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Kfz Werkstatt - was wäre, wenn keine Rechnung ausgestellt wird ?

Themenstarteram 25. Juni 2020 um 20:36

Guten Tag,

mein neuer Gebrauchter hat eine Reparatur vor sich, bin also gestern früh zur freien Werkstatt, und habe mein Auto abgegeben. Auf meine Frage, ob es denn eine Auftragserstellung gäbe, sagte er, nicht notwendig. Ich gab ihm meine Rufnummer, den Fzg.Schlüssel, so wie den Fzg. Schein. Er würde mich anrufen, wenn das Auto fertig ist. Wenn alles gut läuft kann ich den morgen Abend, oder Samstag Mittag abholen.

Gut, dachte ich mir, es war ja schon sehr viel los, Tüv war bei denen im Haus, die waren unter Stress, kann mal passieren, dass dann auch eine freie Werkstatt üblicherweise keinen Auftrag erstellt. Später dachte ich mir, was ist jetzt nun, wenn er sogar auch noch keine Rechnung ausstellt ?

Habe ich Anspruch auf eine Rechnung mit allen aufgeführten, erneuerten Teile, so wie Arbeitsstunden ?

Also die übliche Auflistung erneuerter Bauteile mit Gesamtbetrag.

Oder habe ich nur einen Anspruch auf eine Quittung ?

Bei einer normalen Quittung steht ja nur der Betrag drauf, so mit bei evtl. Reparaturfehlern hätte ich ja keinen Anspruch auf Besserung, oder ?

Kann man die Zahlung verweigern, bei nicht Ausstellen einer Quittung/Rechnung ?

Die Werkstatt hat gute Bewertungen, der Meister war nett, so viel kann ich sagen.

 

Ich frage jetzt schon mal, finde ich besser. Bin ein wenig unruhig.

Bitte lyncht mich nicht, habe ein Anliegen welches nur geklärt werden soll.

Ich freue mich auf eure Antworten, vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Warum macht man sich eigentlich so einen Kopp?

Auftrag wurde mündlich erteilt, scheint ja eine 0815 Reparatur zu sein, am Ende bekommt man einen Anruf und bei Abholung gibts die Rechnung. Das ist das normalste der Welt.

Also wirklich, ohne den TE jetzt nahe treten zu wollen, aber manchmal fragt man sich, wie die Menschheit es schafft, zu überleben......

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Die Werksatt ist verpflichtet Dir eine Rechnung auszustellen. Punkt.

Das hat mehrere Gründe: Einmal um Dir aufzulisten / abzurechnen was alles an Deinem Fahrzeug gemacht wurde.

Um Dir, wenn es den notwendig ist, die Möglichkeit zur Reklamation zu geben .

Damit die Mehrwertsteuer abgeführt wird.

Ist die Werkstatt der Handwerkskammer angeschlossen ist das schon mal die Garantie für einen ordentlichen Ablauf.

Denn, wenn es Probleme geben sollte, die Handwerkskammer hat eine für Dich kostenlose Schiedsstelle die bei Prolemen weiter hilft.

MfG kheinz

am 25. Juni 2020 um 21:09

Aber selbst wenn die Werkstatt keine Rechnung ausstellt (wozu sie aber verpflichtet ist), hat das keine Auswirkung auf eine Gewährleistung. Die Gewährleistung bezieht sich immer auf die erbrachte Leistung und die verbauten Teile, nicht darauf, ob sie steuerrechtlich ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Das durchzusetzen ist ohne Rechnung als Nachweis für die erfolgte Reparatur natürlich bisschen aufwendiger …

Ich kenn das von freien Werkstätten eigentlich nur so, dass mündlich der Umfang besprochen wird. Einen Auftrag zu schreiben ist den meisten zu viel zeitlicher Aufwand. Die Rechnung wurde dann aber immer anstandslos vor Bezahlung überreicht.

am 25. Juni 2020 um 21:53

...sieh es mal so, ohne Rechnung gibts 19% Rabatt. :D

Darf ich mal fragen in welchem Ort die Werkstatt ist? Hört sich nach der Werkstatt an zu der ich immer hin Fahre :D

Warum macht man sich eigentlich so einen Kopp?

