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Händler verkauft "unser" Unfallwagen

Themenstarteram 18. Dezember 2007 um 10:02

hallo,

wir haben anfang Oktober unseren T4 an einen Händler verkauft und dafür noch 2000€ bekommen. Wir hatten mit dem Auto im Februar einen erheblichen Frontschaden der von uns aber noch repariert wurde. Das haben wir dem Händler auch mitgeteilt.

Nun haben wir zufällig entdeckt das "unser" Auto für ca. 7500€ verkauft werden soll.

Dieser Händler macht das im Auftrag (von wem weiss ich nicht) steht aber bei mobile so drin.

Ich habe dann mal per Mail nach gefragt ob das Auto einen Unfall hatte und die Antwort war:

Unfall ist uns nicht bekannt was aber nicht bedeutet das ewt.Vorschäden ausgeschlossen werden können.(das Fahrzeug ist immerhin 10 Jahre alt)

Nun weiss ich aber ganz sicher das es "unser" Auto ist und auch das es einen Unfall hatte.

Was habe ich nun für Möglichkeiten? Ich möchte nicht das andere Leute den Wagen kaufen und dabei denken das es keinen Unfall hatte (so wie es uns passiert ist, das Auto hatte nämlich vorher wohl schonmal einen Unfall).

Ausserdem ist, nach meiner Meinung, für ein Unfallwagen der Preis viel zu hoch.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar,

lg knuffiii

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 27. November 2014 um 14:47:50 Uhr:

Was ist ein Cosenk?

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hmn...

machen kannst du recht wenig...

ein gespräch mit dem händler dürfte wohl wenig bringen!

also bleibt nur die polizei übrig...diese wird aber auch nur aktiv, wenn jemand den kaufvertrag unterschrieben hat für das ding...

ist dies ein marken händler oder ein "ey alda, fett krasse auto" fähnchen-schotterplatz-händler?

sofern es ein markengebundener händler ist, kannst du in der konzernzentrale den vorfall melden, ebenfalls könnte man dies bei der zuständigen kfz-innung melden...

Die Polizei dürfte auch hier tätig werden. In der Mail wird von "Unfallschäden nicht bekannt" geredet obwohl das Gegenteil der Fall ist. Dürfte IMHO schon als Betrugsversuch zu werten sein. Auch das "im Auftrag" dürfte interessant sein. Wem hast du das Auto denn verkauft, bzw. was steht im Kaufvertrag? Steht da auch der Unfall drin? Sonst bist du noch der Schuldige wenn der Händler behauptet du hättest davon nichts gesagt.

Gruß Meik

Wie habt ihr es dem Händler mitgeteilt? Hoffentlich schriftlich? Wenn ja, seid ihr aus dem Schneider, könnt aber auch nicht viel dagegen tuen. Den Betrug müsste IMHO der Betrogene anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Den Betrug müsste IMHO der Betrogene anzeigen.

Nein. Betrug ist ein Offizialdelikt und darf von jedem angezeigt werden, der davon Kenntnis erlangt.

am 18. Dezember 2007 um 23:48

Hingehen, Kaufvertrag unterschreiben.

Und dann wegen Betrug! und nicht wegen einem Betrugsversuch anzeigen;)

Ich würde an mobile.de mailen, dann wird er zumindest dort ausgeschlossen!

Parallel könnte man noch prüfen, ob der bei anderen Portalen inseriert hat und ihn dort ebenfalls outen. 

Eine Anzeige bei der Polizei oder beim örtlichen Ordnungsamt dürfte dort ebenfalls nicht ignoriert werden.

"Polizei! Polizei! Polizei" So ein Unsinn!

Die kann da gar nix machen...denn noch ist keinerlei Betrug zu stande gekommen. das anbieten des wagens mit welchem text auch immer, stellt lediglich die aufforderung zur abgabe eines angebotes an den käufer dar.

Durch das reine anbieten des Wagens hat der Händler noch keinerlei rechtsgeschäft getätigt. Selbst wenn er schreiben würde "Neuwagen" kann ihm keiner was.

