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Privatverkauf als gewerblicher Händler möglich

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 19:48

Hoffe das Thema passt hier rein, aber da Fragen zu Kaufverträgen auch hier auftauchen hoff ich mal. ;)

 

Also:

rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München

 

Hab nix besseres gefunden (außer internen News und die kann ich schlecht verlinken) vielleicht hat einer ja nen besseren Link.

http://www.deubner-recht.de/news/news_deta...folderid=195366

 

Geht nicht um die Möglichkeit des üblichen Privatverkaufs durch einen gewerblichen Autoverkäufer.

Sondern den Spezialfall hier daß das Fahrzeug offenbar wirklich auf diesen Händler als Privatperson zugelassen war und gefahren wurde. (Hoffentlich bleibt das ein Spezialfall)

 

Klar, das ist ein Einzelfallurteil aber es ist rechtskräftig.

Was meint ihr?

Optimal find ich es nicht, mir wär nen Bäcker von nebenan als Beklagter lieber.

Wenn das Amtsgericht München aber den Gewährleistungsausschluß beim Privatauto eines gewerblichen Autoverkäufers zuläßt macht das Hoffnung für Privatfahrzeuge aus nicht fahrzeugspezifischen Gewerbebetrieben.

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14 Antworten
am 15. Oktober 2008 um 19:54

Ist doch O.K.

Fahrzeug war Privatwagen und gehörte "nicht" zum Betriebsvermögen.

Autohändler haben auch ein "Privatleben" :D

Gruß

Frank

Themenstarteram 15. Oktober 2008 um 20:08

Ja, nur sollte jetzt jemand hingehen und sich denken der kann mir viel von privat erzählen, der ist gewerblicher Autoverkäufer ich hab auf jeden Fall Gewährleistung... ;)

am 15. Oktober 2008 um 20:32

Kann "uns" ja jetzt nicht mehr passieren.:D

Hier bei MT lernen wir ja jeden Tag dazu.

Gruß

Frank

Moin Moin.

Leider steht in der Pressemitteilung nicht wie lange das Fahrzeug

im Privatbesitz des Händlers gewesen ist,

wäre eine interresante Information.

Weiter frage ich mich,warum wird ein Privatverkauf ohne Gewärleistung

von dem Käufer unterschrieben,obwohl ihm scheinbar bekannt war,das es sich um

einen Autohändler handelt ?

Wollte der Käufer schlauer sein als der Verkäufer ?

Im übrigen ist hier nicht geklärt,ob die Mängel schon bei Übergabe des Fahrzeugs

vorgelegen haben.(laut Pressemitteilung)

Das dürft bei der Ürteilsbegründung auch mit eingeflossen sein,

vermute ich.

Ohne die Urteilsbegründung im Detail zu kennen,

vermuten oder raten wir mit Rosenthal.

Eine Zulassung auf Ehefrau/Freundin oder Bekannte etc. hätte

die gleich Konsequenz,gleich Gewährleistungausschluß möglich.

MfG.alrock01

 

Naja, Gibt allerdings auch andere Händler auch:

Bei kauf des twingos meiner Freundin von der Frau / Lebensgefährtin eines autohändlers gab er uns trotzdem die volle gewährleistung (wobei er es nicht müsste, fahrzeug war auf ihren Namen angemeldet, er hat es in seinem Namen als Händler verkauft), und stellte es uns von Graz nach Villach (170km).

Klar sind nicht alle so, aber pauschal alle verteufeln darf man auch nicht

Das hat ja nichts mit "verteufeln" zu tun.

Wieso sollte ein Privatmensch andere Rechte oder Pflichten haben, als jeder andere Privatmensch, auch nur auf moralischer Ebene ?

Nur weil einer in seinem Berufsleben eben Autohändler ist, hat er doch als Privatmann keine anderen Pflichten als ein auch selbständiger Bäcker oder abhängig beschäftigter Pförtner im Finanzamt. Benutzt der Autohändler seinen Wagen in gleicher Art, wie der ebenfalls selbständige Bäckermeister, also die tägliche Fahrt zur Arbeitsstelle und übliche beruflich bedingte Erledigungen, dann ist der doch nicht schlechter zu stellen und hat im Verkaufsfall eine Gewährleistung zu übernehmen, erwartet man vom Bäckermeister/Schuster/Friseur doch auch nicht.

