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Keine Gewährleistung auf Kupplung? (auch in diesem meinen Fall...?)
Hi Freunde,
ich bin glaube ich in eine kleine Falle getappt.
Auf Verschleißteile gibt es keine Gewährleistung das ist mir schon klar...
Nun zu meiner Sachlage:
Ich habe heute meinen Citroen Saxo abgeholt welchen ich am Montag Probe gefahren bin.
War auch alles ok bei der Probefahrt habe nur Auspuff und Bremsen bemängelt dies wurde dann auch gemacht.
Das Problem an der ganzen Geschichte ist aber dass der Wagen als ich ihn Probe gefahren bin auf Reserve war und mir der Verkäufer sagte ich soll ihn bitte nicht so sehr jagen. Das habe ich natürlich so hingenommen (so sehr getreten hätte ich ihn so oder so nicht bei kaltem Motor).
Heute nach dem kauf habe ich den Wagen getankt dann drei viertel Stündchen vorsichtig gefahren und dann wollte ich halt mal die Gänge etwas mehr hochziehen und merkte ab cirka 4000 Umdrehungen dass die Kupplung rutscht!
Nun ist das so eine Sache. Kupplung ist kein Verschleiß aber wie hätte ich auf diesen Fehler kommen können in meinem Fall? Ich konnte doch den Wagen nicht mit leerem Tank in oberen Drehzahlen fahren und mit Pech an der Nächsten Ecke liegen bleiben...
Ich finde das einfach nicht fair was da passiert ist.
Was kann ich tun? So eine Kupplung ist sicher nicht günstig.
Gruß
Noch ein kleiner Nachtrag ob die Kupplung funktioniert habe ich natürlich bei der Probefahrt getestet indem ich im dritten gang die Kupplung kommen ließ. Der Wagen ging aus. Daher ging ich davon aus die Kupplung sei Ok. Aber ich glaube irgendwie dieser Test muss nicht zu 100% Aussagekräftig sein?!?!
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18 Antworten
Ist der Wagen von Privat oder gewerblich gekauft worden?Beim gewerblichen hast du auf jeden Fall Gewährleistung beim Privaten sollte gepr. werden ob es sich eventuell um eine arglistige Täuschung handelt.Versuche erstmal in ruhe mit dem Verkäufer zu sprechen lasse dich aber nicht auf eine Eigenbetiligung ein ansonten nehme dir einen Anwalt.Unterschreibe nichts da gibtes einige böse Fallen auch keinen Reparaturauftrag. Glaube mir ich weiss wovon ich spreche
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Ist der Wagen von Privat oder gewerblich gekauft worden?Beim gewerblichen hast du auf jeden Fall Gewährleistung beim Privaten sollte gepr. werden ob es sich eventuell um eine arglistige Täuschung handelt.Versuche erstmal in ruhe mit dem Verkäufer zu sprechen lasse dich aber nicht auf eine Eigenbetiligung ein ansonten nehme dir einen Anwalt.Unterschreibe nichts da gibtes einige böse Fallen auch keinen Reparaturauftrag. Glaube mir ich weiss wovon ich spreche
Auf Verschleißteile gibt es offiziell keine Gewährleistung! Das ist ja der Mist
Der Wagen ist vom Händler.
Zitat:
Original geschrieben von YU-MK
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Ist der Wagen von Privat oder gewerblich gekauft worden?Beim gewerblichen hast du auf jeden Fall Gewährleistung beim Privaten sollte gepr. werden ob es sich eventuell um eine arglistige Täuschung handelt.Versuche erstmal in ruhe mit dem Verkäufer zu sprechen lasse dich aber nicht auf eine Eigenbetiligung ein ansonten nehme dir einen Anwalt.Unterschreibe nichts da gibtes einige böse Fallen auch keinen Reparaturauftrag. Glaube mir ich weiss wovon ich spreche
Auf Verschleißteile gibt es offiziell keine Gewährleistung! Das ist ja der Mist
Der Wagen ist vom Händler.
Da der Mangel in diesem Fall wohl eindeutig schon beim Kauf vorlag muss der Händler natürlich dafür sorgen das er auch einwandfrei ist... --> Gleich morgen zum Händler und ihm das Ding hinstellen das er die Kupplung repariert!
Kann er mir nicht sagen auf Verschleiß keine Gewährleistung???Weil so ist es ja auch im Prinzip...
