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Leistungsschutzgesetz und die Blogs...??
Moin,
eine Frage die wahrscheinlich nicht nur mich beschäftigt...
das neue Leistungsschutzgesetz wirft einige Fragen auf für die ich keine rechten Antworten weiß...sprich Texte aus Zeitungen oder Artikeln die online sind und die man in Auszügen mit Quellenangabe versehen....thematisiert hat sind nun ein heisses Pflaster.
Gut für die Zukunft weiss ich das und werde mich nur noch auf Themen beschränken die keinerlei externen Content haben....aber wie ist das mit alten Blogartikeln die ich vor dem Stichtag 1.3.2013 veröffentlich habe??
muss ich die besser auch löschen oder wie sieht die rechtliche Lage hier aus..??
Für ein Feedback aus Berlin wo man sich in der Motortalk Zentrale ja sicher auch damit beschäftigen muss wäre ich dankbar....und ich denke das es sicherlich einige Mitstreiter hier gibt die sich diese Frage auch schon gestellt haben...
mfg Andy
Beste Antwort im Thema
Moin,
eine Frage die wahrscheinlich nicht nur mich beschäftigt...
das neue Leistungsschutzgesetz wirft einige Fragen auf für die ich keine rechten Antworten weiß...sprich Texte aus Zeitungen oder Artikeln die online sind und die man in Auszügen mit Quellenangabe versehen....thematisiert hat sind nun ein heisses Pflaster.
Gut für die Zukunft weiss ich das und werde mich nur noch auf Themen beschränken die keinerlei externen Content haben....aber wie ist das mit alten Blogartikeln die ich vor dem Stichtag 1.3.2013 veröffentlich habe??
muss ich die besser auch löschen oder wie sieht die rechtliche Lage hier aus..??
Für ein Feedback aus Berlin wo man sich in der Motortalk Zentrale ja sicher auch damit beschäftigen muss wäre ich dankbar....und ich denke das es sicherlich einige Mitstreiter hier gibt die sich diese Frage auch schon gestellt haben...
mfg Andy
Ähnliche Themen
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
aber wie ist das mit alten Blogartikeln die ich vor dem Stichtag 1.3.2013 veröffentlich habe??
muss ich die besser auch löschen oder wie sieht die rechtliche Lage hier aus..??
Eigentlich ist es ganz einfach: Solange das Gesetz nicht rückwirkend beschlossen wurde, ist es für bereits geschehene Dinge irrelevant.
Das Leistungsschutzrecht gilt nicht rückwirkend.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
aber wie ist das mit alten Blogartikeln die ich vor dem Stichtag 1.3.2013 veröffentlich habe??
muss ich die besser auch löschen oder wie sieht die rechtliche Lage hier aus..??
Eigentlich ist es ganz einfach: Solange das Gesetz nicht rückwirkend beschlossen wurde, ist es für bereits geschehene Dinge irrelevant.
Das Leistungsschutzrecht gilt nicht rückwirkend.
so hab ich das auch interpretiert....
bin mir aber nicht sicher....jedenfalls werde ich bei künftigen Themen da vorsichtig sein und nur noch mit Verlinkungen arbeiten...denn das hier soll ein Hobby bleiben und ich möchte dann doch nicht Gefahr laufen unangenehme Post zu erhalten weil ein ''Zitatschnipsel'' zu lang ist
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
Moin,
eine Frage die wahrscheinlich nicht nur mich beschäftigt...
das neue Leistungsschutzgesetz wirft einige Fragen auf für die ich keine rechten Antworten weiß...sprich Texte aus Zeitungen oder Artikeln die online sind und die man in Auszügen mit Quellenangabe versehen....thematisiert hat sind nun ein heisses Pflaster.
Gut für die Zukunft weiss ich das und werde mich nur noch auf Themen beschränken die keinerlei externen Content haben....aber wie ist das mit alten Blogartikeln die ich vor dem Stichtag 1.3.2013 veröffentlich habe??
muss ich die besser auch löschen oder wie sieht die rechtliche Lage hier aus..??
