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Frage zu Vito mit Anhänger und Tachograph

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 21:03

Hallo zusammen,

wir möchten für unseren Showtechnik Betrieb einen Transporter kaufen und haben einen Mercedes Vito mit LKW Zulassung im Auge. Die Gewichtsvariante des Fahrzeuges lautet: Gewichtsvariante 2, 77 t (1, 47/1, 47)

Nun sollen mit diesem Fahrzeug auch Anhänger gezogen werden:

1. Kleiner Anhänger mit maximal 750 kg

2. Großer Anhänger mit maximal 2.000 kg

Dürfen diese Kombinationen eigentlich ohne Tachograph betrieben werden?

Ist es dabei egal, wie viel kg der jeweilige Anhänger gerade bei Fahrt wiegt?

Ist es aufgrund unserer Branche (laut Wikipedia fließender Übergang von der Schaustellerbranche) möglich, dass Sonntagsfahrverbot zu umgehen?

Falls die oben genannten Kombinationen nicht möglich sind, ist es dann möglich, den Vito oder kleinen Anhänger abzulasten? Es sind dann ja praktisch nur 20 kg zu viel (2,77 t + 0,75 t = 3,52 t)

Vielen Dank für Antworten.

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11 Antworten

Hi,

in D gibt es eine Aufzeichnungspflicht ab 2,8t z.g.G, ab 3,5t zgG ist das Kontrollgerät Pflicht. Da du mit beiden Kombinationen die 3,5t überschreitest musst du das Kontrollgerät haben. Ausnahmen gibt es jedoch für Handwerker bis 100KM Umkreis und IMHO für Schausteller. Da du aber nicht sicher sagen kannst (Wikipedia ist keine rechtssichere Quelle ;)) ob du nun zu den Schaustellern gehörst, würde ich da mal bei der BAG anfragen und es dir schriftlich geben lassen, bevor du etwas Kaufst bzw fährst. Ein eingebautes Kontrollgerät zu bedienen und auszulesen ist oft einfacher ;)

Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW mit Anhänger, die Ausnahmen in §30 StVO beziehen sich nur auf bestimmte Ladungen, Schausteller sind nicht ausgenommen. Hier hilft dann nur eine (dauer) Sondergenehmigung oder die Zulassung als PKW.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hi,

in D gibt es eine Aufzeichnungspflicht ab 2,8t z.g.G, ab 3,5t zgG ist das Kontrollgerät Pflicht. Da du mit beiden Kombinationen die 3,5t überschreitest musst du das Kontrollgerät haben. Ausnahmen gibt es jedoch für Handwerker bis 100KM Umkreis und IMHO für Schausteller. Da du aber nicht sicher sagen kannst (Wikipedia ist keine rechtssichere Quelle ;)) ob du nun zu den Schaustellern gehörst, würde ich da mal bei der BAG anfragen und es dir schriftlich geben lassen, bevor du etwas Kaufst bzw fährst. Ein eingebautes Kontrollgerät zu bedienen und auszulesen ist oft einfacher ;)

Das Sonntagsfahrverbot gilt für LKW mit Anhänger, die Ausnahmen in §30 StVO beziehen sich nur auf bestimmte Ladungen, Schausteller sind nicht ausgenommen. Hier hilft dann nur eine (dauer) Sondergenehmigung oder die Zulassung als PKW.

Grüße

Steini

Sehr richtig!! :)

So weit ich weiß sind Schausteller sehr wohl vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen da es sich nicht um gewerblichen Verkehr handelt Siehe hier  "Freie Fahrt" heißt es folglich auch für Kraftfahrzeuge

mit integrierten, aufgesattelten oder angehängten

Verkaufs- und Imbissständen – und ebenso

für das rollende Inventar von Schaustellern oder Bauleuten.  www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987064817779961290/1_141.PDF 

Hi Worti :)

 

ich sehe in dem §30 StVO keine Unterscheidung zwischen Gewerblich oder Privat......