Als Käufer hat man auch Anhaltspunkte, zB. die Zeit, die der Wagen auf den Händler zugelassen war. Kein Gebrauchtwagenhändler lässt seinen Fahrzeugbestand (Warenlager) längere Zeit auf seinen Namen zu. Letztendlich bleibt: ist die Sache einem immer noch "zu windig", na dann kauft man eher nicht dieses Fahrzeug oder hat eben das "Risiko", dass der Wagen wirklich der Privatwagen war.

am 17. Oktober 2008 um 5:46

Ich verstehe die Diskussion nicht. Ob ich eine Gewährleistungsausschluss vorliegt oder nicht steht doch schwarz auf weiss im Kaufvertrag. Wer lesen kann ist dann klar im Vorteil. Und so umfangreich sind die Verträge ja auch nicht.

 

;-)

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von potttom

Ich verstehe die Diskussion nicht. Ob ich eine Gewährleistungsausschluss vorliegt oder nicht steht doch schwarz auf weiss im Kaufvertrag. Wer lesen kann ist dann klar im Vorteil.

Fakt ist, dass ein gewerblicher Autohändler trotz Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren übernehmen müsste. (Er kann die Gewährleistung lediglich um 1 Jahr verkürzen).

Ich bin schon der Meinung, dass hier ein Privatverkauf eines Händlers als privates Geschäft gesehen werden sollte. Privat und Geschäft sind doch zwei paar Schuhe... Warum sollte der Händler, der das Auto vermutlich auch privat gekauft hat, keine Rechte wie jeder andere haben?

Wenn der Kamerad nun jedes Auto, welches er handelt, privat zulassen würde, dann würde der Richter mit Sicherheit den Gewährleistungsausschlussversuch ;) sehen und den Händler verurteilen, die Gewährleistung zu übernehmen! :)

Gruß

Jan

Zitat:

Original geschrieben von potttom

Ob ich eine Gewährleistungsausschluss vorliegt oder nicht steht doch schwarz auf weiss im Kaufvertrag. Wer lesen kann ist dann klar im Vorteil.

So einfach ist das nicht.

Übergeordnet ist immer noch das BGB und in diesem Falle dessen Gewährleistungsbestimmungen und niemand (Endverbraucher, also "Privatpersonen") dürfen vertraglich schlechter gestellt werden, als im BGB beschrieben. Eine derartige Klausel wäre bei einem gewerblichen Verkäufer eine unzulässige Benachteiligung und damit wirkungslos.

Daraus ergibt sich dann das oftmals "schlauer sein als der Verkäufer": Wird die Gewährleistung im Kaufvertrag komplett ausgeschlossen und stellt sich dann heraus, dass es kein privater Verkauf war, dann hat der Käufer 2 Jahre Gewährleistung. Gesetzlich gibt es immer 2 Jahre und im Vertrag wurde nicht auf 1 Jahr reduziert.

Vermutlich wurde hier vom Käufer ähnliches vermutet oder gehofft, musste aber nun vor Gericht sich erklären lassen, dass auch selbständige Autoverkäufer "nebenbei" ein Privatmensch mit Privatwagen ist/sein kann und daher diesen auch "privat" mit gültigem Ausschluss der Gewährleistung verkaufen kann.

Die Problematik ist mir schon klar. Aber die Durchsetzbarkeit ist hier doch das Problem. Welcher Käufer verklagt denn den Händler? Das dürfte doch nur ein Bruchteil der Käufer sein.

Natürlich bin auch ich der Meinung, dass ein solches Vorgehen unseriös ist und in keinem Falle geduldet werden sollte. Hier bin ich aber eben der Meinung, dass man bei solchen "Typen" gar nicht erst kaufen sollte, um den Markt trockenzulegen. Dann muss ich meine Forderungen nämlich später gar nicht erst gerichtlich durchsetzen.

