- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Polo
- Polo 4
- Fall für Gebrauchtwagengewähleistung oder nicht?
Fall für Gebrauchtwagengewähleistung oder nicht?
Hallo,
ich bin neu hier und absoluter Laie was Autos betrifft. Ich habe den Tip bekommen, mir hier Hilfe zu suchen.
Das Problem ist folgendes: Vor fünf Monaten haben wir uns einen gebrauchten Polo bei einem privaten Händler gekauft.
Nun ist er neulich bei der Fahrt heiß geworden. Ein Bekannter tippte auf das Thermostat, was wir dann wechselten. Kurze Zeit war dann alles wieder in Ordnung, bis er erneut heiß wurde.
Wir schleppten ihn dann in eine Werkstatt. Dort entdeckten sie, dass die Wasserpumpe defekt ist und die Zylinderkopfdichtung ebenfalls.
Wir fragten also bei dem privaten Händler nach, bei dem wir den Polo gekauft haben, ob die Gewährleistung greift. Er verneinte natürlich. Begründet hat er es damit, dass die Wasserpumpe ein Verschleißteil sei und darum die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist.
Also persönliches Pech?
Der Zylinderkopf ist glücklicherweise heile geblieben.
Aber jetzt kommt´s: Ein Gewinde von einer Schraube, die den Zylinderkopf hält, war wohl schon vorher defekt und die Schraube mit einem Kleber fixiert. Nun meinte der Typ aus der Werkstatt, dass die Schraube also so nicht mehr hält, und wenn sie dafür keine Lösung fänden, der ganze Motor getauscht werden müsse! Die Kosten dafür übersteigen natürlich den Preis, für den wir das Auto gekauft haben.
Was können wir tun? Wer kann mir sagen, wer für die Kosten aufkommen muss?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
12 Antworten
Hallo,
hast du einen privaten Kaufvertrag mit dem VK abgeschlossen?
Ja es gibt einen Kaufvertrag zwischen dem Händler und uns als Privatperson.
Also, der Gesetzgeber sagt:
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
Einen privaten Händler gibt es nicht. Entweder er ist offiziell Händler oder Schwarzarbeiter in dem er Handel ohne Gewerbe betriebt.
Wenn er offiziell ein Gewerbe unterhält dann musst Du schnell reagieren denn nach 6 Monaten musst Du das Beweißverfahren vorantreiben und mittels Gutachter beweisen dass der Mangel schon vorher bestand.
Wenn Du privat von privat gekauft hast dann gilt das gleiche, außer man hat die Gewährleistungsansprüche im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Damit Du aber die Frist von 6 Monaten hemmen kannst musst Du einen Rechtsanwalt einschalten der den Händler anschreibt und Frist setzt. Ansonsten wird es schwierig den Mangel zu beweisen.
Das Gewinde könnte man z.B. mit Time-sert von Würth reparieren:
https://www.google.de/search?...
Was lernen wir daraus? Nicht weiter fahren wenn der Motor zu heiß wird.
Danke schonmal.
Der Wagen ist vom Händler ;-)
Joshuar, weißt Du, ob so eine eingeklebte Schraube eine Zylinderkopfdichtung zerstören kann? Oder kommt es immer auf das Selbe hinaus: erst defekte Wasserpumpe, dann kaputte Zylinderkopfdichtung? Die in der Werkstatt wollen sich bei einem Motorinstandsetzer erkundigen, ob es für die Schraube eine Lösung gibt. Der sollte doch von dem Reparaturset wissen, oder?
Würth ist schon ein guter Werkstattausrüster, aber man kann ja freundlich Hinterfragen, denn man hat mal was von Gewindereparatur von Würth gelesen :-)
Zylinderkopfdichtung = ZKD
Die ZKD, kann nicht durch die Schraube kaputt gehen. Viel mehr würde Sie an dieser Stelle undicht werden.
Das hat zur Folge dass die ZKD an der undichten Stelle durch die Verbrennungsgase im Motor beschädigt wird.
http://www.pimpowski.de/motorreparatur_ASZ.html
Problematisch an der Stelle ist, wenn der Zylinderkopf zu heiß wird dann verzieht er sich und die ZKD wird undicht. Jetzt hast Du aber eine defekte ZK-Schraube welche widerum genau den gleichen Schaden verursachen könnte.
Steht im Serviceheft oder im Motorraum irgendwo als Aufkleber wann der Zahnriemen gewechselt wurde? Ich denke Du fährst einen Diesel oder? Denn bei einem Zahnriemenwechsel wird immer die WaPu mit gewechselt, weil man sonst nicht mehr hinkommt.
