ForumiX
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. BMW i
  6. iX
  7. Eingebaute Dashcam-Funktion iX (CH)

Eingebaute Dashcam-Funktion iX (CH)

BMW iX I20
Themenstarteram 26. Juli 2022 um 13:09

Hallo zusammen

Ich bin mir nicht sicher, wie es bei in Deutschland ausgelieferten Fahrzeugen ist, aber bei meinem iX, in der Schweiz ausgeliefert und zugelassen, ist die Dashcam-Funktion in der Praxis unbrauchbar.

Das Seltsame daran ist, dass ich nonstop aufnehmen kann, aber nur, wenn die App im OS8 angezeigt wird. Wechsele ich auf eine andere Darstellung, bricht die Aufnahme ab. Wenn es gesetzlich verboten wäre, wäre die Funktion so ja auch Unfug.

Ich hatte die Funktion bisher immer (bei den Autos vor dem Tesla Model X nachgerüstet, beim Model X super gelöst) und möchte sie auch wieder haben.

Sehe ich es richtig, dass es nur über eine Nachrüstlösung geht und falls ja, womit habt Ihr im iX gute Erfahrungen gemacht?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Der sog. Drive Recorder arbeitet meines Wissens im Hintergrund und löst bei einer Unfallsituation automatisch aus.

 

Das nennt sich "intelligente Dashcam".

 

Das dauerhafte Aufzeichnen des öffentlichen Verkehrs ist nämlich zumindest in Deutschland datenschutzrechtlich sehr sehr heikel.

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 13:20

Ich kann den Drive Recorder auch manuell auslösen (längeres Drücken der "Parkassistenten-Taste auf der Mittelkonsole) und erhalten dann die letzten und kommenden 30 Sekunden aufgezeichnet.

Ob das beim Unfall dann automatisch funktioniert ist eine andere Frage (woran gekoppelt, Airbag-Sensoren? Bei einer Reihe von Unfallszenarien lösen die Airbags - zu Recht - nicht aus).

Mir geht es um die dauerhafte Aufzeichnung, unabhängig von den jeweiligen gesetzgeberischen Vorgaben (der iX fährt ja auch schneller, als das jeweilige Tempolimit zulässt, obwohl er eine Schildererkennung hat und schnelleres Fahren gegen das Gesetzt verstösst ...).

Nein, das geht nicht, ist so nicht vorgesehen und auch nicht so im Prospekt beschrieben worden.

Ich hab mich genau das auch schon gefragt beim i4. Irgendwie ist das im Tesla mega umgesetzt auch mit der App das man dort sein Auto sehen kann und er wirklich auch aufzeichnet wenn jemand einen Schaden verursacht. Ich finde den Drive Recorder wirklich auch sehr schlecht umgesetzt und frage mich auch schon ob man so etwas dann Nachrüsten muss obwohl es eigentlich verbaut ist.

Tesla ist aber auch ständig in der Kritik hinsichtlich Datenschutz wegen der dauerhaften Kameraaufzeichnung und ich kann mir nicht vorstellen, dass die das ewig "durchhalten" werden.

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 14:13

Ehrlich gesagt ist mir egal, wie lange Tesla das durchhält. Sie haben das Thema am besten umgesetzt und andere Hersteller verstecken sich hinter Gesetzen.

Wie oben geschrieben: warum lassen uns denn die Autohersteller unsere Autos schneller fahren als wir dürfen, obwohl ungesetzlich. Wie lange halten die Hersteller das wohl noch durch, oder ist die Frage nicht statthaft?

Ich frage als Kunde nach einer Funktion, die ich persönlich für sinnvoll halte und die technisch offensichtlich machbar ist.

PS: sieht BMW offensichtlich ähnlich ... halt leider Gebastel, dafür mit BMW-Logo https://www.baum-bmwshop24.de/.../

Mein iX zeichnet in der Schweiz korrekt auf. Solange genug Speicher vorhanden ist.

Grundsätzlich nimmt die Kamera immer auf. Gespeichert wird bei manuellem Start, Diebstahlwarnung oder Unfall. Anders wäre die Funktion, Aufnahme *vor* einem Unfall gar nicht möglich.

Versuch mal, die Aufnahme über einen USB-Stick laufen zu lassen. Die ist endlos, enthält aber nur eine Perspektive. Dafür gibt es ein XML-File dazu mit Fahrtdaten.

Themenstarteram 26. Juli 2022 um 14:20

@Groucho vielen Dank für den Tipp.

USB Stick bzw. spezielle Dashcam-MicroSD habe ich eingesetzt, allerdings stoppt er bei mir die Aufzeichnung, wenn ich aus der Recorder App gehe.

Habe ich bei den Einstellungen was übersehen?

Zitat:

@Xentres schrieb am 26. Juli 2022 um 15:16:37 Uhr:

Das dauerhafte Aufzeichnen des öffentlichen Verkehrs ist nämlich zumindest in Deutschland datenschutzrechtlich sehr sehr heikel.

Aufzeichnen darfst du, du darfst die Daten nur nicht speichern.

Die ganze Rechtslage zum Thema Dashcam ist heikel. Weil die Fahrzeuge konstant aufnehmen und damit auch das Recht auf infomationelle Selbstbestimmung verletzen.

https://www.axa.de/.../dashcam-erlaubt

Gerichtsverwertbar sind sie, zumindest in DE, trotzdem.

Die Schweizer lavieren hier, typisch, herum. Ja, ist schwierig, man muss sehen, im Einzelfall, usw.

https://www.edoeb.admin.ch/.../...wachung-in-fahrzeugen--dashcam-.html

Ungünstig ist, dass die Kamera für den Spurhalteassistenten, Unfallaufnahme, etc. konstant filmen *muss*. Andernfalls sind keine Aufnahmen *vor* dem Unfall möglich.

