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LKW Maut für Sattelzug Oldtimer ab Mitte 2014: Nix genaues weiss man nicht..oder?

Themenstarteram 16. Dezember 2023 um 20:26

ICh habe grade mal ne Mail an Toll Collect geschrieben.

 

Wir bekommen jetzt den Ford Centurion. Der Eimer ist von 1984 (Oldtimer), 4.9 Tonnen Gesamt Eigengewicht Trailergewicht 3,5 Tonnen, Art der Zulassung ist noch nicht sicher ( PKW, LKW oder Campingfahrzeug) und soll dann anschliessend einen Wohnauflieger ziehen.

 

Nun kann man in dem Gesetzestext lesen:

1: Nur gewerbliche genutzte Fahrzeuge.

Nun ist der Eimer zwar privat, jedoch kann es sein das wir damit und unserem Trailer mal ein PKW abholen. ISt dann die Leerfahrt privat aber die Rückfahrt beladen gewerblich?

2: Wohnmobile sind ausgenommen

Wenn wir mal davon ausgehen a) daß der Centurion eine Womozulassung bekommt...gilt die dann auch wenn ich einen Trailer ziehe? Wäre das ein Unterschied ob es ein Wohnauflieger oder ein Autotrailer ist?

oder

b) ich eine LKW Zulassung bekomme aber einen Wohntrailer ziehe?

Wäre toll wenn jemand dazu was findet ohne auf den Grünen rumzuhacken oder sonstiges Politikbashing betreibt oder nur wilde Spekulationen raushaut...

Sollte ich von Toll Collect ne Antwort bekommen poste ich die mal...

Beispielzug
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14 Antworten
Themenstarteram 16. Dezember 2023 um 20:56

Beitrag wurde vom Mod hier hin verschoben auch wenn ich keine Ahnung habe was der Beitrag hier soll...da es weder um Reiseplanung, Stellplätze oder Routenplaung geht.

Noch bis Ende Juni sind nur Lkw über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Toll collect, wird den Gesetztext zu ihrem Gunsten auslegen, denn die wollen dein Geld.

Privat ist privat und gewerblich ist gewerblich. Wenn die Leerfahrt für die gewerbliche Tour nötig ist, wird auch die mautpflichtig. Nur würde ich alle Grauzonen nutzen. Du musst den Gesetzestext verstehen und richtig interpretieren können. Suche dir Hilfe bei der BAG und einem Beamten der nicht nur in eine Richtung denkt.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/lkw-maut-co2-2194574

Was du machst, ist das eine. Für wen du es machst das Andere. Holst du Autos und bekomsmt Geld dafür oder tust du dies auch nur in der Absicht z.B. mit dem Plan ein Auto zu kaufen, es aufzumöbeln und dann weiter zu verkaufen, dann handelst du gewerblich.

 

Holst du das Auto ganz privat für dich, für die Familie oder auch nur für Freunde, ist es Privatvergnügen.

 

WENN! die Möglichkeit besteht, den Centurion nebst Wohnauflieger als Freizeitmobil zuzulassen, dann wäre damit der Auflieger an das Fahrzeug gebunden! Ob du dann ohne Auflieger herumfahren darfst, das weiß ich gerade nicht. Auf jeden Fall darfst du dann nur mit dem dem Zugfahrzeug zugeschriebenenen Aufliger fahren. also mit keinem anderen Auflieger.

 

Ich persönlich würde es jedenfalls wohl so machen, den Centurion als Oldie zuzulassen. Für den oder die Auflieger wird eine Zulassung als Oldie wohl der reinste Irrsinn. Du zahlst dann nicht weniger, hast aber mehr Auflagen.

 

Gruß, Martin

Um das zu wissen, wende dich an den PS Speicher in Einbeck und dessen Mitglieder. Dort gibt's reichlich Lkw Oldtimer in allen Kombinationen und du bekommst verlässliche Aussagen.

https://www.ps-speicher.de/

Und wir streiten mit der deutschen Regierung über Euro 6 ,7,8 ,irgendwas und Verbräuche von 3l pro 100km.

Und wer dann noch überhaupt fahren darf.

Wird der Ford mit 3 Litern überhaupt ein zündfähiges Gemisch beim Anlassen erreichen?

Zitat:

@casabinse schrieb am 21. Februar 2024 um 19:04:14 Uhr:

Wird der Ford mit 3 Litern überhaupt ein zündfähiges Gemisch beim Anlassen erreichen?

hä ????

er meinte, dass das Ding schon zum Anlassen mehr als 3 Liter Sprit braucht. Das ist aber wohl eher übertrieben gemeint.

Themenstarteram 22. Februar 2024 um 6:28

Hm....also geht es wieder auf die Regierung oder den Spritverbrauch von unserem Auto...aber eine hilfreiche Info war bisher nicht dabei.

