ForumGolf 5
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Lenkrad hängt - keine Garantie?

Lenkrad hängt - keine Garantie?

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 19:36

Habe meinen Golf im November aus dem Werk abgeholt. Einziger Mangel schon beim rausfahren, war das leicht links hängende Lenkrad.

Da ich von zwei Jahren Garantie ausgegangen bin und mit einem nagelneuen Wagen nicht sofort in die Werkstatt wollte, habe ich diese Sache rausgeschoben.

Letzte Woche war ich dann in meiner Werkstatt wegen Austausch des rechten Spiegelgehäuses (hat mir jemand ein paar dicke Schrammen reingefahren) und wollte das Lenkrad gleich mit machen lassen.

Die Reparatur auf Garantie wurde von VW abgelehnt, da dort das Problem mit dem Lenkrad angeblich nicht bekannt sei (was im Internet stünde interessiere nicht) und Achsvermessung einschließlich Spurvermittlung nur innerhalb des ersten halben Jahres bis maximal 12.000 Kilometer vorgenommen würden. Der Wagen ist älter als ein halbes Jahr und hat auch schon 14.000 Kilometer runter.

Ich will mich jetzt hier gar nicht großartig aufregen über diese Volkswagenbauer, bin nächste Woche sowieso bei meinem Anwalt.

Mich interessiert nur, wo derartige Garantieeinschränkungen stehen.

Ähnliche Themen
28 Antworten
am 31. Mai 2006 um 19:41

Der Händler hat in diesem Falle nicht recht, und ist nur Nachbesserung verpflichtet. VW gibt ja eine echte Garantie von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.

Eine derartige Einschränkung wäre nur bei 24 Monaten Gewährleistung betroffen.

Da der Händler wahrscheinlich keine Lust hat, sich um dieses Problem zu kümmern, würde ich mich an einen anderen Händler wenden, und VW ein solches Verhalten des ersten Händlers mitteilen.

Ist im Normalfall wirklich so.

Wenn kein gravierender Reifenverschleiss durch eine falsch eingestellte Achse auf den ersten paar tausenden Kilometern auftritt oder ein Fahrverhaltensmangel bzw. schiefes Lenkrad als Beanstandungsgrund angegeben wird, kannste das später nicht mehr auf Garantie gerichtet bekommen.

Logischerweise könntest Du ja auch selbst gegen einen Bordstein gefahren sein, wodurch sich die Achswerte geändert haben. Und das will das Werk natürlich nicht zahlen.

Also so etwas immer gleich melden.

Da verstehe ich das Werk schon. Entweder ist das Lenkrad ab Werk schräg oder nicht. Dann sollte es auch gleich beim Händler reklamiert werden.

am 31. Mai 2006 um 19:48

das Problem wird wohl sein zu beweisen, dass es schon von Anfang an schief stand. Der Händler könnte argumentieren, dass es ja auch vom Bordsteinkontakt o.ä. kommen könnte.

***Landwarrior war schneller*** :)

am 31. Mai 2006 um 20:02

Die Beweislastumkehr gibt es nur bei der 24 Monate Gewährleistung. Im ersten halben Jahr muss der Händler beweisen, das der Schaden bei Ausliefeung noch nicht bestanden hat. Nach Ablauf eines halben Jahres gilt die Beweislastumkehr. Dann muss der Kunde beweisen, dass der Schaden bei Auslieferung schon bestanden hat.

Diese Art von Einschränkung gibt es nicht bei der echten Garantie.

Der Händler ist zur Nachbesserung verpflichtet.

Stellt sich während der Reparatur jedoch heraus, dass der Kunde den Schaden zu verantworten hat, muss er die Kosten für die Reparatur selber tragen.

Themenstarteram 31. Mai 2006 um 20:07

Dafür habe ich zur Not einen Zeugen, da ich den Wagen mit einer Bekannten abgeholt habe.

Sehe ich also gelassen.

Außerdem habe ich hier bereits über genügend Beispiele mit diesem Lenkradfehler beim Golf V gelesen.

Daß das bei VW nicht bekannt sein soll, kann ich nicht wirklich glauben.

