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Felgen ohne Gutachten

Themenstarteram 7. März 2024 um 21:22

Guten Abend,

bei meiner Felgensuche bin ich auf einen "exotischen" Felgen-Hersteller mit einem mich ansprechenden Modell gestossen.

Leider gibt zu dieser 22"-Felge für mein Auto kein Gutachten.

Der Händler schlägt vor mit dem Gutachten einer vergleichbaren Felge zum TÜV/DEKRA gehen und die Eintragbarkeit vorab zu besprechen.

Was haltet Ihr von diesem Weg?

Danke für Vorschläge.

Nette Grüße

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28 Antworten

Unabhängig was wir davon halten, gibt es ja keinen anderen…

Dass Anbauabnahmen mit Vergleichsgutachten heute nicht mehr möglich sind, ist dem Händler vermutlich nicht bekannt.

Themenstarteram 7. März 2024 um 21:45

Aha, also no way? Finger davon lassen?

Auf jeden Fall!

An die Situation, dass Du mal Ersatzbedarf brauchst und ein derartig exotisches Schätzchen nicht lieferbar ist, mag ich nicht denken. Spätestens dann hast Du die Torte im Auge.

Finger weg. Für eine Eintragung ist ein Gutachten von GENAU dieser Felge erforderlich. Immer.

Hallo, wie bereits gesagt ist es komplett ohne Gutachten nicht möglich. Hier sind den TÜV Prüfern, so erfahren sie auch sind, leider die Hände gebunden. Es ist zumindest ein Gutachten über die Festigkeit erforderlich. Ein Vergleichsgutachten kann zwar zusätzlich (nur als Referenz) für den Prüfer nützlich sein, hat aber keinen sonstigen juristischen Wert.

Um welchen Felgenhersteller geht es denn und wo kommt dieser her?

Von Asiatischen Herstellern, die weder ISO-Zertifizierung noch einen europäischen Großimporteur haben kann ich ebenfalls nur Abraten.

Themenstarteram 10. März 2024 um 11:50

Es geht konkret um Felgen des Herstellers ROTIFORM, Typ GRZ in 22". Beim Fahrzeug geht es um einen Macan.

https://rotiformdeutschland.de/22-zoll/

Da steht oben:

Alle Felgen mit TÜV-Teilegutachten !!

Und JP kann Dir keine Antwort bzgl der Eintragung geben? Schließlich vertreibt er die

info@rotiformdeutschland.de

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 10. März 2024 um 13:01:33 Uhr:

https://rotiformdeutschland.de/22-zoll/

Da steht oben:

Alle Felgen mit TÜV-Teilegutachten !!

Solange der TE es nicht für erforderlich erachtet, Rad-/Reifenkombination und Fahrzeugtyp und -Ausführung konkret zu benennen, kann hier auch keinerlei Hilfestellung erfolgen.

Themenstarteram 10. März 2024 um 13:56

Mit JP Dortmund habe ich telefoniert. Ebenso mit einem zweiten Händler, aus dem Sauerland:

beide haben mir gleichlautende Auskünfte gegeben.

Für die GRZ gibt's kein Gutachten, welches mein Fahrzeug abdeckt.

Für Ende März wird Gutachten mit erweiterten Fahrzeugtypen unverbindlich avisiert.

 

Bin jetzt auf dem Sprung zu einer Verabredung. Werde hier morgen mal die genauen Fahrzeugdaten und Rad-/Reifenkombinationen posten.

 

Dass es der "TE nicht für erforderlich erachtet...." stufe ich im Ton eher als unfreundlich ein. Nett geht anders.

 

Natürlich gebe ich alle Informationen.

Schließlich erhoffe ich mir hier sachdienliche Hilfen.

Zitat:

@C30 electric silver schrieb am 10. März 2024 um 14:56:23 Uhr:

 

Für die GRZ gibt's kein Gutachten, welches mein Fahrzeug abdeckt.

Für Ende März wird Gutachten mit erweiterten Fahrzeugtypen unverbindlich avisiert.

Wenn es für GENAU deine Felge ein "richtiges" (*) Gutachten gibt, aber nur dein Fzg. nicht im Verwendungsbereich genannt ist, dann besteht Hoffnung, denn dann ist eine Einzelabnahme durchaus möglich.

(*) d.h. es ist nicht nur irgendein "Materialgutachten", sondern es werden alle relevanten Dinge darin bestätigt, wie z.B. Dauerfestigkeit, Produktion nach QM-Richtlinien, Salzsprühtest, Impact-test usw., usw..

Wenn es z.B. ein "Teilegutachten" eines Technischen Dienstes ist, sind diese Anforderungen erfüllt

Zu keinem Zeitpunkt wollte ich „nett sein“, aber helfen. ;-)

Die Kommunikation mit dem Handel würde ich mir sparen, weil der verständlicherweise nur das nachplappern kann, was der Importeur ihm mitteilt.

Völlig unklar ist mir die Aussage:

„Für Ende März wird Gutachten mit erweiterten Fahrzeugtypen unverbindlich avisiert.“

Rotiform Deutschland muß doch wissen, ob ein Gutachten für das gewünschte Rad, auf Deinem Fahrzeug beauftragt wurde, oder eine Prüfung vorgesehen ist.

Sollte man annehmen, und JP als Deutschland Vertreiber eine Antwort dazu haben.

Schwache Kür wenn man seinen Namen dafür schon hergibt.

Na, wenn es die Kür darstellt, auf eine derart simple Frage zu antworten, möchte ich nicht wissen wie die Pflicht aussieht. ;-)

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