Zitat:

Original geschrieben von potttom

Hier bin ich aber eben der Meinung, dass man bei solchen "Typen" gar nicht erst kaufen sollte, um den Markt trockenzulegen. Dann muss ich meine Forderungen nämlich später gar nicht erst gerichtlich durchsetzen.

Eine Möglichkeit, andererseits aber auch eine Möglichkeit um an 2 Jahre Gewährleistung bei einem Gebrauchtfahrzeug zu kommen. Es besteht ja nicht nur das für den Käufer negative Risiko, dass der Verkäufer wirklich "privat" ist, sondern auch das positive Risiko einen deutlichen Vorteil zu erlangen.

Klar bleibt es bei der Beweisbarkeit, aber oft genug hat man (in diesem Falle hier nun nicht) doch deutliche Anhaltspunkte, dass eine "krumme Sache" zum Nachteil des Käufers vorliegt. Bei diesen Geschichten ist der Gang bis vor ein Gericht auch nicht so häufig notwendig.

Oft genug sind die Beweise doch so klar, dass dem Verkäufer schon vor der Klageerhebung bewusst wird, dass er nur noch Gerichtskosten vermeiden kann aber in der eigentlichen Sache schon einen halbblinden und stark angetrunkenen Richter benötigt um noch herauszukommen.

Oder eben auch umgekehrt und der Käufer nicht vor Gericht geht, weil seine anfänglich vermuteten Chancen während des vorgerichtlichen Schriftverkehrs erkennbar zerbröseln.

Gleiches Thema, nur andere Produkte zB. bei Ebay: 1.000 Bewertungen und dann aber Gewährleistunsgausschluss wegen Privatverkauf eines Artikels, der auch schon 10 mal verkauft wurde, aha. Oder ganz krass: schöngeistige Formulierungen eines "korrekten" Gewährleistungsausschluss, der juristisch überhaupt kein Ausschluss ist und somit trotz wirklichem Privatverkauf volle 2 Jahre drauf sind.

Wo fängt es an, wo hört es auf ?

Soll man auf 2 Jahre Gewährleistung verzichten, nur weil der Verkäufer sich zu hochtrabenden Erzählungen hinreist, aber in Wahrheit zu doof ist, einfach nur zu schreiben: "Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen"?

Soll man auf einen guten Gebrauchtwagen zu einem auch noch vernünftigen Preis verzichten, weil der Verkäufer einem noch über einem kleinen Umweg 2 Jahre Gewährleistung zum Preis von 2x Briefporto praktisch kostenlos hinzugibt?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Soll man auf einen guten Gebrauchtwagen zu einem auch noch vernünftigen Preis verzichten, weil der Verkäufer einem noch über einem kleinen Umweg 2 Jahre Gewährleistung zum Preis von 2x Briefporto praktisch kostenlos hinzugibt?

Wenn man das von Anfang an abschätzen kann, dann ja. Aber was ist, wenn ich die Reperatur erst selbst bezahlen muss, dann klagen muss und am Ende Nichts zu holen ist... Dann habe ich doppelte Kosten... und dazu den Ärger.

Ich kaufe nur von "vertrauenswürdigen" Händlern.

Spart m.E. Geld und Nerven...

Aber man kann am Ende auch erfolgreich sein, da gebe ich Dir Recht.

Nur absehen kann man es eben vorher nicht...

Zitat:

Original geschrieben von potttom

..., dann klagen muss und am Ende Nichts zu holen ist... Dann habe ich doppelte Kosten... und dazu den Ärger.

unbestritten, deshalb nennt es sich auch "Risiko" und nicht "absolute Sicherheit" und eine objektive Risikoeinschätzung sollte dazugehören.

Aber das sind die Feinheiten der deutschen Sprache in Verbindung mit den gewünschten Ausgang:

Beim Lotto hat man ja nicht das Risiko von 16 Millionen zu 1 den Jackpot zu verfehlen,

sondern die Chance von 1 zu 16 Millionen den Jackpot kassieren

und schon "rechnet" sich das. :)

am 18. Oktober 2008 um 7:47

Leider hat sich Lottospielen bei mir noch nie gerechnet...

 

In diesem Sinne

Thomas

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