Reifen beim Händler reparieren lassen
hallo ,
habe mir in meinen bridgstone 225/45 ZR eine schraube eingefehren .. der reifen verlor daraufhin luft ..
nach dem besuch beiim reifenhändler wurde mir angeboten
den reifen zu reparieren bzw. zu vulkanisieren ..
hat schon jemand erfahrung mit einem reparierten reifen gemacht ?? kann es bei höheren geschwindigkeiten zu problemen führen ?? Eure Meinung würde mich mal intressieren ... danke
Ähnliche Themen
10 Antworten
musste das mal "notgedrungen" in Frankreich machen lassen (Felgenschlösser nicht dabei..LOL!!!!), bin mit den raparierten Reifen noch 15.000 km danach gefahren, war bei mir kein problem!! Aber ob das normal ist, null ahnung!
Hallo,
Reifen mit V-Index reparieren zu lassen ist meines Wissens nach verboten! Zu hoch die Gefahr, bei hohen Geschwindigkeiten, dass sich die "reparierte" Stelle wieder öffnet.
Kauf Dir lieber einen neuen Reifen!
Gruß
er hat ZR reifen drauf immo auch verboten
Reifen ab einem Geschwindigkeitsindex von 240km/h dürfen nicht repariert werden.
desweiteren muss der eingefahrene nagel (wenn reparaturfähig) in der mitte + - der lauffläche sein, ist er am seitenrand darf kein reifen geflickt werden.
Es ist verboten, aber was meiner Meinung nach totaler Schwachsinn ist.
Einen Koreanischen Billigreifen der nur bis 190km/h zugelassen ist darf man reparieren. Aber ein hochtechnischen Qualitätsreifen der eine Karkasse hat, die 10mal so gut ist wie der Billigreifen darf nicht geflickt werden.
So wird geflickt. Wie soll sich das lösen:
http://media.autobild.de/bild/4/20122692d2e3ae4b4d36292a8cb1c1e4_1.jpg
http://media.autobild.de/bild/8/b97a6f7bf8f44293d3f30e090addc5d8_1.jpg
http://media.autobild.de/bild/E/06efd0d569de4e656ce839ef240d196e_1.jpg
Ich lasse auch immer Flicken. 5 Reifen, nie Probleme!
Gruß
Manuel
@Manuel A4 TDI
Wenn du mal mit nagelneuen Yokohama (1984, da kamen die Reifen glaube ich auf den deutschen Markt) 265/55/16" irgendwas auf nem 2002 tti bei 200 ohne Vorwarnung die Fahrspur verlassen musst, und sich die im Reifen befindliche Luft in Luft auflöst, lässte das mal mit dem RepairKit a'la Bild
Gruß Ferkel
PS: Nichts passiert, nur die Leitplanke war nachher bmw orange.
So damit mal ein wenig Licht ins Dunkle gebracht wird
Fundsache aus der WIKI bei A3F :
Immer wieder kommt im Forum die Kontroverse um die Möglichkeit einer Reifeninstandsetzung auf. Viele sind aufgrund von Falschinformationen dazu geneigt, dies kategorisch abzulehnen oder zumindest die Durchführbarkeit solcher Reparaturen an Hochgeschwindigkeitsreifen zu bezweifeln. Ihre Fachkenntnisse entnehmen die Kritiker allerdings dem allgemeinen Hörensagen oder beziehen sich auf schlecht geschulte Händler, die lieber 2 neue Reifen (denn die ganze Achse muss dann erneuert werden!) verkaufen, als den Kunden fachgerecht zu bedienen.
Um hiermit den Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, habe ich bei der Firma Tip Top Stahlgruber, die neben vielen nützlichen Dingen für unsere Autos - nämlich Original Ersatzteilen - auch Produkte für den Reifenfachhandel im grossen Stil vertreibt, mal nachgefragt, wie es sich denn verhält mit der Durchführbarkeit und der gesetzlichen Grundlage von Reifeninstandsetzungen. Und hier die Antwort des zuständigen Produktmanagers:
Sehr geehrter Herr Metz,
gerne geben wir Ihnen Auskunft und Hinweise auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland.
Auch wir machen immer wieder die Erfahrung, dass alte Gerüchte besser bekannt sind als aktuelle Regelungen und Gesetze. Selbst unter „Fachleuten“ im Reifenfachhandel gibt es die tollsten Aussagen zum Thema Reparatur von Reifen. Hier eine Kostprobe die ich persönlich während einer Marktstudie zu hören bekam: „H und V repariert keine Sau!“
Die aktuelle Grundlage ist eine detaillierte Ergänzung zum §36 StVZO vom März 2001 aus dem Bundesverkehrsministerium. Die Richtlinie hat den Namen „RICHTLINIE FÜR DIE INSTANDSETZUNG VON LUFTREIFEN“ und die Dokument Nr. B3620. Man kann dieses Dokument beim Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH? & Co KG, Hohe Strasse 39 in 44139 Dortmund bestellen. Internet www.verkehrsblatt.de, Telefon 0180-534 01 40, Fax 0180 534 01 20.
