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Erfahrung mit Mindesthaltdauer / Sondervereinbarung bei APL ?

Themenstarteram 23. April 2008 um 6:03

Hallo,

möchte mir sehr bald ein Neufahrzeug kaufen. Neben den bei Vermittlern üblichen Rabatten bietet APL eine Sondervereinbarung mit weiteren Prozenten an. Hier wird das Auto für die ersten Monate von einem Grßhändler angemeldet zwecks Kontrolle der Mindesthaltedauer.

Leider konnte man mir bei APL das System und insbes meine Nachteile nicht schlüssig erklären. Wer hat Erfahrung?

Danke schon jetzt für baldige Antworten.

Hier die allgemeine Beschreibung bei www.APL24.de:

Zitat:

"Zusatzinformationen zur Bestellung eines Neufahrzeuges mit Haltedauer

Ihr Neufahrzeug erhält für die ersten 6 Monate eine Großhändlerzulassung.

Die Erstzulassung inkl. aller Kosten und Gebühren wird vom Verkäufer übernommen. Die ggf. behördlich anfallende Kfz.-Steuer wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Sie nehmen Ihren Neuwagen mit 0 km in Empfang. Sie sind sofort Eigentümer und erhalten selbstverständlich auch den Fahrzeugbrief (außer ggf. bei Finanzierung/Leasing). Nach der vorgegebenen Haltedauer von 6 Monaten melden Sie das Fahrzeug auf sich um.

Sie können Ihr Neufahrzeug wie gewohnt von Anfang an bei Ihrer persönlich bevorzugten Versicherungsgesellschaft versichern. Sie haben aber auch die Möglichkeit, für die ersten 6 Monate das Angebot unseres Großhändlers in Zusammenarbeit mit einer namhaften großen deutschen Versicherungsgesellschaft zu nutzen. Diese berechnet Ihnen eine Pauschale für den gesamten Zeitraum von 6 Monaten – unabhängig von Ihrem persönlichen Schadensfreiheitsrabatt."

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2008 um 12:23

Stellungnahme zum Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58

Jahrelang sahen wir keine Veranlassung, uns in diesem Forum einzuschalten. Es ist ein neutrales Forum und soll es auch bleiben. Insofern werden wir uns auch zukünftig hier wieder enthalten.

Zu dem Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58 möchten wir jedoch wegen der besonderen Hintergründe ausnahmsweise aufklärend Stellung beziehen.

Herr X hatte sich zunächst auf unserer Website ein Angebot erstellt und dann am 07.01.2008 um 18:19 Bestell-Unterlagen bei uns angefordert, die er dann 18 Minuten später per Email von uns erhielt. Herr X nahm noch Änderungen bzgl. Ausstattungslinie und Fahrzeugkonfiguration vor und erhielt von uns neue Bestell-Unterlagen. Selbstverständlich waren diese Leistungen von uns kostenlos und unverbindlich, und wenn Herr X nicht bestellt hätte, wäre die Sache damit selbstverständlich erledigt gewesen.

Herr X sandte uns jedoch am 14.01.2008 um 19:32 seine von ihm unterschriebene verbindliche Bestellung zu, erklärte auf einem gesonderten Blatt ausdrücklich seinen Widerrufsverzicht und beauftragte uns mit der sofortigen Ausführung seines Auftrags, um seine Bestellung gegenüber einer direkten Bestellung im Autohaus, bei der es ja keine Widerrufsmöglichkeit gibt (außer bei Finanzierung/Leasing), gleichzustellen und keine Zeit zu verlieren.

Daraufhin erhielt Herr X am 15.01.2008 bereits am Vormittag seinen Kaufvertrag von einem unserer großen Audi-Vertragshändler.

Nachdem die Unterlagen von Herrn X nicht vertragsgemäß an den Audi-Vertragshändler zurückgesandt worden waren, meldeten wir uns telefonisch bei Herrn X. Dieser sagte uns daraufhin allen Ernstes, dass er APL gar nicht kenne! Die Daten, die wir von ihm hätten, seien zwar alle komplett richtig, jedoch kenne Herr X die angegebene Emailadresse nicht und habe auch nie einen Wagen bestellt. Die Sache interessiere ihn auch nicht, er habe damit nichts zu tun und wolle damit auch nichts zu tun haben.

