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Herstellergarantie bei Verkauf und Tipps

Themenstarteram 27. April 2019 um 19:01

Hallo Motorfreunde,

ich bin gerade leicht überfordert, ist mein erster Autoverkauf.

Ich möchte gerne meinen VW UP verkaufen.

Ich bin bereits Zweitbesitzer. Das Fahrzeug kommt aus einem 2-jährigen Privatleasing. Der Vorbesitzer hatte eine ,,Anschlussgarantie, Laufzeit 3 Jahre im Anschluss an die Herstellergarantie, maximale Gesamtlaufleistung 100 000 km'' gewählt. Der VW-Händler hat diese Garantie auf mich übertragen, d.h. der Wagen hat noch bis 2021 Anschlussgarantie.

Wenn ich den Wagen nun privat verkaufe verfällt die Anschlussgarantie vom Händler oder? Wenn ich nämlich in den Kaufvertrag reinschreiben würde ,,Anschlussgarantie bis 2021'' gebe ich doch als Privatperson die Garantie, d.h. im Falle eines Problems wird der Käufer zu mir kommen??

Und noch eine Frage: Bin ich mit den Kaufverträgen von Autoscout oder Mobile auf der sicheren Seite, oder muss ich da noch auf was achten. Ich möchte nicht, dass der Käufer mit einem Getriebeschaden zu mir kommt und ich es dann noch bezahlen muss.

Und wie macht man das am sinnvollsten mit der Abmeldung des Fahrzeuges. Der Interessent will ja sicherlich eine Probefahrt machen. Das heißt ich lasse das Auto zunächst angemeldet. Wenn er es dann direkt kauft und mitnimmt kann ich es ja nicht sofort abmelden!? Muss er dann mit meinen Kennzeichen wegfahren?

 

Danke für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Flo

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16 Antworten

Nicht der Händler hat diese Garantie auf dich übertragen, das kann nur der Garantiegeber, also VW (bzw. deren Tochter). Nach den Garantiebedingungen wird diese auf jeden Privatkäufer übertragen, musst den Verkauf nur VW mitteilen. Nur beim Verkauf an einen Händler erlischt die.

Also schreibst du den normalen Gewährleistungsausschluss in deinen Vertrag (Mustervertrag mobile.de, ADAC usw.) und unter Sonstiges: "das Fahrzeug hat eine VW-Neuwagen-Anschlussgarantie bis zum bzw. 100.000 km, je nachdem was zuerst eintritt; die Garantiebedingungen wurden dem Käufer ausgehändigt. Der Garantiegeber (VW???) ist über den Verkauf in Kenntnis zu setzen."

Ob du den Käufer mit deinem Kennzeichen fahren lässt und darauf vertraust, dass er das Auto kurzfristig ummeldet oder ob er sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen soll, ist Bauchgefühl. Ich hatte damit bisher nie Schwierigkeiten. Im Vertrag muss der genaue Übergabezeitpunkt mit Uhrzeit eingetragen werden.

Ich lasse mir unabhängig davon ob ich überhaupt einen Kaufvertrag mache, oder nicht IMMER eine Übergabeerklärung unterschreiben.

 

Da steht drin Fahrzeug wurde mit Nummernschildern (XX-Y 000) übergeben am (Datum und Uhrzeit), an (Name, Adresse, Personalausweisnummer, oder Führerscheinnummer)

Der Käufer verpflichtet sich das Fahrzeug schnellstmöglich, (max innerhalb 2 Werktagen) ab- oder umzumelden.

Diese Erklärung wird von mir sofort an meine Versicherung und die Zulassungsstelle weitergeleitet.

Unterschrift(en)

Damit hast du immer was in der Hand, ich schicke das dann sofort wirklich per Fax, oder Mail an Versicherung und Zulassungsstelle.

Laut meiner Versicherung bin ich damit aus dem Schneider, selbst wenn der Käufer einen Unfall baut werde ich nicht hochgestuft.

Bisher war in jetzt bald 50 Jahren in denen ich viele Autos verkauft habe nie Irgendwas, nur zweimal hat die Ummeldung mehr als 1 Woche gedauert das war beides in Berlin, dort herrschen scheinbar unglaubliche Zustände wenn man was anzumelden hat.

Ach ja nicht vergessen, IMMER den Führerschein zeigen lassen wenn jemand mit dem Wagen fährt, egal ob nur eine kurze Probefahrt, oder nach Hause. Wenn der nämlich gar keinen (mehr) hat bist du auch dran.

Flo, du verkaufst ganz normal mit dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung (im ADAC Kaufvertrag bereits enthalten). Die VW Versicherung geht, wie PeterBH schon schrieb, auf den Käufer über. Dies muss allerdings bei der VW Versicherung angezeigt werden, dieser Part wird leider von Dir verlangt. Ist aber kein Thema, da es auf der Webseite der Versicherung ein Schreiben zur Garantieübernahme gibt (nennt sich:"Verkaufsmitteilung zur Garantieversicherung")

Link: https://www.volkswagenbank.de/.../garantieversicherung.html

welches du unterschreibst und dann an die Versicherung schickst (per Handy abfotografieren und als PDF via E-Mail zur Versicherung).

Also alles ganz easy.

