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Q2 35 TFSI - irreführende Verkaufsangaben - Mietwagen, Werksdienstwagen, ehem. Dienstwagen Audi AG

Audi Q2 GA
Themenstarteram 9. Februar 2024 um 8:33

Guten Morgen,

ich wende mich mit einer nach meinen Internetrecherchen bei allen Herstellern immer wieder aufkommenden Thematik an euch. Folgender Sachverhalt: In meinem Familienkreis wurde ein top ausgestatteter Audi Q2 35 TFSI S-Tronic Advanced mit 22890KM und EZ: 27.03.2023 bei einem großen Audi Zentrum zu einem top Leasingpreis für 4 Jahre Privatleasing "ergattert". Aktuell läuft eine Leasingaktion für Werksdienstwägen der Audi AG und für Audi Mietwägen. Alle Fahrzeuge werden mit dem Gebrauchtwagen Plus Siegel verkauft und der von uns ausgesuchte hat auch die Anschlussgarantie bis zum 5. Fahrzeugjahr bzw. 100000KM. So weit so gut. Nun zur eigentlichen Problematik. Das Fahrzeug wurde uns vom Verkäufer und auch laut Inserat als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG verkauft. Im Vertrag der Privatleasing Bestellung steht drin, dass es ein "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen" sei. Als dann gestern die Papiere zum zulassen gekommen sind, sind wir etwas erschrocken da im Fahrzeugbrief als Erstbesitzer die Sixt Autovermietung GmbH & Co KG drinsteht und er auch mit dem für Sixt typischen Münchner Kennzeichen zugelassen war. Wir sind ursprünglich davon ausgegangen, dass das Auto ein Langstreckenfahrzeug war, welches von einem Werksmitarbeiter bzw. Werksangehörigen o. ä. als Dienstwagen gefahren wurde, da die Fahrleistung in ca. 10 Monaten schon recht hoch ist für das Alter von knapp 1 Jahr. Jetzt hat das ganze natürlich erstmal einen etwas faden Beigeschmack, da man natürlich erstmal automatisch dran denkt, dass das Auto vielleicht doch tatsächlich als Mietwagen von Hinz und Kunz genutzt und entsprechend Kilometer damit runtergerockt wurden. Man muss dazu sagen, dass das Fahrzeug ungesehen "bestellt bzw. gekauft" wurde, da es sich zum Kaufzeitpunkt (08.01.2024) noch im Vorlauf befand und laut Händler erst 3-4 Wochen nach Vertragsunterschrift überhaupt vergangenen Freitag (02.02.2024) dort eingetroffen ist. Der Verkäufer sagte noch auf meine Nachfrage bei der Bestellungabwicklung von wo die Werksdienstwägen aus denn verfrachtet werden, dass diese alle von Ingolstadt aus an die ankaufenden Händler transportiert werden. Zunächst mal muss es perse noch nix heißen jetzt, dass das Auto irgendwie runtergerockt wurde oder vielleicht in einem schlechten Zustand ist. Aber wir finden, dass die Verkaufsangaben schon ziemlich irreführend sind. Auch gerade weil er die Anschlussgarantie hat und das Auto auch "nur" geleast ist und nicht gekauft wird, sollte es nicht so schlimm sein, wenn es tatsächlich ein Mietwagen der Sixt GmbH ist/war. Wenn es aber hart auf hart kommt, zählt natürlich auch nicht das was im Inserat stand, sondern eben das was im Vertrag steht. Aber da steht nunmal "Werksdienstwagen Audi, Mietwagen". Ich werde das heute dem Verkäufer gegenüber mal noch ansprechen ob er mir zu der Historie des Fahrzeugs noch ein paar genauere Angaben machen kann, da das ganze doch etwas irritierend ist. Die Abholung des Autos ist für morgen geplant. Ich hoffe natürlich, dass es doch irgendwie vielleicht auch ein Langzeitmietfahrzeug war, welches von der Sixt im Rahmen des Flottenmanagements an einen Werksmitarbeiter o.ä. für den Zeitraum vermietet war. Auch das gibt es wie ich weiß. In der Vergangenheit gab es zu dieser Thematik auch schon viele Gerichtsurteile dazu, gerade wo Leute solche Fahrzeuge z. B. als ehemaliger Dienstwagen der Audi AG (aber natürlich auch bei anderen Herstellern) oder Werksdienstwagen deklariert gekauft haben und es sich dann rausgestellt hat, dass es "richtige" Mietwagen gewesen sind und die tatsächliche Mietwageneigenschaft von den Händlern verschwiegen wurde. Wie seht ihr diese Thematik? Wir versuchen jetzt erstmal ruhig zu bleiben und das Auto morgen zu sehen bzw. abzuholen. Zuvor versuche ich noch was zur tatsächlichen Historie rauszukriegen heute. Was aber tun, wenn der Worstcase eintritt und das Ding von Hinz und Kunz innen und außen als "richtiger" Mietwagen verrammelt wurde?

