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Reklamation Sachmängelhaftung Gebrauchtwagen, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Themenstarteram 23. August 2007 um 19:02

Hallo,

ich hab' schon einige Details zum Thema in Erfahrung gebracht; deshalb hier nur kurz die Frage, ob die Vorgehensweise so OK wäre (sorry für den langen Text):

 

Vorgeschichte:

Der gebrauchte 325Ci mit SMG, den ich vor ein paar Tagen bei einem Volvo-Autohaus abgeholt habe, hat Getriebeprobleme. Die Kupplung trennt nicht sauber, d.h. es "kracht" ein wenig beim Schalten. Das tritt allerdings nur auf, wenn der Wagen mehrere Stunden stand (Getriebe kalt), und auch nur beim Schalten vom ersten in den zweiten Gang. Nach 2 Minuten Fahrt ist alles OK. Bei der Probefahrt und Abholung bemerkte ich das Problem nicht (Getriebe voher warmgefahren worden?!), jedoch gleich am ersten Tag nach der Abholung.

Ich wohne 400 km vom Verkäufer weg. Eine Gebrauchtwagengarantie wurde abgeschlossen.

Im Kaufvertrag steht folgende Klausel bzgl. Sachmängelhatung drin: KLICK

 

 

Vorgehensweise:

1.) Werkstattermin bei BMW ausmachen (bereits erledigt - kommender Montag!).

2.) Verkäufer anrufen, Problem schildern, sagen, dass ich den Wagen baldmöglichst zu BMW bringe. Falls er verlangt, dass ich das Auto zu ihm bringe, sagen dass ich dazu nicht verpflichtet bin. Notfalls soll er es selbst holen. Wenn er sagt: "Wenden Sie sich an die Gebrauchtwagengarantie", antworten, dass beim Verkauf ein Sachmangel vorlag, für den ER geradestehen muss und nicht die Versicherung.

3.) Wenn er dann einverstanden ist, dass ich den Wagen zu BMW bringe (oder auch wenn nicht!), ein kurzes Fax schicken "Wie tel. avisiert, bringe ich den Gebrauchtwagen XY wegen folgender Mängel: ... zur nächstgelegenen BMW-Werkstatt"

4.) Wagen zu BMW bringen. Sagen, dass die, wenns teurer als 100 Euro wird, erstmal nix reparieren sollen, sondern nur einen kurzen Bericht an mich faxen sollen.

5.) Den Bericht an den Verkäufer weiterfaxen und schriftlich bestätigen lassen, dass er die kompletten Kosten übernummt.

6.) BMW sagen, die sollen mit der Reparatur loslegen.

 

Ist das so OK?

Sollte ich 2.) überhaupt machen, oder direkt das Fax unter 3.) schicken?

Ist 4.) und 5.) notwendig, oder soll ich es "gleich drauf ankommen lassen" ?

 

Erstattet mir jemand (Verkäufer? Versicherung?) die 26 Euro/Tag für den Leihwagen, den mir die BMW-Werkstatt gibt?

 

Vielen Dank im Voraus :)

 

 

EDIT: Laut Serviceheft wurde vor ca. 10000 km ein komplett neues Getriebe eingebaut; verschlissene Kupplung etc. ist also eher unwahrscheinlich als Problemursache.

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13 Antworten

Ansich klingt es gut. Ich würd erstmal den Verkäufer die Problematik schildern.

Er ist ja gesetzlich verpflichtet diesen Fehler zu beheben Du ja noch in der 6 Monatsfrist fällst.

Meiner Meinung nach, steht dem Volvo Autohaus aber eine Nachbesserung zu -> sprich für meine Verständnisse kann er die Behebung des Problems selbst aussuchen ( in eigener Werkstatt ) und ist nicht dazu verpflichtet es bei BMW machen zu lassen  ( korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege ).

 

Wenn er der Reparatur beim :) zustimmt ( laut Klausel muss er seine Zustimmung für Fremdwerkstatt geben ),

dann muss er auch sämtliche Kosten übernehmen. Einfach vorher beim :) einen festen Kostenvoranschlag machen lassen. Da brauchste nicht doppelt nachzufragen o. bestätigen zu lassen -> so würde ich es zumindest denken.