Da Herr X von Beruf Polizeibeamter ist, erschien uns die Aussage „es interessiere ihn auch nicht“ sehr unglaubwürdig. Wir stellten daraufhin sofort einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, da hier entweder ein versuchter Betrug von Herrn X oder eine Urkundenfälschung vorzuliegen schien.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch, dass Herr X entgegen seiner Aussagen doch selbst die Bestellung getätigt hatte. Er wollte also auf diese niederträchtige Weise versuchen, die Bestellung auf einen nicht existenten Dritten zu schieben und somit das. Hiermit hat Herr X natürlich einen enormen Aufwand verursacht – nicht nur in unserem Hause, sondern auch bei den Behörden, die diese Angelegenheit strafrechtlich bewerten müssen.

Wenn Herr X hier im Forum behauptet, dass er gedacht hätte, dass er sich an eine VERBINDLICHE Bestellung eines Neuwagens nicht zu halten brauche, weil unser Service ja kostenlos ist, dann ist auch das unglaubwürdig, denn in diesem Falle hätte er sich die Mühe mit der Vortäuschung des Vorliegens einer Straftat sicherlich gespart.

Wir haben Herrn X in diesem besonderen Fall dennoch die Wahl gelassen, seine immer noch bei uns bestehende verbindliche Bestellung vertragsgemäß durchzuführen oder gegen Begleichung einer Storno-Rechnung in Höhe von weniger als 2% des Fahrzeugwertes aufzuheben.

Auf unser entgegenkommendes Angebot reagierte Herr X mit einem Telefonanruf bei APL, in dem er wörtlich sagte, dass wir uns unsere Storno-Rechnung (Zitat) „in den ARSCH stecken können“.

Nachdem wir Herrn X daraufhin per Email zu seiner gewählten Ausdrucksweise gratuliert und ihm noch einmal die Sachlage erklärt hatten, setzte er seinen Beitrag in dieses Forum.

Vielleicht ermöglicht unsere Schilderung der Hintergründe zu verstehen, warum wir uns hier nach Jahren der Enthaltung erstmals genötigt fühlten, zu einem Beitrag Stellung zu beziehen.

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Das Thema würde mich auch interessieren. Insbesondere, ob die Sache 100%ig legal ist oder ob sich sonstige Probleme ergeben können.

Grüße

Pumi

am 9. Mai 2008 um 10:02

Ich habe mein Neufahrzeug bei einem Händler in der Nähe gekauft und habe dort auch nochmal einen deutlichen Rabatt bekommen, durch genauso eine Vertragsbedingung.

Das Auto wird die ersten 6 Monate auf einen Großhändler zugelassen, der Besitzer bin ich trotzdem, den Fahrzeugbrief habe ich auch und ich konnte das Auto bei meiner Versicherung zu den von mir ausgehandelten Konditionen versichern.

Nachteile:

1. Man fährt 6 Monate lang ein Auto mit einem "fremden" Kennzeichen (es gibt Schlimmeres, oder?).

2. Man ist eindeutig nicht mehr "Erstbesitzer" des Fahrzeugs, was sich beim späteren Wiederverkauf evtl. negativ auswirken könnte (ist halt nicht mehr "aus erster Hand").

Ansonsten kann ich keinen Nachteil in dieser Vereinbarung sehen.

Wenn diese Praktik windig wäre, würde sich ein renommiertes Autohaus wohl nicht damit belasten.

Ich hoffe, dass ich damit helfen konnte.

Ich kann der zeit von APL nur dringend abraten!!!!!!

Hatte ein Angebot für einen Audi bekommen, was nicht schlecht war. Habe dann aber ein besseres Angebot von meinem ortsansässigen Händler bekommen. Jetzt versucht APL mir mit Strafanzeige und Stornokosten zu drohen, obwohl sie auf ihrer Seite eindeutige schreiben, dass der "Sevice für den Käufer" kostenlos ist, da sie mit dem späteren Lieferanten direkt auf Provisionsbasis abrechnen!!

Das macht alles kein sehr seriösen Eindruck!!!!!! Ich sehe allen Schreiben von denen gelassen entgegen ... Bange machen gilt nicht ;-)))

Insofern: VORSICHT VOR APL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

defcon999

Zitat:

Original geschrieben von defcon999

Ich kann der zeit von APL nur dringend abraten!!!!!!

Hatte ein Angebot für einen Audi bekommen, was nicht schlecht war. Habe dann aber ein besseres Angebot von meinem ortsansässigen Händler bekommen. Jetzt versucht APL mir mit Strafanzeige und Stornokosten zu drohen, obwohl sie auf ihrer Seite eindeutige schreiben, dass der "Sevice für den Käufer" kostenlos ist, da sie mit dem späteren Lieferanten direkt auf Provisionsbasis abrechnen!!

