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Bußgeld wegen seitenstreifen

Themenstarteram 25. Februar 2011 um 15:32

Hallo zusammen

habe heute post von der Stadt bekommen wegen dem Bußgeldverfahren.

Mir wird vorgeworfen das ich den seitenstreifen auf der Ab zum schnellen Vorwärtskommen benutzt hätte.

Das habe ich zwar gemacht aber nur weil der zubringer voller LKW's war.

was soll ich den schreiben damit ich keine Punkte und/oder eine hohe Geldstrafe bekomme?

 

danke schonmal

Beste Antwort im Thema
am 25. Februar 2011 um 15:40

Standspur der Autobahn....benutzt um an einer Kolonne LKW"s vorbei zu kommen....ist menschlich, aber dafür gibt es keine Ausrede die ziehen könnte...denn es ist schlicht weg verboten!

 

Stehe dafür ein.....und jammere nicht rum!

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24 Antworten
am 25. Februar 2011 um 15:33

Welcher Zubringer? :confused:

am 25. Februar 2011 um 15:40

Standspur der Autobahn....benutzt um an einer Kolonne LKW"s vorbei zu kommen....ist menschlich, aber dafür gibt es keine Ausrede die ziehen könnte...denn es ist schlicht weg verboten!

 

Stehe dafür ein.....und jammere nicht rum!

Zitat:

Original geschrieben von comet1003

Mir wird vorgeworfen das ich den seitenstreifen auf der Ab zum schnellen Vorwärtskommen benutzt hätte.

Zitat:

Original geschrieben von comet1003

Das habe ich zwar gemacht

Dann ist doch alles klar.

 

Auf dem Seitenstreifen einordnen, wenn die Ausfahrt verstopft ist, um die rechte Spur frei zu halten funktioniert. (inoffiziell)

Das andere ist wie im Stau am Seitenstreifen an den wartenden vorbeizufahren, und ist verboten. Da zählt es auch nicht, warum das so war, denn einer der LKW's hätte ja auf den (bald kommenden) Verzögerungsstreifen fahren wollen, und du hättest ihn gehindert. Das macht 2 Punkte, 75 Euro, kein Fahrverbot.

Das dritte ist, wenn du bei einer verstopften Ausfahrt an der Kolonne am Verzögerungsstreeifen vorbei fährtst, und direkt an der Abfahrt den Seitenstreifen benutzt um noch die Ausfahrt rauszukommen. 4 Punkte, 75 Euro, kein Fahrverbot.

am 25. Februar 2011 um 15:47

Wenn Du es gemacht hast, wie es in dem Schreiben steht, dann bezahle und jammere nicht rum. Sooo teuer ist es schliesslich auch nicht, oder hast Du bereits soviele "nicht bepunktete" Sachen auf der Liste, daß man Dir da Punktebewehrt kommen kann?

Warum wird immer irgendwas veranstaltet und nicht gesagt: hey, da habe ich mich blöd angestellt. Solltet ihr auf die selbe Idee kommen, dann kostet das.... und gut.

:rolleyes:

am 25. Februar 2011 um 15:50

TE besitzt einen Führerschein, unterstelle ich mal.....Vorsatz kommt noch dazu...in seiner Handlung...was aber nicht vom Bußgeld honoriert werden wird.....aber langsam wird es hier ziemlich blöd....ewiges rumgeheule....

sorry, aber wieder so ein Jammer-Thread, mindestens schon der fünfte diese Woche :rolleyes:

meine Empfehlung: entweder man verhält sich STVO-konform (lernt man in der Fahrschule, das dort erworbene Wissen darf man selbstständig vervollständigen und weiter entwickeln) und riskiert im schlimmsten Fall, dass man als obrigkeitshörig oder Regeleroteriker verschrieen wird oder man steht zu dem Gedöns, den man im Straßenverkehr produziert, zahlt die Knöllchen und lässt den Rest der Welt unbeheligt ;)

Ich für meinen Teil halte mich an zweiteres, Knöllchen in den letzten 5 Jahren: 1, wegen telefonierens am Steuer (63,25€ plus ein Punkt) ;)

Zitat:

 

was soll ich den schreiben damit ich keine Punkte und/oder eine hohe Geldstrafe bekomme?

"Formale Abweichung von den Vorschriften der StVO ohne Einfluß auf die Verkehrssicherheit."

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

sorry, aber wieder so ein Jammer-Thread, mindestens schon der fünfte diese Woche :rolleyes:

Die frage war ja nur nach den Erfahrungen, weil sowas ja ziemlich oft gemacht wird, und was andere machen könnte ja erlaubt sein. Ich habe auch mal nicht verstanden, warum ich ein knöllchen bekommen habe. Dabei gings mir nicht um mich ums Geld zu drücken, sondern es einfach zu verstehen. (Mein Vergehen/Lösung damals: Bauliche trennung auf Landtraße ist keine ununterbrochene Linie.)

Somit nicht den Hilfsscherrif spielen, sondern nur dagen, das war falsch, und gibt diese Strafe, weil jenes hätte passieren können. (Man muss dabei ja auch immer an die Kinder denken, die dabei hätten gefährdet werden können) ;)

Schon fängt ein Trickser wieder an mit einem Ratschlag,  wie man sich aus der Situation mogeln kann und wenn es mit einer Lüge sein muss. Das Wort Schuldbewusstsein müsste man demjenigen auch erst noch buchstabieren.

Sei ein Mann, Informationen hast Du hier sammeln können und bist zudem um eine Erfahrung reicher. Mit Deiner Überweisung ist alles gut;)

Zitat:

Original geschrieben von comet1003

Mir wird vorgeworfen das ich den seitenstreifen auf der Ab zum schnellen Vorwärtskommen benutzt hätte.

Das habe ich zwar gemacht...

Nachdem du die Tat in einem öffentlichen Forum gestanden hast, solltest du den Bußgeldbescheid bezahlen und die Kosten als Lehrgeld verbuchen.

Rasen auf dem Standstreifen ist ein absolutes No-Go.

Zitat:

Rasen auf dem Standstreifen ist ein absolutes No-Go.

Deswegen sind Standstreifen im Regelfall auch asphaltiert. :D

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