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Gegnerische Versicherung überweist zu wenig !?!?!

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:08

Hallo zusammen,

ich hatte einen Verkehrsunfall bei dem ich natürlich nicht selbstverschuldet war.

Nun habe ich einen Anwalt eigeschaltet an den aber komischerweise nur ein Teilbetrag von der gegnerischen Versicherung überwiesen wurde.

 

Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschaffungswert laut Gutachten von 3300€

Die Reperaturkosten würden sich auf 7410€ belaufen deswegen Totalschaden.

nun hat die Gegnerische Versicherung nur 1515.00€ an meinen Anwalt überwiesen wie ich heute laut der gegnerischen Versicherung erfahren konnte.

 

 

nun zu meiner Frage ! Was ist da scheif gelaufen ?! kann mir jemand villeicht weiterhelfen, da mein Anwalt leider ein wenig faul zu sein scheint und ich ihm alles aus der Nase ziehen muss.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Omegawuzi schrieb am 10. März 2015 um 20:54:34 Uhr:

 

Zweiten Anwalt einschalten gegen den ersten?

Damit könnte man natürlich "drohen".

Absolut faszinierend.:confused:

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Was steht im Gutachten ?

Wie hoch der Restwert ?

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:19

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 10. März 2015 um 19:17:28 Uhr:

Was steht im Gutachten ? Im Gutachten Steht 3300€ wiederbeschaffungswert

Wie hoch der Restwert ? Der Restwert beträgt 410€

Dann laß mal den RAW nachfragen, wo das restliche Geld bleibt.

Wenn ein RAW eingeschaltet ist, bekommst Du keine Info.

Frag einfach den, der 1. alle Informationen hat und 2. dafür bezahlt wird: Deinen Anwalt.

Schief gelaufen? Die Fragestellung hier im Forum. Wofür hast du denn den Anwalt, dann musst du halt ziehen? Der kriegt ein Abrechnungsschreiben, in dem die Abzüge erläutert sind. Tritt ihm auf die Füße und Frage ihn doch mal, was er von Mund-zu-Mund-Propagande hält.

Ich habe einen Bekannten, der mal Kontakt zu einem Insolvenzberater aufnehmen wollte, der aber nie Zeit hatte. Da hat sich mein Bekannter mit Thermoskanne und Brötchen versorgt ins Wartezimmer gesetzt, bis der Zeit hatte. Vielleicht auch eine Empfehlung?

Dann mußt Du 2890,- Euro plus 25,- Euro Auslagenpauschale bekommen .

Dein Anwalt kann ruhig die Nase zulassen , doch was mit dem restlichen Geld ist muß er Dir nicht nur erklären ,

sondern auch dafür sorgen daß Du es schnellstens bekommst .

mfg. BrigitteMa

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:42

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 10. März 2015 um 19:33:38 Uhr:

Frag einfach den, der 1. alle Informationen hat und 2. dafür bezahlt wird: Deinen Anwalt.

Wenn ich meinem Anwalt nicht immer alles aus der Nase ziehen müsste wüsste ich bestimmt auch mehr .

hätte ich nicht selbst bei der gegnerischen versicherung angerufen hätte ich noch nichtmal erfahren das was an meinen Anwalt überwiesen wurde !!

Den Anwalt kann man doch genau so gut anrufen.

Oder hat deiner kein Telefon?

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:46

Zitat:

@BrigitteMa schrieb am 10. März 2015 um 19:41:01 Uhr:

Dann mußt Du 2890,- Euro plus 25,- Euro Auslagenpauschale bekommen .

Dein Anwalt kann ruhig die Nase zulassen , doch was mit dem restlichen Geld ist muß er Dir nicht nur erklären ,

sondern auch dafür sorgen daß Du es schnellstens bekommst .

mfg. BrigitteMa

Davon bin ich eigendlich auch ausgegangen das ich 2890+25€ bekomme das steht mir ja dann auch zu oder ?

Themenstarteram 10. März 2015 um 18:47

Zitat:

@AlterVerwalterRS schrieb am 10. März 2015 um 19:43:55 Uhr:

Den Anwalt kann man doch genau so gut anrufen.

Oder hat deiner kein Telefon?

ja das kann ich das habe ich auch getan aber er hat leider die " Kommste heute nicht Kommste Morgen einstellung ":(

am 10. März 2015 um 19:07

ohne das Abrechnungsschreiben wird man hier keinen Blumentopf gewinnen können.

mithaftung?

differenz / regelbesteuerter WBW?

Themenstarteram 10. März 2015 um 19:11

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 20:07:07 Uhr:

ohne das Abrechnungsschreiben wird man hier keinen Blumentopf gewinnen können.

mithaftung?

differenz / regelbesteuerter WBW?

Schuldfrage ist zu 100% geklärt ich habe keine Schuld.

der Wiederbeschaffungswert ist laut Gutachten Steuerneutral

die Wertminderung Entfällt

am 10. März 2015 um 19:20

Zitat:

@Djnrg92 schrieb am 10. März 2015 um 20:11:18 Uhr:

Schuldfrage ist zu 100% geklärt ich habe keine Schuld.

doofe Frage:

Sieht das die Versicherung auch so? Hast Du das schriftlich.

Zumindest bei uns bekommt man eine schriftliche Eintrittserklärung zu X % bis zur Höhe von EUR XX.XXX.

hast du sowas in der Art?

Themenstarteram 10. März 2015 um 19:26

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. März 2015 um 20:20:23 Uhr:

Zitat:

@Djnrg92 schrieb am 10. März 2015 um 20:11:18 Uhr:

Schuldfrage ist zu 100% geklärt ich habe keine Schuld.

doofe Frage:

Sieht das die Versicherung auch so? Hast Du das schriftlich.

Zumindest bei uns bekommt man eine schriftliche Eintrittserklärung zu X % bis zur Höhe von EUR XX.XXX.

hast du sowas in der Art?

das kann ich dir nicht genau sagen aber der Unfallgegner sowie seine Frau haben bei der Polizei direkt gesagt er ist schuld und er wurde auch als nummer 1 eingetragen und musste die 35€ zahlen

er ist ja beim rückwärtigem einparken mit seiner front auf meine fahrspur gekommen

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