Das macht alles kein sehr seriösen Eindruck!!!!!! Ich sehe allen Schreiben von denen gelassen entgegen ... Bange machen gilt nicht ;-)))

Insofern: VORSICHT VOR APL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

defcon999

In wie fern hast du denn mit denen Kontakt aufgenommen bzw. bist einen Vertrag mit dem von denen genannten Händler eingegangen ?

So mir nichts dir nichts kann doch keiner Forderungen stellen.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc

Zitat:

Original geschrieben von defcon999

Ich kann der zeit von APL nur dringend abraten!!!!!!

Hatte ein Angebot für einen Audi bekommen, was nicht schlecht war. Habe dann aber ein besseres Angebot von meinem ortsansässigen Händler bekommen. Jetzt versucht APL mir mit Strafanzeige und Stornokosten zu drohen, obwohl sie auf ihrer Seite eindeutige schreiben, dass der "Sevice für den Käufer" kostenlos ist, da sie mit dem späteren Lieferanten direkt auf Provisionsbasis abrechnen!!

Das macht alles kein sehr seriösen Eindruck!!!!!! Ich sehe allen Schreiben von denen gelassen entgegen ... Bange machen gilt nicht ;-)))

Insofern: VORSICHT VOR APL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

defcon999

In wie fern hast du denn mit denen Kontakt aufgenommen bzw. bist einen Vertrag mit dem von denen genannten Händler eingegangen ?

So mir nichts dir nichts kann doch keiner Forderungen stellen.

tut APL auch nicht...ich kann mir auch nicht vorstellen, was da passiert ist, aber ich vermte auch, dass er eine bestellung unterschriben hat.

APL hat einen guten Ruf und alleine hier im Forum findet man dutzende Kunden, die zufrieden sind. Meine persönliche Erfahrung beschränkt sich auf eine Anfrage aus dem Herbst 2007. Damals entschied ich mich für einen lokalen Händler. dementsprechend hae ich weder was unterschrieben, noch stellte APL Forderungen, lediglich eine mehrmalige Nachfrage (was ja legitim ist) nach dem Stand meiner Überlegungen erreicht mich....

Nunja, sie werden wohl kaum auf Grund eines "Angebotes" Stornokosten geltend machen. Wenn man etwas unterschreibt, muss man heutzutage manchmal damit rechnen, dass man rechtlich daran gebunden ist. Vielleicht sollte der Teilnehmer lieber andere Händler vor sich warnen...

Also manche Beiträge hier sind echt unter aller Kanone.

am 18. Mai 2008 um 15:05

Hallo,

also einmal zur Firma APL, habe in einem Autohaus gearbeitet, das die Autos von APL augeliefert hat. Also die sind ganz seriös.

Die Mindesthaltedauer fordert der Hersteller, weil er einem Zwischenhandel vorbeugen will. Sprich der Hersteller gewährt dem Großkunden 20 % Nachlass und

will ihn dafür aber 6 Monate an das Auto binden. Damit dieser seine Autos nach 2 Wochen nicht mit 15 % Nachlass verkauft und 5 % verdient hat...

So läuft das :-)

am 19. Mai 2008 um 12:23

Stellungnahme zum Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58

Jahrelang sahen wir keine Veranlassung, uns in diesem Forum einzuschalten. Es ist ein neutrales Forum und soll es auch bleiben. Insofern werden wir uns auch zukünftig hier wieder enthalten.

Zu dem Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58 möchten wir jedoch wegen der besonderen Hintergründe ausnahmsweise aufklärend Stellung beziehen.

Herr X hatte sich zunächst auf unserer Website ein Angebot erstellt und dann am 07.01.2008 um 18:19 Bestell-Unterlagen bei uns angefordert, die er dann 18 Minuten später per Email von uns erhielt. Herr X nahm noch Änderungen bzgl. Ausstattungslinie und Fahrzeugkonfiguration vor und erhielt von uns neue Bestell-Unterlagen. Selbstverständlich waren diese Leistungen von uns kostenlos und unverbindlich, und wenn Herr X nicht bestellt hätte, wäre die Sache damit selbstverständlich erledigt gewesen.

Herr X sandte uns jedoch am 14.01.2008 um 19:32 seine von ihm unterschriebene verbindliche Bestellung zu, erklärte auf einem gesonderten Blatt ausdrücklich seinen Widerrufsverzicht und beauftragte uns mit der sofortigen Ausführung seines Auftrags, um seine Bestellung gegenüber einer direkten Bestellung im Autohaus, bei der es ja keine Widerrufsmöglichkeit gibt (außer bei Finanzierung/Leasing), gleichzustellen und keine Zeit zu verlieren.

