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Autokauf in Deutschland für den Export in die Niederlande

Themenstarteram 19. April 2023 um 14:43

Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.

Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.

Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?

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9 Antworten

Darüber steht hier was:

https://www.adac.de/.../

Themenstarteram 19. April 2023 um 15:31

Zitat:

@Zebulon102 schrieb am 19. April 2023 um 17:01:34 Uhr:

Darüber steht hier was:

https://www.adac.de/.../

Was ist damit gemeint:

Bei abgemeldeten Fahrzeugen: Außerbetriebsetzung (Stilllegung, Abmeldung)

?

Da brauchst du die ZB I, aus der sich die Außerbetriebsetzung (hier die Abmeldung) ergibt.

Falls möglich - PKW-Transportanhänger an die AHK und das abgemeldete Fahrzeug so in die Niederlande bringen.

Zitat:

@Agepagelage schrieb am 19. April 2023 um 16:43:07 Uhr:

Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.

Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.

Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?

Willst Du ein Kurzzeit- oder ein Ausfuhrkennzeichen?

Kurzzeit wurde in Holland nicht anerkannt.

Für ein Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei den meisten Zulassungsstellen vorgeführt werden.

Themenstarteram 19. April 2023 um 17:55

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 18:30:05 Uhr:

Zitat:

@Agepagelage schrieb am 19. April 2023 um 16:43:07 Uhr:

Ich möchte ein Auto von einer Privatperson in Deutschland kaufen, aber er hat das Auto bereits abgemeldet und hat kein Kennzeichen.

Als ich ein Auto bei einem Händler in Deutschland gekauft habe, musste das Auto zur KFZ-Zulassungsstelle gebracht werden, um das Auto vorzuführen und die Zollkennzeichen zu erhalten.

Was ist mit dieser Situation? Kann ich nur mit den Papieren des Autos zur KFZ-Zulassungsstelle gehen oder müssen Verkäufer und Auto mit?

Willst Du ein Kurzzeit- oder ein Ausfuhrkennzeichen?

Kurzzeit wurde in Holland nicht anerkannt.

Für ein Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei den meisten Zulassungsstellen vorgeführt werden.

Die rote Ausfuhrkennzeichen ja. Darf ein abgemeldetes Fahrzeug noch im Straßenverkehr gefahren werden?

Nein.

Nur wenn ein Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen deckt.

Für's Ausfuhrkennzeichen musst Du auch vorher die Steuer entrichten.

Mach Dich mal auf der Seite der Zulassungsstelle schlau, bei der Du das Ausfuhrkennzeichen beantragen möchtest. Du wirst einen Empfangsbevollmächtigten aus dem LK brauchen und die HU muss über die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens noch gültig sein

Themenstarteram 19. April 2023 um 20:08

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 21:39:53 Uhr:

Nein.

Nur wenn ein Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen deckt.

Für's Ausfuhrkennzeichen musst Du auch vorher die Steuer entrichten.

Mach Dich mal auf der Seite der Zulassungsstelle schlau, bei der Du das Ausfuhrkennzeichen beantragen möchtest. Du wirst einen Empfangsbevollmächtigten aus dem LK brauchen und die HU muss über die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens noch gültig sein

Wofür steht LK?

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich also mit den papieren des autos, teil I und teil II, ohne den alten besitzer zur KFZ-Zulassungsstelle gehen um das auto auf meinen namen einzustellen um den vorläufigen teil I zu bekommen.

Und dann kann ich nicht erst das Ausfuhrkennzeichen machen lassen, aufs Auto kleben und dann kommen und das Auto zeigen? Wenn nicht, wüsste ich nicht, wie ich das Auto zeigen soll, da es abgemeldet ist.

LK steht für Landkreis, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig sind.

Ein Ausfuhrkennzeichen ist prinzipiell eine richtige Zulassung, sie ist lediglich auf einem durch die Versicherung gedeckten Zeitraum begrenzt.

Deshalb genügt für den Antragsteller auch der Nachweis des Verfügungsberechtigung, welche durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung(Teil 1 und 2)realisiert wird.

Ob und wie sich Deine Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lässt,musst Du dort erfragen. Manche nehmen eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation, weil sie die örtlichen Voraussetzungen nicht haben, die Fahrzeuge selbst zu sichten.

Themenstarteram 20. April 2023 um 0:52

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. April 2023 um 22:30:33 Uhr:

LK steht für Landkreis, die für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig sind.

Ein Ausfuhrkennzeichen ist prinzipiell eine richtige Zulassung, sie ist lediglich auf einem durch die Versicherung gedeckten Zeitraum begrenzt.

Deshalb genügt für den Antragsteller auch der Nachweis des Verfügungsberechtigung, welche durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung(Teil 1 und 2)realisiert wird.

Ob und wie sich Deine Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lässt,musst Du dort erfragen. Manche nehmen eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation, weil sie die örtlichen Voraussetzungen nicht haben, die Fahrzeuge selbst zu sichten.

Weißt du zufällig auch, wie ich anhand der TIN prüfen kann, ob das Fahrzeug gestohlen ist?

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