Für ein Feedback aus Berlin wo man sich in der Motortalk Zentrale ja sicher auch damit beschäftigen muss wäre ich dankbar....und ich denke das es sicherlich einige Mitstreiter hier gibt die sich diese Frage auch schon gestellt haben...
mfg Andy
Keine Sorge andy, die einzigen Profiteure dieses Gesetzes, also die Abmahnanwälte, werden ihre Forderungen an die Motor-Talk GmbH stellen und nicht an dich.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Keine Sorge andy, die einzigen Profiteure dieses Gesetzes, also die Abmahnanwälte, werden ihre Forderungen an die Motor-Talk GmbH stellen und nicht an dich.
Da es nicht mein Schwerpunkt ist, kann ich zu Andys Frage nichts beisteuern. Allerdings ist es leider nicht richtig, was @Fruchtzwerg schreibt. Mir sind aus anderen Foren mehrere Fälle bekannt, in denen versucht wurde, User wegen Urheberrechtsverstößen abzumahnen. Auch aus dem großen sozialen Netzwerk mit den blauen Buchstaben sind solche Fälle bekannt. Meistens geht es dabei um Bildrechte, aber auch nach bisherigem Recht waren längere Abschnitte aus fremden Texten bereits problematisch.
Zitat:
Original geschrieben von bjoernmg
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Keine Sorge andy, die einzigen Profiteure dieses Gesetzes, also die Abmahnanwälte, werden ihre Forderungen an die Motor-Talk GmbH stellen und nicht an dich.
...
Meistens geht es dabei um Bildrechte, aber auch nach bisherigem Recht waren längere Abschnitte aus fremden Texten bereits problematisch.
Auch wenn eine Quellenangabe dabei ist...??
MfG Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
Zitat:
Original geschrieben von bjoernmg
. Meistens geht es dabei um Bildrechte, aber auch nach bisherigem Recht waren längere Abschnitte aus fremden Texten bereits problematisch.
Auch wenn eine Quellenangabe dabei ist...??
MfG Andy
Naja, Texte unterliegen dem Urheberrecht, genau wie Fotos oder Musikstücke. Daher ist es problematisch, wenn keine Einwilligung des Urhebers vorliegt. Ob tatsächlich gegen das Urheberrecht verstoßen wurde, müsste im Einzelfall ein Gericht entscheiden. zB ist es glaube ich meistens unmöglich, einem Forennutzer kommerzielle Interessen nachzuweisen.
Das Problem mit Abmahnungen ist ja aber, dass der User (oder auch der Betreiber) vielleicht nicht die Mittel hat, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Auch wenn er vielleicht Recht hätte: Das Risiko ist für eine Privatperson nicht ohne. Deshalb unterbinden viele kleinere Foren, aber auch große wie zB Transfermarkt.de, das vollständige Einstellen von Presseartikeln.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich beteilige mich rein privat an dieser Diskussion und gebe hier kein Statement für MT oder zur Praxis auf MT ab. Ich bin auch kein Jurist, sondern Schreiberling. Meine Artikel darfst Du gerne verwenden, verlinken oder auch komplett kopieren
einfach folgende Seiten in der Zukunft ignorieren: https://plus.google.com/107224552229621877852/posts/TzVa2SuWXJQ
Da ist auch autobild.de enthalten; nicht, dass da bald auch motor-talk.de enthalten ist .
Zitat:
Original geschrieben von bjoernmg
Meine Artikel darfst Du gerne verwenden, verlinken oder auch komplett kopieren
Welche meinst du?
Deine hier auf MT gehören doch MT als deinem Arbeitgeber oder aber lt. NUB.
Da hast du keine Rechte mehr dran.
Als ich das letzte Mal nachgeschaut habe, war das Urheberrrecht noch nicht übertragbar oder veräußerbar Du meinst das Recht zur Verwertung.
Was doch jetzt aber an der Handhabung nichts ändert oder?
Morgen,
verständlich erklärt findet ihr hier ein paar Infos. Thomas geht sehr ausführlich auf das Zitieren, Verwendung von fremden Texten und wozu das Leistungsschutzrecht eigentlich dient ein.
Viele Grüße aus der Werkstatt
Bianca