Daraufhin erhielt Herr X am 15.01.2008 bereits am Vormittag seinen Kaufvertrag von einem unserer großen Audi-Vertragshändler.

Nachdem die Unterlagen von Herrn X nicht vertragsgemäß an den Audi-Vertragshändler zurückgesandt worden waren, meldeten wir uns telefonisch bei Herrn X. Dieser sagte uns daraufhin allen Ernstes, dass er APL gar nicht kenne! Die Daten, die wir von ihm hätten, seien zwar alle komplett richtig, jedoch kenne Herr X die angegebene Emailadresse nicht und habe auch nie einen Wagen bestellt. Die Sache interessiere ihn auch nicht, er habe damit nichts zu tun und wolle damit auch nichts zu tun haben.

Da Herr X von Beruf Polizeibeamter ist, erschien uns die Aussage „es interessiere ihn auch nicht“ sehr unglaubwürdig. Wir stellten daraufhin sofort einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, da hier entweder ein versuchter Betrug von Herrn X oder eine Urkundenfälschung vorzuliegen schien.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch, dass Herr X entgegen seiner Aussagen doch selbst die Bestellung getätigt hatte. Er wollte also auf diese niederträchtige Weise versuchen, die Bestellung auf einen nicht existenten Dritten zu schieben und somit das. Hiermit hat Herr X natürlich einen enormen Aufwand verursacht – nicht nur in unserem Hause, sondern auch bei den Behörden, die diese Angelegenheit strafrechtlich bewerten müssen.

Wenn Herr X hier im Forum behauptet, dass er gedacht hätte, dass er sich an eine VERBINDLICHE Bestellung eines Neuwagens nicht zu halten brauche, weil unser Service ja kostenlos ist, dann ist auch das unglaubwürdig, denn in diesem Falle hätte er sich die Mühe mit der Vortäuschung des Vorliegens einer Straftat sicherlich gespart.

Wir haben Herrn X in diesem besonderen Fall dennoch die Wahl gelassen, seine immer noch bei uns bestehende verbindliche Bestellung vertragsgemäß durchzuführen oder gegen Begleichung einer Storno-Rechnung in Höhe von weniger als 2% des Fahrzeugwertes aufzuheben.

Auf unser entgegenkommendes Angebot reagierte Herr X mit einem Telefonanruf bei APL, in dem er wörtlich sagte, dass wir uns unsere Storno-Rechnung (Zitat) „in den ARSCH stecken können“.

Nachdem wir Herrn X daraufhin per Email zu seiner gewählten Ausdrucksweise gratuliert und ihm noch einmal die Sachlage erklärt hatten, setzte er seinen Beitrag in dieses Forum.

Vielleicht ermöglicht unsere Schilderung der Hintergründe zu verstehen, warum wir uns hier nach Jahren der Enthaltung erstmals genötigt fühlten, zu einem Beitrag Stellung zu beziehen.

am 19. Mai 2008 um 12:38

Stellungnahme zum Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58

Jahrelang sahen wir keine Veranlassung, uns in diesem Forum einzuschalten. Es ist ein neutrales Forum und soll es auch bleiben. Insofern werden wir uns auch zukünftig hier wieder enthalten.

Zu dem Beitrag von „Defcon999“ vom 16.05.2008 um 19:58 möchten wir jedoch wegen der besonderen Hintergründe ausnahmsweise aufklärend Stellung beziehen.

Herr X hatte sich zunächst auf unserer Website ein Angebot erstellt und dann am 07.01.2008 um 18:19 Bestell-Unterlagen bei uns angefordert, die er dann 18 Minuten später per Email von uns erhielt. Herr X nahm noch Änderungen bzgl. Ausstattungslinie und Fahrzeugkonfiguration vor und erhielt von uns neue Bestell-Unterlagen. Selbstverständlich waren diese Leistungen von uns kostenlos und unverbindlich, und wenn Herr X nicht bestellt hätte, wäre die Sache damit selbstverständlich erledigt gewesen.

Herr X sandte uns jedoch am 14.01.2008 um 19:32 seine von ihm unterschriebene verbindliche Bestellung zu, erklärte auf einem gesonderten Blatt ausdrücklich seinen Widerrufsverzicht und beauftragte uns mit der sofortigen Ausführung seines Auftrags, um seine Bestellung gegenüber einer direkten Bestellung im Autohaus, bei der es ja keine Widerrufsmöglichkeit gibt (außer bei Finanzierung/Leasing), gleichzustellen und keine Zeit zu verlieren.

