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Info's rund um Mobilitätsbehinderung
Hallo,
bei Bedarf und/oder Interesse kann man sich auf >dieser Seite< einen guten Überblick rund um das Thema 'Mobilitätsbehinderung' verschaffen, wie ich finde; die Seite hatte ich zwar vor einiger Zeit schon mal in dem langen Ursprungsthread 'Behindertengerechte Mobilität' verlinkt, da ist der Link aber doch ziemlich gut versteckt jetzt.
Wenn ich mir die Statistiken auf der Seite anschaue - die Zahl der mobilitätsbehinderten Zeitgenossen ist ja wirklich sehr hoch; ich hoffe, dass im Laufe der Zeit ein Teil davon hierher findet, damit ein reger Erfahrungsaustausch stattfinden kann.
Gruß,
Spy
14 Antworten
weiss nicht ob es hier hingehört ?
hallo,finde ich nicht schlecht.lasse micH überraschen was da noch kommt.mfg fritz
ps,es gibt zuwehnig behinderte beamte die an den richtiegen stellen sitzen!dann könnte man offen reden !nur so haste da panne männer sitzen,ich weiss davon zu reden.seit 4 jahren kämpfe ich um anerkennung meiner behinderung und die passenden prozente oder halt grad der behinderung .und das kann sich noch jahre hinziehen,es spielen mit soest,münster und das verwaltungs gericht dortmund mit.und es harpert an soest , ob wohl es das versorgungsamt ja nicht mehr gibt.ist alles nach ansberg gekommen. nur es sagt dir keiner.und dann soll man kein hals bekommen.
LÄSTEN KANN JEDER.nur es muss auch passen.und ich stehe dazu was ich schreibe. man kann alles umgebaut bekommt , es eingetragen werden vom amt,nur das versorgungsamt macht da nicht mit wenn es um die anerkennung geht!und das bringt mich in rage .
Hu... die oben verlinkte Seite existiert gar nicht mehr... scheinbar ersatzlos gestrichen, warum auch immer - sehr schade, denn dort waren viele grundsätzliche Informationen zum Thema 'Mobilitätsbehinderung' gebündelt.
Ich verlinke ein paar Seiten, die auch nützliche Informationen enthalten, nur nicht so gebündelt. Einige dieser Links tauchen auch schon mal in dem einen oder anderen Thread auf, sind aber hier vielleicht besser zu finden auf der Suche nach einschlägigen Informationen.
Erstmal ein paar Links zu Infos, die vorwiegend die finanzielle Seite betreffen.
Um als Gehandicapter beim Kauf und Betrieb eines Fahrzeuges in den Genuss von Rabatten, Bezuschussungen und Steuervorteilen etc. zu kommen, muss ja erst eine entsprechende Einstufung erfolgt und bescheinigt sein; auf der nachfolgend verlinkten Seite geht es um die grundsätzlichen Richtlinien der Begutachtung und Beurteilung, also um Begriffe wie GdB-Bewertung, Fristen, Nachprüfungen, Fristverlängerungen, Heilungsbewährung usw., incl. GdB/MdE-Tabelle - klick!
Beim 'Bund behinderter Auto-Besitzer' kann man sich gut über die Behinderten-Rabatte beim Autokauf informieren, und im Ggs. z.B. zu der entsprechenden ADAC-Seite, die längst nicht mehr stimmt, werden die Informationen auch regelmäßig aktualisiert.
Hier geht es zu Informationen über Kraftfahrzeugsteuerermäßigung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.
Zur Kraftfahrzeughilfe-Verordnung geht es --> da.
Weitere Links folgen.
Grüße,
Spy
Den Rabatt gibt es auf den Listenpreis.
Listenpreis inklusive MWST oder ohne?
Gruss
QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Den Rabatt gibt es auf den Listenpreis.
Listenpreis inklusive MWST oder ohne?
