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Neuzulassung mit Euro 4 Norm

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 5:46

Hallo zusammen,

folgendes Fall:

am 4 Dezember 2014 habe ich mir ein Renault Megane Coupe in Frankreich als Neuwagen ohne Zulassung gekauft jedoch der ist in 2008 gebaut und stand so lange bei Händler. Für den Wagen habe ich nur ein Kaufrechnung bekommen. Sonst nichts. Gestern wollte ich den in meine Zulassungsstelle anmelden und weil das Auto nicht „neu“ ist man hat mich zum TÜV wegen eine COC Bescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung geschickt. OK. Alles schön und gut. Ich musste gleich die Vollabnahme durchführen lassen und habe ohne jegliche Beanstandung (HU, AU usw.) alles schriftlich bekommen. Da war ich froh und mit Enthusiasmus schnell zurück zu der KFZ-Stelle. Die Dame am Schalter hat sich alles genau angeschaut und beim eintippen ins Computer hat sie festgestellt, dass das Fahrzeug Euronorm 4 besitzt und sagte mir, dass der Zulassung des Megane nicht mehr möglich ist, weil ab 1 Januar 2015 für Neufahrzeuge nur die Euronorm 6 gilt. Im diesen Moment habe ich fast Herzinfarkt bekommen! Neben mir hat ein Junge ein fast 20 Jahre alte BMW ohne weiteres zugelassen bekommen was ich nicht verstehen konnte. Da bin ich sofort zu der Abteilungsleiter gegangen und mich Beschwert. Er sagte mir Zitat:

„Wenn das ein schon zugelassene gebraucht Fahrzeug wäre wurde ich den ohne Probleme anmelden können aber neu nicht“

und nun?

Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.

Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?

Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.

Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@där kapitän schrieb am 13. Januar 2015 um 10:03:39 Uhr:

Ziemlich weltfremd, aber so kennt man unseren Amtsschimmel. Der dient gerne sich selbst und weniger dem Bürger.

Als "weltfremd" dürfte man wohl eher die Tatsache sehen, ein altes Fahrzeug für viel Geld zu kaufen, ohne sich vorher zu informieren, ob man das überhaupt zugelassen bekommt. Im Übrigen kann der Amtsschimmel hier gar nichts dafür, die gesetzlichen Grundlagen sind seit Jahrzehnten bekannt. Es gab schon zigtausende Ausnahmegenehmigungen, aber irgendwann ist halt auch einfach mal Schluss. Ansonsten bräuchte man keine Gesetze, wenn es eh immer Ausnahmen gibt.

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Zitat:

@Jan_Pan schrieb am 13. Januar 2015 um 06:46:42 Uhr:

Hallo zusammen,

folgendes Fall:

am 4 Dezember 2014 habe ich mir ein Renault Megane Coupe in Frankreich als Neuwagen ohne Zulassung gekauft jedoch der ist in 2008 gebaut und stand so lange bei Händler. Für den Wagen habe ich nur ein Kaufrechnung bekommen. Sonst nichts. Gestern wollte ich den in meine Zulassungsstelle anmelden und weil das Auto nicht „neu“ ist man hat mich zum TÜV wegen eine COC Bescheinigung / EG Übereinstimmungsbescheinigung geschickt. OK. Alles schön und gut. Ich musste gleich die Vollabnahme durchführen lassen und habe ohne jegliche Beanstandung (HU, AU usw.) alles schriftlich bekommen. Da war ich froh und mit Enthusiasmus schnell zurück zu der KFZ-Stelle. Die Dame am Schalter hat sich alles genau angeschaut und beim eintippen ins Computer hat sie festgestellt, dass das Fahrzeug Euronorm 4 besitzt und sagte mir, dass der Zulassung des Megane nicht mehr möglich ist, weil ab 1 Januar 2015 für Neufahrzeuge nur die Euronorm 6 gilt. Im diesen Moment habe ich fast Herzinfarkt bekommen! Neben mir hat ein Junge ein fast 20 Jahre alte BMW ohne weiteres zugelassen bekommen was ich nicht verstehen konnte. Da bin ich sofort zu der Abteilungsleiter gegangen und mich Beschwert. Er sagte mir Zitat:

„Wenn das ein schon zugelassene gebraucht Fahrzeug wäre wurde ich den ohne Probleme anmelden können aber neu nicht“

und nun?

