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Fahrzeug verkauft, jetzt Ärger mit dem Käufer

Themenstarteram 3. Juni 2017 um 18:45

Hallo zusammen,

ich habe vor vier Wochen mein Auto verkauft und im Vertrag reigeschrieben Privatverkauf als Bastlerfahrzeug. Außerdem habe ich alles erwähnt was ich wusste was defekt ist. Jetzt droht der Käufer mit dem Anwalt weil ich das Problem nicht löse. Hatte das Problem aber extra im Vertrag erwähnt. Im Grunde habe ich nichts falsch gemacht und er kann mir doch nichts, oder liege ich falsch?

Danke und Gruß

Daniel

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12 Antworten

Wenn das "Problem" als Defekt im Kaufvertrag steht kann er dir wirklich nichts.

 

Suche hier oder bei Google mal nach "Sachmängelhaftung bei Privatverkauf" die hättest du ausschließen müssen, es gab einige Urteile das Bastler Fahrzeug und ähnliche Formulierungen leider nicht mehr wirksam sind.

Kommt auch auf die Summe und Alter an. Entspricht die Summe nicht in etwa der eines Bastlerfahrzeuges dieses Types geht man meist davon aus daß mit der Formulierung einfach der gesetzl. Rahmen umgangen werden soll.

Anders bei Defekten die im VT erwähnt wurden - da wurde der Käufer in Kenntnis gesetzt und hat dies so akzeptiert.

Solange der nicht über den Anwalt mit Dir redet sondern nur über den Gang zum Anwalt spricht, würde ich nicht in Hektik verfallen. Wenn Du Gewährleistung ausgeschlossen hast, hat er das Problem, nicht Du.

Themenstarteram 3. Juni 2017 um 20:14

Hm. Ich habe nicht direkt reingeschrieben das es keine Gewährleistung gibt. Nur halt privatverkauf an privat mit Problemen am Getriebe und als bastlerfahrzeug. Außerdem fast 4000euro unter Marktwert verkauft.

Also ist es nicht direkt ein Bastlerfahrzeug? (Preis?) Falls es der Vectra ist womöglich doch!

Themenstarteram 3. Juni 2017 um 20:25

Nee. Ein Audi a6 von 2006.

Also nachmal:

 

Wenn im Kaufvertrag steht das es einen Defekt/Problem (reicht hier da er als Laie bewertet wird) mit dem Getriebe gibt bist du was dieses Bauteil betrifft meiner Meinung nach aus dem Schneider.

 

Alles andere... Sieh dir die Posts/Urteile zu dem Thema Sachmängelhaftung an.

 

Wie auch vorher von Railey gesagt so lange keine Post von einem Anwalt kommt dem Käufer nett erklären das er das unterschrieben hat und damit das Problem akzeptiert oder zur Kenntnis genommen hat.

 

Den Vertrag würde ich aber gut zur Seite legen nur für den Fall.

Generell liegt man mit folgender relativ einfacher Überlegung als juristischer Laie richtig, wenn man sich im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein älteres Auto die Frage stellt, ob es wegen Mängel am Verkaufsobjekt nachträglich ein ernsthaftes Haftungsproblem für diese Mängel gibt:

Hätte ich mich selbst als Käufer dieses Fahrzeugs unter den Umständen, wie ich es nun verkauft habe, schon kurz nach dem Kauf (bis 4 Wochen danach) getäuscht und betrogen gefühlt?

Wenn die ehrliche Antwort "ja" lautet, könnte es mit einem Juristen (Anwalt) auf der Gegenseite Ärger geben. Ist die Antwort "nein", würde man wohl auch in einem Rechtsstreit gute Karten haben.

Zitat:

@Daniel8 schrieb am 3. Juni 2017 um 22:25:56 Uhr:

Nee. Ein Audi a6 von 2006.

Motor/Getriebe und Kilometer?