Erst wenn es zu einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag kommt, ist er in der Haftung.

Moin,

Was wollt Ihr anzeigen ?! Eine NOCH nicht begangene Straftat ?! *Fg* Es ist bisher WEDER ein Betrug durchgeführt worden, noch eine Arglistige Täuschung, noch ein Betrugsversuch !

Bisher gibt es lediglich BEWERBENDE Angebote ... da kann Ich beinahe alles sagen und behaupten watt Ich will ... ERST wenn ein Kauf relevant wird ... muss der Unfallschaden benannt werden.

MFG Kester

am 19. Dezember 2007 um 10:23

wie sieht es denn eigentlich aus, wenn ich das fahrzeug kaufe?

bei einem verschwiegenem unfall habe ich doch ein lebenslanges rücktrittsrecht vom vertrag, oder?

und wenn dann drin steht "im auftrag", kann ich dann den vorbesitzer belangen?

Zitat:

Original geschrieben von knuffiii

Ich habe dann mal per Mail nach gefragt ob das Auto einen Unfall hatte und die Antwort war:

Unfall ist uns nicht bekannt was aber nicht bedeutet das ewt.Vorschäden ausgeschlossen werden können.(das Fahrzeug ist immerhin 10 Jahre alt)

Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber das ist IMHO bereits ein Betrugsversuch. Zudem würde mich interessieren in wessen "Auftrag" der Wagen verkauft wird. Das ist oftmals (Achtung böswillige Unterstellung :D) nichts weiter als eine Pfuscherei um um Garantieleistungen herum zu kommen. Man nehme Mami, Brüderchen oder den guten Freund als "privaten Zwischenverkäufer". Nur ist Mami kaum nachzuweisen dass sie das Auto gar nicht fahren wollte, sie kann es sich ja spontan vor der Anmeldung doch noch anders überlegt haben.

Gruß Meik

am 19. Dezember 2007 um 15:36

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

 

Bisher gibt es lediglich BEWERBENDE Angebote ... da kann Ich beinahe alles sagen und behaupten watt Ich will ... ERST wenn ein Kauf relevant wird ... muss der Unfallschaden benannt werden.

MFG Kester

Nicht ganz, das ist ein klarer Verstoss gegen das UWG. Die zuständige Stelle die hier auf Unterlassung einer solchen Werbung bestehen kann ist z.B. die IHK bzw. die zuständige Handwerkskammer. Dies gilt natürlich nur wenn das Fahrzeug gewerblich angeboten.

am 19. Dezember 2007 um 15:40

Ach, ja und wenn das mit Mami als Zwischenhändler mit System gemacht wird, dann ist das eine Sache für`s Finanzamt.

BM

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von knuffiii

Ich habe dann mal per Mail nach gefragt ob das Auto einen Unfall hatte und die Antwort war:

Unfall ist uns nicht bekannt was aber nicht bedeutet das ewt.Vorschäden ausgeschlossen werden können.(das Fahrzeug ist immerhin 10 Jahre alt)

Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber das ist IMHO bereits ein Betrugsversuch. ...

Gruß Meik

Hallo,

dies stellt noch keinen versuchten Betrug dar. Zur Versuchsstrafbarkeit bedarf es eines "unmittelbaren Ansetzens" des Täters. Es dürfen keine weiteren Zwischenschritte bis zur Erfüllung des Tatbestands gegeben sein. Dies liegt hier bei der Email noch längst nicht vor. Bisher kommt höchstens eine straffreie Vorbereitungshandlung in Betracht.

Viele Grüße

Celeste

Das Problem an der Sache mit Betrug ja oder nein ist, dass wir nicht wissen, ob der Händler es bei der näheren Nachfrage / Kaufinteresse eines Interessenten noch angibt, ob Unfall vorliegt oder nicht und was alles gemacht wurde, was den jetzigen Preis rechtfertigt (ist ja recht höher als die Inzahlungnahme).

Zum Betrug gehört halt nicht nur die Täuschungshandlung, die man hier durch das Angebot annehmen könnte, sondern letzlich die Vermögensverfügung bzw. Vermögensverschiebung.