BTW. WaPu ist kein Verschleißteil im eigentlichen Sinne, sondern eher ein Teil welches man auf Verdacht wechselt weil die Dichtungen undicht werden könnten und dann muss man wieder den Zahnriemen abnehmen.
Die WaPu unterliegt nämlich von der Funktionsweise her, keinem prinzipbedingtem Verschleiß. Denn das Pumpenrad nützt sich ja nicht auf Dauer ab. Würde auch ansonsten nicht nach 120TKM ausgetauscht werden sondern bereits früher, oder im Wartungsplan des Fahrzeugherstellers zu jedem Service geprüft werden müssen :-)
Es steht ja auch immer drin, "Bremsscheiben und Beläge prüfen" weil ja hier der Verschleiß offensichtlich ist.
Bremsbeläge,Bremsscheiben, Kupplungsscheibe, Reifen müssen sich abnützen :-) Darauf gibt es normaler keine Gewährleistung es sei denn es handelt sich offensichtlich um einen Produktionsfehler.
Leider habt ihr den Motor demontiert, der Verkäufer kann jetzt behaupten dass ihr das Gewinde kauptt gemacht habt. Denn ihr müsst ihm auch das Recht der Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung einräumen...
Das könnte eine schwierige Aktion werden, ich würde vorsichtig Anfragen wie es mit einer Kostenbeteiligung aussieht oder ob er das Auto selber untersuchen möchte.
Eigentlich darf kein Reparaturversuch unternommen werden, denn dies kann im schlimmsten Fall als Beweißmittelvernichtung ausgelegt werden. Es sei denn der Verkäufer ist ausdrücklich damit einverstanden und Beweiße sind dokumentiert und ersetzte Teile sind aufzuheben.
Zitat:
@ThiMaMi schrieb am 7. November 2014 um 09:37:55 Uhr:
Hallo,
ich bin neu hier und absoluter Laie was Autos betrifft. Ich habe den Tip bekommen, mir hier Hilfe zu suchen.
Das Problem ist folgendes: Vor fünf Monaten haben wir uns einen gebrauchten Polo bei einem privatenHändler gekauft.
Nun ist er neulich bei der Fahrt heiß geworden. Ein Bekannter tippte auf das Thermostat, was wir dann wechselten. Kurze Zeit war dann alles wieder in Ordnung, bis er erneut heiß wurde.
Wir schleppten ihn dann in eine Werkstatt. Dort entdeckten sie, dass die Wasserpumpe defekt ist und die Zylinderkopfdichtung ebenfalls.
Wir fragten also bei dem privaten Händler nach, bei dem wir den Polo gekauft haben, ob die Gewährleistung greift. Er verneinte natürlich. Begründet hat er es damit, dass die Wasserpumpe ein Verschleißteil sei und darum die Zylinderkopfdichtung kaputt gegangen ist.
Also persönliches Pech?
Der Zylinderkopf ist glücklicherweise heile geblieben.
Aber jetzt kommt´s: Ein Gewinde von einer Schraube, die den Zylinderkopf hält, war wohl schon vorher defekt und die Schraube mit einem Kleber fixiert. Nun meinte der Typ aus der Werkstatt, dass die Schraube also so nicht mehr hält, und wenn sie dafür keine Lösung fänden, der ganze Motor getauscht werden müsse! Die Kosten dafür übersteigen natürlich den Preis, für den wir das Auto gekauft haben.
Was können wir tun? Wer kann mir sagen, wer für die Kosten aufkommen muss?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Was soll das sein ?????
Privat ist privat und NICHT GEWERBLICH.
Händler ist NICHT privat, dafür gewerblich.
Zitat:
@hurz100 schrieb am 7. November 2014 um 23:44:55 Uhr:
Was soll das sein ?????
Privat ist privat und NICHT GEWERBLICH.
Händler ist NICHT privat, dafür gewerblich.
Wie wäre es wenn man den Thread komplett liest und keine Vollzitate verwendet?
Zitat:
@joshuar schrieb am 8. November 2014 um 09:10:47 Uhr:
Zitat:
@hurz100 schrieb am 7. November 2014 um 23:44:55 Uhr:
Was soll das sein ?????
Privat ist privat und NICHT GEWERBLICH.
Händler ist NICHT privat, dafür gewerblich.
Wie wäre es wenn man den Thread komplett liest und keine Vollzitate verwendet?
Wie wäre es, wenn man keinen Blödsinn schreibt sondern die Frage beantwortet ?
Da Du hier selbst ein Vollzitat meines Beitrages (nicht meines Zitates) setzt, stellt sich die Frage, was Du von mir wollen könntest.
Evtl. solltest Du Dir angewöhnen, erstmal selbst das vorzuleben, was Du von anderen Leuten erwartest.