Meinem Händler kann ich keinen Vorwurf machen. Der will schon reparieren, er darf nur nicht. Es wurde durch ihn sogar noch einmal explizit bei VW nachgefragt.

Hat jemand eine Beschwerdeadresse?

Zur Not klage ich, auch wenn das Ganze sicher kein Vermögen kostet, geht es mir hier um das Prinzip.

Einen Bordsteinrempler, der zu diesem Mangel geführt hätte, könnte man auch sicher nachweisen. Mit solchen dusseligen Ausreden kommen die so einfach nicht durch.

am 31. Mai 2006 um 20:21

Zitat:

Original geschrieben von michaelkurt

Der Händler hat in diesem Falle nicht recht, und ist nur Nachbesserung verpflichtet. VW gibt ja eine echte Garantie von 24 Monaten ohne Kilometerbegrenzung.

Eine derartige Einschränkung wäre nur bei 24 Monaten Gewährleistung betroffen.

Da der Händler wahrscheinlich keine Lust hat, sich um dieses Problem zu kümmern, würde ich mich an einen anderen Händler wenden, und VW ein solches Verhalten des ersten Händlers mitteilen.

solche Kommentare von Leuten die von der materie keine ahnung haben sind der sache leider nicht dienlich.

Sorry, wenn ich das so hart sagen muß.

Leider HAT der Händler Recht und eine andere werkstatt MUSS genauso handeln.

Da sich bei einem solchen Mangel leider nicht nachvollziehen läßt ob der fehler bereits ab werk bestand oder ob er auf einen harten Bordsteinkontakt zurück zu führen ist (der verdacht besteht bei solchen sachen immer) hat r32-krause leider Pech.

die werkstatt würde von VW keinen Cent ersetzt bekommen.

Die werkstatt würde sich der sache wie erwähnt natürlich gerne annehmen, wenn sie es denn nur von VW bezahlt bekäme.

dennoch könnte die werkstatt die sache bei einem 'guten' kunden auch auf die eigene kappe nehmen.

nur: wenn (wie auch in diesem Forum) überall dazu aufgefordert wird möglichst hart um immer perversere nachlässe zu feilschen, woher soll das dann kommen?

wenn immer weniger rein kommt, wird nun mal bei den ausgaben gespart.

H.

PS: was soll das einstellen denn kosten? viel kann's nicht sein

am 31. Mai 2006 um 20:46

Ich hab vor 14 Tagen meinen Plus in WOB abgeholt, ein Mängelprotokoll erhalten und bin mit dem zum :) getigert. Klar stand das schiefe Lenkrad da nicht drauf, aber alle Mängel wurden schnell und dauerhaft behoben. Also mit Mängeln ab Werk würde ich nicht lange warten, selbst wenn es nicht weiter stört. Für sein Geld kann man einwandfreie Ware erwarten, sonst kann ich mir auch einen Hyundai kaufen, ach ne die heissen ja jetzt Chevrolet oder ??

Gruss

gmduser

am 31. Mai 2006 um 20:49

das war daewoo.

aber ist ja fast das selbe... :-)

 

Auch ich kann nur apellieren, sich rechtzeitig zu melden!!!

Wenn dich das Lenkrad stört? wieso biste nicht gleich hin gefahren??. das mit der Beweislastumkehr trifft nun dich.

Ansonsten war der Händler nicht sehr zuvorkommend, denn wenn nur das Lenkrad schief steht, das auto aber geradeaus fährt, hätte er es auch (vieleicht kostenlos) schnell (3min) geradesetzen können.

am 31. Mai 2006 um 21:18

@ THE BRUCE

Ich weiß ja nicht, woher Du die Weisheiten nimmst, aber viel Ahnung kannst Du ja auch nicht haben.

Man sollte sich mal mit dem Problem Gewährleistung und Garantie auseinandersetzen.

Nach Deiner Auffassung würden alle hier im Forum, die nach Ablauf eines halben Jahres Garantieansprüche geltend machen wollen, keine Möglichkeit mehr haben.

Dies hiese im konkreten Fall:

Herr X beklagt sich, dass sich die Fäden seines Fahrersitzes lösen.

Dies bemerkte er schon bei Abholung schon im Werk. Er schneidet de Faden ab, und gut ist.

