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Autoverkauf nach Österreich

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 9:39

Hallo zusammen,

demnächst kommt ein österreichischer Käufer für mein Auto. Wir haben vorab Preis und alle weiteren Sachen verhandelt. Meine Frage ist jetzt: Das Auto wird angemeldet mit dem Fahrzeugschein Teil 1 übergeben. Fahrzeugschein Teil 2 Brief wird erst nach Auslösung bei der Bank an mich gesendet. (Auto ist noch finanziert). Wie wäre die richtige Vorgehensweise, kann der Käufer das Auto in Österreich abmelden und dadurch wird die Zulassungsbehörde in Deutschland informiert? Falls ihr schonmal Erfahrungen in diesem Gebiet gemacht habt, würde ich mich über eure Unterstützung freuen.

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23 Antworten

Das wichtigste: bevor das Auto mit ZB1 überhaupt übergeben wird>Auslöse bei der Bank & den Brief/ZB2 abwarten(!) sonst ist evtl. Auto weg und du wartest auf Geld....immer dran denken: man kann niemanden in den Kopf schauen. Dein Verkauf >deine Regeln(!) Spielt der Käufer nicht mit anderen suchen.

Themenstarteram 19. Februar 2024 um 10:04

Ja der Käufer wird das Geld im Vorhinein geben, also ich erhalte den Verkaufspreis. Er erhält das Auto mit ZB1 und Kennzeichen. Mir geht es nur um die Abmeldung des Autos.

Angemeldet übergeben und abmelden in Ö wohl nicht angeraten/möglich:

https://www.adac.de/.../

Ich würde eh kein Auto angemeldet übergeben.

Kann zu viel Ärger und Probleme bedeuten.

Und wie es gemäß ADAC aussieht auch gar nicht so einfach. Der Ösi müsste nach D und abmelden und ob er das macht ist ja wohl mehr als fraglich.

Ich als Käufer hätte da keinen Bock drauf.

Niemals angemeldet ins Ausland abgeben!

Zitat:

@Palica99 schrieb am 19. Februar 2024 um 11:04:52 Uhr:

also ich erhalte den Verkaufspreis.

also löst du selber bei der Bank aus, dann ist es noch einfacher > Auto auch selber abmelden >fertig. Damit gehst allem Ärger aus dem Weg. Käufer muss sich dann halt um Transport kümmern. Anders würde ich das nie machen auch wenn es erstmal "nur" Österreich ist...du weißt ja nicht wo sonst dein angemeldetes KFZ landet kann ja sein es wird gleich weiterverschachert ...

hör auf den Rat der Leute hier ...den Ärger hast sonst Du im Fall der Fälle.

Zitat:

@tett schrieb am 19. Februar 2024 um 11:46:48 Uhr:

Niemals angemeldet ins Ausland abgeben!

Stimmt.

Aber auch NIE angemeldet in Deutschland abgeben.

Es gibt auch kein vernünftigen Grund ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben.

Man erspart sich eine Menge Ärger

Das sind Einzelfälle. Also ins Ausland würde ich auch nicht angemeldet verkaufen. Aber im Inland werden heute nachmittag wahrscheinlich tausende Autos angemeldet verkauft, ohne daß es irgendwelche Probleme gibt. Man informiert natürlich nach der Übergabe sofort Zulassungsstelle und Versicherung per Formblatt (im ADAC-Kaufvertrag enthalten). Das einzige wirkliche Problem kann dann nur noch mit der Kraftfahrzeugsteuer auftreten.

Einzelfall hin oder her

Warum sollte ich einen fremden Menschen mein angemeldetes Auto geben ?

Für einen Käufer gibt es viele Möglichkeiten das Auto auch anderweitig abzuholen.

Absolut Risikolos für beide Seiten

Warum nicht? Ein angenehmer Service für den Käufer, ohne Zusatzaufwand nach Haus fahren zu können. Und einfach für den Verkäufer. Das Risiko hält sich doch in sehr engen Grenzen (Kraftfahrzeugsteuer).

Zitat:

...

Es gibt auch kein vernünftigen Grund ein Fahrzeug angemeldet zu übergeben.

...

Für den Verkauf innerhalb D gibt es den durchaus - zumindest wenn man sein Fahrzeug einer möglichst breiten Käuferschicht präsentieren und somit auch zu einem vernünftigen Kurs verkaufen möchte.

Dass es beim angemeldeten Verkauf u.U. nachfolgend Probleme geben kann, steht dabei außer Frage.

