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Lastindex

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 22. März 2006 um 15:33

Hallo zusammen,

Ich bin neu in diesem Forum.

Als langjähriger Audifahrer, habe ich nun einen A6 Limousine 2.0 TDI mit einigen Extras bestellt. Ich lasse das Fahrzeug mit Winterbereifung auf Orginalfelgen ausliefern. Für den Sommer sollen es 245/40/R18 auf Alus sein.

Kann mir jemand sagen welcher Lastindex von Audi gefordert wirdß

Vielen Dank im vorraus

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13 Antworten
am 22. März 2006 um 15:43

Schaust du am Besten in deine Papiere. Die sind deine Vorgabe.

http://a6.stufftoread.com/wiki/index.php/Technische_Daten#Reifen

In Wiki (Link oben) stehen Daten von einigen Usern hier drin. Die sollten auch so stimmen, sind aber hauptsächlich für die grösseren Motoren.

Hallo,

zum Lastenindex kann ich leider nichts beitragen, jedoch würde mich interessieren ob Du mit dem 2.0 TDI zufrieden bist? Hast Du ihn evtl. mit einer MT bestellt?

Gruß, Tex

Themenstarteram 24. März 2006 um 16:07

Hallo Duck,

wie gesagt Wagen ist bestellt, deshalb habe ich die Papiere noch nicht. Die Sommerreifen sollen natürlich da sein wenn der Wagen kommt.

Gruß signott

Themenstarteram 24. März 2006 um 16:14

Hallo Tex,

bin den 2.0 TDI ausgiebig probegefahren, mit S- Line Fahrwerk

einfach Klasse. Für mich als Vielfahrer der beste Kompromiß.

Die Zeiten des rasens sind vorbei.

Achso Auto ist ohne MT, dafür mit Leder, Holz,MMI,etc. eben alles was ein Wagen dieser Klasse so haben sollte (meine Meinung).

Gruß signott

Der Lastindex steht in deinem TÜV-Gutachten bzw. ABE, je nach Felgenhersteller kann es sein, dass du mit "normalem" LI fahren kannst und auf die teueren verstärkten Pneus verzichten kannst. Dann nämlich ist ein Verweis auf die max. Achslast eingetragen und eine entsprechende Tabelle hinterlegt. War zumindest bei mir so, ich fahre nun 93. Bringt natürlich nur bei unseren "Leichtgewichten" was.

Gruß

Oli

am 24. März 2006 um 20:22

Moin,

habe meine Räder, 245/40-18, bei der Wagenabholung zum Freundlichen gebracht und montieren lassen. Sollte mit dem GTÜ so koordiniert sein, daß der Eintrag sofort im Brief steht (Neuzulassung). Hat natürlich nicht funktioniert.

Der GTÜ hat am selben Tag noch die Änderungsabnahme (§19.3) durchgeführt.

Im Brief steht ein LI von 97.

Im Gutachten der Felgen mit der obigen Bereifung ein LI von 95.

Montierte Reifen ein LI von 93.

Die montierten Reifen sind vom Prüfer auf dem Gutachten aufgeführt.

Häh? Ägypten?

Ist rechtens. Es muß nur die höchste Achslast berücksichtigt werden.

Habe darüber auch eine Erklärung im Internet gefunden.

°!° Du hier:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf

Ein Kollege von mir hat sich nun 19 Zöller in 235 für seinen 2.4 gegönnt.

LI sogar nur 91.

am 25. März 2006 um 5:55

Sorry, aber das nur die Achlast wichtig ist stimmt nicht. Abhängig von der vmax sieht die Rechnung anders aus. Je höher desto mehr muss man aufrechnen. Wenn ich die Formel nochmal finde poste ich die hier, vielleicht hat die jemand anders noch parat.

Wer das Glückroulette Suche hier benutzt hat vielleicht die Chance das Thema zu finden, hatten wir schon das eine oder andere mal. (Dann mach ich auch mal einen Link in Wiki rein).

So ganz erschliesst sich mir diese Deutsche Bürokratie da noch nicht. Man darf Geld zahlen für dies oder das kleine Ding nicht eingetragen aber man kann auch oft Sachen eintragen lassen die wirderum keinen Sinn machen.

Duck hat recht, das steht aber auch in der PDF die zwo.4 gpostet hatte. Zitat:

"Ermittlung von Tragfähigkeit bei Fahrzeugen mit

bbh über 210 km/h

Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h müssen Tragfähigkeitsabschläge

berücksichtigt und die Reifenluftdrücke

gemäß Vorgabe des Reifenherstellers

eingestellt werden, da sich der Luftdruck der Reifen

besonders auf die Tragfähigkeit der Reifen auswirkt."

und dann gibts in der PDF auch die dazugehörige Tballe (Seite 2 rechts unten).

 

Mein R-Händler hatte mir auch ohne Kommentare Winterreifen mit kleinerem Lastindex als im Schein draufgeknallt. Hab erst zwei Wochen später - angeregt durch einen Thread hier im Forum- das mal überprüft und bin dabei blass geworden. War aber dann gem. den Regeln der von zwo.4 geposteten PDF doch noch alles ok, wenngleich ich es nicht richtig finde das die Händler einen niedrigeren LI ohne Kommentar auf den Wagen schrauben.

am 25. März 2006 um 6:25

@ Duck

Du hast recht. Die Geschwindigkeitskorrektur geht ja auch aus der pdf-Datei hervor. Hatte es deshalb nicht gesondert aufgeführt.

Aufgefallen ist mir das Ganze auch erst, als ich die Eintragung in die Kfz-Papiere kontrollierte.

Erstaunlich finde ich, wie weit der LI abgesenkt werden kann.

Siehe Kollege mit LI 91.

Würde es ein technisches Risiko darstellen, so bin ich überzeugt, gäbe es in unserem stark regelmentierten Land keine Freigabe.

Nachdem ich das TÜV-Gutachten der Felgen nun genau unter die Lupe genommen habe, fällt mir auf, daß in der Kürzeltabelle u. a. der Hinweis T93 steht.

T93 in der Legende = LI 93 unter Berücksichtigung der max. Achslast.

Eingetragen hat der GTÜ-Mensch lt. Gutachten LI 95. Steht auch jetzt so im Schein.

Jaa nee is klaa.

... deutsche Bürokratie --> Somit bin ich auch da bei Dir

am 25. März 2006 um 6:29

Da hab ich schon wieder zu lange geschrieben.

Ihr seid aber auch früh unterwegs. :D

am 12. Juni 2010 um 12:57

Zitat:

Original geschrieben von Lee_Majors

Der Lastindex steht in deinem TÜV-Gutachten bzw. ABE, je nach Felgenhersteller kann es sein, dass du mit "normalem" LI fahren kannst und auf die teueren verstärkten Pneus verzichten kannst. Dann nämlich ist ein Verweis auf die max. Achslast eingetragen und eine entsprechende Tabelle hinterlegt. War zumindest bei mir so, ich fahre nun 93. Bringt natürlich nur bei unseren "Leichtgewichten" was.

Gruß

Oli

Mein Reifenhändler hat mir 215 40 r17 83 Monitiert, was laut Fahrzeugschein ja reichen würde, aber im Gutachten meiner Felgen steht etwas von 87?...Und nun??? Hat der Reifenhändler Mist gebaut? Er hätte doch wissen müssen das der Wert im Gutachten vorgeht, oder?

Siehe Anhang.

hast dich aber mächtig im forum vertan.

 

das ist der A6 bereicht!!!!

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