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Motor defekt eines kürzlich gekauften Autos

Seat Altea Freetrack (5P)
Themenstarteram 1. November 2023 um 1:01

Guten Tag , ich habe von einem Werkstattbesitzer ein seat altea für 1500€ gekauft . Dabei meinte er , dass die Einspritzdüsen defekt sind und dass er sie in 2 Monaten reparieren wird für mich ( da er kurz nach dem Kauf in den Urlaub ging ) .

probleme am Auto : Motor ruckelt , nimmt im 4. 5. und 6. Gang meistens kein Gas an .

alles begründete er mit der Aussage es liegt an den einspritzdüsen .

gestern habe ich das Auto bei ihm gelassen , am nächsten Tag ruft er mich an und sagt dass er die Dinger gewechselt hat und nun ein lautes knattern vom Motor kommt = motorschaden , ich kann das Auto nicht mehr bewegen . Er nimmt die Schuld natürlich nicht auf sich und ich bin nun ohne Auto . Dieses knattern ist mir nicht einmal vorgekommen .

meine Frage : kann man rechtlich gegen ihn vorgehen ? Ich besitze keinen Kaufvertrag , jedoch einen Zeugen (kein Familienmitglied) , der dabei war als er sagte dass nur die einspritzdüsen defekt wären .

ich meine bis zur „Reparatur „ ging das Auto ja ganz normal außer die oben genannten Probleme , und nun nach seinem Eingriff ist der Motor kaputt .

ist es möglich via Anwalt da was zu machen oder habe ich 0 Chancen ?

Er sieht aus was für Gründen auch immer seine Schuld nicht ein obwohl er den Motorschaden verursacht hat nach seinem Eingriff .

lg

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3 Antworten

Anwalt aufsuchen und beraten lassen.

Eine Rechtsberatung wird und darf es hier nicht geben.

Ich würde aber behaupten das es schlecht für dich aussieht ohne Kaufvertrag.

Grundsätzlich ist es ja so, dass es einen Kaufvertrag gibt, sonst hättest du ja das Fahrzeug nicht und der Händler bzw. die Werkstatt hätte ja keine 1500 Euro auf den Tisch gelegt bekommen.

Kaufvertrag hin oder her, gibt es denn eine Rechnung über das Fahrzeug? Falls nein, nimm doch deinen Zeugen, der gesehen hat, dass da 1500 Euro über den Ladentisch gegangen sind und teile dem zuständigen Finanzamt mit, dass in der Werkstatt eine Dienstleistung erbracht worden ist (ein Fahrzeugverkauf i.H.v. 1500 Euro in bar stattgefunden hat) und dass du eben keine Rechnung über den Kauf des Fahrzeuges bekommen hast.

 

Ein Kaufvertrag muss ja nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Die Frage wäre ja, was im mündlichen Kaufvertrag vereinbart wurde. Grundsätzlich muss der Verkäufer eine Sache frei von Mängeln übergeben, es sei denn, man kauft eine Sache, die einen Mangel hat. Offenbar wurde ja vereinbart, dass der Mangel behoben werden sollte und dabei darf die Werkstatt deinen Motor nicht kaputter machen, als er ohnehin schon war.

Ich denke, du solltest ordentlich mit der Werkstatt sprechen, je nachdem, wie das Gespräch verläuft, solltest du die Worte "Finanzamt", "fehlende Rechnung", "Steuerprüfung" und "Rückabwicklung Kaufvertrag" in deine Argumentation einfließen lassen.

Lass dir deine 1500 Euro wiedergeben und lass das Auto bei der Werkstatt auf dem Hof stehen.

Sehr viele gute Kommentare hier aber die eigentliche Frage ist doch was erwartest du jetzt von dem Verkäufer?

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