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H-kennzeichen ohne erstzulassung (wagenpass) ?

Themenstarteram 4. Mai 2003 um 8:07

wie sieht das aus bei autos die nie zugelassen wurden, weil h-kennzeichen geht ja nach erstzulassung, oder zählt wagenpass dann als zulassung ?

btw was ist eigt ein wagenpass ? hab n auto angeboten bekommen, das an der grenze zu 30 jahren sein müsste, aber der hat nur nen wagenpass

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11 Antworten
am 4. Mai 2003 um 8:21

Das muß ja ein interessantes Autoschiksal sein, ein nahezu 30 Jahre alter Wagen der noch nie zugelassen war.

Was ist es denn für ein Auto?

Berichte mal darüber.

Wenn Du keine Papiere hast bleibt Dir nur die Möglichkeit die Fahrgestellnummer aufzuschlüsseln,darin ist zumindestens das Baujahr enthalten.

Die Aufschlüsselung der Fahrgestellnummer ist bestimmt mit hilfe eines Werkstatthandbuch oder der Mithilfe des zuständigen Markenclubs möglich.

Gruß Supersoul

Themenstarteram 4. Mai 2003 um 18:16

es geht um einen simca rallye 2... sehr viel mehr weiß ich im mom noch nicht über das auto, hab eben vor kurzem ne anzeige entdeckt und mal hingeschrieben, aber der jetzige besitzer wusste das auch nicht wie das ist von wegen h-zulassung

kann man ein auto per fahrgestellnummer h-anmelden ?

Moin,

Interessant ... Ich denke das Auto wird wohl im Rahmen von Bergrennen, Rally oder Slalom wettbewerbsmäßig eingesetzt worden sein ?

Ich denke gemeint ist ein FIA-Fahrzeugpass ?! Da steht alles an technischen Daten zum Fahrzeug drin, außerdem sollte das Teil als Besitznachweis dienen.

Wie das mit einer Zulassung ist, weiß Ich nicht. Hatte das Problem noch net. Ruf da einfach auf der Zulassungsstelle oder beim TÜV an. Die werden dir da bestimmt helfen können. Oder schreib einen Leserbrief an eine der beiden großen Oldtimerzeitungen Deutschlands.

Würde gerne weiterhelfen, sorry ...

Gruß Kester

Achtung, Achtung!

 

Moin!

Vorsicht! Wenn der Wagen noch nie zugelassen wurde, dann wird es mit einer Erstzulassung (ÜBERHAUPT!!!) schwierig.

Wenn Du den Wagen jetzt erstmals zum Straßenverkehr zulassen wolltest, dann müsste der Wagen alle heutzutage geltenden Normen und Vorschriften erfüllen!!!! Technisch und allein schon von den Abgaswerten unmöglich!! Das heißt, offiziell ist der Wagen nur noch was fürs Museum oder als Teilelager. *furchtbarer Gedanke*

Es gibt aber eine Möglichkeit! (die einzige...?)

Du gehst einfach in der Annahme, dass der Wagen schon einmal zugelassen war. (nachvollziehen kann das keiner mehr) Anhand der Fahrgestellnummer kannst Du mit entsprechenenden Typ-Referenten des entsprechenden Marken-Clubs meist sogar die Produktionswoche herausfinden.

Mit diesen Daten, und einer Eidesstattlichen Erklärung, dass der Fahrzeugbrief dieses Fahrzeugs nicht auffindbar ist (Wasja nicht gelogen ist... Er ist ja nicht auffindbar. :) ) ,

stellst Du beim KBA www.KBA.de mittels eines Form-Vordrucks einen Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung!

Das KBA prüft nun ob der Wagen als Gestohlen oder verschrottet gemeldet ist... Da der Wagen aber Deiner Auskunft nach, noch nie zugelassen war, dürfte beim KBA auch nichts vorliegen...

Du bekommst dann mit großer Wahrscheinlichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Gültigkeit 4 Wochen, ab Auststellungsdatum) Mit dieser gehst Du dann zur Zulassungstelle und stellst dort den Antrag auf einen "neuen" Brief. Die Zulassungsstelle leitet den Brief dann an die entsprechende TÜV-Stelle weiter. Dort musst Du dann das Fahrzeug vorführen und eine Vollabnahme ggf, mit H-Kennzeichen machen lassen.

Anschließend tarperst Du dann wieder zur Zulassungsstelle; legst den "neuen" Brief vor und lässt den Wagen ganz normal zu.

Weitere Vorsicht ist geboten bei der Zulassung mit H-Kennzeichen...

Lässt sich der genaue Bauzeitraum nicht herausfinden, dann geht die Zulassungsstelle in den meisten Fällen davon aus, dass ein Fahrzeug, nach dem 30.06.XXXX zugelassen wurde. !!

 

Diese Infos kannst Du übrigens auch in einer älteren Ausgabe der Oldtimermarkt nachlesen (müsste irgendwann Mitte 2001 gewesen sein... frag mal bei www.oldtimer.de im Forum nach)

Ich übernehme für diese Tipps keine Verantwortung und garantiere für GARNIX! Weiter weise ich darauf hin, dass diese Vorgehensweise natülich etwas parallel zur Legalität ist. :)

Es grüßt und hofft dass sich was tut...

