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Nachrüst Xenon-> Ebay! Eure Meinungen

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 24. Juni 2009 um 0:28

Hallo zusammen,

einen Frage was ist davon zu halten:

[http://cgi.ebay.de/H1-Xenon-8000K-Kit-Volvo-940-960-S60-840-850-S80_W0QQcmdZViewItemQQ_trkparmsZ65Q3a12Q7c66Q3a2Q7c39Q3a1Q7c72Q3a1229Q7c240Q3a1318Q7c301Q3a1Q7c293Q3a1Q7c294Q3a50QQ_trksidZp3286Q2ec0Q2em14QQhashZitem2ea5bc8050QQitemZ200349089872QQptZAutoteileQ5fQ5AubehQc3Qb6rQQsalenotsupported

Bitte keine Vorurteile.

einfach mal sachlich beurteilen- oder gibt es sogar jemanden der das mal eingebaut hat?

Grüße

Beste Antwort im Thema

... ein Hinweis zur untersten Grafik der ebay-Auktion - auch unter "Bauernfängerei mit angeblichen Prüfzeichen, die keiner versteht, aber irgendwie wichtig und bedeutsam aussehen, egal, Hauptsache irgendein Gierlappen hofft, dass das wohl der Segen für den Einbau sein könnte, und kauft uns das Zeug ab" bekannt:

- die abgebildete E11-Nummer bedeutet nichts anderes, als dass es sich um ein in Großbritannien geprüftes Produkt handelt. Eine "E"-Nummer ist nur die Voraussetzung für eine Zulassung, nicht die Zulassung selbst, denn die kann in D nur der TÜV selbst durch Prüfung und Eintragung aussprechen

-> in D nicht zugelassen

- die TÜV-"Plakette" sagt nur aus, dass irgendwelche Prozesse beim Hersteller gemäß der Industrienorm nach DIN 9001:2000 zertifiziert sind

-> kein TÜV-Segen für das Produkt selbst

- DOT ist üblicherweise die Abkürzung von "Department of Transportation" und ist z. B. direkt vor dem Produktionsdatum auf den Reifenflanken eingeprägt. Was das jetzt für die Auktion bedeuten soll, kann ich nicht sagen, klingt aber nach "xeixegal, liest sich ja irgendwie offiziell, aber wir müssen uns an nix halten und verklagt werden können wir deswegen auch nicht"

-> ist genau so wirksam wie "xeixe", nämlich gar nicht

Und noch eine kleine Wertung zum "nicht zugelassene Brenner einbauen":

Klar will jeder gutes Licht am Auto haben und "viel sehen können", ich auch.

Ich bin nur erstaunt darüber, dass die Gier danach so weit geht, dass es offenbar ziemlich egal ist, ob durch die damit verbundene Blendung des Gegenverkehrs Unfälle verursacht werden. Zudem leiden dann ja "nicht nur" die Unfallverursacher, sondern insbesondere die Opfer, denn durch die Erlöschen der Betriebserlaubnis + Zulassung + Entfall des Versicherungsschutzes wird der Verursacher in die Haftungs- und Zahlungspflicht genommen - ggf. lebenslang. Ist nichts mehr da, gehen auch die Opfer leer aus.

Ich persönlich will an solchen Szenarien nicht mitwirken, und kann nur abraten.

Gruß,

KaiCNG

... fragt sich, ob die "Prüfsiegel" ggf. für den Metallkoffer gelten ...:rolleyes:

9 weitere Antworten
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9 Antworten
am 24. Juni 2009 um 4:50

Hane ich etwas uebersehem?

EG-Kennzeichnung, automatische Hoehenverstellung und Scheinwerder-Reinigungsanlage kann ich in dem Koffer nicht erkennen.

