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Dach Top Lichtleiste

Land Rover Defender L663

Ich habe mir in 2021 einen New Defender 90 neu gekauft und würde mir gerne eine Lichtleiste analog wie bei Urban Motors auf dem Defender verbaut wird montieren.

Ich habe mich bei unserem TÜV deswegen erkundigt zwecks Einzelabnahme und Eintragung aber auf ein klares NEIN gestoßen!

Kann mir jemand mit einem Tip weiterhelfen ob es einen Weg gibt?

Lichtleiste
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26 Antworten

Abnehmbar einbauen, nur für..Offroad

Dann werde ich wohl darauf verzichten??

Wieso, sieht doch geil aus

Als Arbeitsleuchte gehen die afaik auch durch, entsprechend geschaltet. Bin aber nicht sicher.

Wenn Tüv sagt Nein,dann Nein..

Der TÜV argumentierte auf meine Frage als Arbeitsleuchten wie folgt:

Arbeitsleuchten sind rückwärts gerichtet! Auf meine Frage was denn sei wenn eine Winde vorne montiert sei bekam ich nur die ausweichende Antwort selbst wenn der TÜV eine Einzelabnahme machen würde bekäme ich bei der Zulassungsbehörde Probleme da keine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung vorliegt.

Meine Hoffnung war halt das einer im Forum einen „kompatibleren TÜV oder eine Werkstatt mit entsprechenden Verbindungen kennt!

Bringt dir nichts, weil in jeder Kontrolle sowas angezweifelt werden wird..

Zitat:

@RCL schrieb am 20. Apr. 2024 um 14:30:14 Uhr:

Der TÜV argumentierte auf meine Frage als Arbeitsleuchten wie folgt:

Arbeitsleuchten sind rückwärts gerichtet!

Die RiLi hätte ich ja gerne mal gesehen.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. April 2024 um 13:56:50 Uhr:

Als Arbeitsleuchte gehen die afaik auch durch, entsprechend geschaltet. Bin aber nicht sicher.

So isses. Auf meinem seinerzeitigen Samurai hatte ich auch Dachleuchten als „Arbeitsleichten“ nach vorne gerichtet. Müssen nur separat geschaltet werden.

Zitat:

Laut STVZO § 52 dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit LED Light Bars ausgestattet sein. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten: (1) LED Light Bars ohne Straßenzulassung und E-Kennzeichnung dürfen während der Fahrt auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet werden. (2) LED Light Bars mit Straßenzulassung und E-Kennzeichnung können auch im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden. (3) LED Light Bars müssen separat und unabhängig der restlichen Fahrzeugbeleuchtung ein- und ausschaltbar sein.

 

Such Dir einen anderen (wohlwollenden) TÜV.

 

Grüße :cool:

Ganz frech würde ich sagen, einfach machen.

 

TÜV selbst bringt dir Nix.

Wie schon erwähnt wird sowas zur Not angezweifelt. Zum Schluss entscheidet jemand drüber der es besser weis als TÜV oder Polizei.

 

Die Frage ob ich mein Kennzeichen an den Dachträger montieren darf verneinte der TÜV, Kumpel bei der Polizei meinte „Keine Ahnung“ und im gesetzt ist nur der Mindestabstand zum Boden definiert und der Winkel…

 

Also manchmal muss man einfach machen.

Sorry ich habe in der STVZO unter § 52 diese Textstellen nicht gefunden?

Zitat:

@RCL schrieb am 20. April 2024 um 16:08:18 Uhr:

Sorry ich habe in der STVZO unter § 52 diese Textstellen nicht gefunden?

Schau hier unter „(7)“.

… mein Gott alles muss man selber machen :rolleyes:

Um hier mal eine Lanze für den TÜV Prüfer zu brechen.

 

Es ist kommt ja immer darauf an, was bzw. wie gefragt wurde. Die Betonung liegt hier auf „unabhängig von der restlichen Fahrzeugbeleuchtung schaltbar“ und bei der Fahrt im öffentlichen Straßenverkehr nicht „an“. Vergleiche beleuchteter Mercedes Stern.

 

Das kann ich aus der Frage des TE z.B. nicht herauslesen.

Vor allem ist ein Prüfer nicht "der TÜV". Vielleicht ist er schlecht gelaunt gewesen, vielleicht gibt's da Spielraum, den er nicht ausnutzen wollte. Eine andere Prüfstellevkann sich durchaus lohnen.;)

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