Zitat:

@MXPhaeton schrieb am 27. Apr. 2019 um 21:57:55 Uhr:

Flo, du verkaufst ganz normal mit dem Ausschluss jeglicher Gewährleistung (im ADAC Kaufvertrag bereits enthalten). Die VW Versicherung geht, wie PeterBH schon schrieb, auf den Käufer über. Dies muss allerdings bei der VW Versicherung angezeigt werden, dieser Part wird leider von Dir verlangt. Ist aber kein Thema, da es auf der Webseite der Versicherung ein Schreiben zur Garantieübernahme gibt (nennt sich:"Verkaufsmitteilung zur Garantieversicherung")

Das ist leider nicht ganz korrekt. Bei der Garantieverlängerung des Up handelt es sich um die bei der Neuwagenbestellung gewählte Option. Die ist als Sonderaustattung des Fahrzeuges hinterlegt und muss nicht wie die nachträgliche Garantieversicherung umgemeldet werden. Der Käufer / Verkäufer braucht sich um nichts kümmern ( Ausser rechtzeitigem Service)

Um so besser...

Aus den Bedingungen für die Volkwagen Neuwagen-Garantieverlängerung (Stand 17.09.2013 - zitiert in Kurzform)

XIII. Was passiert bei Außerbetriebsetzung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung?

1. Außerbetriebsetzung hat grundsätzliche keine Auswirkungen auf den Vertrag. …

2. Wird das Fahrzeug veräußert..., geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenommen …. oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer, in diesem Fall endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeuges. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Dazu gibt es - auch bei Option beim Neuwagenkauf - die schon genannte Verkaufsmitteilung zur Garantieversicherung Nr. …..

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. Apr. 2019 um 21:25:12 Uhr:

XIII. Was passiert bei Außerbetriebsetzung, Veräußerung oder Zwangsversteigerung?

1. Außerbetriebsetzung hat grundsätzliche keine Auswirkungen auf den Vertrag. …

2. Wird das Fahrzeug veräußert..., geht der Vertrag grundsätzlich auf den Erwerber über. Ausgenommen …. oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer, in diesem Fall endet der Vertrag mit Übergabe des Fahrzeuges. Die Veräußerung oder Zwangsversteigerung ist uns unverzüglich in Textform anzuzeigen.

 

Dazu gibt es - auch bei Option beim Neuwagenkauf - die schon genannte Verkaufsmitteilung zur Garantieversicherung Nr. …..

Du zitierst die Garantiebedingungen des VVS. Beim Kauf der Garantieverlängerung als Austattungscode (EA8) gibt es diesen Passus nicht (Details zur Neuwagen Anschlussgarantie Stand 4/2015. Kann auf der VW Homepage als PDF runtergeladen werden)

 

Daher mein Hinweis, Stand 2013. Meiner war von 12/2013, Anschlussgarantie gleich mitbestellt, da gab es noch genau diesen Passus.

Irgendwie schade, dass VW die Anschlussgarantie jetzt als Ausstattungscode macht. 2013 gab es bei sofortiger Mitbestellung noch 25% Nachlass auf die 3-Jahres-Prämie, ist heute wohl nicht mehr so.

Themenstarteram 30. April 2019 um 9:35

Schon mal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich kontaktiere zur Sicherheit mal meinen :) und melde mich dann hier nochmal.

Themenstarteram 2. Mai 2019 um 15:02

Also mein :) hat mir bestätigt, dass es sich bei der Anschlussgarantie um eine bei der Bestellung des Fahrzeugs gewählte Option handelt. Diese ist an das Fahrzeug und nicht an den Halter gebunden, somit muss ich beim Verkauf nichts beachten.

Ich habe überlegt, dass ich zusätzlich zur Anzeige auf Autoscout bzw. Mobile ein Video drehe, indem ich meinen UP ein bisschen vorstelle und z.B. interessante Ausstattungsfeatures zeige. Wenn sich dann ein Interessent auf die Anzeige meldet kann ich ihm vorab den Link zum Video senden.

Was haltet ihr denn davon? Denkt ihr das ist überflüssig?

Zitat:

@flo780 schrieb am 02. Mai 2019 um 17:2:43 Uhr:

Ich habe überlegt, dass ich zusätzlich zur Anzeige auf Autoscout bzw. Mobile ein Video drehe, indem ich meinen UP ein bisschen vorstelle und z.B. interessante Ausstattungsfeatures zeige. Wenn sich dann ein Interessent auf die Anzeige meldet kann ich ihm vorab den Link zum Video senden.

Was haltet ihr denn davon? Denkt ihr das ist überflüssig?

Das ist eine Interessante Idee. Die Überlegung hatte ich bei meinem letzten Autoverkauf auch schon aber der ging dann doch schnell weg und es war nicht mehr notwendig. Wäre cool wenn du den Link hier mal reinstellst wenn da was fertig ist

So ein Video hab ich von meinem Motorrad gemacht und den Händlern, die das Teil in Zahlung nehmen sollten, zugeschickt. Wurde gut angenommen und schon der zweite Händler hat zugeschlagen.

Muss den Thread mal rausholen. Hab bei der VW Leasing ein Auto gekauft, das Auto hatte beim Leasing damals (Sonderausstattung Anschlussgarantie 3 Jahre / 100.000 KM), also eig. noch bis März 2025. Verfällt die jetzt nach dem Kauf oder bleibt die bis März 2025 bestehen?

Sofern denn alle Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, sollte diese Anschlussgarantie noch Gültigkeit haben. Soferne natürlich das Fahrzeug noch keine 100.000 KM gelaufen ist.

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