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Probleme mit Versicherung nach Unfall

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 14:30

Hallo Leute...ich weiß zwar nicht, ob das hier so reinpasst, aber ich muss mal kurz ne Geschichte erzählen.

Ich hatte vor 4 Wochen einen Auffahrunfall. Der Typ vor mir legte einfach den Rückwärtsgang ein und knallte mir auf meine Front. Da ich sofort die Polizei rief und er auch gleich die Schuld auf sich nahm war die Schuldfrage und der Fall wasserdicht. Ich also zum Sachverständigen und hab ein Gutachten machen lassen. Es kam 850 Euro raus. Heute kommt ein Schreiben, dass die Versicherung aber nicht 600 Euro bezahlen will, weil die bei mir eine Referenzwerkstatt gefunden haben die Originalteile verbauen und die gleichen Leistungen anbieten wie VW Fachwerktstatt.

Geht das so einfach?

Beste Antwort im Thema

Sorry, ich nehme das Gesagte zurück und behaupte das Gegenteil. ;-)

Wenn du mal hier schaust: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?recht-abrech.htm

Da steht:

OLG DÜSSELDORF

16.06.2008

AZ: I-1 U 246/07

Der Geschädigte hat im Rahmen der fiktiven Abrechnung Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, die Ersatzteilpreisaufschläge und die Fahrzeugverbringungskosten. [...]

 

OLG MÜNCHEN

28.02.2008

AZ: 24 U 616/07

Der Geschädigte kann bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer Fachwerkstatt gemäß des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens verlangen und muss sich nicht auf eine anderweitige, kostengünstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen.

 

usw.

Aber da wir hier alle keine Rechtsberatung machen dürfen, such dir einen Anwalt und lass den das regeln.

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Moin,

Das geht wenn du eine günstigere Prämie hast, die Vorraussetzung aber ist, dass du in Werkstätten fährst, die von der Versicherung vorgeschrieben werden!

Ist das der Fall?? Geiz je nach dem geil

 

MfG

am 21. Januar 2009 um 14:50

Also ich erkläre dir das kurz (hatte das auch mal)

So wie ich das verstanden habe, hast du dir den Sachverständen ausgesucht oder? Falls ja kann es dir auch passieren, das die Versicherung die kosten dafür ablehnt.

Aber nun zu der Frage mit der Referenzwerkstatt:

Janein. Als du den Versicherungsvertrag abgeschlossen hast, kann dort evtl stehen "Die Versicherung darf die Werkstatt frei wählen". Hintergrund ist der, das die Versicherung mit denen einen Vertrag am laufen hat und dort z.B. 5% Rabatt auf Personalkosten bekommt.

Daher ließ mal genau die Versicherungsbedingungen evtl. wirste dort fündig.

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 14:58

Ich muss das nochmal klarstellen...ich hatte keine Schuld am Unfall. Die Scheibe von dem Trottel vor mir war beschlagen und der hat dann zurückgesetzt. Also mit meinen Versicherungsvertrag hat das nix zu tun. Ich bin der Geschädigte und hatte vorher bei der gegnerischen Versicherung gefragt, ob ich das Gutachten machen lassen kann. Wie gesagt...das war alles wasserdicht und jetzt kommen die mit Referenzwwerkstatt an, weil die eben so wenig wies geht zahlen wollen, weil ich nach Gutachten abrechnen wollte.

am 21. Januar 2009 um 15:02

Oh sry habe das falsch verstanden.

Dann solltest du dir die Werkstatt frei aussuchen können und das was der Gutachter sagt müssten die Anfechten. Kannst ja mal bei deiner Versicherung anrufen und die sollten dir sagen können ob das verhalten der Gegnerischen Versicherung rechtens ist.

ups klar nicht schuldig

Ne da fällt mir nicht ein wieso die das sagen. Sollte auch woanders gehen

Du kannst hin gehen, wo Du willst.

Zur Not auch zum Anwalt, da der andere ja Schuld ist. 

Hallo !

Mit solchen Spielchen wird grundsätzlich versucht, auf Seite der Versicherung zu sparen. Lass dich nicht einschüchtern ! Du hast die freie Wahl der Werkstatt. Die sogenannte Referenzwerkstatt kann ´nen Toten interessieren. Wie heißt denn die "gegnerische" Versicherung ?