Die Hersteller lösen das eben so, dass Sie zwar filmen, aber nur anlassbezogen speichern (was allein schon graue Zone ist) bzw. wenn der Benutzer explizit den Knopf drückt. Damit wandert die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes zu dir als Fahrer.

Zitat:

@Jeeenz schrieb am 26. Juli 2022 um 16:20:40 Uhr:

@Groucho vielen Dank für den Tipp.

USB Stick bzw. spezielle Dashcam-MicroSD habe ich eingesetzt, allerdings stoppt er bei mir die Aufzeichnung, wenn ich aus der Recorder App gehe.

Habe ich bei den Einstellungen was übersehen?

Nein, das ist so. Steht auch im HAndbuch. Beim Verlassen der App stoppt die Aufnahme. Bzw. die Speicherung. Aufgenommen wird ja trotzdem.

Hat wieder datenschutzrechtliche Gründe- es darf nicht sein, dass die Kamera wahllos und stundenlang aufnimmt und keiner merkt es. Ausserdem könnten dabei auch unbeachtet sensible Informationen gefilmt werden- Militäreinrichtungen und -Konvois, Unfallopfer, usw.

Der Hersteller weist dich damit darauf hin, dass gefilmt wird und schiebt die Verantwortung zu dir, damit hinterher keiner sagen kann, du hast es nicht gewusst, dass das Auto filmt und der Hersteller hat es nicht angezeigt.

Zitat:

@Jeeenz schrieb am 26. Juli 2022 um 16:13:20 Uhr:

Ehrlich gesagt ist mir egal, wie lange Tesla das durchhält. Sie haben das Thema am besten umgesetzt und andere Hersteller verstecken sich hinter Gesetzen.

Wie oben geschrieben: warum lassen uns denn die Autohersteller unsere Autos schneller fahren als wir dürfen, obwohl ungesetzlich. Wie lange halten die Hersteller das wohl noch durch, oder ist die Frage nicht statthaft?

Ich frage als Kunde nach einer Funktion, die ich persönlich für sinnvoll halte und die technisch offensichtlich machbar ist.

PS: sieht BMW offensichtlich ähnlich ... halt leider Gebastel, dafür mit BMW-Logo https://www.baum-bmwshop24.de/.../

Das „Problem“ mit der Geschwindigkeit hat die EU auch schon entdeckt. Deswegen gibt ab 2024 nur noch Autos mit ISA. Also anstatt die Gängelung zurückzunehmen kommt immer noch was dazu. Selber denken und vor allem entscheiden wird immer weniger gewünscht…

@Groucho

 

Mit Aufzeichnen meinte ich auch Speichern, sorry für die Ungenauigkeit.

 

Ansonsten bin ich da bei dir und deinem Verständnis, dass das alles im Rahmen des Datenschutzes eben heikel ist.

 

Auch wenn manche meinen, es sei alles ja so einfach.

 

Die Fahrzeughersteller wollen halt möglichst keine Strafen oder Prozesse wegen solchen Dingen riskieren (Beispiele zu Strafen wegen unerlaubtem Filmens gibt es hierzu ja durchaus).

am 26. Juli 2022 um 17:13

Zitat:

@Jeeenz schrieb am 26. Juli 2022 um 16:13:20 Uhr:

 

Ehrlich gesagt ist mir egal, wie lange Tesla das durchhält. Sie haben das Thema am besten umgesetzt und andere Hersteller verstecken sich hinter Gesetzen.

Und das sind dann die Kunden, die gleich heulen und mit dem Anwalt drohen, wenn der Hersteller diesen Fehler nachträglich mit einem Update behebt und die Funktion verschwindet.

War doch erst vor einer Woche, dass jetzt Klage gegen Tesla wegen Datenschutzverstoß eingereicht wurde. Wenn Tesla deswegen z. B. zurückrufen muss, kann die Funktion verschwinden. Aber die Mühlen der Justiz mahlen langsam :rolleyes:

https://www.zeit.de/.../tesla-datenschutz-verbraucherschuetzer-klage

Zitat:

Der Bundesverband kritisierte in diesem Zusammenhang zugleich "Lücken" im Zulassungsverfahren. Andernfalls sei nicht zu erklären, warum die Funktion trotz "massiver Datenschutzmängel" überhaupt zugelassen worden sei. Die Zusammenarbeit des dafür zuständigen Kraftfahrtbundesamts mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten müsse dringend gestärkt werden. Beide Behörden sollten die Einführung einer verpflichtenden Datenfolgenabschätzung prüfen.

Der Stein kommt ins Rollen... endlich.

Die letzten und die kommenden 30 Sekunden ist doch viel zu kurz. Habe neulich in einer Unfall Situation auslösen wollen, die direkt vor meinem Fahrzeug atattfand. Bis man das durch das Menü aktiviert hat, sind 30 Sekunden längst verstrichen. Außerdem wird die Voraussicht von der Kamera vorne am „Kühlergrill“ und nicht durch die Kamera hinter der Frontscheibe aufgezeichnet. Die Frontkamera ist natürlich, wenn es regnet oder im Winter verschmutzt, so dass man nichts erkennt. Mit anderen Worten dieses System ist nicht professionell Grad, sondern Kinderkram. Tesla zeigt, wie es gemacht werden muss.

Im übrigen ist die Frontkamera das am weitesten am Fahrzeug vorstehende Teil, und wird bei einer unvorsichtigen Annäherung an die Garagenwand sofort beschädigt. What were they thinking?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. BMW i
  6. iX
  7. Eingebaute Dashcam-Funktion iX (CH)