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Nebelscheinwerfer nachrüsten: Kosten und Aufwand?

Audi A3 8P
Themenstarteram 28. April 2024 um 8:38

Würde bei meinem 8P1 Bj.10.2004 gerne NSW nachrüsten. Jetzt meine Frage, wie hoch werden die Kosten dafür ungefähr sein und muss ich dafür in eine Werkstatt oder kann ich das auch selber machen?

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11 Antworten

Woher sollen wir wissen, ob du das kannst? :)

du brauchst zwei Nebelscheinwerfer und zwei passende Gitter und musst Kabel von den Leuchten bis zum Bordnetzsteuergerät legen, eventuell auch zum Lichtschalter. Eventuell muss der Schalter und das Steuergerät ersetzt werden, auf jeden Fall muss das Ganze dann richtig angemeldet/codiert werden.

Mir wäre der Aufwand bei so einem alten Wagen zu hoch, die Dinger darf man eh nur bei Nebel benutzen und dann darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.

Das mit den 50 km/h gilt soweit ich weiß nur für Nebelschlussleuchten, die nur bei Sichtweite von weniger als 50m benutzt werden dürfen.

Nebelscheinwerfer darf man by the way auch bei Schneefall und Starkregen benutzen. Nicht nur bei Nebel.

Sorry für OT.

Nebelscheinwerfer, die passenden Gitter für die Stoßstange und den Lichtschalter dürfte man schon für unter 100€ bekommen. Besorgen müsstest du noch das richtige Kabel von einem Schlachtauto. Dann musst du halt jemanden finden der dir das irgendwie codiert.

Zitat:

@The_Organist schrieb am 28. April 2024 um 20:36:14 Uhr:

Das mit den 50 km/h gilt soweit ich weiß nur für Nebelschlussleuchten, die nur bei Sichtweite von weniger als 50m benutzt werden dürfen.

Nebelscheinwerfer darf man by the way auch bei Schneefall und Starkregen benutzen. Nicht nur bei Nebel.

Sorry für OT.

das stimmt so nicht, siehe Anhang oder Link:

https://www.google.com/search?...

Topspeed für nebelscheinwerfer

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 28. April 2024 um 22:45:29 Uhr:

Zitat:

@The_Organist schrieb am 28. April 2024 um 20:36:14 Uhr:

Das mit den 50 km/h gilt soweit ich weiß nur für Nebelschlussleuchten, die nur bei Sichtweite von weniger als 50m benutzt werden dürfen.

Nebelscheinwerfer darf man by the way auch bei Schneefall und Starkregen benutzen. Nicht nur bei Nebel.

Sorry für OT.

das stimmt so nicht, siehe Anhang oder Link:

https://www.google.com/search?...

Da stehts doch schon: der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Das bezieht sich auf die Nebelschlussleuchten. Da hat Google wieder die falschen Textpassagen zur richtigen Frage herausgesucht.

Zitat:

Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.

Quelle: https://www.adac.de/.../

ein letzter Versuch, siehe Bilder, bitte auch logisch kombinieren.

Ashampoo-snap-sonntag-28-april-2024-23h41m6s
Ashampoo-snap-sonntag-28-april-2024-23h44m29s

Wer sich bei Gesetzen auf Google verlässt, der ist verlassen.

StVO §17 Abs. 3 ist da eindeutig:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Warum muss man da überhaupt diskutieren? Geheimtip: Das lernt man exakt so auch in der Fahrschule.

@Ano85 danke - ich hatte nicht mehr im Kopf, in welchem der vielen Paragraphen das stand, aber ich war mir sehr sicher, dass ich das so in der Fahrschule gelernt hab.

@Atomickeins wenn man unbedingt Recht haben will, dann sollte man auch richtig recherchieren. Nimmst nicht persönlich, aber so entstehen Fehlinformationen, auf die sich andere Leute verlassen.

Übrigens: würdest du die Seiten mal aufrufen, aus denen Google zitiert, dann würdest du auch sehen, dass die falschen Abschnitte zitiert werden. Angehängt ein Screenshot der Seite, aus der der Text deines zweiten Screenshots stammt.

Nebelscheinwerfer vs. Nebelschluss

Bei uns in Ö darfst du die Nebler , habe ich auch so, als TFL nutzen .

OK, Leute, ich habe mir inzwischen die STVO besorgt, da sieht es so aus:

Zitat:

§ 3 Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die

Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

§ 17 Beleuchtung

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Jetzt müsste man nur noch wissen, was genau mit erheblicher Sichtbehinderung gemeint ist. :D

Zitat:

@lucky65 schrieb am 29. April 2024 um 07:20:14 Uhr:

Bei uns in Ö darfst du die Nebler , habe ich auch so, als TFL nutzen .

Hatte ich damals auch so codiert mit ich glaube 30% der Leuchtkraft. Hatte da aber auch LEDs drinnen und nie Probleme.

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