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Käufer will Kaufvertrag einen Monat nach kauf Rückgängig machen?

Themenstarteram 12. Oktober 2021 um 12:02

Guten Mittag liebes Forum,

die Situation ist folgende,

vor ca. einem Monat habe ich ein Fahrzeug privat für ca. 10 tausend Euro verkauft.

Das Fahrzeug lief einwandfrei, hatte keinerlei Probleme und alle Wartungsarbeiten wurden immer gemacht.

Der Käufer kam zur Besichtigung und einige tage später erwarb er das Fahrzeug dann, nachdem am Telefon

noch etwas verhandelt wurde und holte es ab.

Eventuell noch beizufügen ist, das der Käufer plante wenige tage später mehrere tausend Kilometer in den Urlaub zu fahren.

Soweit so gut, doch nun kam ein Brief von einem Rechtsanwalt ins haus, der als "Mediator" fungieren soll, und von der hinter Herr xxx. stehenden Rechtsschutzversicherung beauftragt wurde, mit den ungefähren Worten:

"Herr xxx. verlangt das der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird,ggf mit gerichtlicher Hilfe,

da das Fahrzeug einen defekt im Kühlsystem hat, von dem sie angesichts des hohen Kühlmittel Verbrauchs wussten! und sie haben ihn auf diesen Mangel nicht hingewiesen. Ich rege an das sie sich mit ihm in Verbindung setzten! "

 

Und das ist schlichtweg nicht wahr, das Fahrzeug hatte keinerlei Probleme mit dem Kühlmittel oder etwas anderem solange es in meinem besitz war,

es lief einwandfrei und wurde bis zum letzten tag genutzt und der Käufer hat natürlich auch eine Probefahrt gemacht und sich vor dem Kauf alles angesehen.

 

Meine frage an das Forum ist nun, was meint ihr was da auf mich zukommt? und was würdet ihr mir in dieser Situation empfehlen?

 

vielen dank im voraus

 

lg

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18 Antworten

Da solltest du einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn du einen der gängigen Vertragsvordrucke (mobile/ADAC usw.) genommen und die Gewährleistung ausgeschlossen hast, sollte im Normalfall aber keine Gefahr bestehen.

Hat er das wirklich so geschrieben oder kommen die ganzen Rechtschreibfehler in dem kurzen Zitat von dir?

Mal geprüft via Google ob es diesen Anwalt tatsächlich gibt?

Ich frage, weil so ein Schreiben auch gerne mal von jemand anderem aufgesetzt werden kann, der nicht unbedingt das ist, was er vorgibt?

Ansonsten, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist und einen entsprechenden Vertrag aufgesetzt hast (mit Ausschluss der Sachmängelhaftung / Gewährleistung), würde ich gar nichts machen. Auf keinen Fall antworten.

Deshalb die Frage, wie sieht dein Vertrag aus?.

Ein Brief von einem echten Anwalt ist erstmal nur ein Infoschreiben, mit dem man(n) sich im Zweifel auch den Allerwertesten abputzen kann. Reagieren sollte / muss man erst wenn etwas offizielles von Gericht kommt.

VG

Rechtsanwälte neigen dazu, Drohkulissen aufzubauen, auch wenn sie keine Handhabe haben. Wenn Du die Gewährleistung ausgeschlossen hast und tatsächlich nichts von dem Mangel wusstest, droht Dir keine Gefahr. In dem Fall würde ich einfach gar nichts unternehmen und auf keinen Fall reagieren. Die Klage kommt eh nicht, wenn doch ist Zeit genug, einen Anwalt einzuschalten.

Klingt suspekt. Nichts machen. Falls der Käufer tatsächlich was unternehmen möchte, soll er es tun.

Das wird dann halt teuer für Ihn.

Abwarten ob vom Gericht etwas kommt, sofern ein ordentlicher Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung vorliegt. Keinesfalls Kontakt mit diesem Rechtsanwalt oder dem Käufer aufnehmen.

Eine Rechtsschutzversicherung die einen Rechtsanwalt als Mediator beauftragt ist wirklich seltsam. Entweder hat der Käufer eine Rechtsschutzversicherung oder nicht. Falls ja, gibt es eine Deckungszusage und daraufhin wird der Anwalt in seinem Fachgebiet als Anwalt aktiv. Wozu sollte dieser ohne Klärung irgendeines Sachverhalts als Mediator auftreten?

Mein erster Gedanke, nach dem Lesen des Eingangsposts war ja, da will jemand nach der längeren Urlaubsfahrt kostengünstig das erworbene Fahrzeug wieder loswerden. Ein bißchen Einschüchterung mit einem Schreiben vom Rechtsanwalt, vielleicht klappts ja.

