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Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrens

Themenstarteram 29. März 2020 um 15:31

Hab hier keinen Thread gefunden, der das Gesetz an sich behandelt, sondern immer nur einzelne Threads wo's nur Teilaspekte geht die in dem Gesetz behandelt werden. Es geht im "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrens" u.a. um Folgendes:

- Änderungen bei div. Gerichtsprozessen aufgrund von Corona (ich denke hier bzgl. MT z. B. an Prozesse wegen Kaufvertrags-/Unfall-/Versicherungsstreitereien oder Strafverfahren wg. Verkehrsstraftaten)

- wie div. z. B. GmbHs und Vereine trotz Versammlungsverboten handlungsfähig bleiben (ich denke hier bzgl. MT an div. Firmen im Kfz-Bereich und auch Kfz-Fan-Vereine)

- aber auch Eingriffe in div. Verträge, insb. Miete (offenbar inkl. Kfz-Garagen und gewerblich) und andere Dauerschuldverhältnisse wie Strom (auch an E-Autos denken!), Gas, Wasser und Telekommunikation, aber auch Verbraucher-Darlehen (z. B. Stichwort Kfz-Finanzierung).

Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf

Eine Kurzfassung: https://www.haufe.de/.../...ilderung-der-corona-folgen_210_512552.html

Das Video https://www.youtube.com/watch?v=9scwlUh4NMs legt seinen Schwerpunkt auf die Dauerschuldverhältnisse.

notting

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24 Antworten

Danke für die Links.

Mein Problem ist das bzgl. Mieten und ich bin das wirtschaftlich voll drauf angewiesen da ich Kleinstvermieter bin und wenn hier die Miete ausfällt ich ein riesen Problem habe.

Leider wurde der Notstatus für Vermieter hier komischerweise nicht genannt.

Jetzt krieg ich Panik.

Themenstarteram 29. März 2020 um 17:08

Bzgl. anderer Dauerschuldverhältnisse wurde da was gesagt: https://youtu.be/9scwlUh4NMs?t=488

Aber nicht bzgl. Vermietung, das ist richtig. Immerhin hat der Vermieter das Recht zu Not auf die Kaution von max. ca. 3 Monaten Kaltmiete zurückzugreifen?

Und wie gesagt, es muss der Zusammenhang zu Corona glaubhaft gemacht werden. Viele sind auf Home-Office und kriegen noch ihr Geld. Desweiteren gibt's ggf. z. B. Kurzarbeitergeld, Unterstützung für Kleinstunternehmer, etc. Gehe davon aus, dass die Mieter ihrerseits zur Schadensminimierung solche Möglichkeiten ausschöpfen müssen.

notting

Home Office ist für die kaum möglich da der nur ne 2000er Leitung hat.

Den Rest stimme ich dir zwar zu aber ich hab echte Befürchtungen.

Wir werden spätestens am 3ten sehen ob die Kohle kommt.

Themenstarteram 29. März 2020 um 18:36

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. März 2020 um 20:23:24 Uhr:

Home Office ist für die kaum möglich da der nur ne 2000er Leitung hat.

In den letzten Jahren ist diesbzgl. massiv auch von der Telekom aufgerüstet worden oder es gibt zumindest Konkurrenz die schneller ist., auch in ländl. Gegenden. Hab da div. Beispiele aus der Verwandtschaft. An meiner Adresse hat die Telekom schon angekündigt bald >25Mbit/s bringen zu wollen. Ganz zur Not LTE, was gerade in ländl. Gegenden zuerst ausgebaut wurde.

notting

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. März 2020 um 18:44:30 Uhr:

Mein Problem ist das bzgl. Mieten und ich bin das wirtschaftlich voll drauf angewiesen da ich Kleinstvermieter bin und wenn hier die Miete ausfällt ich ein riesen Problem habe.

Leider wurde der Notstatus für Vermieter hier komischerweise nicht genannt.

