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Reperaturkostenrechnung vorliegen????
Hallo liebe Motor-Talk-Mitglieder.
Hatte letztens einen Unfall mit meinem BMW 316i. Der Gutachter hat 4000 Euro Schaden festgestellt. Nun meine Frage unswar hab ich gehört wenn ich das Auto reparieren lasse wird die Mwst nicht gekürzt wenn nicht dann wird es gekürzt und wenn ich es reparieren lasse muss ich ne Rechnung vorliegen stimmt das? Kann das passieren, dass wenn die rechnung nicht so hoch ist von mir geld rückgefordert wird?
Bitte um dringende hilfe!!!
vielen Dank im vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ich versuche es noch ein letztes mal, evtl. liegt es ja an meiner formulierung.
Ich glaub nicht
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14 Antworten
die mwst wird erstattet, sofern sie auch angefallen ist.
laesst du also nur z.b. teilweise reparieren, erhaelst du nur die mwst die nachgewiesen/belegt ist.
laesst du den wagen in einer guenstigeren werkstatt reparieren(oder reparierst selber) erhaelst du trotzdem die mwst. fuer teile oder z.b. lackierung, weil du diese nicht selber durchfuehren kannst/willst.
es wird nicht von der ausgewiesenen mwst auf den maximal zu erstattenden betrag rueckgerechnet.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
die mwst wird erstattet, sofern sie auch angefallen ist.
laesst du also nur z.b. teilweise reparieren, erhaelst du nur die mwst die nachgewiesen/belegt ist.
laesst du den wagen in einer guenstigeren werkstatt reparieren(oder reparierst selber) erhaelst du trotzdem die mwst. fuer teile oder z.b. lackierung, weil du diese nicht selber durchfuehren kannst/willst.
es wird nicht von der ausgewiesenen mwst auf den maximal zu erstattenden betrag rueckgerechnet.
was heisst sofern sie angefallen ist meinst du damit bei der reperatur angefallen ist?
was heisst der letzte satz? ich hab mich umgehört und die reperatur wird sich höchstens bei nem bekannten auf 1000 euro belaufen und ich sage der versicherung ich werde es reparieren lassen bekomme 4000 euro und muss ich danach ne rechnung dem gutachter und der versicherung vorliegen? wenn ja dann sehen die ja das die 3000 euro mehr gezahlt haben wenn ich es reparieren lasse was passiert dann können die sagen wir wollen 3000 euro zurück haben weil die reperatur nur 1000 euro gekostet hat?
Danke nochmals
mwst ist angefallen, wenn sie auf einer rechnung ausgewiesen (aufgefuehrt) ist.
wenn ein bekannter dir netterweise kostenlos hilft, faellt ja keine mwst an.
du rechnest mit der versicherung fiktiv ab.
du erhaelst dann den betrag ohne mwst.
(gerne werden auch z.b. die verbringungskosten gekeurzt sofern sie im gutachten aufgefuehrt sind).
hast du nun rechnungen auf denen die mwst ausgewiesen ist, kannst du diesen betrag nachfordern.
z.b. du kaufst nen neuen kotfluegel oder hast dienstleistungen mit rechnung!
nehmen wir also an:
du hast brutto 4000 EUR (inkl mwst), also 3.361,34EUR netto.
nun kaufst du den "kotfluegel" fuer 500EUR inkl.mwst, also 420,17EUR + 79,83EUR mwst.
diesen laesst du noch fuer ebenfalls 500EUR brutto lackieren (nochmals 79,83EUR mwst)
kannst du 2x 79,83EUR = 159,66EUR zu den 3.361,34 nachfordern sofern du rechnungen hast, in denen die mwst aufgefuehrt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
mwst ist angefallen, wenn sie auf einer rechnung ausgewiesen (aufgefuehrt) ist.
wenn ein bekannter dir netterweise kostenlos hilft, faellt ja keine mwst an.
du rechnest mit der versicherung fiktiv ab.
du erhaelst dann den betrag ohne mwst.
(gerne werden auch z.b. die verbringungskosten gekeurzt sofern sie im gutachten aufgefuehrt sind).
hast du nun rechnungen auf denen die mwst ausgewiesen ist, kannst du diesen betrag nachfordern.
z.b. du kaufst nen neuen kotfluegel oder hast dienstleistungen mit rechnung!
nehmen wir also an:
du hast brutto 4000 EUR (inkl mwst), also 3.361,34EUR netto.
nun kaufst du den "kotfluegel" fuer 500EUR inkl.mwst, also 420,17EUR + 79,83EUR mwst.
diesen laesst du noch fuer ebenfalls 500EUR brutto lackieren (nochmals 79,83EUR mwst)
kannst du 2x 79,83EUR = 159,66EUR zu den 3.361,34 nachfordern sofern du rechnungen hast, in denen die mwst aufgefuehrt ist.
Der bekannte hat ne Werkstatt also würde er das mit Rechnung machen. Ist es egal wie viel Mwst anfällt? Obwohl ich 800 euro mwst zulage bekäme aber nur 100 euro Mwst angefallen ist muss ich den rest zurückzahlen oder darf ich das behalten also die 700 mehr mwst zulage?