Das Gericht will ich sehen, dass einen derartig hohen Verschleiß innerhalb von nur einem Tag durchgehen lässt. Der Fehler lag eindeutig schon vor dem Kauf vor, daher heißt es jetzt nur: schnell handeln. Wenn du dir nicht sicher bist, kreutz da direkt mit deinem Rechtsvertreter auf, der sorgt dann schon dafür, dass du nicht benachteiligt wirst.
* HinterherIstManImmerKlügerModus ON *
Du hättest natürlich auch einfach ein paar Euros investieren und den Tank bei der Probefahrt ein wenig auffüllen können. Dann warmfahren, dann drauf den Socken. Aber wie gesagt, hinterher ist das immer logisch...
* HinterherIstManImmerKlügerModus OFF *
Zitat:
Original geschrieben von Skorrje
Das Gericht will ich sehen, dass einen derartig hohen Verschleiß innerhalb von nur einem Tag durchgehen lässt. Der Fehler lag eindeutig schon vor dem Kauf vor, daher heißt es jetzt nur: schnell handeln. Wenn du dir nicht sicher bist, kreutz da direkt mit deinem Rechtsvertreter auf, der sorgt dann schon dafür, dass du nicht benachteiligt wirst.
* HinterherIstManImmerKlügerModus ON *
Du hättest natürlich auch einfach ein paar Euros investieren und den Tank bei der Probefahrt ein wenig auffüllen können. Dann warmfahren, dann drauf den Socken. Aber wie gesagt, hinterher ist das immer logisch...
* HinterherIstManImmerKlügerModus OFF *
Es ist folgendes...
Der Tüv also der Hänler hat ja Tüv machen lassen hat nichts festgestellt meint er. Ja aber die fahren den ja nicht im hohen Drehzahlbereich...denn erst da rutscht er. Wenn der TÜV den durchgehn lassen hat ist er technisch OK sagt er
Geh in eine Citroen-Werkstatt (am besten die, die die Stempel in das Scheckheft bislang gemacht hat) und lass die das Auto anschauen.
Wenn die sagen, dies und das muss gemacht werden, dann soll er erstmal etwas dagegen halten. Schliesslich kennen die den Saxo besser...
(Gleichzeitig kannst Du mal dort nach der Werkstatthistorie fragen - die müssten wissen, was alles so gemacht worden ist bislang).
Eine defekte Kupplung (wobei der Schaden nicht besonders kupplungstypisch ist) ist ein versteckter Mangel und hat nichts mit Verschleissteil oder nicht zu tun.
Schliesslich ist das bei dem km-Stand auch untypisch. Bei unseren Citroen hält die Kupplung schon seit 180 TKm bzw. 400 TKM.
Gruß
Markus
Ich war noch einmal bei ihm. Er sagt er wird die Kupplung nachstellen!
Das gibts nix nachzustellen,wenn ne Kupplung rutscht dann ist sie verschlissen und wenn jemand so "nass" ist das er bei na Probefahrt nicht mal für 5 Euro reintanken kann bzw sich es überhaupt gefallen lässt mit so einem leeren Wagen eine Probefahrt machen zu sollen dann kann ich nur sagen selbst schuld!
Wie bist du denn drauf?
So ein Gelaber kannst dir sparen
Ich weiß die Wahrheit ist hart und oftmals will sie keiner hören!
Ich hätts wahrscheinlich mit nem volleren Tank auch nicht gemerkt da ich einen kalten wagen nicht hochtourig fahre.
nana, also einen Reparaturversuch wird man dem Händler doch zugestehen- dazu hat er das Recht. Laß' ihn erstmal die Kupplung nachstellen. Problem ist Kupplung immer- wenn Du da jemanden hattest, der immer mit eingelegtem Gang und schleifender Kupplung das Auto vor der Ampel hielt--- JA, solche Vollspaten gibt es leider- gearde in der älteren Garnitur... sollten besser Autom fahren.
Erstmal probieren- dann kann man weiter sehen... . TSchöö!
Zitat:
Original geschrieben von S-XT
Das gibts nix nachzustellen,wenn ne Kupplung rutscht dann ist sie verschlissen und wenn jemand so "nass" ist das er bei na Probefahrt nicht mal für 5 Euro reintanken kann bzw sich es überhaupt gefallen lässt mit so einem leeren Wagen eine Probefahrt machen zu sollen dann kann ich nur sagen selbst schuld!
auf diese beiträge sollten wir hier erzichten,
danke