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Nochmals zum Thema EU-Wagen vom nicht Hyundaihändler und 5 Jahre Werksgarantie. Problemlos? Problem

Hyundai i20
Themenstarteram 21. September 2018 um 7:06

Hallo.

Leider wieder zum lässtigen Thema

EU-Neuwagen vom Händler ohne off. Hyundaizulassung. Also Autohaus, welche EU-Wagen verkauft und auch eine Werkstatt dabei hat. Kein Vermittler, sondern richtige freie Werkstatt.

Nun liest man ja, dass Hyundai hier die Garantie auf 3 von 5 Jahren am liebsten reduzieren möchte.

Dies wurde wohl gekippt. Auch auf EU-Wagen von einer nicht Hyundaihändler soll es weiterhin 5 Jahre geben.

Doch in der Regel ist das doch bestimmt schwierig.

Die Werkstatt verkauft natürlich gerne EU-Neuwagen.

Doch wenn es zu Garantiereparaturen kommen sollte, könnte es Probleme geben?

Lt. Werkstatt angeblich nicht. Er dürfte die Reparatur auf Werksgarantie lt. Huyndai durchführen.

Schwierige Reparaturen würde dieser an eine Hyundaiwerkstatt abgeben. Alles auf Garantie und ohne Kosten für mich.

Wer weiß hier den aktuellen Stand über EU-Wagen und Hyundai Werksgarantie 5 Jahre?

Dankeschön

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tud3006 schrieb am 21. September 2018 um 14:42:08 Uhr:

@XTino

der erste Teil stimmt so leider nicht.

Die 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) muss nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer (Händler) gewähren. Aus diesem Grund ist es auch eben nicht egal, in welcher Werkstatt man geht, denn das Recht kann ein Käufer nur gegenüber des Verkäufers des Fahrzeugs geltend machen.

Außerdem ist bei der Gewährleistung noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu beachten, sowie der Umstand, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben muss.

Bezüglich der Garantie hast du absolut Recht.

Gruß

Tud

Tut mir leid das ich dir da widersprechen muss! aber die Sachmängelhaftung muss der Hersteller abdecken, nicht der Händler!!! Ich kann mein Neu-Fahrzeug in HH kaufen und morgen nach Bayern ziehen. Dann gehe ich in München zum dortigen Hyundai Händler und der muss die Sachmängelhaftung abwickeln. Er stellt dann beim Hersteller/Hyundai einen Gewährleistungsantrag und bekommt die Kosten der Sachmängelhaftungsreparatur vom Hersteller/Hyundai erstattet.

Falls sich ein anderer Händler weigert die Reparatur die in der Sachmängelhaftungszeit entsteht auszuführen kann ich mich direkt an Hyundai Servicecenter wenden und ersuchen auf den Händler einzuwirken.

Wenn sich ein Händler des öfteren weigert Reparaturen in der Sachmängelhaftungszeit zu verweigern wird er vom Importeur als Händler ausgeschlossen im schlimmsten Fall.

Zufällig arbeite ich im Werksservice eines deutschen Automobilherstellers und bin mit der Thematik bestens vertraut.

Was oft in der Praxis dem Kunden erzählt wird ist reiner Humbug.

Allerdings sieht die Sache anders aus wenn du einen Gebrauchtwagen von einem Händler kaufst , dann stimme ich dir bei das der Verkäufer des Fahrzeugs die gesetzliche Sachmängelhaftung abdecken muss wenn das Fahrzeug aus der Hersteller-Sachmängelhaftung ist. Hier sind aber die Überschneidungsfristen zu beachten.

Und im Eingangstopic wurde von EU Neuwagen gesprochen.

VW wollte diese Praxis einführen und hat seinen deutschen Händlern verboten für im EU Ausland gekaufte Fahrzeuge die Sachmängelhaftungs-Erbringung zu verweigern. Ist damit aber kläglich gescheitert!

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2 Jahre Sachmängelhaftung muss der Hersteller Hyundai gewähren. In diesen ersten beiden Jahren ist es egal in welcher Fachwerkstatt du den Hyundai warten und reparieren lässt. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Das dritte, vierte und fünfte Jahr ist eine Garantiezusage des Herstellers wo er gezielt Bedingungen daran knüpfen kann. D. h. er kann sich weigern Garantieleistungen zu erbringen wenn das Fahrzeug in einer nicht-Hyundai Fachwerkstatt zum Service/Reparatur war.

@XTino

der erste Teil stimmt so leider nicht.

 

Die 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) muss nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer (Händler) gewähren. Aus diesem Grund ist es auch eben nicht egal, in welcher Werkstatt man geht, denn das Recht kann ein Käufer nur gegenüber des Verkäufers des Fahrzeugs geltend machen.

Außerdem ist bei der Gewährleistung noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu beachten, sowie der Umstand, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben muss.

 

Bezüglich der Garantie hast du absolut Recht.

 

Gruß

Tud

Zitat:

@mrymen schrieb am 21. September 2018 um 09:06:32 Uhr:

...

Dies wurde wohl gekippt. Auch auf EU-Wagen von einer nicht Hyundaihändler soll es weiterhin 5 Jahre geben.

...

Hast Du dafür Belege oder Quellen?