Danke vorab!

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57 Antworten

Ein Indiz dafür, dass es sich um ein Selbstfahrer-Vermietfahrzeug handelt, wäre die jährliche (vorgeschriebene)HU.

Fraglich ist dann, ob Audi die vollmundigen Begriffe „Werks-/Dienstwagen“ in diesem Zusammenhang überhaupt einsetzen darf?

Für einen Juristen (ADAC, Rechtsschutz) ist es ein Klacks, die Frage zu beantworten und zu prüfen, ob unter den vermuteten Bedingungen überhaupt ein Vertrag zustande kam.

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 9:45

Ja die bei einem Selbstfahrermietfahrzeug vorgeschriebene jährliche HU ist mir bekannt. Das werde ich heute auch noch fragen wenn ich mich wegen der Fahrzeughistorie nochmal erkundige. Wäre ein weiteres Indiz genau. Ich weiß nur, dass das Fahrzeug am Dienstag, 06.02. nochmal eine frische HU/AU bekommen hat, der 110 Punkte Gebrauchtwagen Plus Check gemacht und aufbereitet wurde. Ich denke auch, dass es rechtlich her eine recht eindeutige Sache ist. Ggf. vor der Abholung morgen mal heute noch eine kostenfreie Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Natürlich kann Audi das Fahrzeug angemietet haben, um es einer Abteilung und/oder Person zuzuordnen.

Eine Verwendung als Werkstatt-Ersatzwagen wäre auch möglich, jedoch aufgrund der überdurchschnittlichen Laufleistung unwahrscheinlich.

Es bleibt spannend…

Rufe doch bei Sixt an. Du hast doch das Kennzeichen. Dann weißt du Bescheid.

Ich denke, das war ein Mietwagen, der von Hinz und Kunz angemietet wurde.

Bei uns bei Audi gibt es die haufenweise, allen gemein ist die Haltedauer von kurz unter einem Jahr und die Laufleistung zwischen 20.000 und 30.000 km.

Die sind alle wahnsinnig günstig zu kaufen.

Und jetzt sind wir beim Punkt. Kaufen würde ich so ein Teil NIE, never ever. Aber günstig leasen, mit 5 Jahren Werksgarantie, null Problem. Da kann man ziemlich entspannt in die Zukunft schauen.

Was ich dazu empfehlen würde: Einen Service und Wartungsvertrag. Die gibt es günstig - und alle Inspektionen sind damit abgedeckt. Wenn man die Inspektionspreise bei Audi sieht, dann rechnet sich das meistens.

Denn in die Werkstatt muss er regelmäßig, wegen der verlängerten Garantie.

Im Januar habe ich mir einen Q2 als Neuwagen bestellt. Davor habe ich mit einigen Verkäufern von Audi Q2 gesprochen, die auf der Audi-Website Werksdienstwagen oder Gebrauchtwagen angeboten haben.

Das sind meine Erfahrungen:

Viele als „Werksdienstwagen“ angebotenen Fahrzeuge werden als Leihwagen genutzt, die Audi den Kunden überlässt. Da bringt man bspw. morgens sein Auto in die Werkstatt (bspw. zur Inspektion), bekommt einen Leihwagen mit dem man zur Arbeit fährt und holt abends sein Auto wieder ab. Diese Leihwagennutzung ist häufig Bestandteil des Firmenleasingvertrags und/oder in einem Servicepaket inkludiert.

Viele sehr junge Fahrzeuge (i.d.R. unter 1 Jahr) mit 20T – 30T Kilometer, die als „Gebrauchtwagen“ angeboten werden, sind Mietfahrzeuge.

Viele diese Fahrzeuge haben eine erweiterte Neuwagengarantie, i.d.R. bis 5 Jahre ab Erstzulassung oder bis 100T Kilometer (je nachdem was zuerst eintritt).

