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Einzelabnahme mit Festigkeitsgutachten

Themenstarteram 13. März 2021 um 13:02

Hallo zusammen,

Ich habe jetzt gefühlt das ganze Internet durchwühlt aber leider nichts eindeutiges gefunden, dafür aber viele wiedersprüche.

Fahrzeug

Astra g Cabrio 2,2l ez 2003

Felgen

Dynatech M1 3 Teilig

8,5x17 et30 215/40 17

9,5x17 et30 245/35 17

Da die Felge ca 20jahre alt ist und aus einer kleinserienfertigung stammt, gibt es vom Hersteller nur ein Festigkeitsgutachten, dieses liegt mir auch vor.

Zudem habe ich noch die reifenfreigabe für die Größen sowie das Gutachten von einer Eintragung der Räder auf einem Astra g Coupé.

1.Ist es grundsätzlich noch möglich diese Legal eintragen zu lassen?

2. kann das nur der tüv, oder dürfen das mittlerweile alle Organisationen?

3. was muss alles vom kotflflügel verdeckt sein?

4. was kostet so eine Eintragung ca.?

 

Vielen Dank im Voraus ???

5/9, 5x17, Dynatech M1
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20 Antworten

Gibt es einen besonderen Anlass, weshalb Du „das Netz“ durchwühlst, anstatt die Prüforganisation zu fragen die Du auch mit der Abnahme betrauen möchtest?

Themenstarteram 13. März 2021 um 13:30

Weil ich noch keine Prüforganisation gefunden habe, und aufgrund von Nachtschicht nach 13uhr auch keinen mehr erreiche.

Und wie du es vielleicht kennst, ist man heiß auf neue Teile, und möchte gerne möglichst viel vorher wissen, da tüvprüfer lt. internet und eigenen Erfahrungen gerne schnell abwinken.

Montag Mittag werde ich bei den verschiedenen Organisationen anrufen.

Dazu noch die grundlegende Frage unter Punkt 2.

Es kommt vor allem darauf an, was in dem "Festigkeitsgutachten" bestätigt wird. Wenn da alle Prüfungen nach der anzuwendenden Richtlinie über die Prüfung von Sonderrädern positiv bestätigt werden taugt es als Grundlage für die Einzelabnahme. Wenn nur Teilprüfungen gemacht wurden (z.B. der Impact-Test fehlt...), dann eher nicht.

Einzelabnahmen können von den technischen Prüfstellen (die ehemaligen Monopolisten) und von den technischen Diensten gemacht werden. Letztere gibt es inzwischen wohl bei den meisten Überwachungsorganisationen, aber du musst halt auch einen Prüfer haben der die entsprechende Befugnis hat (bei der TP einen aaS, bei dem TD einen USB).

Von den Kosten her würde ich so ein Gutachten bei 130 Euro sehen, wenn alle Gutachten vorhanden und keine weiteren Änderungen zu berücksichtigen sind und auch sonst keine erschwerenden Bedingungen vorliegen. Wenn das Gutachten negativ ausfällt (weil z.B. Radabdeckung oder Freigängigkeit nicht ausreichen) 100 Euro.

Und immer beachten: nach einer Einzelabnahme darf das Fahrzeug erst wieder benutzt werden, wenn die Zulassungsstelle die Änderung in den Fahrzeugschein eingetragen hat.

Sende alle relevanten Daten per Mail als formlose Anfrage ans KBA. Dort ist alles gelistet, was möglich ist.

Themenstarteram 13. März 2021 um 15:09

@hk_do

Danke für die ausführliche Antwort, also kann es jeder Organisation prüfen, solange die Prüfende Person die Qualifikation/Berechtigung dazu hat.

Bzgl Festigkeitsgutachten stelle ich noch das Foto ein, mit den Sachen die geprüft wurden.

Von den Kosten habe ich eigentlich mit mindestens dem doppelten gerechnet, das ist erfreulich :)

@ Mattzedes

Die suchen es dann für mich raus? Also ist da wirklich alles gespeichert, auch wenn die Felge keine kba hat?