Mautcollect hat übrigens geantwortet daß ich denen ein Bild vom Auto schicken soll dann würde der aus der Liste genommen.

Vor der Mautfrage:

Hast Du geklärt ob Du mit Deinem Führerschein überhaupt so ein Gespann fahren darfst?

Bitte beachten dass ein umgeschriebener 3er mit C1E auch nur Sattelzüge bis 7,5 t erlaubt.

Hier ein Beitrag mit einer Stellungnahme des TÜV:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Ihrem alten Führerschein der Klasse 3 dürfen Sie weiterhin Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht fahren.

Sie behalten grundsätzlichen Ihren alten Besitzstand und dürfen Zugkombinationen in folgenden Umfang weiterhin fahren:

· Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse + Anhänger (wobei der Zug nicht mehr als 3 Achsen haben darf und die

zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges)

· Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten Sie bei der Umstellung (neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger) automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden (wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf; es gibt keine Festlegung über die Anzahl der Achsen). Dabei gibt es keine zeitliche Befristung und keine Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen.

(Soll jedoch weiterhin der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässigem Gesamtgewicht; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtgewicht) erhalten bleiben, kann das nur mit einer einer Umstellung auf einen neuen Scheckkartenführerschein erfolgen und muss besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (eingeschränkt auf den bisherigen vollen Klasse 3-Umfang) erteilt, die bis zum 50. Lebensjahr befristet wird. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich. Zur Umstellung und zur Verlängerung sind eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich.)

Ohne Umstellung der Klasse 3 erlischt mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Berechtigung für diese eingeschränkte Klasse CE und somit der volle Umfang der alten Klasse 3 .

Da Sie bereits das 50. Lebensjahr überschritten haben, dürfen die im vorherigen Absatz (in Klammern und kursiv) genannten Zugkombinationen, die in die neue Klasse CE fallen, somit ohne Umstellung nicht mehr gefahren werden.

Möchte man die teilweise weitergehenden Möglichkeiten der neuen Klassen ausnutzen (z.B.: Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), muss man seinen alten Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.

Als Anlage füge ich Ihnen eine komplette Übesicht über die Möglichkeiten der Zugkombinationen, auch als Sattelkraftfahrzeug, zur Verfügung, die Ihre Fragen beantworten.

Hast Du geklärt ob die Fahrzeugkombination mit C1E und der entsprechenden Zulassungsart für das Zugfahrzeug zulässig ist?

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiben.

Bezüglich Zulassungsart gibt es auch die Möglichkeit von bedingten Zulassungen. Z.B. kann das Fahrzeug ohne Auflieger als PKW zugelassen werden (hohe Steuer wegen Hubraum) oder als LKW (Besteuerung nach ZGM), und wenn es den Sattelauflieger trägt eventuell als Wohnmobil. Das musst Du aber mit dem TÜV besprechen.

Ich habe das Thema 5th Wheeler früher auch schon mal verfolgt und die einzige für mich sinnvolle Kombination wäre ein Pickup bis zGM 3,5 t und PKW-Zulassung (Geländefahrzeug erlaubt 1,5 fache Leermasse als Anhänger) und ein Auflieger bis 3,5 t.

Du kannst Dir hier eventuell auch Hilfe bei Händlern die solche Gespanne importieren und verkaufen holen. Die wissen genau worauf da zu achten ist.

Bezüglich deutsche Maut ist es so dass für privat genutzte Fahrzeuge keine Maut zu zahlen ist, egal wie schwer sie sind. Dies gilt auch wenn Du privat einen Hänger ziehst. Ich hatte mit meinem 18 t Wohnmobil noch nie Probleme mit der Maut, obwohl es wie ein LkW mit Kasten darauf aussieht. Das gilt auch für LKW Zulassungen. Ich kenne viele die privat schwere LKWs fahren und keine Maut bezahlen müssen.

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:26:41 Uhr:

[...]

1: Nur gewerbliche genutzte Fahrzeuge.

Nun ist der Eimer zwar privat, jedoch kann es sein das wir damit und unserem Trailer mal ein PKW abholen. ISt dann die Leerfahrt privat aber die Rückfahrt beladen gewerblich?

IMHO würde ich eine Fahrt immer dann als gewerblich einstufen, wenn ich sie auch als Betriebsausgabe deklariere und sie einem gewerblichen Zweck dient. Somit ist die Leerfahrt IMHO ganz klar gewerblich.

 

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:26:41 Uhr:

2: Wohnmobile sind ausgenommen

Wenn wir mal davon ausgehen a) daß der Centurion eine Womozulassung bekommt...gilt die dann auch

Ich sehe da ehrlich gesagt kein "Campingfahrzeug" sondern ein Zugfahrzeug mit Wohnanhänger. Auch wenn ich die Anforderungen für eine WoMo ZUlassung betrachte, sehe ich praktisch keine Schnittmengen: https://www.tuev-nord.de/.../

IMHO glaube ich daher nicht, dass eine WoMo-Zulassung möglich ist.

