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Mehrwertsteuer beim Neuwagenkauf 2020 - Lieferung Anfang 2021?

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 17:09

Hallo zusammen!

wir haben Anfang September 2020 einen Neuwagen bestellt.

Bei der Bestellung standen 16% MWSt, aber mit dem Hinweis auf Nachberechnung wenn bei Lieferung ein anderer MWSt-Satz gilt.

Nun wird es wohl so sein, dass das Fahrzeug entweder noch zwischen den Jahren Ende Dezember abholbereit beim Händler steht oder erst Anfang Januar.

Laut Steuer-Gesetzgebung ist ja das Datum der Leistungserbringung maßgeblich.

Nur was genau ist das im Fall eines Neuwagen-Kaufs?

Reicht nicht auch der Erhalt des Fahrzeugbriefs, der ja das Eigentums-Dokument ist?

Was meint Ihr - kann tatsächlich geprüft werden, wann das Auto beim Händler in unmittelbaren Besitz genommen wurde?

Es geht hier immerhin um über 1000 Euro, die würden wir nur ungern wegen weniger Tage Verzug in den Wind schießen :-/

16 Antworten

Ich denke da der Brief im Gegensatz zur langläufigen Meinung keine Eigentumsurkunde ist wird wohl das Ganze auf die Auslieferung des Fzges abgestellt sein denn das ist ja die eigentliche Leistungserbringung.

Was wurde denn als Lieferdatum festgelegt? Was wurde abgesprochen. KV genau lesen.

Sag nicht kein fester bzw. spätester Termin, das wäre verdammt blöd in dieser Situation.

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 17:40

Ach der Händler hat das schon geschickt gemacht.

Offiziell war der Wagen im Vorlauf mit Lieferdatum KW51 beim Händler.

In den Kaufvertrag hat er dann Januar 2021 geschrieben.

Uns mündlich aber gesagt, dass er davon ausgeht, dass die MWSt-Reduzierung über den 1.1.2021 hinaus verlängert wird.

Tja damit hast du schlechte Karten wenn der dieses Jahr nicht mehr kommt. Kannst ihn nicht mal auf Schadenersatz nötigen.

Es sei denn das mit der USt. wird im nächsten Jahr verlängert.

aber mutige Aussage und typisch Verkäufer.

Habt ihr euch belatschern lassen.

Sieh zu das der Wagen dies ja noch kommt.

Zitat:

@herrkarch schrieb am 10. Dezember 2020 um 18:40:28 Uhr:

Offiziell war der Wagen im Vorlauf mit Lieferdatum KW51 beim Händler.

In den Kaufvertrag hat er dann Januar 2021 geschrieben.

Uns mündlich aber gesagt, dass er davon ausgeht, dass die MWSt-Reduzierung über den 1.1.2021 hinaus verlängert wird.

&

Zitat:

@herrkarch schrieb am 10. Dezember 2020 um 18:09:40 Uhr:

Hallo zusammen!

wir haben Anfang September 2020 einen Neuwagen bestellt.

Bei der Bestellung standen 16% MWSt, aber mit dem Hinweis auf Nachberechnung wenn bei Lieferung ein anderer MWSt-Satz gilt.

und warum habt Ihr den Vertrag dann so unterschrieben?

statt die Unterschrift = den (aus Sicht des Händlers erfolgreichen Verkauf) davon abhängig zu machen, dass ein ggfs. bei verspäteter Lieferung zu Lasten des Händlers geht?!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 10. Dezember 2020 um 19:12:35 Uhr:

...

Sieh zu das der Wagen dies ja noch kommt.

der Händler wird eher zusehen, dass es die Autos, die er zu einem festen BRUTTO-Preis verkauft hat, dieses Jahr noch ausliefern kann ;)

(bei diesen Kunden dürfte er wesentlich motivierter sein!)

Übernahme des Fahrzeugs und Bezahlung sind die Daten, sprich Rechnung und Bezahlung. Aber komm nicht auf die Idee da eine Rechnung mit 30.12. zu verlangen und diese zu bezahlen. Denn dann hat der das Geld und wenn er Pleite geht, hast du eine Forderung gegen die Insolvenzmasse.

Ich gehe nicht von einer Verlängerung aus. Das wäre beschlossen worden im Zuge der anderen Maßnahmen.