Zitat:

@Dwight777 schrieb am 12. Oktober 2021 um 14:02:53 Uhr:

und was würdet ihr mir in dieser Situation empfehlen?

Du kannst das Anwaltsscheiben ignorieren und auf die Zustellung der Klage warten, so denn eine kommt. Ab dann geht es dann nicht mehr ohne eigenen Anwalt.

Das gilt natürlich nur für den Fall, dass a) die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde und b) du tatsächlich nichts verschwiegen hast.

Wäre äußerst unglücklich, wenn sich Nachweise finden ließen über Mängel am Kühlsystem und / oder Versuche diese zu beseitigen / zu vertuschen.

Was du nicht tun solltest: Selbst mit dem gegnerischen Anwalt kommunizieren.

Themenstarteram 12. Oktober 2021 um 13:20

Hey,

vielen dank erstmal für die vielen antworten, das hilft mir schonmal einen überblick zu kriegen,

da ich bisher noch nie mit so etwas konfrontiert wurde, obwohl ich nun schon Rentner bin und immer mit bestem Wissen und Gewissen agiere.

Ja, der Brief kam mir schon etwas suspekt vor auch wegen den Ausrufezeichen und diesem Anwalt als "Mediator zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung".

Es wurde beim verkauf ein normaler Vordruck verwendet für einen privatverkauf,

und das Auto stand natürlich einwandfrei da, ein großer Service mit verschleißteilen wurde auch erst kurz davor gemacht und der wagen hatte beim Verkauf knapp über 100 tausend km gelaufen und war nie auffällig.

Zusätzlich, müsste der Käufer nun auch schon min. 4000km mit dem Fahrzeug in den Urlaub gefahren sein (hin u. zurück) wie er es angekündigt hatte.

Dann verlink den "normalen" Vordruck doch mal. Davon gibt es nämlich hunderte im Netz und es kommt explizit auf die Formulierungen an.

Themenstarteram 12. Oktober 2021 um 13:38

Es ist der Muster Vertrag, von der Internet Seite Mobile für privatverkäufe den ich ausgedruckt habe,

Lg

Zitat:

@Dwight777 schrieb am 12. Oktober 2021 um 15:20:34 Uhr:

Ja, der Brief kam mir schon etwas suspekt vor auch wegen den Ausrufezeichen und diesem Anwalt als "Mediator zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung".

Dass sich der Käufer an seine Rechtsschutz gewandt hat und diese vorgeschlagen hat das Anliegen ihres Versicherungsnehmers zunächst im Rahmen einer Meditation zu klären ist schon möglich.

Nicht verrückt machen lassen. Abwarten ob tatsächlich was kommt. In keine Kommunikation gehen zum aktuellen Zeitpunkt. Vermutlich kommt gar nichts. Und falls doch, lass ihn doch Rechtsmittel einlegen.

Die Verunsicherung ist Teil der Strategie.

Ich tippe eher auf einen unseriösen Versuch. Das ist nicht so selten. Mit Standardvertrag aus dem Internet hast du wenig zu befürchten. Du wirst schnell merken, welches Ziel der Käufer verfolgt. Viel Erfolg.

Ich darf mal ein Wort auswechseln - "Rechtsanwälte neigen dazu, Drohkulissen aufzubauen, besonders wenn sie keine Handhabe haben."

"Vermutlich kommt gar nichts. Und falls doch, lass ihn doch Rechtsmittel einlegen."

Was für ein Rechtsmittel soll der denn einlegen? Wenn, dann würde eine Klage erhoben auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos. Und das ist der Zeitpunkt, wo der (hoffentlich auch RS-versicherte) TE ebenfalls einen Anwalt beauftragen muss. Achtung, hier wirklich muss, denn diese Klage würde beim Landgericht erhoben und dort herrscht Anwaltszwang. Alles, was man das selbst schreibt, wird nicht berücksichtigt.

Zitat:

@Dwight777 schrieb am 12. Oktober 2021 um 15:38:47 Uhr:

Es ist der Muster Vertrag, von der Internet Seite Mobile für privatverkäufe den ich ausgedruckt habe,

Lg

Dann solltest du nicht antworten, bis ein Brief vom Gericht kommt.

Dann kann man immer noch zum Anwalt gehen.

 

Forsch mal nach ob es diesen Anwalt überhaupt gibt.

Einfach aussitzen und keinesfalls irgendwelche Reaktionen zeigen!

 

Nicht, bevor von einem Gericht etwas kommt.

 

Das sind bisher nur billigste Platzpatronen.

 

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