(Es sei denn, es gibt für so ein spezielles Fahrzeug irgendwelche Ausnahmeregelungen. Das müsstest Du vermutlich mal bei DEKRA/TÜV und Co erfragen. Das ist aber denke ich ein separates Thema)

 

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:26:41 Uhr:

b) ich eine LKW Zulassung bekomme aber einen Wohntrailer ziehe?

Dann bist Du (denke ich) wieder bei der Frage, ob es eine private oder eine gewerbliche Fahrt ist.

 

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:26:41 Uhr:

Wäre toll wenn jemand dazu was findet ohne auf den Grünen rumzuhacken oder sonstiges Politikbashing betreibt oder nur wilde Spekulationen raushaut...

Deine Befürchtung war ja nicht ganz aus der Luft gegriffen. An der Stelle zumindest mal der Hinweis, dass die Fragestellung ja schon sehr eindeutig war und es nicht um Umweltplaketten oder Führerscheinklassen geht ;)

 

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 22. Februar 2024 um 07:28:30 Uhr:

Mautcollect hat übrigens geantwortet daß ich denen ein Bild vom Auto schicken soll dann würde der aus der Liste genommen.

Das heißt keine Maut? Doch nur, wenn der Wohntrailer hinten drann hängt oder?

 

 

Eine Anmerkung:

Bitte kein OT - die Fragestellung des TE war ja wirklich eindeutig und er hat ja schon im Eröffnungspost darum gebeten keine OT-Diskussion zu starten. Rückfragen gerne per PN.

Dr.OeTzi [MT-Moderation]

Themenstarteram 23. Februar 2024 um 18:16

Danke.... das ist sachlich...weise aber darauf hin das der Centurion natürlich alles reingebaut bekommt was er braucht um als Camper zu dienen da wir damit auch evt mal auf Rennen fahren. Und da reicht die kleine VW Küche vollkommen aus..den nur der Nutzen ist vorgeschrieben, nicht die Grösse,...und Platz hat er ja innen..sogar Doppelbett und Tisch

Zitat:

@dagehtshin schrieb am 16. Dezember 2023 um 21:26:41 Uhr:

Wir bekommen jetzt den Ford Centurion. Der Eimer ist von 1984 (Oldtimer), 4.9 Tonnen Gesamt Eigengewicht Trailergewicht 3,5 Tonnen, Art der Zulassung ist noch nicht sicher ( PKW, LKW oder Campingfahrzeug) und soll dann anschliessend einen Wohnauflieger ziehen.

Ich würde eine H-Zulassung nehmen. Privat-/hobbymäßig genutzte H-Nutzfahrzeuge können von der Maut ausgenommen werden. (Antrag (Ziffer 93): https://www.toll-collect.de/.../nimafz_reg_d.pdf )

Mit H-Zulassung darfst du in die Umweltzonen einfahren.

Themenstarteram 3. März 2024 um 19:21

Also....auch von Toll Collect kam nichts neues

Jedoch hat ein befreundeter Anwalt sich das angeschaut und sagte nur: Lese und verstehe.....

das Bundesfernstraßenmautgesetzes schreibt nieder, Artikel 1 Paragraph 1 blablabla

1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und

2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 3,5 Tonnen beträgt

 

Ist der Pickup für den Güterkraftverkehr gebaut worden? Ist es euer Privatfahrzeug?

Nein? Dann ist die Frage beantwortet...

Er findet es auch erstaunlich, das der Begriff "Privat" erst auftaucht in dem Bereich "Anfrage zur Freistellung".. erklärt es dann aber mit dem Begriff "gewerblicher Gütertransport". Was seiner Auffassung nach (Auffassung ist fast so schlimm wie Auslegung) bedeutet: Wird ein Gut transportiert und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt bzw dieser Transport firmenintern verrechnet ist das ein gewerblicher Transport.

Was jedoch problematisch sein könnte ist der Autotrailer den wir haben.. denn der hat eine technische Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Dafür muss bei TC eine Freistellung beantragt werden in Zusammenhang mit dem Truck

Lasse dich nicht ins Bockhorn jagen. Gewerblicher Güterverkehr ist der entscheidende Punkt. Die Grundvoraussetzung ist ein Fahrzeug ...

1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden ( können).

Ich kann dir, wie schön anfangs geraten.....wende dich an einen Oldtimer Lkw Club z.B. PS Speicher Einbeck. Die fahren auch mit den Autos und die kennen die Ausnahmebestimmungen .

Pickups sind kein guter Vergleich, weil unter 3,5 Tonnen. Gewerblich genutzte Pickups unterliegen auch besonderen Bestimmungen, zum Beispiel mit Anhänger nur mit digitaler Tacho. ( Fahrtenschreiber)

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