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Händler will mir Rechnung nicht übergeben nach Garantiefall

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 19:05

Hallo zusammen,

mein 1er BMW von 2009 ist nun leider schon das fünfte mal bei meinen Gebrauchtwagenhändler gewesen, da immer wieder Probleme aufgetreten sind. Diese wurden immer wieder versucht zu beheben. Vor einigen Tagen habe ich mein Auto erneut nach einer Reparatur abgeholt. Diesmal wurde sogar die Steuerkette ausgetauscht.

Würde das Auto gerne verkaufen, aber ein Nachweis (Rechnung etc.) ist da so gut wie jedes mal erforderlich, dass die Steuerkette etc. gemacht worden sind.

Mein Problem ist jetzt das ich auf Nachfrage ob es möglich sei eine Rechnung o.ä. zu bekommen nur "NEIN! Das ist meine Rechnung, Sie können das gerne zahlen, dann können Sie die Rechnung auch bekommen" bekommen habe.

Es wurde zwar ins Checkheft an eine willkürliche Position eingetragen, kann mir aber kaum vorstellen, dass das einem Käufer reichen wird. Und ich find es ehrlich gesagt, ziemlich lächerlich.

Muss er mir da einen besseren Nachweis erbringen, oder muss ich da auf sein Wort vertrauen und versuchen irgendwie das Auto loszuwerden?

LG und vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Beste Antwort im Thema

Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.

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Anrecht auf eine Rechnung hat man mMn nur wenn man auch was bezahlt.

Zitat:

@mg2 schrieb am 1. Oktober 2019 um 21:05:52 Uhr:

...kann mir aber kaum vorstellen, dass das einem Käufer reichen wird.

Das solltest du in der Praxis testen.

Hast du das Fahrzeug schon inseriert?

Hallo,

wenn Du eine Rechnung bekommst, hast Du 2Jahre Garantie. Wenn er Dir keine mitgibt hat er vllt "Hintergedanken" ...falls Du z.B. in 18 Mon. wiederkommst, weil Kette gerissen, fällt Dir der Nachweis, das sie von ihm gemacht wurde sehr schwer und er wird die Gewährleistung ablehnen.

Gruß jaro.

Diese Auskunft ist wirklich ziemlich ungenau, jaro66.

Was hat eine Rechnungsstellung mit einer Garantie zu tun? Was hat eine Garantie mit Gewährleistung zu tun?

Bei deinem Beitrag sollte man nur die Signatur beachten, die ist wenigstens lustig.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 1. Oktober 2019 um 21:49:26 Uhr:

Anrecht auf eine Rechnung hat man mMn nur wenn man auch was bezahlt.

richtig, und ist auch völlig normal im Garantiefall.

Da gibts nie eine Rechnung für den Kunden, warum? Weil er (nur) als Dritter von der Werkstatt-Leistung profitiert, aber nicht mit der Werkstatt abrechnet.

Berührt die weiteren Rechte des Kunden aber nicht (Garantie auf die Reparatur).

Moin,

Doch! Der Unterschied:

...es gibt keine Garantie auf die Reparatur, sondern auf die NEUteile! Auch bei Garantieleistungen sofern Neuteile verbaut wurden. Das erzählt Dir nur keiner, da es im krassesten Fall dazu führen könnte, dass Du alle Jahre wieder auf der Matte stehst, auf Kosten des Händlers. Da Du als Kunde die Rechnung als einzigen Nachweis hast, das ein Neuteil verbaut wurde wird sie Dir geflissentlich verweigert.

Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung, mein ehemaliger Wagen hat früher jedes Jahr 'n Luftmassenmesser "gefressen"...

Gruß jaro.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Oktober 2019 um 06:22:55 Uhr:

Moin,

Doch! Der Unterschied:

...es gibt keine Garantie auf die Reparatur, sondern auf die NEUteile! Auch bei Garantieleistungen sofern Neuteile verbaut wurden. Das erzählt Dir nur keiner, da es im krassesten Fall dazu führen könnte, dass Du alle Jahre wieder auf der Matte stehst, auf Kosten des Händlers. Da Du als Kunde die Rechnung als einzigen Nachweis hast, das ein Neuteil verbaut wurde wird sie Dir geflissentlich verweigert.

Glaub mir, ich spreche aus Erfahrung, mein ehemaliger Wagen hat früher jedes Jahr 'n Luftmassenmesser "gefressen"...

Gruß jaro.

Es gibt auch auf Neuteile nicht zwangsläufig Garantie. Garantie ist eine FREIWILLIGE Herstellerleistung, die längst nicht jeder Hersteller gewährt.

Hä? Wo hast den Quatsch her?

Ich D ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf neue Waren mind 2 Jahre Garantie zu geben sind.

Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 2. Oktober 2019 um 06:46:51 Uhr:

Hä? Wo hast den Quatsch her?

Ich D ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf neue Waren mind 2 Jahre Garantie zu geben sind.

Den Quatsch schreibst Du. Du meinst die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG, das ist etwas völlig anderes als Garantie. Garantie ist, wie ich schrieb eine FREIWILLIGE Herstellerleistung. Und bei der gesetzlichen Gewährleistung tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, sprich DU musst dann nachweisen, dass bei einem Mangel dieser schon zum Kaufzeitpunkt vorlag. Gerade bei mechanisch belasteten Autoteilen ist dies quasi unmöglich. Faktisch hast Du also nur 6 Monate Gewährleistung, so viel zum Thema nach 18 Monaten wiederkommen, weil die Kette gerissen ist.

Mein Rentnergolf hat in jungen Jahren einige Kulanzleistungen von unterschiedlichen Vertragshändlern erhalten. Teilweise 100 % u. andererseits gemischt mit Eigenanteil, Ich habe zu allen Vorgängen eine Rechnung erhalten.

Wenn ein Bauteil auf Garantie getauscht wurde, so bedeutet dies nicht, dass die Garantie von Neuem beginnt.

 

Gruß

Im Zuge einer Mängelbeseitigung in einem Gewährleistungsfall hat man nur Anrecht auf die Behebung der Mängel. Selbst wenn am letzten Tag der Gewährleistung Neuteile in das Auto kommen verlängert sich die Gewährleistung des Fahrzeugs maximal um die Dauer der erfolgten Reparturen.

Selbst wenn ein Staubsauger nach 23 auf "Garantie" gegen ein Neugerät getauscht wird hat das Ersatzgerät nur noch einen Monat "Garantie".

Na der macht ja nen seriösen Eindruck der Händler :rolleyes:

Wahrscheinlich existiert gar keine offizielle Rechnung ^^ Biete ihm doch an, dass der die Preise schwärzt (wenn es ihm darum geht). Du möchtest ja verständlicherweise einen Nachweis dafür, dass die Kette getauscht wurde.

Zitat:

@MickyX schrieb am 2. Oktober 2019 um 08:25:31 Uhr:

...Du möchtest ja verständlicherweise einen Nachweis dafür, dass die Kette getauscht wurde.

Der Nachweis ist wohl mit dem Eintrag in das Checkheft erbracht.

Die verbaute Kette muß nicht länger halten als der Zeitraum der Gebrauchtwagengewährleistung ab Verkaufsdatum an den TE. Wenn nach Ablauf dieser jetzt beim nächsten Besitzer die Kette versagt und in den Papieren eine Rechnung auftaucht könnte dieser denken er hätte irgendwelche Ansprüche.

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