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Zitat:

@Mattzedes schrieb am 13. März 2021 um 15:44:58 Uhr:

Sende alle relevanten Daten per Mail als formlose Anfrage ans KBA. Dort ist alles gelistet, was möglich ist.

Wenn die Räder keine KBA-Nummer haben,

ist dort nix gelistet :p

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 13. März 2021 um 15:44:58 Uhr:

Sende alle relevanten Daten per Mail als formlose Anfrage ans KBA. Dort ist alles gelistet, was möglich ist.

Sorry, Unsinn.

Hast du dir überhaupt mal Gedanken über die Sinnhaftigkeit von 245er Reifen auf der Hinterachse bei einem Fronttriebler gemacht, der von Haus aus schon untersteuernd ausgelegt ist?

Wenn nicht würde ich mich mal mit den Grundlagen von Fahrdynamik und Bodenhaftung beschäftigen,

mal ganz von den ungefederten Massen und deren Auswirkungen abgesehen.

Außer der Optik wirst du mit so einer Rad- Reifenkombination nicht glücklich.

Fahrtechnisch wirst du dein Auto nicht wieder erkennen.

Zitat:

@Omega- schrieb am 13. März 2021 um 16:09:42 Uhr:

 

Bzgl Festigkeitsgutachten stelle ich noch das Foto ein, mit den Sachen die geprüft wurden.

Von den Kosten habe ich eigentlich mit mindestens dem doppelten gerechnet, das ist erfreulich :)

Das ist jedenfalls schonmal die alte Richtlinie als Grundlage, für dein Auto müsste eigentlich die neue sein (ich meine die wäre von 1996). Da wäre also im Detail zu prüfen ob das Gutachten verwendbar ist.

Themenstarteram 13. März 2021 um 17:16

@der autoversteher

Es geht sich um die Optik!

Natürlich ist mir bewusst das die Größe des Reifen überdimensioniert ist. Ggf kommen da auch noch 235/35 drauf, da alles schmälere zu kriminell für die 9,5 Felge ist. Das werde ich aber noch bei den Herstellern anfordern.

Grundsätzlich geht es hier ja darum, ob es die Möglichkeit der Eintragung so noch gibt.

@hk_do

Vielen Dank für die Antworten, hast damit schon das meiste beantwortet.

Hab die Seite mit dem lochkreis nochmal mit angefügt, falls es noch iwie weiterhelfen sollte

Sobald ich was neues weiß, werde ich es hier aktualisieren.

Fg

Felgen ab Produktionsdatum 2000 auf einem 2003er Auto mit einem Gutachten auf Grundlage der 1982er Richtlinie ist irgendwie eine schlechte Kombination.

Für mich wäre da der Punkt erreicht, an dem eine kostenlose Beratung beendet wäre, alles weitere wäre dann Arbeit (mit offenem Ausgang...)

Themenstarteram 13. März 2021 um 18:38

Auf den weiteren Seiten ist das erste Datum von 1992, vielleicht deswegen nach der alten Richtlinie.

Wie gesagt ich werde hier berichten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. März 2021 um 19:21:55 Uhr:

Felgen ab Produktionsdatum 2000 auf einem 2003er Auto mit einem Gutachten auf Grundlage der 1982er Richtlinie ist irgendwie eine schlechte Kombination.

Für mich wäre da der Punkt erreicht, an dem eine kostenlose Beratung beendet wäre, alles weitere wäre dann Arbeit (mit offenem Ausgang...)

Besser spät als nie!

 

Eine Kurze Rückmeldung.

 

Die Dekra hat mir die Felgen nach Anpassung der Radhäuser problemlos eingetragen.

Auch ohne Vergleichgutachten. Lediglich das Festigkeitsgutachten hat gereicht.

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Zitat:

Die Dekra hat mir die Felgen nach Anpassung der Radhäuser problemlos eingetragen.

Das bezweifle ich, die Eintragung (in die Fahrzeugpapiere) macht die Zulassungsstelle.

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