In deinem Link wird von Verwaltungsvorschrift gesprochen, da wäre ich zumindest vorsichtig, die würde ich mir irgendwo bestätigen lassen, nicht dass die sich mal ganz schnell ändern. Eine Anfrage bei den entsprechenden Stellen sollte Klarheit schaffen :)

Außerdem muss der TE ja zuerst mal klären ob er denn überhaupt "Schausteller" ist ;)

Grüße

Steini

Fakt ist das Schaustellerfahrzeuge nicht dem Sonntagfahrverbot unterliegen (habe eben nen Nachbarn welcher Schausteller ist gefragt)

Desweiteren fahren die Steuer und Mautbefreit (grüne Nummer) 

Hallo

das Schausteller fahren dürfen, halte ich für ein Gerücht. Es ist in einigen Bundesländern geduldet, aber Tatsache ist, das das Fahren für LKW mit Anhänger nicht erlaubt ist. Verwaltungsempfehlungen einiger Länder werden ab und zu mal veröffentlicht.

Nordjoe

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

das Thema ist äußerst kniffelig und die Gesetzte und Vorschriften sind sehr schwer zu verstehen.

KLICK ähnliches Thema.

Die von Steini in den Raum geworfenen 100 KM gelten für Gartenbaubetriebe. Handwerker welche unter die Handwerkerregelung fallen können im Radius 50KM um den Betrieb fahren.

Es reicht nicht aus den Fahrtenschreiber zu bedienen, es müssen dann unter Umständen auch die Lenk- und Ruhezeiten einegalten werden-> :cool:

Alles ohne Gewähr :-)

So denn,

Skyport

Zitat:

Original geschrieben von skyport

Hallo Freunde der leichten Unterhaltung,

das Thema ist äußerst kniffelig und die Gesetzte und Vorschriften sind sehr schwer zu verstehen.

KLICK ähnliches Thema.

Die von Steini in den Raum geworfenen 100 KM gelten für Gartenbaubetriebe. Handwerker welche unter die Handwerkerregelung fallen können im Radius 50KM um den Betrieb fahren.

Es reicht nicht aus den Fahrtenschreiber zu bedienen, es müssen dann unter Umständen auch die Lenk- und Ruhezeiten einegalten werden-> :cool:

Alles ohne Gewähr :-)

So denn,

Skyport

Zefix.... du hast natürlich recht mit den 50KM bei den Handwerkern........ Witzigerweise hab ich mich darüber vor kurzem mit einem vom BAG lang und breit unterhalten.....der hat meinen Fehler nicht bemerkt :)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Hallo

das Schausteller fahren dürfen, halte ich für ein Gerücht. Es ist in einigen Bundesländern geduldet, aber Tatsache ist, das das Fahren für LKW mit Anhänger nicht erlaubt ist. Verwaltungsempfehlungen einiger Länder werden ab und zu mal veröffentlicht.

Nordjoe

Dann lies dir doch einfach mal die PDF Datei des TÜV Süd durch die ich etwas weiter oben verlinkt habe.

am 5. Januar 2011 um 11:40

Soweit ich weiß besteht auch beim PKW mit Anhänger ab 2,8t die aufzeichnungspflicht, und ab 3,5t die kontrollgerätepflicht, wenn es sich um eine gewerbliche fahrt handelt (ist hier ja der fall)

Tatsächliches gewicht spielt hier übrigens keine rolle...

wenn man den 750kg anhänger nun auf 720Kg ablastet bleibt man unter den 3,5t, und kann sich aussuchen was man macht.

Wenn ein Kontrollgerät verbaut ist kann es aber auch sein, das man es auch unter 3,5t bedienen muss, bin mir da nicht ganz sicher.... Um Geld und Punkte zu sparen empfehle ich euch eine 100er zulassung für die Hänger zu besorgen. Denn sonst wird das auf dauer unangenehm.... Beim 750er Anhänger wäre an dieser stelle auch ein gebremster besser, denn sonst dürft ihr mit dem 2t Anhänger schneller fahren als mit dem 750er Anhänger....

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Hallo

das Schausteller fahren dürfen, halte ich für ein Gerücht. Es ist in einigen Bundesländern geduldet, aber Tatsache ist, das das Fahren für LKW mit Anhänger nicht erlaubt ist. Verwaltungsempfehlungen einiger Länder werden ab und zu mal veröffentlicht.

Nordjoe

Dann lies dir doch einfach mal die PDF Datei des TÜV Süd durch die ich etwas weiter oben verlinkt habe.

In der TÜV-Broschüre wird sich nicht explizit aufs Gesetz sondern auf Durchführungsverordnungen gestützt, damit ist das zwar theoretisch vielleicht so, aber das Gesetz lautet nunmal etwas anders und wird in einigen Bundesländern auch wirklich so klar gehandhabt. Dieses hatte ich auch schon geschrieben.

Nordjoe

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