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fiktive Abrechnung nach Unfall - was kann noch zusätzlich geltend gemacht werden?

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 8:17

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall und nun noch Fragen zur fiktiven Abrechnung.

Es wurde ein Gutachten angefertigt mit ca. 1400,- zzgl. Mwst. Ich kann mit dem Schaden leben und möchte das Fzg selbst bzw. gar nicht reparieren.

Dass die Mwst. bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet wird ist klar. Verbringungskosten sind im Gutachten auch nicht enthalten, somit dürfte hier eigentlich nichts mehr gekürzt werden, oder?

Was mich nun an dieser Stelle interessiert und wozu ich auch bei der Suche nichts gefunden habe ist, ob noch andere Anspruche bei der Versicherung das Verursachers geltend gemacht werden können, z.B. Pauschalen für Telefon/Post, Reinigungskosten des Fzg zum Erstellen des Gutachtens, Fahrtkosten zum Gutachter, etc.

Für Tipps, Hinweise und Erfahrungsberichte Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).

 

Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Doch, den Scheck kann man ruhig einreichen (was man hat, dass hat man....:D). Man sollte aber der Versicherung miteilen, dass man diesen Betrag als Akontozahlung ansieht.

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Du kannst eine Unkostenpauschale Geltend machen. Diese beträgt normal zwischen 20 und 30€.

Auch kann es sein das dir die Arbeitszeit noch gekürzt wird!

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 11:20

Danke,

aber warum sollte die Arbeitszeit gekürzt werden?

Gutachter hat mir noch erzählt dass er den regionalen Durchschnitt angenommen hat, aber das bezieht sich doch wohl eher auf den Stundensatz?

wieviele km hat das fahrzeug? wie alt ist das fahrzeug? wurde das fahrzeug in der marken-vertragswerkstatt scheckheftgepflegt?

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 11:23

Fzg ist drei Jahre alt, hat 27tkm und ist garantiebedingt scheckheftgepflegt.

...da sollte es keine Kürzung geben ;)

...wird es aber ;)

 ...darf es aber nicht :D

interessiert die studentischen Sachbearbeiter-Laien an ihren feinen Computern aber nicht ;)

Themenstarteram 12. Dezember 2011 um 19:51

Hallo und Danke für die Antworten.

Im Gegensatz zum Verursacher, der irgendwie immer noch der Meinung ist er hätte mit allem nichts zu tun, hat dessen Versicherung bis jetzt einen guten Eindruck auf mich gemacht.

Falls es dennoch zu ungerechtfertigten Kürzungen kommen sollte werde ich mal beim Gutachter nachfragen und dann entsprechend darauf reagieren, evtl mit Hilfe meiner Rechtschutzvers.

Gibt es außer der bereits erwähnten Unkostenpauschale noch etwas das geltend gemacht werden kann?

hast du denn weitere kosten ("unfiktiv") gehabt?

je nachdem, koennte man evtl ueber einen nutzungsausfall tag (wenn der gutachter lange brauchte) nachdenken.

die kostenpauschale (~25eur) kann man auch um nachweisbare, notwendige, kosten erweitern.

 

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

interessiert die studentischen Sachbearbeiter-Laien an ihren feinen Computern aber nicht ;)

stimmt auffallend..:D

Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).

 

Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).

 

Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Doch, den Scheck kann man ruhig einreichen (was man hat, dass hat man....:D). Man sollte aber der Versicherung miteilen, dass man diesen Betrag als Akontozahlung ansieht.

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).

 

Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Wieso sollte man den Scheck nicht einreichen? Mit dem Einreichen "unterschreibt" man nicht das man auf weitere Leistungen verzichtet!

 

Und ein unabhängiger und seriöser Sachverständige weiß was er bei einem dieser Kürzungspamphleten zu tun hat.

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