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gestohlenes Fahrzeug.

Themenstarteram 6. September 2021 um 15:15

Der Besitzer vom Fahrzeug ist verstorben.

Es wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt.

 

 

Folgender Sachverhalt.

Ein Fahrzeug wurde illegal über die Grenze nach Polen verbracht. Und dort mit original deutschen Papieren verkauft.

Der neue Besitzer hat dann das Auto ganz normal angemeldet.

 

Nun wurde der Betrug durch den Verwalter angezeigt.

 

Das Fahrzeug wurde in Polen sicher gestellt, und sofort nach Deutschland gebracht.

 

Nun gehen die Probleme los.

Das Fahrzeug hat noch immer polnische Papiere, und die Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug nicht mehr an, um oder legt es still.

Also steht hier ein BMW Z3 mit polnischen Papieren rum.

 

Wie kann man den Sachverhalt klären.

 

IMG_2021-09-06_17-15-12.jpeg
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14 Antworten

Ohne Detailwissen garnicht. Der Weg zum Anwalt wäre wohl sinnvoll.

Der Verkauf in Polen kann zum Eigentumserwerb des Käufers geführt haben und der wird dann die Herausgabe an sich betreiben.

Wurde der Z3 mit den richtigen deutschen Papieren in Polen angemeldet?

Woraus ergibt sich,dass der Wagen illegal nach Polen verbracht wurde?

Wurde er gestohlen oder unterschlagen?

Nur Abmelden eines im Ausland zugelassenen Fahrzeug geht in D nicht, nur eine Umschreibung nach D ist möglich.

Welcher Grund wurde genannt, bzgl der Verweigerung der Zulassung?

Liegt noch ein Suchvermerk für das Fahrzeug vor? Evtl vom polnischen Käufer?

Paar mehr Infos sollte man schon bringen, um evtl hilfreiche Tips zu bekommen.

Verstorbener Besitzer=letzter Halter=gleich Eigentümer ?

Wenn das Fahrzeug mit originalen Papieren verkauft worden ist (so wie Du schreibst), hatte die polnische Zulassungsstelle keinen Grund, die Anmeldung zu verweigern. Wenn das Fahrzeug dem Eigentümer in D abhanden gekommen ist, hat der Eigentumsübergang nicht stattgefunden und das Fahrzeug wurde zu recht sichergestellt und herausgegeben. Jetzt muss man ihn einfach in Polen abmelden. Das kann der deutsche Eigentümer tun, indem er dort erklärt, dass der Anmeldende unwissentlich nicht befugt war, anzumelden. Fertig.

Für ein "Abhandenkommen" sprichr hier nur (leider) nichts.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2021 um 10:47:24 Uhr:

Für ein "Abhandenkommen" sprichr hier nur (leider) nichts.

Na ja, der TE spricht hier von „illegal“ „Betrug“ und Sicherstellung. Keiner stellt ein Fahrzeug sicher und gibt es heraus, wenn nicht feststeht, dass der kaufende Pole kein Eigentümer geworden ist, weil der Verkaufende keine Berechtigung hatte, das Fahrzeug zu verkaufen.

Zitat:

@FrankBTF schrieb am 6. September 2021 um 17:15:28 Uhr:

 

Wie kann man den Sachverhalt klären.

In dem Du mehr dazu erzählst.

Das große rumraten geht doch schon los. Wie soll die Frage beantwortet werden, ohne die tatsächlichen Hintergründe zu kennen.

Durch wen wurde das Fahrzeug "illegal" nach Polen verbracht und veräußert? Woher und Warum hatte der Schlüssel und Papier?

Wer steht als Halter in den Papieren? Wie wurde das Fahrzeug verkauft (Privat, Händler?)

Wer hat den dort erworben? Mit welchem Kenntnisstand.

Sofern eindeutig kein Eigentumsübergang erfolgt ist, würde ich den Wagen einfach abmelden und neu anmelden.

Zitat:

@sonic107 schrieb am 7. September 2021 um 14:00:22 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2021 um 10:47:24 Uhr:

Für ein "Abhandenkommen" sprichr hier nur (leider) nichts.

Na ja, der TE spricht hier von „illegal“ „Betrug“ und Sicherstellung. Keiner stellt ein Fahrzeug sicher und gibt es heraus, wenn nicht feststeht, dass der kaufende Pole kein Eigentümer geworden ist, weil der Verkaufende keine Berechtigung hatte, das Fahrzeug zu verkaufen.