Hier sollte ggf. ein Musterprzozess geführt werden, wenn der Staat ganz konkret die Erfüllung eines Vertrages durch Maßnahmen mit Auswirkungen z.B. auf Händler unmöglich machen sollte, dann haftet er m.E. nach auch für daraus entstehende, messbare, direkte Schäden.

Für nicht auf Corona-Maßnahmen zurückzuführende Lieferzeit-Verzögerungen gilt das natürlich nicht.

Eventuell ist das aber auch einkalkuliert oder wird zumindest gleichgültig in Kauf genommen, denn so kann sich er sich über 3% Mehreinnahmen freuen.

Es ist natürlich wurscht, ob neues oder altes Auto. Wer im übrigen meint, das Auto schon 2020 übernehmen zu wollen, aber die Anmeldung per gleichem Vertrag über den Händler als Dienstleistung im Jahr 2021 zu bekommen, sollte noch einmal mit seinem Steuerberater sprechen. Das könnte durchaus steuerschädlich sein.

Hallo, wir haben unser neues Auto Mitte Mai bestellt ohne zu wissen das die Mwst auf 16% fällt. Im Juli haben wir das neue Auto im Werk abgeholt und bekamen erst nach knapp 3 Wochen die Rechnung von VW. Es waren über 1000 € die wir gespart haben. Unsere neue Küche kommt im Januar und trotzdem bezahlen wir nur 16%. Das hat der Verkäufer auch gleich schriftlich gemacht mit uns.

Wenn der Endpreis incl. USt. zugesagt wurde kann dir das auch egal sein.

Aber vorsichtig wäre ich da schon das das auch tatsächlich so klappt.

Es gibt Firmen, die versprechen dem Kunden, das in 2020 mit 16% bestellte Ware am Ende in 2021 nicht teurer als das Angebot werden.

 

Das ist dann nett für den Kunden und hilft sicher für Marketing/Kundenbindung.

 

Ansonsten hat sich jeder an die geänderte Mehrwertsteuersituation zu halten, ungeachtet ob es vertraglich für den Kunden oder den Händler besser aussieht.

Es gilt, was vertraglich vereinbart wurde.

Tesla schreibt hierzu im Kaufvertrag:

„Kaufpreis, Steuern und Gebühren. Der Kaufpreis dieses Fahrzeugs entspricht dem Kaufpreis in Ihrer Fahrzeugkonfiguration. Wenn Sie ein vergünstigtes Fahrzeug (einschließlich Vorführ- und Ausstellungsfahrzeuge) kaufen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug möglicherweise bereits vorher zugelassen war, einer angemessenen Abnutzung unterliegt und dass der Kaufpreis dieses vergünstigten Fahrzeugs einen fairen Marktwert widerspiegelt. Dieser Kaufpreis enthält bereits die (ggf. geltende) lokale Mehrwertsteuer; eventuell anfallende lokale und regionale Steuern und Gebühren sind aber möglicherweise nicht enthalten. Da sich Steuern und Gebühren ständig verändern und von vielen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel vom Ort der Zulassung des Fahrzeugs, werden sie erst mit näher rückendem Auslieferungsdatum berechnet und auf Ihrer Endabrechnung ausgewiesen. Sie sind selbst für die Zahlung dieser Steuern und Gebühren verantwortlich.“

Eine verbindliche Bruttopreis-Vereinbarung mit „Privatkunden“ gibt es nicht. Es handelt sich um eine im Nettopreis verbindliche Vereinbarung, auf die die zum Leistungszeitpunkt (zum Zeitpunkt der Übernahme der Verfügungsgewalt) jeweils gültige Umsatzsteuer Anwendung findet.

Gruß,

SUV-Fahrer

Laut ADAC sind solche Konstellationen auch für Privatkunden denkbar:

Zitat:

1. Ist ein Festpreis inklusive Mehrwertsteuer im Vertrag vereinbart, dann bezahlen Kunden genau diesen Preis.

2. Steht im Vertrag der Nettokaufpreis zuzüglich 16 Prozent, dann müssen die 3 Prozent Differenz vom Händler übernommen werden.

3. Bei einem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer muss der Käufer die dann wieder gültigen 19 Prozent bezahlen.

https://www.adac.de/news/mehrwertsteuer-senkung-tipps-autokauf/

Ist einfach vom individuellen Vertrag abhängig.

@herrkarch

Auto bekommen?

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