Machst Du selber den Einbau ?

am 24. Juni 2009 um 5:05

Hi,

hier geht es nicht um Vorurteile - hier geht es darum was erlaubt ist und was nicht. FAKT ist: DU darfst den bei dir verbauten Scheinwerfer NUR mit dem Leuchtmittel betreiben für welches er zugelassen ist. Ist es ein H7 Leuchtmittel egal ob Linse oder Reflektor, hat dieser Scheinwerfer nur eine Bauartbedingte Zulassung für H7. Ersetzt du dieses Leuchtmittel gegen diesen "Xenon für H7" Zeugs dann erlischt die Zulassung. Das mit dem Versicherungsschutz brauche ich dann nicht nochmal erzählen.

Zusätzlich brauchst du - wie schon von esker beschrieben eine Reinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung - jeder der Behauptet das braucht man nicht LÜGT!

Jetzt noch eine kleine Erzählung aus meinem Privaten: Wir hatten mal einen Nachbarn - so ein Jung, Dynamisch, Lernresistent Typ - der hatte auch seinen Polo umgerüstet. Der hat schon im Stand geleuchtet wie ein Weihnachtsbaum. Ich habe mich immer gewundert warum die Polizei (war um die Ecke) den nie angehalten hat. Ich habe dann einen Bekannten gefragt - er ist Polizist. Er sagte ich könne ihn ja anzeigen. Ich meinte: warum haltet Ihr solche Leute nicht an? Er sagte dazu: Wenn wir die anhalten dann müssen Sie zum TÜV, weil sie ja erst mal keinen Gefährdet hat. Beim TÜV müssen Sie dann vorstellig werden und zeigen dass sie wieder normale Leuchtmittel eingebaut haben. Dann fahren Sie nach Hause und bauen wieder um. Direkt stilllegen des Fahrzeugs ist nicht einfach. Die Polizei macht das anders: Wenn es zum Unfall kommt, wird geprüft ob eventuell so etwas wie Xenon Nachgerüstet wurde. Wenn das der Fall ist, dann hat das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verloren - dadurch ist der Versicherungsschutz futsch UND damit ist der Mensch ohne Versicherung gefahren. Das wird dann zu einem wirklichen Problem für denjenigen.

Lass es sein oder mach es richtig! Was erwartest du von so einen Mist der 90€ kostet? Allein ein Brenner von Philips kostet min. 250€ - das ist dann EINER!

Gruß smove

ich selber habe dies nicht verbaut, aber der "Schwiegersohn" des Nachbarn. Opfer war ein Golf V. die Schaltnetzteile wurden im motorraum montiert (wie die dort lange überleben sollen, ist mir ein Rätsel), die Lampen ebenso. natürlich funktioniert es. Alelrdings erfüllen diese Lampen exakt alle Vorurteile gegenüber Xeno-Lampen, die es so gibt. Sprich: die Blendung ist enorm. Ist ja auch logisch: wenn Reflektor und Leuchtmittel nicht zueinander poassen, gibt es halt Probleme. Er jedenfalls fand es toll, und seine Frau darf damit fahren. nach SWR und aut. Verstellung hatte ich auch gefragt, interessierte ihn nicht.

... ein Hinweis zur untersten Grafik der ebay-Auktion - auch unter "Bauernfängerei mit angeblichen Prüfzeichen, die keiner versteht, aber irgendwie wichtig und bedeutsam aussehen, egal, Hauptsache irgendein Gierlappen hofft, dass das wohl der Segen für den Einbau sein könnte, und kauft uns das Zeug ab" bekannt:

- die abgebildete E11-Nummer bedeutet nichts anderes, als dass es sich um ein in Großbritannien geprüftes Produkt handelt. Eine "E"-Nummer ist nur die Voraussetzung für eine Zulassung, nicht die Zulassung selbst, denn die kann in D nur der TÜV selbst durch Prüfung und Eintragung aussprechen

-> in D nicht zugelassen

- die TÜV-"Plakette" sagt nur aus, dass irgendwelche Prozesse beim Hersteller gemäß der Industrienorm nach DIN 9001:2000 zertifiziert sind