Diese Probleme kann man als Verkäufer mit der richtigen Vorgehensweise aber relativ gut ausschalten bzw. minimieren - incl. an manche Interessenten eben auch nicht angemeldet zu verkaufen.

Wenn man natürlich ein erhaltenes Protokoll nach Verkauf und Übergabe schon als existentielles Problem ansieht, sollte man in der Tat nur abgemeldet verkaufen.

Ist aber hier im Forum wohl eine absolute Glaubensfrage - von daher darf jeder dazu gerne seine eigene Meinung haben.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 20. Februar 2024 um 15:26:55 Uhr:

Warum nicht? Ein angenehmer Service für den Käufer, ohne Zusatzaufwand nach Haus fahren zu können. Und einfach für den Verkäufer. Das Risiko hält sich doch in sehr engen Grenzen (Kraftfahrzeugsteuer).

Das mag alles sein aber warum sollte ich ein Risiko eingehen wenn es auch ohne geht.

Hinterher ist das Gejammer immer groß.

Was meinst du was hier los wäre im Forum, wenn das Thema " ich habe ein Auto nach Österreich verkauft ohne vorher abzumelden. Jetzt habe ich Ärger " wäre. Hier würde dann der Themenstarter in der Luft zerrissen weil das Auto angemeldet verkauft wurde

Zitat:

@Palica99 schrieb am 19. Februar 2024 um 10:39:20 Uhr:

 

1

, kann der Käufer das Auto in Österreich abmelden und dadurch wird die Zulassungsbehörde in Deutschland informiert?

2

Falls ihr schonmal Erfahrungen in diesem Gebiet gemacht habt,

1

Eine reine Abmeldung in Ö funktioniert bei einem in D zugelassenen Fahrzeug nicht.

Nur eine Ummeldung auf den neuen Halter. Dafür braucht er aber die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2)

2.

Wenn Du Lust hast, Dir unnötigen Stress an Land zu ziehen,dann kannst Du das wie von Dir gedacht machen.

Ansonsten melde ab den Wagen und mach das Problem des überführens nicht zu Deinem Problem.

Zitat:

@Palica99 schrieb am 19. Februar 2024 um 10:39:20 Uhr:

Hallo zusammen,

demnächst kommt ein österreichischer Käufer für mein Auto. Wir haben vorab Preis und alle weiteren Sachen verhandelt. Meine Frage ist jetzt: Das Auto wird angemeldet mit dem Fahrzeugschein Teil 1 übergeben. Fahrzeugschein Teil 2 Brief wird erst nach Auslösung bei der Bank an mich gesendet. (Auto ist noch finanziert). Wie wäre die richtige Vorgehensweise, kann der Käufer das Auto in Österreich abmelden und dadurch wird die Zulassungsbehörde in Deutschland informiert? Falls ihr schonmal Erfahrungen in diesem Gebiet gemacht habt, würde ich mich über eure Unterstützung freuen.

Hallo,

wir haben 2 Fahrzeuge ins Ausland verkauft, einmal nach Tschechien und einmal nach Österreich.

Beide male in angemeldetem Zustand, ABER wir haben eine Kaution von 2000€ zusätzlich zu dem Kaufpreis verlangt. Es wurde nur die ZB1 ausgehändigt und schriftlich vereinbart, dass die Kennzeichen samt ZB1 per Expressversand innerhalb 3 Tage zurück zu senden sind. In beiden Fällen hat es super geklappt, die Kennzeichen samt ZB1 kamen innerhalb 3 Tage per UPS zurück, der Wagen wurde von uns dann abgemeldet.

Wir haben Zeitnah die kompletten Unterlagen des Fahrzeuges auch wieder per Expressversand dem Käufer zukommen lassen und nach der Bestätigung von UPS das diese dem Käufer persönlich ausgehändigt wurden, dann die Kaution zurück überwiesen.

Also man kann sowohl als auch beides machen, jedem ist selbst überlassen wie das von statten geht.

Komisch, innerhalb Deutschland hatten wir mit den Käufern die meisten Probleme gehabt was das ab- und ummelden angeht. Danach wurden unsere Fahrzeuge immer abgemeldet übergeben und dem Käufer wurde die Qual der Wahl überlassen wie er damit nach Hause.

Normalerweise hab ich die " rote Kennzeichen " mit wenn ich es kaufe, den meisten Käufern ist es wahrscheinlich zu umständlich und manchen zu " teuer " nach dem Motto Geiz ist geil. Bei manchen Ausreden kann man sich schon fremdschämen :)

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