Gruss
QQ 777
Normalerweise vom LP incl. MWST; könnte aber vereinzelt vorkommen, dass ein Verkäufer dir das andersrum erzählt - wenn du weißt, was ich meine... .
Grüße
Hallo,
zwischendurch mal ein Gerichtsurteil vom Sozialgericht Detmold von Ende 2007, das für einige evtl. ganz interessant sein könnte - wenn nicht jetzt, dann vielleicht später.
Ein zuständiger Kostenträger lehnte die Kostenübernahme für einen notwendig gewordenen behindertengerechten Umbau eines Fahrzeuges im Rahmen der Eingliederungshilfe ab mit der hauptsächlichen Begründung, die Antragstellerin sei Rentnerin und somit entfalle der Hauptzweck für die Gewährung einer Kfz-Hilfe, nämlich die Eingliederung in das Arbeitsleben, eine Klage nach zurückgewiesenem Widerspruch war dann aber erfolgreich; nachzulesen ist das Ganze --> da.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von SpyGe
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Den Rabatt gibt es auf den Listenpreis.
Listenpreis inklusive MWST oder ohne?
Normalerweise vom LP incl. MWST; könnte aber vereinzelt vorkommen, dass ein Verkäufer dir das andersrum erzählt - wenn du weißt, was ich meine... .
Häää
Wo ist denn da jetzt der Unterschied ?????
Ist doch völlig wurscht ob der den Rabatt vom Netto oder Bruttopreis abzieht.
Nur mal ein Rechenbeispiel:
Auto kostet beispielsweise Netto 20000
Rabatt gibt es beispielsweise 15%
Fall 1, er zieht vom Netto ab:
20000 - 3000 (=15%) = 17000
17000 + 3230 (=19%MWST) = 20230 Endpreis
Fall 2, er zieht vom Brutto ab:
20000 + 3800 (=19%MWST) = 23800
23800 - 3570 (=15%) = 20230 Endpreis
Wo soll denn da jetzt der Unterschied sein
Hi GasMatrix,
gemeint ist, den Rabatt vom Nettopreis zu berechnen und diesen Betrag dann vom Bruttopreis abzuziehen. Anstelle von 20.230,-- Euro würde der Wagen bei deinem Zahlenbeispiel dann 20.800,-- Euro kosten.
Grüße
Ach so, aber das ist doch schon zimlich weit hergeholt, oder?
Da müsste man doch schon zimlich blöde sein wenn man das mit sich machen lässt, denn entweder rechnet man Netto oder Brutto, aber den Rabatt am Nettopreis berechnen und dann vom Brutto-Normalpreis abzuziehen, also wer kommt denn auf so eine Idee ???
Naja, wenn der Kunde es mit sich machen lässt.
Würde mir einer so kommen und versuchen mir das als korrekt unter zu schieben, da wär ich schnurstracks wieder aus der Tür hinaus.
Deine Skepsis ist nachvollziehbar - bin ja auch immer wieder erstaunt über die Kreativität mancher Zeitgenossen, wenn es um die liebe Knete geht... .
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von GasMatrix
Zitat:
Original geschrieben von SpyGe
Normalerweise vom LP incl. MWST; könnte aber vereinzelt vorkommen, dass ein Verkäufer dir das andersrum erzählt - wenn du weißt, was ich meine... .
Häää
Wo ist denn da jetzt der Unterschied ?????
Ist doch völlig wurscht ob der den Rabatt vom Netto oder Bruttopreis abzieht.
Nur mal ein Rechenbeispiel:
Auto kostet beispielsweise Netto 20000
Rabatt gibt es beispielsweise 15%
Fall 1, er zieht vom Netto ab:
20000 - 3000 (=15%) = 17000
17000 + 3230 (=19%MWST) = 20230 Endpreis
Fall 2, er zieht vom Brutto ab:
20000 + 3800 (=19%MWST) = 23800
23800 - 3570 (=15%) = 20230 Endpreis
Wo soll denn da jetzt der Unterschied sein
Hi du kleiner Spätzünder, mein Thread ist vom 24. März, das hat sich schon geklärt und wurde ausführlich in einem anderem Thraed erläutert
Gruss
QQ 777
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
Hi du kleiner Spätzünder, mein Thread ist vom 24. März, das hat sich schon geklärt und wurde ausführlich in einem anderem Thraed erläutert
Danke für die Blumen, aber das Datum lesen kann ich selber.
