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Polizeikontrolle, Entschädigung

Themenstarteram 26. Juni 2020 um 19:01

Hallo,

wenn mein Fahrzeug aufgrund einer Fehlmessung stillgelegt wird, kriege ich Schadensersatz oder eine Entschädigung?

(Habe dazu leider nichts im Internet gefunden, sollte es so ein Thema bereits geben bitte ich um einen Link).

Ich bin bis jetzt in keine solche Situation gekommen, habe aber vorhin einen Bericht gesehen wo laut Fahrer alles Serie sein soll. Wenn die Polizei jetzt statt 84 Db, 96 Db misst nur aufgrund einer Fehlmessung ( nur 20 cm Abstand, Handyapp oder ähnliches), der Wagen für einige Tage oder sogar Wochen ohne Grund steht eine entsprechende Entschädigung?

Freue mich über eure Erfahrungen

Mfg

Niklas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 12:52:17 Uhr:

Nein, was ich sagte ist definitv richtig.

Die Standgeräusch Messung heißt so, weil das Fahrzeug steht. Trotzdem wird Gas gegeben, ich habe nicht von Leerlauf Drehzahl gesprochen.

Aber nochmal zum mitschreiben: die Höhe des Standgeräuschs ist nicht vorgeschrieben, sondern nur die Höhe des Fahrgeräuschs.

Schau mal, was in deinem Schein unter U1 und U3 steht

Bei meiner GS steht bei U1 : Standgeräusch 93 dB

und bei U3 : Fahrgeräusch bei 3775 U/min 80 dB.

Da wirst du bei einer Messung gleich 2 x das kurze Hölzchen ziehen, sollten die Werte nicht passen.

Von wegen: nicht gesetzlich vorgeschrieben ...

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ne rein theoretische Debatte.. wie kommst du darauf, dass dann eine Fehlmessung und somit "kein Grund" vorliegt?

Wenn dich die Rennleitung rauszieht, tut die das nicht ohne Anscheinsverdacht.

Ohne das Video gesehen zu haben, was der Fahrer da aus seiner subjektiven Sicht behauptet, ist reine Schutzbehauptung und vollkommen irrelevant.

Die amtliche Messung ist entscheidend, wahrscheinlich wird die Geräuschkulisse später nochmal mit geeichten Messungen überprüft.

Sollte sich die Beschlagnahme des Fahrzeugs dann tatsächlich als unbegründet herausstellen (wovon ich bei so ner Sache noch nie gehört habe), kannst du vielleicht eine kleine Entschädigung über einen Anwalt rausschlagen - falls sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt (bei einem rein privat genutzen Fahrzeug dürfte da nicht viel bei rumkommen).

Und dass im Internet angeblich nix steht, halte ich für ein Gerücht.

Dann hast du dir keine Mühe beim Suchen gemacht.

"auto beschlagnahmt zu laut" bei Tante Google, na was kommt da??

Zitat:

@NiklasRosenthal schrieb am 26. Juni 2020 um 21:01:12 Uhr:

Wenn die Polizei jetzt statt 84 Db, 96 Db misst nur aufgrund einer Fehlmessung ( nur 20 cm Abstand, Handyapp oder ähnliches), der Wagen für einige Tage oder sogar Wochen ohne Grund steht eine entsprechende Entschädigung?

Die Polizei wird keine Handyapp nutzen, sondern passendes Gerät.

Bei der Messung vor Ort ist mir kein Fall bekannt, wo der Wagen nur auf Grund der Lautstärke stillgelegt wurde. Hierbei gab es nur eine Mängelkarte. Die Stillegung erfolgte, weil am Wagen rumgeschriabt wurde, und die Teile nicht eingetragen, oder zugelassen waren.

Es kam schon mal vor, dass ein Fahrzeug bei einer Mesung zu laut war. Bei einem Gegengutachten war alles OK. Somit war der Mangel beseitigt. Nur wird dabei nicht ausgeschlossen, das man zwischen den beiden Gutachten am Fahrzeug rumgeschraubt hat. Einen Schadensersatz für das "unnötige" Gutachten gab es nicht.

Zitat:

 

Die Polizei wird keine Handyapp nutzen, sondern passendes Gerät.

Genau. Alles andere wäre vor Gericht nicht verwertbar.

Zitat:

 

Bei der Messung vor Ort ist mir kein Fall bekannt, wo der Wagen nur auf Grund der Lautstärke stillgelegt wurde. Hierbei gab es nur eine Mängelkarte. Die Stillegung erfolgte, weil am Wagen rumgeschriabt wurde, und die Teile nicht eingetragen, oder zugelassen waren.

Gerade in der heutigen Zeit werden im Hinblick auf die "Raser und Poserszene" auch auf Grund übertriebener Lautstärke Fahrzeuge sichergestellt um dies einem Gutachter vorzuführen, um festzustellen, warum und auf Grund welcher nicht immer sichtbarer Veränderungen die Karre so laut ist.

 

Wenn man Zweifel an einer Dezibelmessung hat, warum sollte man dagegen nicht vorgehen ?!

Gleiches gilt auch bei Geschwindigkeitsmessungen und wenn man das Gefühl hat zu unrecht geblitzt worden zu sein hat man das Recht das Messergebnis anzufechten.

Eine Stilllegung des Fahrzeugs ist bei einer Dezibelüberschreitung nicht normal.