Habe ich geile neue Megane mit absolute Vollausstattung aber in der Garage.

Leute was soll ich machen? Gibt es doch eine Möglichkeit die Kiste in DE anzumelden? Hat jemand Erfahrung damit. Kann mir jemand helfen?

Für jede Tipp und Kluge Ratschlag bedanke ich mich jetzt schon im Voraus und gleichzeitig bitte ich euch um Sachverhalt.

Schwachsinnige Kommentare wie: Warum hast Du den überhaupt gekauft oder erst überlegen dann kaufen oder ähnliches brauche ich nicht. Ich bin schon so wie so am Boden also treten braucht ihr mich nicht mehr.

Da scheint es wohl keine brauchbare Lösung für dich zu geben, meiner Meinung nach. Sorry.

Treten will dich hier keiner (also ich zumindest nicht). Dass du dich besser vorher informiert hättest, weißt du deiner Aussage nach selbst.

Aber eine Frage hätte ich: wenn du den Wagen Anfang Dezember in Frankreich gekauft hast, gestern (Anfang/Mitte Januar) bei der Vollabnahme warst und ihn zulassen wolltest ... hat der Wagen nochmal einen ganzen Monat gebraucht, um hier nach D zu kommen? Oder anders: Was hat dich gehindert, den Wagen noch im Dezember 2014 zur Abnahme und Anmeldung zu bringen? (Letzteres nur rein interessehalber für mich.)

Es ist seit dem 01.01.2011 nicht mehr möglich Fahrzeuge Euro 4 Fahrzeuge erstmals zuzulassen.

Das KBA konnte hier Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Diese waren dazu gedacht, dass Hersteller in einer gewissen Übergangszeit ihre Lagerbestände abverkaufen konnten.

Bis Ende 2011 war auch eine Zulassung mit einem Gutachten nach § 13 Abs. 1 EG-FGV möglich.

Ob Ausnahmegenehmigungen noch erteilt werden und ob diese gesetzt den Fall Fall auch an Privatpersonen erteilt werden entzieht sich meiner Kenntnis.

Vermuten würde ich, dass dein E4 Fahrzeug in 2015 nicht mehr zugelassen werden kann.

Hi,

es gibt wohl einen Trick solche Fahrzeuge zuzulassen. In England ist eine Zulassung wohl auch mit Euro 4 möglich und danach ist eine Zulassung in Deutschland wohl auch möglich. Evtl. mal danach googeln. Wird natürlich nicht so ganz billig ist aber dann durchaus legal.

Gruß Tobias

am 13. Januar 2015 um 7:08

Hast du den Megane den vom Händler gekauft ?

Wenn ja würde ich hier ansetzen um den Kauf rückgängig zu machen. Ich vermute der Händler hätte dich informieren müssen daß das Auto so in Europa nicht zulassungsfähig ist. Ist aber nur eine Vermutung, ich würde zumindest mal einen französischen Anwalt zu befragen.

Nein, tut mir leid, du hast keine Chance mehr, das Fahrzeug zugelassen zu bekommen. Ausnahmegenehmigung wird hier nicht erteilt, die Übergangsfristen sind abgelaufen und auch der Umweg über ein anderes Land ist nicht möglich. Auch wenn du es nicht hören willst, aber im Grunde ist dein Auto Schrott, den du gekauft hast. Hart, aber wahr, es kann in D nur noch als Deko dienen...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Januar 2015 um 08:33:57 Uhr:

Nein, tut mir leid, du hast keine Chance mehr, das Fahrzeug zugelassen zu bekommen. Ausnahmegenehmigung wird hier nicht erteilt, die Übergangsfristen sind abgelaufen und auch der Umweg über ein anderes Land ist nicht möglich. Auch wenn du es nicht hören willst, aber im Grunde ist dein Auto Schrott, den du gekauft hast. Hart, aber wahr, es kann in D nur noch als Deko dienen...

