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Käufer will per Überweisung zahlen

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 8:32

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich meines Verkaufs bzw. habe ein schlechtes Gefühl bei der Sache.

KFZ habe ich online inseriert und der Käufer ist aus Süddeutschland in den Ruhrpott gekommen um sich das Auto anzusehen (jedoch niederländisches Kennzeichen). Käufer hat sich den Wagen angesehen und wir haben einen Kaufvertrag gemacht (ADAC). Zusätzlich wurde vereinbart, dass ich die Inspektion noch mache und der Käufer anschließend den Kaufpreis (1X.XXX€) per Bank überweist. Deutscher Personalausweis wurde vorgelegt und Daten im Kaufvertrag erfasst. Die Fahrzeugübergabe erfolgt im Anschluss (abgemeldet). Im Gespräch hat der Käufer verwählt, dass er das Fahrzeug als Vermittler zum Weiterverkauf erwirbt.

Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Ist die Zahlung per Überweisung sicher oder besteht hier ein Risiko? Rückbuchung, Überweisung aus dem Ausland oder Konto nicht gedeckt??

Danke und freundliche Grüße

Peter

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19 Antworten

Alles in Ordnung.

Abgemeldet übergeben!

Sobald Geld eingeht, einfach abheben und danach den Käufer bzgl. Abholung informieren.

Naja, da es ja vertraglich schon so vereinbart wurde, kannst du es eh nicht ohne Zustimmung rückgängig machen.

Wenn du einen Ausweis vorliegen hast und der auch sicher zum Käufer paßt und nicht gefälscht ist, sehe ich es als eher unproblematisch. Und wenn er dann vom eigenen Konto überweist, erst recht.

Ich würde aber natürlich nichts aus der Hand geben, bevor das Geld nicht da ist.

Du kannst ja vlcht zusehen wie das,Geld überwiesen wird. Jedoch siehst du nicht ob es deinem Konto gut geschrieben wird. Auch bei Sofortüberweisung dauert das einige Stunden. Und solange das,Geld deinem Konto nicht gutgeschrieben usw, kann man seine Bank veranlassen es zurückzubuchen.

Schlag deinem Käufer vor euch bei deiner Bank zu treffen. Da kann er es sicher irgendwie auf dein Konto transferieren.

Oder Bargeld auf dein Konto einzahlen. Das geht auch außerhalb der Öffnungszeiten am Automaten. Und der bemerkt Falschgeld i.d.R. auch.

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 4. Mai 2021 um 10:38:01 Uhr:

Alles in Ordnung.

Abgemeldet übergeben!

Sobald Geld eingeht, einfach abheben und danach den Käufer bzgl. Abholung informieren.

Die Abhebung nützt gar nichts, wenn es von einem geknackten Konto überwiesen wurde. Der Rückgabeanspruch besteht dann trotzdem.

Aber die Gefahr sehe ich hier eher nicht.

Also ich lebe zwar mittlerweile in Russland, habe hier sowas aber oft.

Über Notar schließen wir hier solche Sachen ab.

Kaufvertrag und geldeingang werden aufgeschrieben und bestätigt.

Dannach werden die Papiere mit Schlüssel übergeben.

Man kann es auch selber machen, nur sollte man den Kaufvertrag bis zur Eingang der Summe nicht unterschreiben und erst wenn das Geld da ist unterschreiben, dokumente mir Fahrzeug und Schlüssel übergeben.

Dasselbe Argument könnte man auch bei Barzahlung bringen.

Also das Barzahlung gar nichts nützt, wenn es sich um gestohlenes Geld handelt, würde der Rückgabe Anspruch trotzdem bestehen ?

 

Ich hätte mir erwartet, das es das Problem des Eigentümers des geknackten Kontos ist, wenn er nicht sorgfältig genug mit seinen Zugangsdaten umgeht.

Oder das Problem der Bank mit dem geknackten Konto, wenn diese Sicherheitslücken nicht geschlossen hat.

 

Bin aber kein Rechtsgelehrter, der auf Präzedenzfälle verweisen könnte.

 

Kennst du konkret solche Fälle, wo ein Auto Verkäufer sein Auto verkauft hat und trotzdem das Geld zurück geben musste, weil die Überweisung unberechtigt war und obwohl er das Geld schon in bar abgehoben hat ?

 

Anders wäre die Lage, wenn es offensichtlich oder sehr wahrscheinlich ist, das es sich um gestohlenes Geld handelt.

Also wenn man mit gebotener Sorgfalt hätte erkennen können, das es sich um gestohlenes Geld handelt.

""Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Ist die Zahlung per Überweisung sicher oder besteht hier ein Risiko? Rückbuchung, Überweisung aus dem Ausland oder Konto nicht gedeckt??""

Wovon hast eigentlich solche Angst?? Von einer Überweisung von einem nicht gedeckten Konto???

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 9:05

Zitat:

@gumajanek schrieb am 4. Mai 2021 um 11:00:48 Uhr:

""Was haltet ihr von dem Sachverhalt? Ist die Zahlung per Überweisung sicher oder besteht hier ein Risiko? Rückbuchung, Überweisung aus dem Ausland oder Konto nicht gedeckt??""

Wovon hast eigentlich solche Angst?? Von einer Überweisung von einem nicht gedeckten Konto???

Genau oder von einem gehäckten Konto (siehe in letzter Zeit Postbank).

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 4. Mai 2021 um 10:44:27 Uhr:

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 4. Mai 2021 um 10:38:01 Uhr:

Alles in Ordnung.

Abgemeldet übergeben!

Sobald Geld eingeht, einfach abheben und danach den Käufer bzgl. Abholung informieren.

Die Abhebung nützt gar nichts, wenn es von einem geknackten Konto überwiesen wurde. Der Rückgabeanspruch besteht dann trotzdem.

Aber die Gefahr sehe ich hier eher nicht.

Ihr habt zu viele Krimis gesehen!

Es existiert ein Kaufvertrag! Es liegt ein deutscher Ausweis vor, der die Daten des Käufers bestätigt!

Es wird, laut Kaufvertrag, die Kaufsumme auf das Konto überwiesen. Eine Überweisung sogar transparenter als eine Barzahlung. Zur Sicherheit Geld einfach abheben.

Es geht glaube ich nur darum, das der Käufer nicht herum trickst und das Auto und die Papiere sofort haben will.

 

Sondern das man als Verkäufer auf keinen Fall abmelden und Papiere übergeben sollte, bevor das Geld auf dem eigenen Konto ist.

Damit kann man auch ausschließen, das eine Überweisung nur fingiert war und in Wirklichkeit das Konto des Käufers nicht gedeckt war.

Denn ohne Deckung kommt das Geld nie auf dem Empfänger Konto an.

 

Eine Rückbuchung ist laut Postings hier im Forum nicht möglich.

Das geht nur innerhalb gewisser Fristen und nur dann , wenn jemand von deinem Konto abgebucht hat.

Aber nicht , wenn du als Käufer selbst überweist.

Bzw nur dann, wenn es sich eindeutig um eine fehlerhafte Überweisung handelte, weil der falsche Name drauf stand oder dergleichen. Wenn überhaupt, aber diese Frage würde ich der eigenen Bank stellen.

Die sollten das sehr genau beantworten können .

Wieviel mal sollte man eigentlich schreiben, das eine SEPA Überweisung nicht rückgebucht werden kann (nur LASTSCHRIFT). Auch nicht, wenn es sich um irgendein theoretischen Betrugsversuch handeln sollte - immer erforderlich ist ein Gerichtsurteil. Und wenn der Kontoinhaber und der Käufer identisch sind ist die Überweisung 100% sicher...

Ich hatte mir vor 2 Jahren einen passat für 9000 gekauft bei privat.

 

Habe ihm vor Ort gezeigt das das Konto ausreichend Deckung hat und dann in seinem Beisein überwiesen. Und er war zufrieden und alles war gut

Wenn der Kontoinhaber von dem du den Betrag erhältst, der gleiche auf dem Ausweis ist, würde ich mir keine Sorgen machen.

 

Wenn das Lichtbild auch noch Ähnlichkeit mit der anwesenden Person hat ist doch alles in Butter

Genau so sehe ich das auch. Wenn es irgendwie komisch erscheint (Name Ausweis paßt nicht zu Kontoinhaber, usw.) dann fände ich es auch merkwürdig und würde Abstand davon nehmen.

Und ich schreibe es gern für @Romandin84 nochmal: Ob du das Geld schnell abhebst oder auf deinem Konto beläßt, ist völlig egal. Wenn es sich um ein geknacktes Konto handelt und die Überweisung zu Unrecht erfolgte, gehört dir das Geld nicht. Auch nicht, wenn du es abhebst. Du mußt es zurückzahlen, das wird notfalls eingeklagt. Ob du es vom Konto zurückzahlst oder aus dem Sparstrumpf ist dann egal.

Natürlich hat der Käufer, der das Auto mit Geld vom geknackten Konto bezahlt hat, auch keinen Anspruch auf das Auto. Die Herausgabe des Autos mußt du dann einklagen. Und die Klage ist meistens weniger erfolgversprechend als die Klage, die dir ins Haus flattert.

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