-> kein TÜV-Segen für das Produkt selbst

- DOT ist üblicherweise die Abkürzung von "Department of Transportation" und ist z. B. direkt vor dem Produktionsdatum auf den Reifenflanken eingeprägt. Was das jetzt für die Auktion bedeuten soll, kann ich nicht sagen, klingt aber nach "xeixegal, liest sich ja irgendwie offiziell, aber wir müssen uns an nix halten und verklagt werden können wir deswegen auch nicht"

-> ist genau so wirksam wie "xeixe", nämlich gar nicht

Und noch eine kleine Wertung zum "nicht zugelassene Brenner einbauen":

Klar will jeder gutes Licht am Auto haben und "viel sehen können", ich auch.

Ich bin nur erstaunt darüber, dass die Gier danach so weit geht, dass es offenbar ziemlich egal ist, ob durch die damit verbundene Blendung des Gegenverkehrs Unfälle verursacht werden. Zudem leiden dann ja "nicht nur" die Unfallverursacher, sondern insbesondere die Opfer, denn durch die Erlöschen der Betriebserlaubnis + Zulassung + Entfall des Versicherungsschutzes wird der Verursacher in die Haftungs- und Zahlungspflicht genommen - ggf. lebenslang. Ist nichts mehr da, gehen auch die Opfer leer aus.

Ich persönlich will an solchen Szenarien nicht mitwirken, und kann nur abraten.

Gruß,

KaiCNG

... fragt sich, ob die "Prüfsiegel" ggf. für den Metallkoffer gelten ...:rolleyes:

am 24. Juni 2009 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von smove99

Wenn es zum Unfall kommt, wird geprüft ob eventuell so etwas wie Xenon Nachgerüstet wurde. Wenn das der Fall ist, dann hat das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verloren - dadurch ist der Versicherungsschutz futsch UND damit ist der Mensch ohne Versicherung gefahren.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich von diesen Lampen auch nichts halte und mir diese auch nie und nimmer einbauen würde, muss ich leider dem o.g. Fehlglauben widersprechen.

Der Einbau dieser Lampen führt NICHT zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, genausowenig wie der Anbau vieler anderer unnötiger "Tuningteile"

Hier hilft ein Blick in den §19 Abs 2 StVZO:

Zitat:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Mit viel Phantasie könnte man evtl ein Nichteinstellen der Nachrüstlampen und das evtl. Blenden des Gegenverkehrs als Gefährdung sehen, aber das ist wohl höchst zweifelhaft.

Weiterhin erlischt keinesfalls der Versicherungsschutz wie fälschlicherweise oft angenommen wird. Hier sollte man mal die Versicherungspolice und die AGB seines Versicherers lesen. Der Großteil der Versicherer hält sich an die "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)"

Dort findet man:

Zitat:

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles: Der Versicherer

ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen

Zweck verwendet wird;

b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;

c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles auf

öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis

hat;

d) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn das Fahrzeug zu behördlich

nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung

einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen

Übungsfahrten verwendet wird;

e) in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wenn der Fahrer infolge

Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Sollte der Umbau ursprünglich verantwortlich sein für den Unfall, dann kann der Versicherer seine Leistung beschränken. Hierbei hat dann der Versicherte ein Summe selber zu tragen. Diese liegt bei den meisten Versicherungen bei 3-5.000€

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von smove99

Ersetzt du dieses Leuchtmittel gegen diesen "Xenon für H7" Zeugs dann erlischt die Zulassung. Das mit dem Versicherungsschutz brauche ich dann nicht nochmal erzählen.

Gruß smove

Hallo,

vermutlich ist manchen Autofahrern nicht wirklich klar, was dies für den Fahrzeughalter im Falle eines Unfalles finanziell bedeuten kann. Anders kann ich mir eine solch laxe Einstellung zu diesem Thema nicht erklären.

Gruß

Hagelschaden

Original geschrieben von S80-Cruiser

Zitat:

 

Mit viel Phantasie könnte man evtl ein Nichteinstellen der Nachrüstlampen und das evtl. Blenden des Gegenverkehrs als Gefährdung sehen, aber das ist wohl höchst zweifelhaft.

