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Geschafft Wandlung ist durch mein Quietscher geht zurück!
Nach etlichen Gesprächen mit meinem und Schriftverkehr so wie Telefonaten mit Wolfsburg,
ist die Wandlung meines Golf 6 TSI wegen des Kompressor Quietschens nun endgültig durch.
Ich habe mir nun einen GTI bestellt, der hat ja keinen Kompressor.
Zum Ablauf, ich werde meinen TSI weiter fahren bis der GTI geliefert wird. Aufgrund der Wandlung
wird die Bestellung des GTI als Prio behandelt und vorgezogen, ich lass mich mal überraschen.
Sobald der neue da ist wird der alte Kaufvertrag vom TSI annulliert der bekommt den TSI und
ich den kompletten Kaufpreis zurück. Als Nutzungsentschädigung bezahle ich 0,67 % des Kaufpreises
pro angefangene 1000 km das sind 176,-€ da kann ich gut mit Leben und bin froh das die ganze Sache
endlich erledigt ist.
Und jetzt fängt die verfluchte Warterei wieder von vorne an.
Gruß
Klaus
Beste Antwort im Thema
Glückwunsch zur Wandelung Deines Quietschentchens!
Dir ist aber bewusst, dass der GTI beim Beschleunigen rasselt?
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31 Antworten
Hallo,
warst du Abwracker? Wenn ja, wie wird die Umweltprämie verrechnet?
Sind mittlerweile nicht 0,5 Prozent pro 1000 km aktuell?
Ja, öhm Glückwunsch ...
Zitat:
Original geschrieben von webro84
Sind mittlerweile nicht 0,5 Prozent pro 1000 km aktuell?
Ist nicht laut EU-Rechtsprechung diese 'Nutzungsgebühr' eh verboten?
Zitat:
Original geschrieben von GTS-Klaus
Nach etlichen Gesprächen mit meinem und Schriftverkehr so wie Telefonaten mit Wolfsburg,
ist die Wandlung meines Golf 6 TSI wegen des Kompressor Quietschens nun endgültig durch.
Ich habe mir nun einen GTI bestellt, der hat ja keinen Kompressor.
Gratuliere!
Und warum hast Du nicht das Aktionsmodell, 160 PS, ohne Kompressor, bestellt?
http://www.motor-talk.de/.../...onsmodell-1-8-tsi-160-ps-t2315229.html
Ich gratuliere!!
Zitat:
Original geschrieben von webro84
Hallo,
warst du Abwracker? Wenn ja, wie wird die Umweltprämie verrechnet?
Sind mittlerweile nicht 0,5 Prozent pro 1000 km aktuell?
Nein ich war kein Abwracker.
Wegen der 0,67 % habe ich mit meinem Anwalt gesprochen, und er meint je nach Gerichtsurteil
und Fahrzeugklasse bewegen sich die Prozente zwischen 0,5 u. 1,0 und da ich wegen 0,17% keinen
Rechtsstreit wollte bin ich zufrieden.
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Zitat:
Original geschrieben von webro84
Sind mittlerweile nicht 0,5 Prozent pro 1000 km aktuell?
Ist nicht laut EU-Rechtsprechung diese 'Nutzungsgebühr' eh verboten?
Da hast du Recht, aber nur wenn man genau das gleiche Fahrzeug wieder Bestellt.
Dann ist es ein Tausch alt gegen neu und es dürfen keine Nutzungsgebühren verlangt werden.
Glückwunsch zur Wandelung Deines Quietschentchens!
Dir ist aber bewusst, dass der GTI beim Beschleunigen rasselt?
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Glückwunsch zur Wandelung Deines Quietschentchens!
Dir ist aber bewusst, dass der GTI beim Beschleunigen rasselt?
dann wird der halt auch gewandelt und ein TDI geholt,
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Glückwunsch zur Wandelung Deines Quietschentchens!
Dir ist aber bewusst, dass der GTI beim Beschleunigen rasselt?
Ist mir noch nicht aufgefallen.
Zitat:
Original geschrieben von Halema
Zitat:
Original geschrieben von ronnie60
Glückwunsch zur Wandelung Deines Quietschentchens!
Dir ist aber bewusst, dass der GTI beim Beschleunigen rasselt?
Ist mir noch nicht aufgefallen.
Mir bei ausgiebigen Probefahrten auch nicht.
Er knurrt und brüllt halt ein bisschen und plopt so schön im Auspuff beim schalten.
0,67% sind die Regel, bei dicken und teuren Limos und gutem Anwalt sind 0,50% möglich...
Es ist interessant, daß Du nur aufgrund des Quietschens wandeln konntest. Es wäre eventuell hilfreich für andere, wenn Du Dein Vorgehen und Deine Argumentationskette etwas näher erläutern könntest - eventuell in einem Blog. VW scheint oftmals das Quietschen ja nicht als Fehlfunktion anzuerkennen, sondern beharrt darauf, daß es sich um den "Stand der Technik" handelt.
Es hat natürlich nicht geschadet, daß Du ein teureres Modell als Ersatz gewählt hast. Ich würde einen Schuß ins Blaue wagen und behaupten, daß Dein Interesse für den Getti letztlich ausschlaggebend für die Händlerkulanz war.
Hallo,
ich möchte gerne mal ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass es das Wandeln schon seit ca. 8 Jahren rechtlich nicht mehr gibt.
Das ist heutzutage der Rücktritt vom (Kauf-)Vertrag.
Viele Grüße
Hans