In der Anlage ein kleiner Auszug aus dieser Richtlinie für Sie und ihr Forum.
Grundsätzlich sagt die Richtlinie und der §36 StVZO (Absatz 5 wurde zugunsten der Richtlinie gestrichen) nichts zum Thema Geschwindigkeitsindex der reparierten Reifen aus. Das bedeutet es gibt keine gesetzliche Beschränkung in dieser Hinsicht. Absatz 3.2 enthält allerdings einen Satz, der auf Beschränkungen durch den Reifenhersteller hinweist. „Die Informationen des Reifenherstellers zur Reifeninstandsetzung sind dabei zu beachten.“. Wenn es also schriftliche und der Allgemeinheit zugängliche Aussagen des Reifenherstellers gibt, dann könnten so weitere Einschränkungen für bestimmte Reifen hinzukommen.
In der Richtlinie wird nur die Schadengröße teilweise eingeschränkt und zwar bezogen auf die Fahrzeugkategorie.So dürfen Reifen von Krafträdern im Laufflächenbereich bis maximal 6mm Schadensausdehnung mit Kombi-Reparaturkörpern (z.B. Minicombi) durchgeführt werden. Außerhalb des Laufflächenbereichs dürfen Kraftradreifen nicht repariert werden.
Bei PKW-Reifen gilt für Laufflächenschäden und Kombi-Reparaturkörper das Gleiche wie bei Kraftradreifen, aber außerhalb der Lauffläche sind Reparaturen durch Vulkanisation auch erlaubt.
Die Richtlinie fordert in jedem Fall das Reinigen der Schadenstelle (Absatz 3.4) und ein Verschließen des Schadenskanals und das Anbringen eines Reparaturpflasters auf der Reifeninnenseite (Absatz 4). Damit sind Abdichtungen durch das Einschieben eines Gummipfropfens von außen her verboten.
Ansonsten ist den Anweisungen des Herstellers des Reparaturmaterials zu folgen. (Siehe Absatz 3.3 der Richtlinie). Dafür liegen unserem Reparaturmaterial je Packung gedruckte Anleitungen bei.
Wir hoffen damit die Unklarheiten beseitigt zu haben und freuen uns darauf demnächst Ihre Hinweise und Kommentare auf der Homepage Ihres Forums lesen zu können.
Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Thema Reifenreparatur.
Mit freundlichen Grüßen,
TIP TOP Stahlgruber; i.A. D.Witt (Produktmanager TRM)
Die angehängten Gesetzestexte findet ihr im nachfolgendem Link zu einem Beitrag.
Gesetzestext Alt+Neu
@game-junkiez
Mir flimmern noch immer die Augen vom lesen.
Kein normaler Mensch der seinen Wagen etwas schneller bewegt, läßt heute seinen "platten Reifen" flicken.
Gruß Ferkel (die Yokohamas hatten 200 Km drauf)
Da ich mit meinen durchzugsschwachen, trägen und langsamen, dem TDI hinterher hinkenden 2.0 FSI nicht fahre als wäre ich auf der Flucht oder auf dem Ring hätte ich damit wohl eher weniger ein Problem.
Dies würde ich dann aber im Moment des Schadens entscheiden.
Ich will hier auch niemand von einem Neukauf abhalten, sondern nur kurz darauf hinweisen das Behauptungen wie verboten, geht nicht usw. doch näher geprüft werden sollten.
Jetzt z.B nach meinen bisher 20000 KM würde ich wohl kaum dazu übergehen den Reifen nochmal flicken zu lassen.
Also liebe Leutz, jeder wie er will oder kann
Viele Grüße
g-j
So dann halt noch mal eine kurze Stellungnahme zum A3F Beitrag :
Ich rate niemanden einen Hochgeschwindigkeitsreifen reparieren zu lassen, genauso wenig wie ich niemanden dazu rate bei einem Reifenschaden 2 neue Reifen zu kaufen.
Was ihr letztendlich tut ist rein Eure Sache.
Mein Zitat aus der WIKI von A3F sollte lediglich aufzeigen das es halt noch weitere Möglichkeiten gibt außer dem Austausch von Reifen auch mit höherem G-Index.
Die Meinungen gehen sehr stark auseinander.
So und nun hoffe ich das ich meiner Verantwortungspflicht nachgekommen bin
Ich finde das muß wirklich jeder selber entscheiden. Allerdings als ich mir bei meinem letzten Astra nach 50 km ne Schraube in die niegelnagelneuen Winterreifen eingefahren habe, war alles außer vulkanisieren keine Alternative für mich, und es hat prima gehalten.