Stellt euch vor, ein Polizist nimmt das tatsächlich als Betrug auf (von einem Dritten, nicht vom irgendwann tatsächlich geschädigten) bevor das Fahrzeug verkauft ist. Der vermeintlich beschuldigte Autoverkäufer wird natürlich vor Ort oder auf der Dienststelle zur Sache gehört (Vernehmung). Was wird er natürlich sagen, wenn er nicht ein gestiger Totalversager ist: "Natürlich hätt ich das bei Kaufinteresse eines Kunden und letzlich bei Kauf angegeben. Steht ja auch im Gebraucht-/ Unfallwagenankaufprotokoll vom Vorbesitzer schriftlich drin sehen sie hier...blablabla."

Was glaubt ihr was die Staatsanwaltschaft mit solchen Fällen macht...

Wie will man ihm das auch nachweisen so. Nehmen wir mal an, dass es ein "versehentlicher" Standarttext ist, den der Lehrling, der mit dem Internetangeboten betraut wurde mit reingeschrieben hat. Nur ein Beispiel. Ich denke auch, dass es eher zivlirechtliche Möglichkeiten gibt (Mobile, IHK, Kfz-Innung usw. informieren).

Für den Nachweis des Betrugs müsste man hier meiner Meinung nach in Zivil (Polizei) ein Kaufinteresse bekunden und sich mit dem Händler treffen um bis hin zum Kaufertrag. Da müsste aber einiges geschehen, dass eine Polizeidienststelle und die StA dies veranlassen. Von Personalengpässen und dem Interesse des Sachbearbeiters mal abgesehen, ist es auch die Schwere der Tat und die Erfolgsaussicht, die hier dafür sorgt, dass dies sicher nicht geschehen wird, wenn nicht einiges dazukommt, wie z.B., dass die Fa. öfters in diesen Verdacht gerät da schon 5. oder 6. Anzeige in diesem Jahr oder so. Kommt sicher auch auf den Sachbearbeiter an, dem ich das mitteile.

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich sagen, dass aber durchaus solche und ähnliche Geschichten (nach diversen Anzeigen und Ermittlungen) als Betrug an die Staatsanwaltschaft vorgelegt werden/wurden. Aber wie erwähnt sind die Ermittlungen oft mühssam (da gute Ausreden und Begründungen vorhanden) und (und das ist viel wichtiger) sehr viele der "Geschädigten" viel zu gutgläubig sind. Da fällt es der StA nicht schwer, den Fall ohne weiteres einzustellen und auf die zivilrechtlichen Wege zu verweisen, da erher Belange des Zivilrechts von Bedeutung waren (Kaufvertrag fehlerhaft, unleserlich, gar keiner vorgelegen, mündliche Absprachen und Fristen zu ungenau oder nicht mehr nachvollzierhbar) usw..

Ein Fall als Beispiel: Anstatt eines Kaufvertrages wurde nach Inzahlungnahme des Altfahrzeugs und Neukauf einen Gebrauchten ein "Tauschvertrag" mit dem Händler abgeschlossen. Hier war nur die Überschrift anders. Das neu erworbene war nach 3 Tagen mit defektem Motor hinüber (eindeutig vor Kauf schon vorgelegen), weshalb Betrugsanzeige erstattet wurde. Wurde natürlich letzlich eingestellt und auf Privatklage und Zivilrecht verwiesen unter anderem weil nicht mal ein Kaufvertrag vorgelegen hatte, sondern nur ein Tauschvertrag. Ob es nun von der StA verfolgt wird oder nicht darf ich mich natürlich mit meinem Anwalt im Nachhinein mit dem Verkäufer vor Gericht herumstreiten, ob es sich trotzdem um einen Kaufvertrag handelt oder nicht und ob das so überhaupt erlaubt ist. Die Staatsanwalteschaft interessiert das aber eher weniger denke ich.

Das Gewerbeausichtsamt interessierte sich allerdings nach diesem Fall auch für den Händler - kleiner Trost.

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