Daraufhin erhielt Herr X am 15.01.2008 bereits am Vormittag seinen Kaufvertrag von einem unserer großen Audi-Vertragshändler.

Nachdem die Unterlagen von Herrn X nicht vertragsgemäß an den Audi-Vertragshändler zurückgesandt worden waren, meldeten wir uns telefonisch bei Herrn X. Dieser sagte uns daraufhin allen Ernstes, dass er APL gar nicht kenne! Die Daten, die wir von ihm hätten, seien zwar alle komplett richtig, jedoch kenne Herr X die angegebene Emailadresse nicht und habe auch nie einen Wagen bestellt. Die Sache interessiere ihn auch nicht, er habe damit nichts zu tun und wolle damit auch nichts zu tun haben.

Da Herr X von Beruf Polizeibeamter ist, erschien uns die Aussage „es interessiere ihn auch nicht“ sehr unglaubwürdig. Wir stellten daraufhin sofort einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, da hier entweder ein versuchter Betrug von Herrn X oder eine Urkundenfälschung vorzuliegen schien.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben jedoch, dass Herr X entgegen seiner Aussagen doch selbst die Bestellung getätigt hatte. Er wollte also auf diese niederträchtige Weise versuchen, die Bestellung auf einen nicht existenten Dritten zu schieben. Hiermit hat Herr X natürlich einen enormen Aufwand verursacht – nicht nur in unserem Hause, sondern auch bei den Behörden, die diese Angelegenheit strafrechtlich bewerten müssen.

Wenn Herr X hier im Forum behauptet, dass er gedacht hätte, dass er sich an eine VERBINDLICHE Bestellung eines Neuwagens nicht zu halten brauche, weil unser Service ja kostenlos ist, dann ist auch das unglaubwürdig, denn in diesem Falle hätte er sich die Mühe mit der Vortäuschung des Vorliegens einer Straftat sicherlich gespart.

Wir haben Herrn X in diesem besonderen Fall dennoch die Wahl gelassen, seine immer noch bei uns bestehende verbindliche Bestellung vertragsgemäß durchzuführen oder gegen Begleichung einer Storno-Rechnung in Höhe von weniger als 2% des Fahrzeugwertes aufzuheben.

Auf unser entgegenkommendes Angebot reagierte Herr X mit einem Telefonanruf bei APL, in dem er wörtlich sagte, dass wir uns unsere Storno-Rechnung (Zitat) „in den ARSCH stecken können“.

Nachdem wir Herrn X daraufhin per Email zu seiner gewählten Ausdrucksweise gratuliert und ihm noch einmal die Sachlage erklärt hatten, setzte er seinen Beitrag in dieses Forum.

Vielleicht ermöglicht unsere Schilderung der Hintergründe zu verstehen, warum wir uns hier nach Jahren der Enthaltung erstmals genötigt fühlten, zu einem Beitrag Stellung zu beziehen.

Zitat:

Original geschrieben von defcon999

Ich kann der zeit von APL nur dringend abraten!!!!!!

Hatte ein Angebot für einen Audi bekommen, was nicht schlecht war. Habe dann aber ein besseres Angebot von meinem ortsansässigen Händler bekommen. Jetzt versucht APL mir mit Strafanzeige und Stornokosten zu drohen, obwohl sie auf ihrer Seite eindeutige schreiben, dass der "Sevice für den Käufer" kostenlos ist, da sie mit dem späteren Lieferanten direkt auf Provisionsbasis abrechnen!!

Das macht alles kein sehr seriösen Eindruck!!!!!! Ich sehe allen Schreiben von denen gelassen entgegen ... Bange machen gilt nicht ;-)))

Insofern: VORSICHT VOR APL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

defcon999

sollte auch nur annähernd die Darstellung von APL korrekt sein, dann bist Du ne ganz schöne Luftpumpe...ich würde Dich ja gleich auch nochmal wegen übler Nachrede belangen, speziell vor Deinem beruflichen Hintergrund. Solche Kunden braucht die Welt.... :rolleyes:

am 19. Mai 2008 um 18:35

Hallo,

ich schließe an dieser Stelle.

Beide Parteien hatten Gelegenheit, Stellung zu beziehen und damit soll es dann auch gut sein. Alles weitere wird eh außerhalb MTs geklärt.

Allein schon wegen mangelnder Nachprüfbarkeit der Aussagen führt das hier zu nichts.

Ich hoffe für beide Seiten auf eine versöhnliche Einigung.

Fragen und Anmerkungen zur Schließung bitte per PN.

***GESCHLOSSEN***

Grüße

Schreddi

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