 

Wegen Leihwagen ?? Keine Ahnung. Da kenn ich mich nicht aus :confused:

Ich hatte genau den gleichen Fall mal gehabt.

 

Man muss sich direkt an den Händler wenden und ihm das Recht der Nachbesserung geben. Generell würde ich an deiner Stelle das Auto erst zu BMW bringen, nachdem er gesagt hat er zahlt die Fehlersuche usw... Er wird als Volvo Händler ja nicht viel Ahnung von dem Fahrzeug haben.

 

Ich hatte meinen damals bei VW Gekauft und nur Ärger mit der Sachmängelhaftung/ Garantie. Also wirklich zuerst alles mit deinem Händler abklären.

 

Stephan

Themenstarteram 23. August 2007 um 22:50

Jo, vielen Dank schon mal für die Antworten. :p

Und wenn der Verkäufer sagt: "Melde den Schaden an die Versicherung, lass mich aussen vor und mach' alles Weitere direkt mit denen, schliesslich wurde die Gebrauchwagengarantie für solche Fälle abgeschlossen!", soll ich das dann tun?

 

Aufgrund der rel. hohen Laufleistung muss ich, wenn's über die Versicherung laufen würde, 60% der Materialkosten selbst übernehmen; nur die Arbeitsstunden werden komplett von der Versicherung übernommen.

 

Wozu ich, falls die Problemursache kein Verschleisstail wie Kupplung etc. ist, aber nicht bereit wäre. Kann ich mir die 60% dann vom Verkäufer zurückholen??

 

Fragen über Fragen...

 

Ich denke, am Ende hilft in der Sache nur ein Kostenvoranschlag der BMW-Werkstatt weiter; weiss jemand was der Kostet? Können die evtl. nur den Fehlerspeicher auslesen und gut ist (also ca. 20 Euro), oder werden die erst mal das komplette Getriebe auseinander nehmen und den Aufwand dafür in Rechnung stellen?

Bin jetzt kein Gesetzes Experte aber hab hier schon Einiges über dieses Thema gelesen.

Also wenn es Getriebeprobleme sein sollten, dann hast Du das Recht es nachbessern zu lassen.

Bei Verschleissteilen ist es anders -> das ist immer ein Streitpunkt was nun als Verschleiss gilt -> Kupplung ist wohl ein Klassiker in Sachen Verschleissteil

( soweit ich es weiß ). Da dürfte das Ganze über Deine Garantie mit Selbsbehalt laufen.

Also BMW macht immer zuerst die Fehlerspeicherauslese um zu schauen ob die Problematik mit den Fehlern zusammen hängen KANN. Erst danach kriegst Du die

möglichen Reparaturvorschläge mit Kostenpunkt. Was Du davon machst ist Deine Sache.

Mach aber bei der Auftragsvergabe Nägel mit Köpfen, sprich -> Ergebnis soll das und das sein. Es kommt schon mal vor, dass die :)-en zusätzliche Arbeiten verrichten und das dann in Rechnung stellen.

Na dann, lass uns mal wissen was es war und wie es ausgegangen ist.

P.S. So wie ich es verstanden habe hast Du das Auto neu gekauft ??

Na dann Bilder her :D

Zitat:

Original geschrieben von troymcclure1

Hallo,

 

EDIT: Laut Serviceheft wurde vor ca. 10000 km ein komplett neues Getriebe eingebaut; verschlissene Kupplung etc. ist also eher unwahrscheinlich als Problemursache.

Bei SMG sieht die Sache ein wenig anders aus. Nach ein "paar" (ev. 15-20) Launch Control Starts kann die Kupplung oder gar das Getriebe schon im Eimer sein, selbst wenn das Getriebe erst vor 100km eingebaut wurde.

Die Kupplung ist normal ein Verschleißteil und in keiner Gebrauchtwagengarantie enthalten.