Wenn doch schon alles geklärt ist, was interessiert dich meine Antwort dann überhaupt noch???
Erkennbar war das hier ausserdem nicht, das es sich in einem anderen Tread bereits geklärt hat.
Solltest du aber den Tread "Behinderten-Rabatt beim Autokauf" meinen, da hast du ja leider auch irgendwie Fehler in der Berechnung gehabt.
Zitat:
Zitat:
Der Behindertenrabatt in Höhe von 10% wurde vom Listenpreis ( 54135,- € ) ohne MWST abgezogen und dann die MWST hinzuaddiert, und nicht wie angenommen vom Bruttoverkaufspreis ( 64420,65 € ) minus 10%.
Für denein Vorteil für mich nicht.
Die Rechnung sieht dann so aus:
Listenpreis mit Sonderausstattung 54135,-€ plus MWST 10285,65 € = 64420,65 €
ANGEBOT: 54135,-€ minus 5413,-€ Behindertenrabatt = 48722,-€ zuzüglich MWST 9257,18 € = 57979,18 €.
Wo ist denn in deiner Rechnung der Vorteil für den Händler?
Ist doch genau das gleiche, denn wenn du vom Brutto-Listenpreis von 64420,65€ 10% abziehst landest du bei 57978,59€ also fast Identisch wie dein Angebot.
Des weiteren habe ich überhaupt nicht auf dich geantwortet sondern auf den Beitrag von SpyGe, welcher ja zwischenzeitlich auch schon sachlich, verständlich und vor allen Dingen freundlich geantwortet hat.
Da aber ja dann zum Thema MWST alles geklärt IST, ist die MWST-Frage jetzt hier für mich auch beendet.
Mit freundlichem Grüssen
GM
@GasMatrix, warum denn diese Reaktion? Mein "kleiner Spätzünder" war doch nicht negativ gemeint, dann hätte ich wohl solcheinen Smilies verwendet.
Auch wenn für dich die MWST Diskussion beendet ist liegt hier sicherlich der steuerliche Vorteil für den Händler, aber Details weiss ich auch nicht, könnte man ( ich ) aber in Erfahrung bringen.
Also, es war von mir nichts "BÖSES" beabsichtigt
Gruss
QQ 777
@QQ777
Ahh, OK, hatte ich wirklich missverstanden da dein Smiley ja auch irgendwie so schlafmützig wirkt.
OK, vergessen wir das, war auch "empörter" von mir geschrieben als gemeint. Wollte den Beitrag auch fast schon wieder gelöscht haben, da war aber die Edit-Zeit schon vorbei.
**Also -- Friede **
Wo du die Steuer noch mal ansprichst, würde mich schon interessieren wo denn der Vorteil für den Händler sein soll.
Normal ist die MWST für den Händler doch völlig uninteressant, ein durchlaufender Posten halt.
Gerechnet wird beim Händler doch immer Netto, denn das ist das was er von dir Bekommt. Die MWST schlägt er ja nur drauf und reicht sie ans Finanzamt weiter.
Bei einem seriösen Händler darf es deshalb keinen Unterschied machen, wann er den Rabatt abzieht.
Wenn du natürlich an so einen von SpyGe beschriebenen Spezialisten gerätst, dann macht es natürlich schon einen Untersachied.
Dem würde ich dann vorschlagen, er solle doch bitte den Rabatt vom Bruttopreis berechnen und das Ergebniss dann vom Nettopreis abziehen
Wär sicherlich interessant wie er begründet dass es so herum nicht so prima wäre
Gruss
GM