Bernd

PS.: An all die Anderen!! Wenn Ihr feststellt, dass ich was falsches geschrieben habe, oder etwas vergessen habe, verbessert mich bitte!! Nobody is perfekt :)

Themenstarteram 5. Mai 2003 um 11:35

klingt nach viel stress und kosten...

antrag auf unbedenklichkeitsbescheinigung und neuer brief kosten bestimmt auch ihr geld wenn man allein fürs wiederanmelden ja schon 10 eu zahlt... weiß jemand womit man da ungefähr rechnen muss ?

vollabnahme muss man für H-zulassung ja glaub eh machen oder ?

mich würden mal eure meinungen interessieren ob sich der aufwand lohnt... also das angebot sind 2 simca rallye 2 (bzw umbau auf rallye 3) plus ne ganze menge teile (getriebe, motoren, blechteile,... also wirklich ne ganze menge) für 3,500 euro...

der eine (der mit wagenpass) is grad hergerichtet, muss laut verkäufer nurnoch lackiert werden ("Lackierfertig mit Hauben komplett Geschweisst geschliffen braucht nur noch Lack Zustand 1a"), der andere hat laut verkäufer "2 Kleine Stellen in Frontpartie die Geschweisst werden Müssen sonst Top" (erstzulassung 76)

ich mein klingt ja soweit ganz gut, aber:

1. ich brauch eigt keine 2 autos

2. wahrscheinlich ziemlich hohe transportkosten, weil die beiden ja nicht fahrbereit sind und die ganzen teile noch dazukommen (hat jemand ne ahnung womit man da ca rechnen muss ? entfernung ca 400km soweit ich weiß)

3. der stress mit der fehlenden zulassung

also was haltet ihr davon ? oder will vielleicht jemand teilen ? also dass ich den einen von den simcas und die hälfte von den teilen nehm und derjenige den anderen mit der häfte von den teilen ?

Ist ansich bestimmt 'ne klasse Sache: So aus "nix" einfach ein Auto zu zaubern. Andererseits: Ist ja wohl noch viel dran zu machen... Das ist immer mit Kosten und Mühen verbunden. Ich würd's nicht machen, aber was soll ich dir raten? Wenn du Bock drauf hast, dann mach es! Wenn alles fertig ist muss das ein ziemlich geiles Gefühl sein...

Mal 'ne andere Frage: Die H-Kennzeichen, gibt es die ab 30 oder sogar schon ab 20 Jahren? Hat mal jemand gesagt...

H-Kennzeichen definitiv nur ab 30 Jahre!

 

Hi!

Da hast Du, oder der der das gesagt hat wohl etwas durcheinander gekriegt... :)

Die 20 Jahre beziehen sich allenfalls auf zeitgenössische Umbauten. D.h. Wenn Du z.B. einen Kadett B Rallye mit großer Maschine färst, der z.B. einen Rekord E 2,2i-Motor drinnen hat. Dieser muss dann mindestens seit 20 Jahren eingetragen sein, sonst hast Du keine Chance ein H-Kennzeichen für dieses Fahrzeug zu bekommen! :(

Hier mal ein paar interessante Links zum Thema H-Kennzeichen:

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/service_shopping/images/1_121.pdf

http://home.t-online.de/home/caar-d/hkennz.htm

Viel Spaß dabei!

Viele Grüße vom Kadett B-F-Coupé-Fahrer Bernd

Moin,

und selbst wenn schon 20 Jahre alt, der Umbau, kann es trotzdem noch Probleme geben, weil das teilweise auch im Ermessensspielraum des Prüfers liegt. So kann er z.B. einem 1978 zu einem RS2000 umgebauten Escort das H Verweigern. Begründung ... iss nicht original ... aber zeitgenössisch als Einwand, förderte nur ein Schulterzucken zutage.

Manchmal ist die Welt total verkehrt ...

In der Hoffnung das sowas ausnahmen sind ...

Gruß Kester

Wie jetzt? Ist Dir das passiert?...

 

Nabend!

Ist das denn dann nicht genau das selbe als wenn ich meinen unten (in der Signatur) stehenden Kadett B (12S, 44KW) vor 20 Jahren zum Rallye-Kadett umgebaut hätte?! Würde ich bei diesem(!) TÜV-Prüfer kein H-Kennzeichen bekommen?

Ist Dir das passiert? Oder wem?

Ich würde mit dem Wagen mal zu einem anderen TÜV fahren und dort mal mit einem Oldtimersachverständigen die Sache vernünftig besprechen! Habe ich auch gemacht! Ich hatte da nämlich auch tüchtig probleme mit dem TÜV-Nord, hauptstelle in Hannover! Die wollten sogar die RICHTLINIE ZUR BEGUTACHTUNG HISTORISCHER FAHRZEUGE nicht anerkennen und meinten die gäge es garnicht!!! Kein Witz!!

Als ich dann mit der Vierten TÜV-Stelle (Hannover-Anderten) telefonierte war es alles kein Thema mehr! Ich stellte meine Fragen und der sagte nur: "Wieso, steht doch alles in der Richtlinie!" Ab da war alles geritzt!

Viele Grüße

Kadett B ernd

Moin,

Tja, genauso isses halt. Solange wie Richtlinien existieren ... und die allgemein Erlassen wurden, und nicht nur eine Empfehlung sind ... ginge alles. *lach*

Nein, wir haben das H einen Monat später bei einem anderen TÜV bekommen.

Ignoranz gibbet halt überall. Daher ... Nicht alles ist Gold was glänzt ...

P.S. : Hab heute nen Passat mit Roter 07 gesehen, der Definitiv nicht damit rumfahren dürfte ... auf dem "zu Verkaufen" Schild stand nämlich was von BJ 1986 ...

Auch ein Ignorant :-(

Gruß Kester

Solche Leute könne vieles kaputt machen im Bezug auf die 07er o.T.

 

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