Mir hatte der Verkäufer bestätigt, daß der EU-Wagen 5 Jahre Garantie hat. Das habe ich mir sofort nach Kauf auch noch mal von einem Hyundai-Händler bestätigen lassen, der dafür eine Anfrage an Hyundai Deutschland geschickt hat.

So ist es bei mir auch gelaufen. Interessant fände ich trotzdem, wenn man dazu irgendwo was "offizielles" lesen könnte.

Auf Hyundai I-net Seite steht es aktuell so. (klick)

 

Ich wollte bisschen Geld sparen und war im Mai bei mehreren EU-Händlern.

Keiner dieser Händler konnte/wollte mir zu dem Zeitpunkt schriftlich garantieren, dass ich die 5 Jahre bekomme.

Da ich es es nicht darauf anlegen wollte, bin ich zum deutschen und habe da bestellt.

Auf dem Garantieschein, den ich von Hyundai bekommen habe, steht das gleiche wie oben im Link.

 

Mfg

 

P.S. Wenn ihr zum EU-Händler geht, lasst es euch schriftlich bestätigen, dass ihr bei Bestellung 5 Jahre bekommt.

Zitat:

@Tud3006 schrieb am 21. September 2018 um 14:42:08 Uhr:

@XTino

der erste Teil stimmt so leider nicht.

Die 2-jährige gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung (auch Gewährleistung genannt) muss nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer (Händler) gewähren. Aus diesem Grund ist es auch eben nicht egal, in welcher Werkstatt man geht, denn das Recht kann ein Käufer nur gegenüber des Verkäufers des Fahrzeugs geltend machen.

Außerdem ist bei der Gewährleistung noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu beachten, sowie der Umstand, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben muss.

Bezüglich der Garantie hast du absolut Recht.

Gruß

Tud

Tut mir leid das ich dir da widersprechen muss! aber die Sachmängelhaftung muss der Hersteller abdecken, nicht der Händler!!! Ich kann mein Neu-Fahrzeug in HH kaufen und morgen nach Bayern ziehen. Dann gehe ich in München zum dortigen Hyundai Händler und der muss die Sachmängelhaftung abwickeln. Er stellt dann beim Hersteller/Hyundai einen Gewährleistungsantrag und bekommt die Kosten der Sachmängelhaftungsreparatur vom Hersteller/Hyundai erstattet.

Falls sich ein anderer Händler weigert die Reparatur die in der Sachmängelhaftungszeit entsteht auszuführen kann ich mich direkt an Hyundai Servicecenter wenden und ersuchen auf den Händler einzuwirken.

Wenn sich ein Händler des öfteren weigert Reparaturen in der Sachmängelhaftungszeit zu verweigern wird er vom Importeur als Händler ausgeschlossen im schlimmsten Fall.

Zufällig arbeite ich im Werksservice eines deutschen Automobilherstellers und bin mit der Thematik bestens vertraut.

Was oft in der Praxis dem Kunden erzählt wird ist reiner Humbug.

Allerdings sieht die Sache anders aus wenn du einen Gebrauchtwagen von einem Händler kaufst , dann stimme ich dir bei das der Verkäufer des Fahrzeugs die gesetzliche Sachmängelhaftung abdecken muss wenn das Fahrzeug aus der Hersteller-Sachmängelhaftung ist. Hier sind aber die Überschneidungsfristen zu beachten.

Und im Eingangstopic wurde von EU Neuwagen gesprochen.

VW wollte diese Praxis einführen und hat seinen deutschen Händlern verboten für im EU Ausland gekaufte Fahrzeuge die Sachmängelhaftungs-Erbringung zu verweigern. Ist damit aber kläglich gescheitert!

Ich glaube nicht, daß das so auf EU-Fahrzeuge zutrifft, die man nicht bei einem Hyundai-Händler kauft.

Man kauft also bei einem Händler, der nicht Hyundai-Vertriebspartner ist, einen EU-Hyundai. Z.B. bei mir war es ein Nissan-Händler. Dieser Verkäufer ist m.M.n. dann Ansprechpartner für Sachmängel-Haftung. Der hat mit Hyundai Deutschland nichts zu schaffen, und Hyundai nichts mit ihm. Und mit Nissan hat man als Käufer eines EU-Hyundai natürlich auch nichts zu schaffen.

U.a. deshalb ist uns die Herstellergarantie so wichtig, damit man sich eben nicht an seinen Verkäufer wenden muß, sondern zu einer beliebigen Hyundai-Werkstatt fahren kann.

Soweit mein laienhaftes Rechtsverständnis.

@XTino schrieb:

Zitat:

Tut mir leid das ich dir da widersprechen muss! aber die Sachmängelhaftung muss der Hersteller abdecken, nicht der Händler!!!...Zufällig arbeite ich im Werksservice eines deutschen Automobilherstellers und bin mit der Thematik bestens vertraut.

Die Aussage zur Sachmängelhaftung ist genauso falsch wie Deine Selbsteinschätzung.

Der Kaufvertrag wird zwischen Verkäufer und Kunde geschlossen, weshalb auch der Verkäufer (das ist in der Regel der Händler) für Sachmängel zuständig ist:

§ 434 BGB

Die einzige Verbindung des Kunden zum Hersteller ist eine Herstellergarantie, deren Bedingungen der Hersteller definieren kann. Hier ist das etwas verständlicher erklärt: Garantie und Gewährleistung beim Neuwagenkauf

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