Ich hatte auch mal ein paar Monate einen Z4 mit SMG. Da hat es im Sportmodus auch von Zeit zu Zeit extrem gekracht, wenn man vom 1. in den 2. Gang bei hohen Drehzahlen unter Volllast geschaltet hat (hat sich wie Schalten ohne Kuppeln angehört, sehr ungesund, ist aber wie gesagt vielleicht alle 2-3 Wochen einmal passiert)

am 24. August 2007 um 8:45

Bei Kauf vom Händler hast du Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass der Schaden

nicht schon bei Kauf bestanden hat - dürfte etwas schwierig für ihn werden - und das weiss auch die Versicherung.

Das heist, Versicherung macht eigentlich nur Sinn, wenn der Leistungsumfang über die Händlergewährleistung hinausgeht.

GP

Themenstarteram 24. August 2007 um 9:34

Zitat:

 

Bei SMG sieht die Sache ein wenig anders aus. Nach ein "paar" (ev. 15-20) Launch Control Starts kann die Kupplung oder gar das Getriebe schon im Eimer sein, selbst wenn das Getriebe erst vor 100km eingebaut wurde.

Die Kupplung ist normal ein Verschleißteil und in keiner Gebrauchtwagengarantie enthalten.

Ja, das habe ich auch schon gehört.

Ich selbst hab' sowas nie gemacht (und hab' es auch nicht vor), und der Wagen hatte nur einen Vorbesitzer. Laut Fahrzeugbrief ein älterer Herr (ich glaube so um die 60).

Ich denke / hoffe also, dass der Vorbesitzer auch niemals Launch Control Starts gemacht hat, aber man weiss ja nie...

 

Im Moment schaut sich ein Bekannter (Kfz-Mechaniker) mal kurz den Wagen an. Ich rufe dann heute Abend oder am Montag mal den Verkäufer an und berichte Euch.

 

Aber vielen Dank nochmal für die rege Beteiligung und die guten Infos. :P

 

P.S.: Bin noch nicht dazu gekommen, Bilder zu machen, kommt aber bald :D

am 24. August 2007 um 18:31

puh... eigentlich alles schon richtig gesagt worden...

beim kauf vom haendler als privatperson besteht 1 jahr sachmangelhaftung. sprich, sollte ein defekt in dieser zeit auftreten, muss der haendler in den ersten 6 monaten beweisen, dass der fehler nicht schon bei uebergabe vorhanden war. in den darauf folgenden 6 monaten ist der kunde in der beweispflicht, sprich: du musst dem haendler beweisen, dass der mangel bei uebergabe bereits vorhanden war.

anderes thema: hast du denn bei auslieferung des fahrzeuges ein sogenanntes degra-siegel erhalten? dies ist eine detaiierte liste eines unabhaengigen sachverstaendigers ueber den genausen zustand des fahrzeuges bei auslieferung. solltest du soetwas bekommen haben und das ausstellungsdatum ist ziemlich zeitgleich mit dem datum der auslieferung, und auch der kilometerstand stimmte ueberein, hat der haendler dir einen genauen zustandsbericht ueberreicht und ist somit aus dem schneider...

bei verschleissteilen muss der haendler ohnehin nicht haften, da solltest du aber nach 1-2 tagen schon mit einer sehr kulanten vorgehensweise des volvohaendlers rechnen koennen.

prinzipiell hat der ausliefernde haendler immer das recht auf nachbesserung... und da er sicherlich nicht zu dir kommt, musst du ihm das auto, fuer die zeit der schadensfeststellung und ggfs der reparatur, auf den hof stellen.

einen leihwagen bekommst du normalerweise nicht bezahlt, jedoch kann ich mir gut vorstellen, dass der haendler dir einen fahrbaren untersatz fuer die reparaturdauer kostenlos zur verfuegung stellt. dies muss aber kein vergleichbares fahrzeug sein.

bevor du nun mit kanonen auf spatzen schiesst wuerde ich dir folgendes raten:

lass dein auto mal bei bmw durchchecken und dir sagen, was den nun die genaue ursache fuer den fehler ist. danach wuerde ich mich auf jeden fall mit dem volvohaendler in verbindung setzen um die weitere vorgehensweise mit ihm zu besprechen. sei dabei sachlich, mit drohungen kommst du da auch nicht weiter.

sollte der schaden ein garantiefall sein, wuerde ich versuchen, mit dem haendler eine guetliche einigung zu erzielen, sprich: er soll die selbstbeteiligung uebernehmen (solltest du wirklich nicht selber schuld sein an dem schaden...)

