wenn man dann nen alten beitrag nimmt,statt nen extra thread zu eröffnen heissts zu alt....

:(

am 16. Mai 2011 um 9:54

Zitat:

Original geschrieben von Raziel

na und, heisst doch nichts.

mal sagen alle benutz die sufu und wenn man dann nen alten beitrag nimmt,statt nen extra thread zu eröffnen heissts zu alt....

:(

Tja, kannst es halt machen wie Du willst - ist immer verkehrt! ;)

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