...

Sollte der Umbau ursprünglich verantwortlich sein für den Unfall, dann kann der Versicherer seine Leistung beschränken. Hierbei hat dann der Versicherte ein Summe selber zu tragen. Diese liegt bei den meisten Versicherungen bei 3-5.000€

Hmm,

Fahrt bei Dunkelheit und Regen, Landstrasse, Unfall mit Personenschaden. 1 Todesfall, ein dauerhaft Pflegebedürftiger Mensch. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass hier die Anwälte/Gerichte relativ schnell einen Zusammenhang mit den nicht zugelassenen Scheinwerfern annehmen.

Und die Sache mit dem Regress? War das nicht auf die Haftpflicht beschränkt? Die Vollkasko wird sich vermutlich auch recht schnell aus der Regulierung des Schadens verabschieden, oder?

Also ich bin ja zu einigen Späßen bereit, und wenn ich an meinen alten Mini denke wird mir heute noch ganz anders :D , aber für Scheinwerfer diese Risiken einzugehen :confused:

Gruß

Hagelschaden

am 24. Juni 2009 um 14:48

Also der rechtliche Zusammenhang wurde ja nun ordentlich breit getreten und von jedem mindestens einmal dokumentiert... :rolleyes:

Ich kann dir aber auch aus technischer Sicht davon abraten. Mir ist 4 Tage vor einem Schweden- Kurztrip das Xenon- Ballast (Vorschaltgerät) durch Wasser im Scheinwerfer kaputt gegangen. Wer schon mal durch Schweden bei Nacht durch die Einöde gefahren ist, weiß dass es dort finster wie im Bärenarsch ist.

Also, was machste??? Das Ballast bei Volvo hätte so um die 450€ gekostet. Fällt also aus wegen Bodennebel. Bei Ebay habe ich eins auf die Schnelle vom VW Bora bekommen (sind baugleich)welches mir durch Restwasser im SW wieder durchgebrannt ist.

Ich zu soner KFZ- Bude und wollte mir so ein Xenon- Kit kaufen für 100€. Ich wollte auch nur das Ballast davon verwenden, ansonsten aber originale Brenner etc.

Eingebaut, Probefahrt bei Nacht... nach 20 Min Betriebszeit ging das Licht einfach aus wegen Überlastung. Ich musste ständig das Licht neu einschalten, dass es nach 30 sec. wieder ausging.

Diese Nachrüst- Vorschaltgeräte sind überhaupt nicht betriebssicher. Die dazugehörigen Brenner blenden wie sau und sind nicht einzeln bestellbar. Wenn dir also einer kaputt geht, kannst du dir ein neues Set kaufen. Bei der billigen Brennerqualität kann das nicht lange dauern...

Also mein Rat, lass es sein. Du wirst damit keine Freude haben und bestimmt nur Ärger mit der Rennleitung im grün weißen Partybus bekommen.

Wenn du legal Xenon haben willst, suche dir bei Ebay alles für dein Fahrzeug passend zusammen. Scheinwerfer Wisch-wasch, Scheinwerfer komplett mit Ballast und Brenner etc... Das gibts über einen längeren Zeitraum alles bei Ebay. Brauchst nur Geduld. ;)

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 0:05

Moment moment, also ich will mir die Dinger nicht einbauen- aus dem Alter bin ich raus. Bin bei Ebay darüber gestoßen und dachte mir bei dem Preis und universell (plug&play) muss das ja der absolute Bringer sein ;)

Meinen Frage ging nur in Richtung qualität, das mit dem Versicherungsschutz ist ja klar und sollte jeder wissen, was im Falle eines Falles mit einem passieren kann.

Also mal keine Panik- bin keine 20 mehr

Hergestellt werden sie in China- wo sonst. Also wie gehabt- halt übler Ebay billig mist

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