Vermieter sind im Blick der eher im linken Spektrum Angesiedelten auch nicht in Not. Die haben ja durch die Steigerungen gnadenlos abgezockt und müssen jetzt die Ausfälle als Solidarbeitrag schultern. Es geht ja nur um das Kündigungsrecht (ok, ist eh das Einzige, was man als Mittel hat) und die Mieter müssen ja nachzahlen, also kein Problem. Dass die Nachzahlung im Zweifel nicht zu schultern ist (bei 3 Monaten müssen 11% mehr als die normale Miete in allen 27 Folgemonaten zusätzlich gezahlt werden, bei 6 Monaten sind's 25% in den dann 24 Folgemonaten), wird mal eben ausgeblendet.

Als Liquiditätsausglich dürfen Vermieter immerhin die Regelungen zu den Darlehen nutzen. Blöd nur, wenn man schuldenfrei ist. Natürlich müssen die Betriebskosten bezahlt werden (als Vermieter ist man ja bezogen auf die Vermietung kein Verbraucher) und selbstverständlich auch die öffentlichen Lasten. Einseitiger geht's nicht wirklich.

Zitat:

@notting schrieb am 29. März 2020 um 19:08:49 Uhr:

Aber nicht bzgl. Vermietung, das ist richtig. Immerhin hat der Vermieter das Recht zu Not auf die Kaution von max. ca. 3 Monaten Kaltmiete zurückzugreifen?

Nein, solange das Mietverhältnis läuft, ist die Kaution grundsätzlich gesperrt. Von daher keine Chance auf Zugriff.

Zitat:

Und wie gesagt, es muss der Zusammenhang zu Corona glaubhaft gemacht werden. Viele sind auf Home-Office und kriegen noch ihr Geld. Desweiteren gibt's ggf. z. B. Kurzarbeitergeld, Unterstützung für Kleinstunternehmer, etc. Gehe davon aus, dass die Mieter ihrerseits zur Schadensminimierung solche Möglichkeiten ausschöpfen müssen.

Ist leicht zu machen, es gibt keine Verpflichtung solche Anträge zu stellen oder gar eigene Rücklagen einzusetzen. Die Folgen sieht man ja, wenn Großkonzerne jetzt die Zahlungen einstellen.

Zitat:

@notting schrieb am 29. März 2020 um 20:36:55 Uhr:

In den letzten Jahren ist diesbzgl. massiv auch von der Telekom aufgerüstet worden

Richtig, ich habe jetzt statt einer 25iger Leitung eine 50iger Leitung (und noch dazu eine besonders Schnelle, die ist aktuell mit >63000 kbit/s sychronisiert und es geht auch >60.000 bei Tests durch). Läuft alles.

Wo steht das und könntest du das noch mal genauer aufdröseln? So ganz verstanden habe ich das nicht.

Dass die Nachzahlung im Zweifel nicht zu schultern ist (bei 3 Monaten müssen 11% mehr als die normale Miete in allen 27 Folgemonaten zusätzlich gezahlt werden, bei 6 Monaten sind's 25% in den dann 24 Folgemonaten), wird mal eben ausgeblendet.

 

Auch hier könntest du bitte noch mal genauer drauf eingehen.

Zitat:

Und wie gesagt, es muss der Zusammenhang zu Corona glaubhaft gemacht werden. Viele sind auf Home-Office und kriegen noch ihr Geld. Desweiteren gibt's ggf. z. B. Kurzarbeitergeld, Unterstützung für Kleinstunternehmer, etc. Gehe davon aus, dass die Mieter ihrerseits zur Schadensminimierung solche Möglichkeiten ausschöpfen müssen.

Ist leicht zu machen, es gibt keine Verpflichtung solche Anträge zu stellen oder gar eigene Rücklagen einzusetzen. Die Folgen sieht man ja, wenn Großkonzerne jetzt die Zahlungen einstellen.

 

Den das Gesetz hat sich für mich anderes gelesen!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. März 2020 um 11:49:45 Uhr:

Wo steht das und könntest du das noch mal genauer aufdröseln? So ganz verstanden habe ich das nicht.

Worauf beziehst Du Dich an dieser Stelle?