Hat sich da in letzter Zeit was geändert. Bisher war der Umweg über England in eingen Fällen ja durchaus gänige Praxis ( VW Busse aus Bassilien)

Gruß Tobias

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Januar 2015 um 08:33:57 Uhr:

Nein, tut mir leid, du hast keine Chance mehr, das Fahrzeug zugelassen zu bekommen. Ausnahmegenehmigung wird hier nicht erteilt, die Übergangsfristen sind abgelaufen und auch der Umweg über ein anderes Land ist nicht möglich. Auch wenn du es nicht hören willst, aber im Grunde ist dein Auto Schrott, den du gekauft hast. Hart, aber wahr, es kann in D nur noch als Deko dienen...

Umbau von abgasrelevanten Teilen zur Erlangung einer besseren Schadstoffklasse dürfte vermutlich zu kostenintensiv sein.

Das gleiche gabts doch mal vor kurzen im Net zu lesen.

Ein Opa hatte vor 20 Jahren für seinen Enkel einen neuen Mini gekauft und wollte ihn jetzt zulassen.

Leider hatte er auch Pech damit.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 13. Januar 2015 um 09:11:22 Uhr:

 

Umbau von abgasrelevanten Teilen zur Erlangung einer besseren Schadstoffklasse dürfte vermutlich zu kostenintensiv sein.

Hi,

das funktioniert bei den komplexen Abgasnormen nicht mehr so leicht wie noch zu Euro 1/2 zeiten.

Vor allem müßte hinterher mittels eines aufändigen und teuren Abgasgutachtens nachgewiesen werden das das Fahrzeuge wirklich Euro 6 erreicht. Ich möchte nicht wissen was es kostet ein Euro 6 Abgasgutachten zu erstellen,kostet wahrscheinlich mehr als das Fahrzeug.

Identditätstausch mit einem 2008er Unfallwagen wäre wahrscheinlich die einzige Möglichkeit,ist aber natürlich absolut Illegal.

Gruß Tobias

Jetzt gebt mal lieber nicht solche Tipps, Leute!:rolleyes:

Den abgeschlossenen Vertrag kennt zwar nur der TE, aber das einzig sinnvolle in diesem Fall ist meiner Ansicht nach der Versuch des Rückabwicklung des Kaufs.

Wenn alle Stricke reißen muss man versuchen den Wagen zur Schadensbegrenzung als Teilespender zu verkaufen, schliesslich sollte die eine oder andere Komponente eines 0km Fahrzeugs einen gewissen Wert darstellen.

Ich denke da speziell an Motor oder Getriebe.

 

@Jan_Pan: Hast Du den Händler einmal darauf angesprochen? Wie teuer war das Fahrzeug denn?

als Oldtimer mit 07er-Nummer oder H-Kennzeichen würde eine Zulassung wohl auch möglich sein. Allerdings erst in 24 Jahren.

Ich würde auch den Weg mit Rechtsanwalt gehen. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, wäre zu prüfen, ob der franz. Händler das Auto in betrügerischer Absicht verkauft hat, um seinen Bestand zu bereinigen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Januar 2015 um 09:45:05 Uhr:

als Oldtimer mit 07er-Nummer oder H-Kennzeichen würde eine Zulassung wohl auch möglich sein. Allerdings erst in 24 Jahren.

Nein, noch nicht mal das.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 13. Januar 2015 um 09:45:05 Uhr:

als Oldtimer mit 07er-Nummer oder H-Kennzeichen würde eine Zulassung wohl auch möglich sein. Allerdings erst in 24 Jahren.

Nope. 30 Jahre ab Erstzulassung, ggf. ab Inbetriebnahme. Aber das Fahrzeug wurde nie zugelassen und auch nie in Betrieb genommen. Scheidet auch aus.

Ich sehe hier keine legale Möglichkeit außer evtl. dem erwähnten Umbau. Aber das kann ich mir nicht vorstellen, dass das funktioniert (technisch und wirtschaftlich).

@Tobi: auch die brasilianischen Busse können hier nicht zugelassen werden. Das funktioniert einfach nicht. Für Abweichungen bei sicherheitsrelevanten Teilen bekommt man keine Ausnahmegenehmigung. Die Geschichte mit dem Fahrzeug aus England war ein bisschen eine andere, warum es dann doch hier zugelassen wurde (aber eigentlich streng genommen auch nicht durfte...).

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