Im Falle einer gewerblichen Nutzung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ muss ein Neuwagen bereits nach 1 Jahr zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Wenn also ein Fahrzeug ca. 1 Jahr alt ist und auf der Angebotsseite „HU neu“ steht, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um gewerbliche Nutzung handelt.

EDIT: Hat Gummihoeker schon geschrieben

Jedes Fahrzeug, das Audi als Gebrauchtwagen verkauft, wird aufbereitet (Reinigung, Reparatur von Schäden etc.). Im Rahmen der Aufbereitung werden alle Schäden und die Kosten für die Aufbereitung ermittelt. Diese Angaben liegen dem Verkäufer vor.

Ich habe die Verkäufer stets gefragt und darauf auch Antwort bekommen:

- Wie war die bisherige Nutzung – privat oder gewerblich?

- Falls gewerblich, auf wen war das Fahrzeug zugelassen?

- Ist das Fahrzeug unfallfrei oder gibt es einen Vorschaden?

- Im Falle eines Vorschadens: Was musste repariert werden?

- Wie hoch waren die Kosten für die Aufbereitung?

- Hat das Fahrzeug eine erweiterte Neuwagengarantie (sofern das nicht bereits auf der Website steht)

Meine ganz persönliche Einschätzung zum Thema gewerbliche Vornutzung:

Ich hätte kein Problem damit, dass ein Q2 zuvor gewerblich genutzt wurde, da ich mir nicht vorstellen kann, dass jemand das Fahrzeug durch „Tests“ über die Maßen beansprucht hat. Bei einem hochmotorisierten A5 sähe das sicherlich anders aus. Aber da kann ich mich natürlich irren. Falls jemand negative Erfahrungen gemacht hat, bitte diese Erfahrung teilen.

Der einzige „Pferdefuß“ könnte sein, dass diese Fahrzeuge nicht sauber eingefahren wurden. Man sollte auch auf jeden Fall einen Blick auf das Tragbild der Bremsscheiben werfen. Die Dicke der Bremsscheiben kann der Verkäufer aus der Fahrzeugbewertung ablesen und schon vor einer Besichtigung mitteilen.

Man muss halt schauen, ob der Wagen im Innenraum pfleglich behandelt wurde, oder ob hier tiefe Kratzer sind, die mit Smart Repair nicht zu beseitigen waren. Der Q2 ist sicherlich auch kein Fahrzeug, bei dem man im Dachhimmel Abdrücke von Stöckelschuhen finden wird (-;

Dass ich mich schließlich für eine Neuwagen entschieden habe liegt daran, dass ich kein 1-jähiges Fahrzeug bis 20T km mit meiner Wunschausstattung (Interieur S line) finden konnte. Einen Jahreswagen hätte ich ca. 33% unter Listenpreis bekommen. Da waren dann aber Ausstattungen drin, die ich nicht benötige. Ausstattungsbereinigt läge der Preisvorteil dann nur noch bei 28%. Auf den Neuwagen habe ich 18% Preisnachlass erhalten.

Zitat:

@syccon schrieb am 9. Februar 2024 um 11:26:21 Uhr:

Rufe doch bei Sixt an. Du hast doch das Kennzeichen. Dann weißt du Bescheid.

Worüber?

PS: über die Bedeutung von Datenschutz?

Wie das Fahrzeug im Audi-Konzern eingesetzt wurde, darüber dürfte der Vermieter keinerlei Kenntnis haben.

Themenstarteram 9. Februar 2024 um 11:58

Bei Sixt mal anrufen kann ich probieren aber ich glaube auch nicht, dass ich wie Gummihoeker schon sagt aufgrund des Datenschutzes überhaupt ne Auskunft bekomme. Das Wartungs- und Inspektionspaket haben wir auch dazugenommen ja das hat er also. Uns geht es hauptsächlich darum, dass irreführende Verkaufsangaben gemacht werden und damit auch geworben wird und das Fahrzeug letztendlich aber wahrscheinlich gewerblich als Mietfahrzeug genutzt wurde. Wenn die Kiste soweit gut da steht (auch als Mietwagen) dann ok. Aber dann sollte er eben auch so verkauft und angeboten werden und eben nicht als Werksdienstwagen oder ehemaliger Dienstwagen der Audi AG angepriesen werden. Uns gehts letztendlich drum wie mit sonem Fahrzeug innen wie außen umgegangen wurde. Wenn wir morgen da hinkommen und der Lack außen ist z. B. trotz Aufbereitung übersäht von Mikrokratzern bzw. innen die Türverkleidungen, Kofferraum zerkratzt ohne Ende dann wirds Stress geben. Das Tragbild der Bremsen schauen wir uns natürlich auch genau an. Im Notfall wird eine Rückabwicklung eingeleitet (was schwierig werden dürfte, da im Kaufvertrag sowohl Werksdienstwagen Audi als auch Mietwagen drinsteht) oder diese komische Gebrauchtwagen + Umtauschgarantie in Anspruch genommen (wie auch immer das funktionieren soll) --> plus Umtausch