Zitat:

Zitat:

Dass die Nachzahlung im Zweifel nicht zu schultern ist (bei 3 Monaten müssen 11% mehr als die normale Miete in allen 27 Folgemonaten zusätzlich gezahlt werden, bei 6 Monaten sind's 25% in den dann 24 Folgemonaten), wird mal eben ausgeblendet.

Auch hier könntest du bitte noch mal genauer drauf eingehen.

Ist ein einfaches Rechenthema. Wenn ein Mieter 3 Monate nix zahlt und die 3 Monate in dem Zeitraum bis die Kündigung wieder geht (bis 30. September 2022) in gleichen Raten nachzahlt, muss er in den 27 Monaten 11% (ganz genau sind 11,11%) der normalen Miete zusätzlich leisten. Wenn die Verlängerung auf 6 Monate kommt (Verordnungsermächtigung hat die Regierung schon; ich gehe auch davon aus, dass so kommt, wollte die Regierung im Erstentwurf eh schon), muss im dann noch verbleibenden Zeitraum von 24 Monaten in jedem Monat 25% der normalen Miete zusätzlich bezahlt werden, damit der Rückstand ausgeglichen wird.

Wenn ein Mieter jetzt nicht in der Lage ist, zu zahlen, wird er kaum in der Zukunft in der Lage sein, die Nachzahlungen zu leisten. Hiervon geht aber die Regierung ausweislich der Gesetzesbegründung aus und begründet damit, dass der Eingriff für die Vermieter tragbar ist, weil nur das sekundäre Kündigungsrecht betroffen ist und es letztlich nur um eine zumutbare Verschiebung der Mietzahlung, aber nicht um einen Erlass/Ausfall o.ä. ginge.

Zitat:

Zitat:

Zitat:

Und wie gesagt, es muss der Zusammenhang zu Corona glaubhaft gemacht werden. Viele sind auf Home-Office und kriegen noch ihr Geld. Desweiteren gibt's ggf. z. B. Kurzarbeitergeld, Unterstützung für Kleinstunternehmer, etc. Gehe davon aus, dass die Mieter ihrerseits zur Schadensminimierung solche Möglichkeiten ausschöpfen müssen.

Ist leicht zu machen, es gibt keine Verpflichtung solche Anträge zu stellen oder gar eigene Rücklagen einzusetzen. Die Folgen sieht man ja, wenn Großkonzerne jetzt die Zahlungen einstellen.

Den das Gesetz hat sich für mich anderes gelesen!

Das Gesetz ist recht einfach:

Zitat:

Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB neu:

Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Somit darf nicht gekündigt werden, wenn die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Pandemie beruht. Dieser Zusammenhang (und nur dieser) ist glaubhaft zu machen.

Als einfaches Beispiel: Wegen der Pandemie musste Mieter A (z.B. ein Unternehmen des Bekleidungseinzelhandels) sein Vorortgeschäft schließen, für welches er an Vermieter B die Miete zahlen muss. Er muss nun glaubhaft machen, dass die Pandemie negative Auswirkungen auf ihn hat und er deshalb die Miete nicht zahlen kann. Dies ist durch die Schließung des Geschäfts und den damit bestehenden Ausfall der Einnahmen leicht machbar, so dass das Beruhen glaubhaft gemacht ist.

Bei der Glaubhaftmachung (ist ein relativ geringes Maß) kommt es nur auf das Beruhen an und auf nichts sonst. Es muss nicht glaubhaft gemacht werden, dass Mieter A keine Geldmittel mehr hat (z.B. aus Gewinnen aus Vorjahren, aus dem Online-Shop oder sonst woher) oder dass er sich um Unterstützung aus den Fördertöpfen bemüht bzw. diese gar beantragt haben muss.

Von daher kann ein Mieter einfach die Zahlungen einstellen und eine recht einfache Behauptung als Begründung des Zusammenhangs liefern. Der Vermieter muss dann dies hinnehmen, selbst wenn der Mieter leistungsfähig wäre oder er sogar staatliche Unterstützung bekommt. Bekommt der Mieter hinterher (und dies ist bei den zu erwartenden Verwerfungen nicht ausgeschlossen) die Kurve nicht und kann die Nachzahlung nicht oder nicht in voller Höhe leisten, fällt der Vermieter ersatzlos aus.