Grüße, Michael

Themenstarteram 21. Januar 2009 um 15:27

Gegnerische Versicherung ist die VGH. Wie gesagt...wollte nicht reparieren lassen, sondern nur nach Gutachten abrechnen lassen. Das die die Mehrwertsteuer abziehen ist mir bekannt, aber von Referenzwerkstatt hab ich noch nie was gehört und ich hatte schon einige Unfälle.

wenn du nach gutachten abrechnest, wird dir als größter posten die MwSt nicht erstattet. Ferner sind Verbringungskosten (wenn Teile zum Lackieren woanders hingebracht werden müssen) sowie Beträge über den ortsüblichen Stundensätzen auch nicht zu erstatten. Bringt dir also nix, wenn die Arbeitsstunde mit 90 Euro angesetzt ist, wenn ortsüblich nur 67 sind :D

 

An den Materialkosten kanns eigentlich nicht liegen.

am 21. Januar 2009 um 18:21

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ab zum Anwalt. So einen Stress muss man sich nicht noch selber antun. Die Versicherungen versuchen es immer erstmal auf diese Art, da hilft nur ein Anwalt. Hab einen ähnlichen Fall selber schon erlebt. Da hilft es auch nicht, dass man den Gang zum Anwalt ankündtigt, juckt die überhaut nicht.

Die reagieren erst darauf, wenn das erste Schreiben vom Anwalt auf dem Schreibtisch liegt.

Du bist eindeutlich im Recht, dir eine Vertragswertstatt auszusuchen und bist nicht verpflichtet den Schaden z.B. bei A(TE)U :D beheben zu lassen, auch wenn die orig.`Teile von VW verbauen.

 

Hab grade letztens eine Reportage über solche Fälle im TV gesehen. War schon erschreckend, was da gezeigt wurde. Die haben auch geraten, in einem solchen Falle eine Anwalt einzuschalten.

 

Berichte bitte mal, wies ausgegangen ist ;)

Geh einfach zum Anwalt!

Da du geschädigter bist steht dir auch ein Anwalt zu (auch wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast)

Gibst den Anwalt alles in die Hand und der wird das schon regeln!Ich würde schon als reinen Dank an diese Versicherung zum Anwalt gehen weil die so zicken machen.Dann dürfen die nämlich auch die Kosten für den Anwalt tragen (der Anwalt holt sich die schon von der Versicherung) und die Reparaturkosten im vollen Umfang und wenn glück hast schlägt der auch noch eine Wertminderung mit raus , da dein Wagen eventuell als Unfallwagen zählt (denn bei einer Schadenssumme von 850€ denke ich wird mehr defekt sein wie nur der Stoßfänger)!Lass es sofort Reparieren und die Werksatt soll die Rechnung an den Anwalt schicken.Dieser holt sich dann das Geld bei der Versicherung!

Hatte letztes Jahr nen ähnlichen Fall nur ist da ein Auto auf den Parkplatz Frontal in unseren alten Polo gefahren.Da hat mir dann meine Schwester mitgeteilt (arbeitet beim Anwalt) das man in solchen fällen wenn man geschädigter ist sich auf Kosten der Gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen kann.

am 21. Januar 2009 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von First_Base

Gegnerische Versicherung ist die VGH. Wie gesagt...wollte nicht reparieren lassen, sondern nur nach Gutachten abrechnen lassen. Das die die Mehrwertsteuer abziehen ist mir bekannt, aber von Referenzwerkstatt hab ich noch nie was gehört und ich hatte schon einige Unfälle.

Hi,

wenn Du nach Gutachten abrechnen lässt dürfen die das machen!

Wenn Du das Auto auch bei VW reparieren lässt, müssen die den Verrechnungssatz des VW Partners aber voll übernehmen.

LG Susi

Zitat:

Original geschrieben von First_Base

Gegnerische Versicherung ist die VGH.

Der Name der Versicherung sagt alles. Geiz ist geil bei deinem Unfallgegner. Von irgendwas müssen die günstigen Prämien ja kommen oder?

 

Eigentlich sollte bei Schäden unter € 1.000 ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt reichen. Meistens fordern die Versicherungen auch bei so geringen Schäden kein Gutachten.

 

Ein Anruf vorher bei der VGH hätte dir diesen Trouble erspart.

 

Jetzt bleibt dir wohl nur die rechtsanwaltliche Beratung um das sauber zu beenden

Wenn Du nach Gutachten abrechnest, dann darf die Versicherung das, wenn du das Auto tatsächlich reparieren lassen möchtest, dann darfst Du Dir die Werkstatt frei aussuchen.

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