Wochen später stört es ihn plötzlich doch, dass der Faden sich gelöst hat. Er schaut genauer hin, und bemerkt erst jetzt den Fehler genau. Er fährt zu seinem Händler, und bemängelt dies.

Trotzdem muss der Händler den Schaden ersetzen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, dass der Schaden sich vergrößert.

Er GARANTIERT Ihm ja, dass der Sitz 24 Monate hält.

Behebt er den Schaden also nicht, kommt Ihm das teuer zu stehen, wenn die Naht ganz aufgeht.

Behebt der Händler also nicht das schiefstehende Lenkrad, läuft er Gefahr, das weitere Teile ( z.B. Reifen)in Mitleidenschaft gezogen werden.

Verunglückt der Fahrer wegen genau dieses Reifens, und gibt er der Staatsanwaltschaft an, dass VW das Problem kannte , und Ihm nicht helfen wollte, hatt VW ein riesen Problem.

 

Immer getreu dem Motto:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ..... halten.

Du meintest wohl nicht mich, aber Gesetze sind keine Weisheiten.

Re: Lenkrad hängt - keine Garantie?

 

Zitat:

Original geschrieben von R32-Krause

Da ich von zwei Jahren Garantie ausgegangen bin und mit einem nagelneuen Wagen nicht sofort in die Werkstatt wollte, habe ich diese Sache rausgeschoben.

Mängel sollte man GRUNDSÄTZLICH sofort und unverzüglich reklamieren. Fälle wie der hier Beschriebene führen einem diese Notwendigkeit immer wieder vor Augen.

am 31. Mai 2006 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von michaelkurt

@ THE BRUCE

Ich weiß ja nicht, woher Du die Weisheiten nimmst, aber viel Ahnung kannst Du ja auch nicht haben.

Man sollte sich mal mit dem Problem Gewährleistung und Garantie auseinandersetzen.

Nach Deiner Auffassung würden alle hier im Forum, die nach Ablauf eines halben Jahres Garantieansprüche geltend machen wollen, keine Möglichkeit mehr haben.

Dies hiese im konkreten Fall:

Herr X beklagt sich, dass sich die Fäden seines Fahrersitzes lösen.

Dies bemerkte er schon bei Abholung schon im Werk. Er schneidet de Faden ab, und gut ist.

Wochen später stört es ihn plötzlich doch, dass der Faden sich gelöst hat. Er schaut genauer hin, und bemerkt erst jetzt den Fehler genau. Er fährt zu seinem Händler, und bemängelt dies.

Trotzdem muss der Händler den Schaden ersetzen. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, dass der Schaden sich vergrößert.

Er GARANTIERT Ihm ja, dass der Sitz 24 Monate hält.

Behebt er den Schaden also nicht, kommt Ihm das teuer zu stehen, wenn die Naht ganz aufgeht.

Behebt der Händler also nicht das schiefstehende Lenkrad, läuft er Gefahr, das weitere Teile ( z.B. Reifen)in Mitleidenschaft gezogen werden.

Verunglückt der Fahrer wegen genau dieses Reifens, und gibt er der Staatsanwaltschaft an, dass VW das Problem kannte , und Ihm nicht helfen wollte, hatt VW ein riesen Problem.

 

Immer getreu dem Motto:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ..... halten.

Bevor Du weiter andere Leute anblaffst, solltest Du nach Deinem Motto handeln !

GARANTIE ist eine freiwillige Leistung des Herstellers !

Somit auch an die GARANTIEBESTIMMUNGEN des Herstellers gebunden !

Du solltest Dir bitte mal die Garantiebestimmungen von VW durchlesen !

Garantie ist freiwillig und bezieht sich auf die Garantiebestimmungen des Herstellers !

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich auf gesetzliche Grundlagen !

am 31. Mai 2006 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von michaelkurt

@ THE BRUCE

Ich weiß ja nicht, woher Du die Weisheiten nimmst, aber viel Ahnung kannst Du ja auch nicht haben.

Wohl selber 'n kleiner Klugsch...

The Bruce hat völlig recht.

Also:

Zitat:

Original geschrieben von michaelkurt

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ..... halten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. Lenkrad hängt - keine Garantie?