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Bootstrailer aus Holland zulasse

Themenstarteram 29. Oktober 2013 um 16:28

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines großes Problemchen und hoffe, dass mir hier evtl jemand weiterhelfen kann.

Und zwar haben wir uns gestern ein Boot inkl. Trailer aus den Niederlanden geholt. Der Trailer (der Fa. Roan) hat weder eine Fahrgestellnummer noch iwelche Papiere. Werden in Holland auch nicht benötigt, da der Trailer weder zum Tüv noch extra versichert werden muss. Läuft alles über das Zugfahrzeug.

Um ihn nun in Deutschland zugelassen zu bekommen, braucht der Trailer jeweils ein Prüfzeichen auf der Kugelkupplung der Achse und dem Zugrohr. Das Zugrohr unseres Trailers besitzt jedoch kein Prüfzeichen, Tyenschild o.ä ?? Habe auch schon mit dem Hersteller "Roan Watersports" telefoniert, welcher mir bestätigte, dass ihre Trailer bis 2010 auch keine Nr. auf dem Zugrohr besitzen. (Wie gesagt, benötigen sie ja auch nicht!) Es darf von ihnen auch nachträglich nichts mehr angebracht/eingeschlagen etc. werden.

Was kann ich jetzt tun, um ein Vollgutachten nach (§21 StVZO) zu bekommen? (Nebelschlussleuchte, Seitenreflektoren, Reifen etc. sind soweit okay)

Ich würde mich über jegliche hilfreiche Antworten freuen!

Gruß Sandra

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12 Antworten

Am besten du kontaktierst deinen örtlichen TÜV.

Die können dir eher eine verbindliche Auskunft geben.

am 29. Oktober 2013 um 22:45

Moin,

wird so sein wie beim Selbstbauanhänger.

Schau hier

Hersteller des Zugrohres und der Komponenten müssten sich ja ermitteln lassen.

Ich meine sogar die Teile kommen aus Deutschland.

Tragfähigkeit des Aufbaus wird dir wohl die Fa. Roan bescheinigen können.

Zitat:

...großes Problemchen.......

trifft es eher :D

TÜV oder Dekra (´neue´ Bundesländer) sind aber ein guter Tip ;)

Hi Sandra,

also prinzipiell ist es kein Problem, ich mache öfter solche Abnahmen, die Frage ist nur, ob es sich wirtschaftlich lohnt.

Eine Fahrgestellnummer zu vergeben und einzuschlagen ist keine große Sache, dafür sind ja TÜV (West) bzw. DEKRA (Ost) befugt. Natürlich musst Du einige Sachen beibringen, bzw. der Sachverständige muss diese kostenpflichtig ermitteln. Ich zähle mal in loser Reihenfolge ohne Anspruch auf Vollständigkeit auf:

Die Zugkugelkupplung muss bauartgenehmigt sein und ein entsprechendes Prüfzeichen haben.

Das Zugrohr muss ausreichend dimensioniert sein (Nachweis).

Die Achse muss ausreichend dimensioniert sein (Typschild des Herstellers).

Die Bremsanlage (so vorhanden) muss ausreichend dimensioniert sein (Nachweis/ Herstellerbescheinigung).

Der Anhänger muss mit typgenehmigter Beleuchtung versehen sein (Anzahl, Ausführung, Funktion, Prüfzeichen).

Die Räder/ Reifen müssen ausreichend dimensioniert und typgenehmigt sein (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, Prüfzeichen).

Der Anhänger benötigt ein Typschild und eine am Rahmen eingeschlagene FIN (macht der Sachverständige).

Je nach Aufwand kann Dich die Aktion bis zu 400,-€ kosten, wenn der Sachverständige alles ermitteln muss, und wenn Du alles beibringst, kann es so um die 150,-€ kosten.

Da macht manchmal ein in D zugelassener gebrauchter Trailer mehr Sinn.....

Hope this helps.

Gardiner

Bei den Kosten für eine reguläre Zulassung würde ich dann irgendwann überlegen, ob er denn regulär zugelassen sein muss unbedingt... Ich kenne es von einigen Leuten hier, die Fahren am Anfang der Saison einmal mit dem Trailer ans Wasser, dort bleibt er bis zum Ende der Saison und dann geht die zweite Fahrt in diesem Jahr ins Winterlager. Das alles mit Kurzzeitkennzeichen ;) Solange der Anhänger verkehrssicher ist, ist das kein Problem. Das sind dann 26,20€ pro Jahr, bei Kosten von 400€ kann man dann schon ein paar mal fahren :D

am 31. Oktober 2013 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Bei den Kosten für eine reguläre Zulassung würde ich dann irgendwann überlegen, ob er denn regulär zugelassen sein muss unbedingt... Ich kenne es von einigen Leuten hier, die Fahren am Anfang der Saison einmal mit dem Trailer ans Wasser, dort bleibt er bis zum Ende der Saison und dann geht die zweite Fahrt in diesem Jahr ins Winterlager. Das alles mit Kurzzeitkennzeichen ;) Solange der Anhänger verkehrssicher ist, ist das kein Problem. Das sind dann 26,20€ pro Jahr, bei Kosten von 400€ kann man dann schon ein paar mal fahren :D

Auch mit Kurzzeitkennzeichen müssen die bereits zuvor genannten technischen Bedingungen eingehalten werden.

Nö, muss nur verkehrssicher sein. Sonst würde der Zweck des Kurzzeitkennzeichens, auch Fahrzeuge ohne Typgenehmigung oder BE bewegen zu können, ja ad absurdum geführt.

Nicht jedes Bewegen ist mit Kurzzeitkennzeichen zulässig, nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.

Die Nutzung des Trailers, um das Boot aus dem Wasser und ins Winterquartiert bzw. wieder zurück zu bekommen gehört mMn nicht dazu...

Da hast Du sicher grundsätzlich recht. Aber wenn man nach 6 Monaten mal probieren will, ob der Trailer noch komplett funktioniert... :cool:

am 1. November 2013 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Nö, muss nur verkehrssicher sein. Sonst würde der Zweck des Kurzzeitkennzeichens, auch Fahrzeuge ohne Typgenehmigung oder BE bewegen zu können, ja ad absurdum geführt.

Wie soll denn die Verkehrssicherheit ohne Papiere und ohne Prüfzertifikate für sicherheitsrelevante Baugruppen nachgewiesen werden? Ohne Papiere und Eigentumsnachweise wird die Fuhre bei einer Kontrolle auf der Stelle stillgelegt.

Wenn der niederländische Vorbesitzer an die Ostsee gereist wäre, hätte es ja auch keine Probleme gegeben. Wo ist die größere Unsicherheit, wenn statt eines NL-Folgekennzeichens ein deutsches KZK am Trailer ist? :confused:

am 1. November 2013 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Wenn der niederländische Vorbesitzer an die Ostsee gereist wäre, hätte es ja auch keine Probleme gegeben. Wo ist die größere Unsicherheit, wenn statt eines NL-Folgekennzeichens ein deutsches KZK am Trailer ist? :confused:

Woher willst du wissen, dass es bei dem Gespann mit NL-Kennzeichen ohne Papiere keine Probleme in D gegeben hätte?

am 1. November 2013 um 12:12

Weil die EU Regel greift, was in einem EU -Land zugelassen ist, muss in anderem Land anerkannt werden.

Keinem Niederländer wird die Weiterfahrt untersagt, nur, weil in NL andere Zulassungsbestimmungen gelten.

Der Regelierungswahn der deutschen, macht manchen Import teurer, als erwartet.

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