Da hier sicher durch das stillgelegte Fahrzeug für den TS Kosten entstanden sind (mit dem Bus, Bahn oder Taxi zur Arbeit) könnte man hier die entstandenen Kosten sicher einklagen.

ob es sich lohnt steht auf einem anderen Papier.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Juni 2020 um 09:08:01 Uhr:

Eine Stilllegung des Fahrzeugs ist bei einer Dezibelüberschreitung nicht normal.

Beschlagname != Stilllegung.

Und von einer Stilllegung nur wegen db-Überschreitung hat überhaupt keiner gesprochen.

Klar, kein Problem. Der Anwalt holt eine kleine Entschädigung raus! Grundlage ist Art. 34 GG mit § 839 BGB.

;)

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Juni 2020 um 09:08:01 Uhr:

Wenn man Zweifel an einer Dezibelmessung hat, warum sollte man dagegen nicht vorgehen ?!

Gleiches gilt auch bei Geschwindigkeitsmessungen und wenn man das Gefühl hat zu unrecht geblitzt worden zu sein hat man das Recht das Messergebnis anzufechten.

Eine Stilllegung des Fahrzeugs ist bei einer Dezibelüberschreitung nicht normal.

Da hier sicher durch das stillgelegte Fahrzeug für den TS Kosten entstanden sind (mit dem Bus, Bahn oder Taxi zur Arbeit) könnte man hier die entstandenen Kosten sicher einklagen.

ob es sich lohnt steht auf einem anderen Papier.

Mittlerweile werden ständig Pkw sichergestellt, "nur" weil sie zu laut sind. Wie ich schon sagte ist das Ziel die Zuführung zum Gutachter, um festzustellen, auf Grund welcher Veränderungen ( die dann natürlich das Erlöschen der BE nach sich ziehen ) die Fahrzeuge so laut sind. Diese Feststellungen sind vor Ort natürlich nicht immer gerichtsverwertbar möglich.

Bei einer übermäßigen Lautstärke durch ein Loch im Auspuff, wird eigentlich kein Fahrzeug sichergestellt

Zitat:

@audijazzer schrieb am 27. Juni 2020 um 09:10:52 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Juni 2020 um 09:08:01 Uhr:

Eine Stilllegung des Fahrzeugs ist bei einer Dezibelüberschreitung nicht normal.

Beschlagname != Stilllegung.

Und von einer Stilllegung nur wegen db-Überschreitung hat überhaupt keiner gesprochen.

Die db-Überschreitung komnmt ja nicht von allein, sondern wird durch bauliche Veränderungen erreicht, die das Erlöschen der BE nach sich ziehen.

so gesehen korrekt, hier gings aber erstmal um die Bestätigung des Messergebnisses.

Ist die Messung richtig gewesen, wird die BE entzogen und damit die Krawallbüchse stillgelegt - natürlich ohne eine Entschädigung (für was auch??).

Zitat:

@audijazzer schrieb am 27. Juni 2020 um 09:10:52 Uhr:

 

Beschlagname != Stilllegung.

Und von einer Stilllegung nur wegen db-Überschreitung hat überhaupt keiner gesprochen.

Mir war so als hätte das @NiklasRosenthal so geschrieben ?!

Zitat:

@AS60 schrieb am 27. Juni 2020 um 09:24:40 Uhr:

 

Die db-Überschreitung komnmt ja nicht von allein, sondern wird durch bauliche Veränderungen erreicht, die das Erlöschen der BE nach sich ziehen.

Oder durch ein defektes, bzw. falsch angewendetes Schallpegelmeßgerät.

defektes oder falsch angewendetes Schallpegelmessgerät, das dann ständig zu hoch anzeigt, ja klar... :rolleyes:

irgendwelche Belege dafür, wie oft das vorkommt?

12 db drüber ist schon ne Hausnummer!

Selbst wenn der db_Messwert nicht 100%ig stimmt, dürfte eine Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte damit ausreichend belegbar sein.

So, jetzt mal ganz langsam:

Was die Polizei bei der Straßenkontrolle mißt, ist das STANDgeräusch, aber das ist gesetzlich in seiner Höhe NICHT beschränkt. Einzig das FAHRgeräusch ist limitiert.

Die Polizei kann also nur das Standgeräusch messen, und wenn das erheblich über dem Wert in den Papieren liegt, liegt der VERDACHT nahe, das Fahrgeräusch könnte auch zu hoch sein. Dann wird eine Fahrgeräuschmessung angeordnet.

Das Fahrgeräusch ist aber nur relativ aufwendig zu messen, das macht i.d.R. der TÜV: spezielle Prüfstrecke ohne Nebengeräusche, beschleunigte Vorbeifahrt in definierten Gang, Gaswegnehmen, usw. usw, das ganze mehrmals, dann Mittelwert-Ermittlung.....

Zitat:

@nogel schrieb am 27. Juni 2020 um 11:25:03 Uhr:

So, jetzt mal ganz langsam:

Was die Polizei bei der Straßenkontrolle mißt, ist das STANDgeräusch, aber das ist gesetzlich in seiner Höhe NICHT beschränkt. Einzig das FAHRgeräusch ist limitiert.

definitiv falsch. Ein Beamter gibt mal deutlich Gas, ein anderer misst am Auspuff. Schon häufig gesehen.

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