Zitat:

Original geschrieben von Freak888

 

anderes thema: hast du denn bei auslieferung des fahrzeuges ein sogenanntes degra-siegel erhalten? dies ist eine detaiierte liste eines unabhaengigen sachverstaendigers ueber den genausen zustand des fahrzeuges bei auslieferung. solltest du soetwas bekommen haben und das ausstellungsdatum ist ziemlich zeitgleich mit dem datum der auslieferung, und auch der kilometerstand stimmte ueberein, hat der haendler dir einen genauen zustandsbericht ueberreicht und ist somit aus dem schneider...

 

Also ich hatte auch ein solches Dekra Siegel. Dumm nur das es viele Dinge nicht mit abdeckt...so war bei mir der Turbolader, Dieselpumpe, Injektor, Klimakompressor defekt. Nichts davon hat der Dekra Typ gemerkt. Wir haben es dann über die Garantie laufen lassen müssen. Händler hat aber dann einen Teil der SB übernommen.

Themenstarteram 25. August 2007 um 15:20

Moin,

kurzes Update:

 

Es haben sich jetzt 3 Leute das Geräusch angehört und unabhängig voneinander gesagt, dass es definitiv nicht vom Getriebe kommt bzw. kein Schaltfehler ist.

Einer davon ist mein *hust* privater KFZ-Mechaniker, der über viele Jahre bewiesen hat, dass er Ahnung hat. Er hatte das Auto auch auf der Bühne - das Getriebe ist 100% dicht usw. Auch sonst sei alles OK mit dem Wagen (Radläufe, Bremsen, etc.).

Einer anderer sagt: "Das hört sich absolut unkritisch an, Du bildest Dir was ein! Wegen sowas käme ich gar nicht auf die Idee, dass mit dem Fahrzeug was net in Ordnung sein sollte."

 

Bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, ob ich einfach zu empfindlich bin und überhaupt noch zu BMW fahren soll... Am Ende suchen die ein paar Stunden rum, finden nix und ich darf trotzdem ordentlich blechen.

Ist es möglich, dass etwas im Fehlerspeicher abgelegt wurde, obwohl im Cockpit kein Fehler angezeigt wird?

 

Also wenn überhaupt, werd' ich das machen, was freak888 gesagt hat: Bei BMW checken lassen, ggf. auf eigene Kosten, und den Verkäufer erst ins Boot holen, wenn eine Fehlerursache bekannt ist.

 

Grüsse :)

Auf jeden Fall Fehlerspeicher auslesen lassen. Da stehen oft Sachen die nicht unbedingt im Display angezeigt werden. Es ist ja nicht für jedes Probem eine Anzeige im Display vorgesehen. Also hin und erstmal anschauen was da hinterlegt ist. Danach wird der :) Dir sowieso die Reparaturmöglichkeiten sagen und was die kosten sollen.

Themenstarteram 25. August 2007 um 18:23

OK, das werd' ich machen :)

Ich dachte halt, dass im Display wenigstens angezeigt wird, dass eine Meldung im Fehlerspeicher vorliegt. Ansonsten könnte ja der Kunde u.U. viele tausend km fahren, wenn auf Kilometer 1 nach der Inspektion ein Fehler auftritt.

 

Ich sollte mir vielleicht mal ein paar Minuten nehmen, um die Bedienungsanleitung durchzublättern^^

 

 

Grüsse :)

Themenstarteram 27. August 2007 um 17:16

So, letztes Update.

Der Fehlerspeicher wurde ausgelesen, kein Eintrag drin... alles OK.

Das geschilderte Knacken sei durchaus normal, es käme von der Hinterachse und sei beim SMG kein Grund zur Beunruhigung.

 

Puh!

Trotzdem nochmal vielen Dank an alle für Eure aufschlussreichen Kommentare und Tips!

 

Gruss

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