Auftrag wurde mündlich erteilt, scheint ja eine 0815 Reparatur zu sein, am Ende bekommt man einen Anruf und bei Abholung gibts die Rechnung. Das ist das normalste der Welt.

Also wirklich, ohne den TE jetzt nahe treten zu wollen, aber manchmal fragt man sich, wie die Menschheit es schafft, zu überleben......

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Juni 2020 um 23:53:17 Uhr:

...sieh es mal so, ohne Rechnung gibts 19% Rabatt. :D

Nein, es sind nur 19 Prozentpunkte, nicht 19 % weniger, wenn die Umsatzsteuer entfällt.

Moment mal...

Der TE schreibt..."mein neuer Gebrauchter"

Handelt es sich ev. um eine Garantieleistung? Da sieht die Sache nämlich anders aus.

Gruß jaro

am 26. Juni 2020 um 5:34

Zitat:

@NOMON schrieb am 26. Juni 2020 um 02:00:15 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Juni 2020 um 23:53:17 Uhr:

...sieh es mal so, ohne Rechnung gibts 19% Rabatt. :D

Nein, es sind nur 19 Prozentpunkte, nicht 19 % weniger, wenn die Umsatzsteuer entfällt.

16% Rabatt bei 19% MwSt

13,8% Rabatt bei 16% MwSt

Zitat:

@augenauf schrieb am 26. Juni 2020 um 01:07:29 Uhr:

Warum macht man sich eigentlich so einen Kopp?

Auftrag wurde mündlich erteilt, scheint ja eine 0815 Reparatur zu sein, am Ende bekommt man einen Anruf und bei Abholung gibts die Rechnung. Das ist das normalste der Welt.

Also wirklich, ohne den TE jetzt nahe treten zu wollen, aber manchmal fragt man sich, wie die Menschheit es schafft, zu überleben......

Es ist umgekehrt. Jeder kann irgend etwas online reinhauen beginnend mit FB und macht sich oft gar keinen Kopf. In der Hoffnung ....

Wird keine Rechnung ausgestellt auf Verlangen würde ich zahlen und beim Finanzamt anrufen (Email) und nachfragen ob so etwas erlaubt ist. :D

Ich bin aber sicher er bekommt seine Rechnung.

Warte doch erst mal ab, ob eine Rechnung ausgestellt wird (Normalfall). Alles andere ist doch nur in blauen Dunst texten.

Wenn es keine Rechnung gibt, nennt man das im Volksmund schwarz Arbeit.

Mein Schrauber hat einen "Papierkramtag" pro Woche. Nur an diesem Tag werden aus ölverschmierten Notizzettelchen lesbare Rechnungen. Ich habe ihm sogar mal hinterhertelefonieren müssen weil nach einer kleinen Reparatur keine Rechnung kam. Mit dem Kommentar "Geld überweise ich erst wenn ich eine Rechnung habe" kriegt man sie immer.....

Solange er keine Rechnung raus gibt, gibts auch keine Kohle .... ganz einfach.

Ich kenne es von einigen eher kleineren Werkstätten, dass sie keinen Auftrag schreiben. Eine Rechnung gab es am Ende jedoch immer.

Für den Kunden ist da eher das Problem, dass hinterher möglicherweise Dinge stehen, die nicht vorher abgesprochen waren, da geht dann das Geschrei los zu beweisen, was vereinbart war... die Werkstatt hat da eigentlich eher das Nachsehen, da sie den Umfang der abgesprochen war nicht nachweisen kann.

Also keinen Kopf machen, sollte es erstmal keine Rechnung geben sagen, man braucht zwingend eine Rechnung (z.B. für die Steuererklärung). Sollte sich dadurch jedoch der Betrag ändern würde mich das übellaunig stimmen... und hätte auch entsprechende Konsequenzen für die Werkstatt.

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