Die Frage ist: kriege ich 1:1 Mwst. ausgezahlt?
wenn du nur eine rechnung ueber ausgewiesene 100eur mwst hast, sind auch nur 100eur mwst angefallen.
deswegen bekommst du bei fiktiver abrechnung ja auch nur den nettobetrag vorab.
die 800eur wirst du ja vorab nie in die hand bekommen, somit zahlst du auch keine 700eur zurueck.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
wenn du nur eine rechnung ueber ausgewiesene 100eur mwst hast, sind auch nur 100eur mwst angefallen.
deswegen bekommst du bei fiktiver abrechnung ja auch nur den nettobetrag vorab.
die 800eur wirst du ja vorab nie in die hand bekommen, somit zahlst du auch keine 700eur zurueck.
wie zahlen denn die versicherungen? zahlen die denn alle fiktiv oder gibts auch welche die nicht fiktiv bezahlen?
ich versuche es noch ein letztes mal, evtl. liegt es ja an meiner formulierung.
du bekommst die mwst nur, wenn auch welche angefallen ist.
warum? weil du sie zahlen muesstest, wenn du den schaden komplett nach gutachten/KVA instandsetzen laesst.
wenn du eben NICHT komplett reparierst oder billiger reparieren lassen kannst/willst, faellt eben dieser betrag nicht/nicht in voller hoehe an.
somit steht er dir auch nicht zu.
a) lass die kiste nach gutachten reparieren, reich die rechnung ein und alles wird ersetzt.
b) rechne fiktiv ab und weise die mwst durch rechnungen nach.
wenn du mehr mwst erhalten wuerdest als angefallen ist, wuerdest du dich bereichern und dazu ist die VS nicht da ^^
Hi,
vielleicht kann ich als laie es dir besser rüber bringen falls ich falsch liege bitte korrigieren.
Die Reparaturkosten betragen laut Gutachten 4000€ du bekommst von der Versicherung also 4000€ abzüglich ca. 800€ Mwst. ausbezahlt also 3200€
Du läßt den Wagen für 1000€ zusammenpfuschen,reichst die Rechnung ein und bekommst dann die rund 100€ Mwst die auf diesem Rechnungsbetrag gezahlt wurde zusätzlich zu den 3200€.
gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ich versuche es noch ein letztes mal, evtl. liegt es ja an meiner formulierung.
Ich glaub nicht
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Du läßt den Wagen für 1000€ zusammenpfuschen,reichst die Rechnung ein und bekommst dann die rund 100€ Mwst die auf diesem Rechnungsbetrag gezahlt wurde zusätzlich zu den 3200€.
10% MWSt. Ein Traum wird wahr
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Du läßt den Wagen für 1000€ zusammenpfuschen,reichst die Rechnung ein und bekommst dann die rund 100€ Mwst die auf diesem Rechnungsbetrag gezahlt wurde zusätzlich zu den 3200€.
10% MWSt. Ein Traum wird wahr
aber echt da hat wohl die Wunschvorstellung die finger geführt
Wäre interessant zu wissen ob die 1000€ incl. Mwst. sind oder ohne,wäre aber selbst ohne ziemlich günstig,klar die Markenwerkstätten sind Apotheken. Aber mit rund einem drittel des Gutachtenbetrags läßt sich so ein schaden wohl kaum fachgerecht beseitigen.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Du läßt den Wagen für 1000€ zusammenpfuschen,reichst die Rechnung ein und bekommst dann die rund 100€ Mwst die auf diesem Rechnungsbetrag gezahlt wurde zusätzlich zu den 3200€.
10% MWSt. Ein Traum wird wahr
War schon richtig die Rechnung, von den 1000€ fürs zusammenschustern sind bestimmt nur ca 600€ durch Rechnung mit ausgewiesener MwSt belegbar
Grüße
Steini
Frag mich was daran so schwer ist ^^
Rechnung:
1000.-EUR Netto
+19% Mehrwertsteuer (190.-EUR)
Gesamt: 1190.-EUR
Die zahlt die Versicherung.
Wenn der Bekannte aber zum Beispiel Kleingewerbetreibender nach §19 UStG ist dann fallen nur die 1.000.-EUR an da er keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausweisen darf. Dann zahlt die Versicherung eben nur 1.000.-EUR
Dasselbe spiel wenn eine Privatperson die Reparatur übernehmen sollte, die kann auch keine Steuer ausweisen.
Klar musst Du für Erhalt der Mehrwertsteuer auch die Rechnung vorlegen. Die Versicherung bezahlt sie Dir ja schließlich.
Vielleicht zieht sie ja sogar die Vorsteuer... also bekommt vom Finanzamt die Steuer zurück wenn sie die Rechnung vorlegt.
Aber das weis ich jetzt auch nicht, würde jedoch Sinn machen. Als Privatperson kann man das ja nicht aber als Umsatz-Steuerpflichtiges Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.
Generell gilt.. wenn man mehr will als einem zusteht nennt man das Ausnutzen
Leute ich danke euch allen sehr für eure Hilfen.
Ich bin laie und hab leider in diesem Gebiet noch nie Erfahrung sammeln können und da es alles sowieso bei solchen sachen kompliziert ist, ist es auch schwer es zu verstehen aber ich habs nun nach zahlreichen netten erklärungen von euch verstanden.
Ich danke euch nochmals sehr für eure Hilfen.