Am 7.11. 11:35 wurde bereits das Thema "privater Händler" zum erste mal in Frage gestellt und um 11:53 vom TE auch unmissverständlich beantwortet.
Ich lebe sehr wohl meine Maßstäbe anderen vor, *fg* sei es in Hinsicht der Rechtschreibung oder dem vermüllen eines Forums. Denn der Dativ ist des Genitivs Tod...
Zitat:
Ich lebe sehr wohl meine Maßstäbe anderen vor, *fg* sei es in Hinsicht der Rechtschreibung oder dem vermüllen eines Forums. Denn der Dativ ist des Genitivs Tod...
Was soll das nun aussagen ?
Das Du Foren vollmüllst und Dir das selbst klar ist ?
Das Du Vollzitate setzen kannst, das aber anderen anlasten willst ?
Wenn Du tatsächlich vorleben würdest, was Du von anderen erwartest, hättest Du erst garkein Vollzitat gesetzt.
Du nimmst Dich zu wichtig.
Obendrein erzählst Du Käse:
Um die Frist von 6 Monaten zu wahren, ist es NICHT erforderlich, einen Anwalt zu konsultieren.
Es ist eine Mängelrüge ausreichend.
Diese muss nicht von einem Anwalt verfasst werden.
Es muss lediglich der fristgerechte Zugang dokumentiert sein.
Dazu reicht i.A. ein Einschreiben, ggf. Einschreiben mit Rückschein.
Ein Blick ins Gesetz spart Geschwätz.
Yo, wie deine 20.000 Beiträge in 10 Jahren:
Allein durch die Reklamation des Mangels gegenüber dem Lieferant, auch wenn dies schriftlich oder durch einen Rechtsanwalt erfolgt, wird die Hemmung nicht erreicht. Es müssen schon richtige Verhandlungen sein. Doch das für den Beginn der Verjährungshemmung maßgebliche „Verhandeln" ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen. Der Käufer muss allerdings klarstellen, dass er einen Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch geltend machen will und worauf er ihn im Kern stützt. Dann genügt jeder Meinungsaustausch über den Gewährleistungsfall, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (BGH, Urteil vom 26.10.2006, VII ZR 194/05).
Zitat:
@joshuar schrieb am 9. November 2014 um 14:48:41 Uhr:
Yo, wie deine 20.000 Beiträge in 10 Jahren:
Allein durch die Reklamation des Mangels gegenüber dem Lieferant, auch wenn dies schriftlich oder durch einen Rechtsanwalt erfolgt, wird die Hemmung nicht erreicht. Es müssen schon richtige Verhandlungen sein. Doch das für den Beginn der Verjährungshemmung maßgebliche „Verhandeln" ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen. Der Käufer muss allerdings klarstellen, dass er einen Gewährleistungs- oder Schadensersatzanspruch geltend machen will und worauf er ihn im Kern stützt. Dann genügt jeder Meinungsaustausch über den Gewährleistungsfall, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (BGH, Urteil vom 26.10.2006, VII ZR 194/05).
Aha.
Im von Dir benannten Fall handelt es sich um Baumängel an einem Haus.
Ein Haus ist ein "beweglicher Gegenstand" ?
Wohl nicht so wirklich.
Also besser bei den Dingen bleiben, die hier auch zutreffen können, nicht irgendwelchen MUMPITZ zu Dingen verlinken, die mit diesem Fall nicht wirklich was zu tun haben und diesbezüglich einen Sonderfall darstellen.
Desweiteren:
Zitat:
Zitat:
@ThiMaMi schrieb am 7. November 2014 um 09:37:55 Uhr:
...
Das Problem ist folgendes: Vor fünf Monaten haben wir uns einen gebrauchten Polo bei einem privaten Händler gekauft.
Nun ist er neulich bei der Fahrt heiß geworden. Ein Bekannter tippte auf das Thermostat, was wir dann wechselten. Kurze Zeit war dann alles wieder in Ordnung, bis er erneut heiß wurde.
.....
Der Gesetzgeber hat im Gewährleistungsrecht kein Recht des Käufers auf Selbstvornahme vorgesehen. Wenn der Käufer, ohne dem Verkäufer eine Nachfrist zur Nacherfüllung zu setzen die Sache selbst nachbessert oder nachbessern lässt, kann er seine Ansprüche aus der Gewährleistung verlieren (vgl. AG Kempen, Urteil vom 18. August 2003, Az: 11 C 225/02, MDR 2003, 1406; LG Aachen 6. Zivilkammer, Urteil vom 23. Oktober 2003, Az: 6 S 99/03, DAR 2004, 452).