.

.

Betrug ist leider kein "Abhandenkommen" das den zivilen Gutglaubensgrundsätzen im Wege wäre. Das ist des Pudels Kern.

Eine Sicherstellung erfolgt bereits auf Verdacht und besagt für sich allein erstmal nichts weiter.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2021 um 15:56:52 Uhr:

Zitat:

@sonic107 schrieb am 7. September 2021 um 14:00:22 Uhr:

 

Na ja, der TE spricht hier von „illegal“ „Betrug“ und Sicherstellung. Keiner stellt ein Fahrzeug sicher und gibt es heraus, wenn nicht feststeht, dass der kaufende Pole kein Eigentümer geworden ist, weil der Verkaufende keine Berechtigung hatte, das Fahrzeug zu verkaufen.

.

.

Betrug ist leider kein "Abhandenkommen" das den zivilen Gutglaubensgrundsätzen im Wege wäre. Das ist des Pudels Kern.

Eine Sicherstellung erfolgt bereits auf Verdacht und besagt für sich allein erstmal nichts weiter.

Eine Sicherstellung in Osteuropa erfolgt definitiv nicht auf Verdacht und schon gar nicht die Herausgabe ins Ausland. Stellt sich der Verdacht später als unbegründet heraus und das Ausland gibt das Fahrzeug nicht heraus, macht sich der Staat haftbar.

Der TE spricht als Laie (das unterstelle ich mal) von "Betrug". Deswegen rate ich hier mal ins Blaue hinein, dass das Fahrzeug irgendwie abhanden gekommen sein könnte. Das diese zwei Begriffe unterschiedliche Bedeutung und juristisch gesehen miteinander nichts zu tun haben, ist klar.

Letztendlich gelten hier die guten Ausführungen von ixtra. Alles andere ist nur raten des Sachverhalts, auch meinerseits.

Polen pflegt auf diesem Sektor eine gute Zusammenarbeit mit Deutschland. Wenn das Kfz in Deutschland als Diebstahl zur Fahndung einliegt und in Polen festgestellt wird, dann wird es sichergestellt und meist nach Deutschland zur Verwahrung gebracht. Die tatsächliche Rechtslage ist bis dahin erstmal nicht relevant. Wer das Kfz aus der Verwahrung rausbekommen will, muss seine Eigentümerstellung nachweisen. Der Punkt ist dann schonmal zäh.

Weißrussland interessiert sich nicht für ausländische Kfz-Fahndungen. Dort bekommen auch geklaute Kfz offiziell neue Papiere. Der Rest ist sehr durchwachsen.

Das richtigerweise Notwendige findet sich m.E. schon in der ersten Antwort. :cool:

Scheint ja auch nicht so wichtig zu sein. Die Beteiligung und Beantwortung der bereits gestellten Fragen lässt zu wünschen übrig.

Und Polen ist längst nicht mehr so eine Hinterwelt Verwaltung, wo in D abhanden gekommene Fahrzeuge mit neuen Papieren versehen werden.

Selbst die bis 2005 ausgegebene grüne Abmeldebescheinigung in Verbindung mit dem Bundesdeutschen Brief genügt in Polen nicht für eine Zulassung.

Die wollen entweder FahrzeugSchein und - Brief oder ZB 1 und 2.

Sonst nix Zulassung.

Themenstarteram 22. September 2021 um 18:02

Zitat:

@sonic107 schrieb am 7. September 2021 um 09:51:41 Uhr:

Wenn das Fahrzeug mit originalen Papieren verkauft worden ist (so wie Du schreibst), hatte die polnische Zulassungsstelle keinen Grund, die Anmeldung zu verweigern. Wenn das Fahrzeug dem Eigentümer in D abhanden gekommen ist, hat der Eigentumsübergang nicht stattgefunden und das Fahrzeug wurde zu recht sichergestellt und herausgegeben. Jetzt muss man ihn einfach in Polen abmelden. Das kann der deutsche Eigentümer tun, indem er dort erklärt, dass der Anmeldende unwissentlich nicht befugt war, anzumelden. Fertig.

Genau so.

Also gibt es keine weiteren Fragen.

Du hast es verstanden.

 

Meine Frage ist eben nur, gibt es eine andere Möglichkeit als bei der Behörde in Polen die Sache zu klären?

Vielleicht gibt es ein Unternehmen was sich darauf spezialisiert hat.

because of ... weil da die Antwort auf die letzte Frage schon steht ;)

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