"Sollten Sie mit der von Ihnen getroffenen Wahl aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, können Sie Ihr Audi Gebrauchtwagen plus Fahrzeug innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegen ein gleichwertiges Fahrzeug umtauschen. Wir als Audi plus Partner informieren Sie gerne über die Bedingungen."

Hallo,

Ich habe Mitte letzten Jahres einen Q2 TDI Quattro mit 20 Tsd KM über einen Audi Vertragshändler gekauft! Vorbesitzer lt. Brief Sixt Autovermietung. Das Fahrzeug hat die 5 Jahre Garantieverlängerung, fast Vollausstattung und gab optisch keinen Grund zur Beanstandung. Bremsen u. Reifen zeigten keinen ungewöhnlichen Verschleiß. Der Preis lag fast 10.000 Euro unter vergleichbaren Fahrzeugen!

Bisher völlig problemloser Betrieb. Ich mache mir deshalb keine Gedanken, auch wenn der spätere Wiederverkauf etwas geringer ausfällt! Ist eine reine Kopfsache, und für mich finanziell durchaus sinnvoll! Neupreis war ca. 51.000 Tsd; Händler Verkauf für 29.500 inkl. frischer Inspektion und TÜV.

Gruß Bernd

Kann nicht schaden, einen Zeugen mit an Bord zu haben und eine geeignete Lichtquelle, um den Lack zu beurteilen. Wenn Du dich ganz unbeliebt machen möchtest, noch ein Lackschichten-Messgerät… ;-)

Viel Glück!

@SQ5OL

Ob Du als „Dienstwagen“ eine Betriebs-Hure oder ein Mietfahrzeug, welches einem vernünftigen Fahrer zugeordnet war erhältst, ist ganz sicher mehr, als nur eine „Kopfsache“.

Na ja, auch wenn es wirklich nur ein Fahrer war, sagt das nichts über dessen Fahrweise aus; ich kenne da so einige „Spezialisten“ !

Themenstarteram 10. Februar 2024 um 8:23

Also der gestrige Anruf beim Händler hat leider nicht viel neue Erkenntnis gebracht. Auf meinen Einwand hin ob der Verkäufer aufgrund der verschiedenen Verkaufsangaben zur vorherigen Nutzung etwas genaueres zur Historie des Autos sagen könnte sagte er mir nur, dass der Wagen von der Audi AG kommt und von der sie das Auto auch angekauft haben... Aber was die mit den Autos (vorher) macht kann er nicht sagen. Möglich wäre, dass Sixt widerum das Auto an einen Audi Mitarbeiter (langzeit) vermietet habe. Es kann aber auch ein Selbstfahrermitfahrzeug gewesen sein oder über das Audi Flottenmanagement genutzt wurde. Alle 3 Optionen sind ja eh bekannt... Für mich war das Gelaber. Wie die Fahrzeuge vorher genutzt worden wären oder wer sie gefahren hat, könne er auch nicht sehen. Ein Anruf bei Sixt ergab, dass ich mich per Mail an die Kundenbetreuung wenden könnte und von dort Auskunft bekommen kann zu meinem Anliegen. Das habe ich jetzt mak gemacht.

Jetzt holen wir ihn halt mal ab heute Mittag und schauen uns alles genau an und dann mal sehen. Es bleibt spannend.

Wenn SIXT im Brief steht, war auch SIXT Halter des Fahrzeugs. SIXT least die Autos direkt von Audi und gibt sie auch wieder an Audi zurück.

Wenn der nur geleast wird wäre es mir egal so eine Schleudef zu fahren, gibst sie ja eh wieder zurück an Audi.

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