Ohne dass Gesetz könnte ein Vermieter durch die Kündigung den Ausfallzeitraum begrenzen und es würde nicht zur Schadenserhöhung in Höhe von 3 (oder 6 oder noch mehr) Monatsmieten kommen.

Ich sehe immer noch nicht woher die Rechtsgrundlage bzgl. der 11,11 und 25% herkommen.

Woher hast du diese Werte, vor allem die Unterschiedlichen?

Rest muss ich morgen noch mal ganz in Ruhe lesen, bin zu müde.

Danke.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. März 2020 um 22:33:14 Uhr:

Ich sehe immer noch nicht woher die Rechtsgrundlage bzgl. der 11,11 und 25% herkommen.

Woher hast du diese Werte, vor allem die Unterschiedlichen?

Einfach rechnen. Die Miete beträgt pro Monat z.B. 1.000 EUR. Der Miete zahlt für 3 Monate (also für April - Juni) nix, so dass der Rückstand 3.000 EUR beträgt. Diese 3.000 EUR müssen ab Juli nachgezahlt werden und das Gesetz tritt am 30. September 2022 außer Kraft, so dass der Mieter für die Rückzahlung 27 Monate Zeit hat. In gleichen Raten sind dies 111,11 EUR pro Monat (und zwar in jedem der 27 Monate); dieser Betrag entspricht 11,11% der eigentlichen Miete. Daher muss der Mieter in den 27 Monaten 1.111,11 EUR zahlen, damit alles abbezahlt ist.

Wird jetzt der Zeitraum auf 6 Monate (also April - September) verlängert, beträgt der Rückstand 6.000 EUR, die ab Oktober nachgezahlt werden müssen. Da in diesem Fall das Außerkrafttreten nicht verlängert wird, muss die Rückzahlung zum gleichen Zeitpunkt erfolgt sein, wobei aber dann nur noch 24 Monate übrig sind. In gleichen Raten sind dies dann 250 EUR pro Monat (und zwar in jedem der 24 Monate); dieser Betrag entspricht dann 25% der eigentlichen Miete. Daher muss der Mieter in den 24 Monaten 1.250 EUR zahlen, damit alles abbezahlt ist.

Wie realistisch ist diese Annahme, dass dies auch tatsächlich klappt?

@KapitaenLueck

 

Die Rechnung ist ganz einfach:

 

Vom Gesetzgeber geplanter spezieller Corona-Kündigungsschutz: bis Ende September 2022

 

Dauer der Corona-Krise und des entsprechenden Mitausfalls: 3 Monate oder evtl. sogar 6 Monate

 

Mit diesen Daten wird oben gerechnet...

Oh man, da stand ich aber auf der Leitung, das ist mir nicht gleich aufgegangen wie es gemeint war.

 

Ja das ist korrekt, nützt mir aber nix wenn ich davon lebe.

Ja meine Ratenverpflichtungen kann stunden aber womit kaufe ich was zu fressen?

Du lebst nur von Mieteinnahmen, richtig?

Das ist in der jetzigen Situation natürlich ungünstig, denn Häuser kann man nicht essen (es sei denn, man ist das Sams).

Ich würde mal abwarten, ob denn tatsächlich alle Mieter von der Mietstundung Gebrauch machen. Und im Notfall kannst du eine einzelne Eigentumswohnung aus deinen Häusern heraus verkaufen und bist erst mal wieder flüssig.

@Goify

 

"Im Notfall verkaufen" sagt man immer so schön.

 

Ich habe noch im Januar/Februar eine Wohnung verkauft.

 

Das hat sich 1,5-2 Monate gezogen bis alle Stellen von Notar, Verwaltung, Bank der Gegenseite soweit waren.

 

Also ganz dringend darf man das Geld nicht benötigen ;)

 

Normalerweise lebt man als Vermieter aber auch nicht von der Hand in den Mund, können ja ständig Reparaturen oder Ausfälle anfallen.

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