Aber wie auch immer. Wenn Ich ein Auto kaufe bei dem der Verkäufer Probleme/Defekte am Getriebe angibt und in den Vertrag schreibt darf ich mich auch nicht wundern wenn das Getriebe kaputt ist oder Probleme macht. Wenn der Preis tatsächlich ca 4000€ unter dem Marktwert der Modelle ohne Probleme liegt wurden die Reparaturen quasi schon Eingepreist.

Aber wie schon erwähnt, so lange nichts vom Anwalt kommt Ignorieren.

@ volvoluder

Wenn Ich ein Auto mit bekannten Defekten kaufe und das Auto einen entsprechenden Preis hatte würde Ich mich nicht darüber Aufregen wenn die Angaben im Vertrag bezüglich Defekten tatsächlich zutreffen.

Höchstens über die eigene Blödheit dieses Auto gekauft zu haben wäre ein Aufreger.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 4. Juni 2017 um 21:09:11 Uhr:

..........

@ volvoluder

Wenn Ich ein Auto mit bekannten Defekten kaufe und das Auto einen entsprechenden Preis hatte würde Ich mich nicht darüber Aufregen wenn die Angaben im Vertrag bezüglich Defekten tatsächlich zutreffen.

Höchstens über die eigene Blödheit dieses Auto gekauft zu haben wäre ein Aufreger.

Ich nehme an, dann fühlt man sich auch nicht getäuscht oder betrogen;) ...... wenn doch, ist man weltfremd, naiv, dummdreist oder einfach nur dumm :rolleyes:

Hier wird es eher ein Käufer sein der nachträglich den Preis mindern will.

Oder meinte ein Schnäppchen gemacht zu haben und festgestellt hat das der Depp von Verkäufer einen Defekt angegeben hat der tatsächlich vorhanden ist, nur Teurer als der Käufer geglaubt hat und feststellen durfte das das Schnäppchen kein Schnäppchen ist.

Wie Blind die Leute sind sieht man in den diversen Bausendungen. Ein Schnäppchenhaus für 20000€ ohne es zuvor anzuschauen zu kaufen um sich dann zu Wundern das man zum Preis einer Ruine tatsächlich eine Ruine bekommt.

Dann noch mit wenigen Euro Kapital eine Komplettsanierung durchziehen wollen...

Bekannter hat nur für eine passable Neuinstallation der Elektrik in einem Altbau 15000€ berappt. Die Elektriker meinten komplett Neu oder Tschüss weil die Elektrik weder Zeitgemäß war noch Vorschriftsmäßig und das mit Elektrikern die das nach der Arbeitszeit machten.

Wie auch immer, Gier frisst Hirn trifft auch im Autohandel zu. Wie auch unverschämtes Nachverhandeln von Käufern.

am 4. Juni 2017 um 22:25

Zitat:

@Daniel8 schrieb am 3. Juni 2017 um 22:14:40 Uhr:

Hm. Ich habe nicht direkt reingeschrieben das es keine Gewährleistung gibt. Nur halt privatverkauf an privat mit Problemen am Getriebe und als bastlerfahrzeug. Außerdem fast 4000euro unter Marktwert verkauft.

Ist er mit dem Auto vom Hof gefahren? Dann war das Getriebe noch nicht völlig hinüber. Daß ein solches Bauteil einem Verschleiß unterliegt und ggf. nur noch mit eingeschränkter Funktionalität arbeitet, ist bei eine, Bj 2006 nicht ungewöhnlich. Du hast ja keinen Neuwagen verkauft. Und wenn man die Probleme am Getriebe schon im Vertrag erwähnt, dann ist der Käufer machtlos. Es gibt allerdings auch Betrüger, die gezielt nach solchen Autos suchen, um den Verkäufer später abzuzocken. Ich würde einfach dem Käufer empfehlen, den Rechtsweg einzuschlagen und mir dann einen guten Anwalt nehmen.

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